Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
Wollen Sie die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien- Entlastungs-Initiative)» annehmen?
Ausgangslage
Alle Menschen in der Schweiz erhalten die medizinischen Behandlungen, die sie benötigen. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Diese Kosten sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen und damit auch die Krankenkassenprämien. Die Prämien belasten einen Teil der Bevölkerung zunehmend. Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung, die durch den Bund und die Kantone finanziert wird. Der Bund erhöht seinen Beitrag automatisch, wenn die Kosten steigen. Die Kantone machen das nur zum Teil.
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Die Initiative
Die Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Bund und Kantone sollen die Prämienverbilligung erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung übernehmen soll. Das würde Mehrkosten von mehreren Milliarden Franken pro Jahr verursachen.
Indirekter Gegenvorschlag
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben aber einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Heute verbilligt der Bund die Prämien automatisch stärker, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen. Die Kantone sollen dies auch tun. Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet sie, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Für die Kantone entstünden Mehrkosten von mindestens 360 Millionen Franken, für den Bund dagegen keine. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Courtedoux | 88.3% | JU |
| 2 | Campo (Vallemaggia) | 81.5% | TI |
| 3 | Lajoux | 79.0% | JU |
| 4 | Châtillon | 78.8% | JU |
| 5 | Cornol | 78.3% | JU |
| 6 | Saignelégier | 78.0% | JU |
| 7 | Corcelles | 77.3% | BE |
| 8 | Fontenais | 77.1% | JU |
| 9 | Romainmôtier-Envy | 77.0% | VD |
| 10 | Cerentino | 76.9% | TI |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Moutier | 73.3% | JU |
| 2 | District de Delémont | 73.1% | JU |
| 3 | District des Franches-Montagnes | 72.9% | JU |
| 4 | District de Porrentruy | 70.1% | JU |
| 5 | District de Lausanne | 69.4% | VD |
| 6 | District de l'Ouest lausannois | 67.3% | VD |
| 7 | Arrondissement administratif Jura bernois | 65.1% | BE |
| 8 | District du Jura-Nord vaudois | 63.5% | VD |
| 9 | District d'Aigle | 63.3% | VD |
| 10 | District de Saint-Maurice | 62.3% | VS |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Jura | 72.1% | 44.2% | 51 |
| 2 | Neuenburg | 69.5% | 44.1% | 24 |
| 3 | Genf | 61.7% | 53.1% | 45 |
| 4 | Waadt | 60.5% | 49.6% | 300 |
| 5 | Tessin | 57.6% | 51.5% | 100 |
| 6 | Freiburg | 55.0% | 44.8% | 119 |
| 7 | Basel-Stadt | 54.2% | 56.3% | 3 |
| 8 | Wallis | 52.3% | 47.1% | 122 |
| 9 | Bern | 46.5% | 43.3% | 329 |
| 10 | Schaffhausen | 43.7% | 67.6% | 26 |
| 11 | Basel-Landschaft | 43.5% | 48.4% | 86 |
| 12 | Solothurn | 42.9% | 45.0% | 104 |
| 13 | Zürich | 38.9% | 49.1% | 160 |
| 14 | Glarus | 36.0% | 42.0% | 3 |
| 15 | Graubünden | 34.4% | 41.2% | 100 |
| 16 | Aargau | 34.1% | 43.8% | 196 |
| 17 | St. Gallen | 33.8% | 43.2% | 75 |
| 18 | Thurgau | 33.7% | 44.7% | 80 |
| 19 | Luzern | 33.3% | 45.4% | 79 |
| 20 | Appenzell Ausserrhoden | 30.4% | 48.0% | 20 |
| 21 | Uri | 30.1% | 34.2% | 19 |
| 22 | Schwyz | 27.7% | 48.0% | 30 |
| 23 | Zug | 27.6% | 52.5% | 11 |
| 24 | Nidwalden | 25.9% | 46.7% | 11 |
| 25 | Obwalden | 23.7% | 48.6% | 7 |
| 26 | Appenzell Innerrhoden | 20.0% | 41.6% | 5 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative werden die Prämien gedeckelt und dürfen nicht mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Laut dem Komitee schützt das nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Familien, Rentner-Paare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Für Bundesrat und Parlament ist die Initiative mit jährlichen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu teuer und es fehlt ihr ein Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Deshalb haben sie einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Prämien auch stärker verbilligt und zusätzlich einen kostendämpfenden Anreiz setzt.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 70 | 123 | 3 |
| Ständerat | 11 | 32 | 1 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Wer in der Schweiz krank ist, erhält die nötige medizinische Behandlung. Seit 1996 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten dafür. Die Krankenversicherung wird über die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag) finanziert. Die Kosten der Krankenversicherung sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Um sie zu decken, mussten die Prämien entsprechend erhöht werden. Die Prämien stiegen im Verhältnis deutlich mehr als die Löhne.[1]
Prämienverbilligung
Die Prämien werden pro Person und unabhängig von der Einkommenshöhe bestimmt. Die Kantone sind verpflichtet, die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Die Kantone erhalten dazu vom Bund einen Beitrag. Der Mittelstand profitiert jedoch nicht oder nur teilweise von dieser Verbilligung und wird darum von den steigenden Prämien zunehmend stark belastet.
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Die Initiative
Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass alle Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen und dass sie für den Betrag darüber hinaus eine Prämienverbilligung erhalten. Der Bund müsste diese zu mindestens zwei Dritteln finanzieren, die Kantone müssten den Rest übernehmen. Wie das verfügbare Einkommen definiert wird und welche Prämie massgebend ist, müsste das Parlament bei der Umsetzung der Initiative bestimmen.
Kantonale Unterschiede bei den Prämien
Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Sie haben damit einen grossen Einfluss auf die Kosten. Sie können zum Beispiel bestimmen, wie viele Spitäler und wie viele Ärztinnen und Ärzte zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Das ist ein Grund, warum die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Die Höhe der Prämien ist je nach Kanton sehr unterschiedlich, weil die Krankenkassen die Prämien so festlegen müssen, dass die kantonalen Kosten gedeckt werden.
Kantonale Unterschiede bei Prämienverbilligung
Die Kantone bestimmen weitgehend selbst, wem sie die Prämien wie stark verbilligen. Ihre Prämienverbilligungen können sie abstimmen auf die Steuerbelastung ihrer Bevölkerung und auf ihre Sozialleistungen (etwa die Familienzulagen, die Ergänzungsleistungen oder die Sozialhilfe). Die Kantone setzen unterschiedlich viel Geld für ihre Prämienverbilligung ein. Auch der Betrag, den die Kantone im Durchschnitt pro Person ausgeben, variiert stark.
Finanzierung der Prämienverbilligung
Im Jahr 2022 hat rund ein Viertel der Bevölkerung in der Schweiz eine Prämienverbilligung erhalten. Das sind 2,3 Millionen Personen. Der Bund hat für die Prämienverbilligung 2,9 Milliarden Franken ausgegeben, die Kantone 2,5 Milliarden. Der Bund erhöht seinen Beitrag an die Prämienverbilligung automatisch, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung und damit die Prämien steigen.[2] Die Kantone sind dazu nicht verpflichtet. Mehrere Kantone haben ihren Beitrag in den letzten Jahren nur teilweise an die gestiegenen Kosten angepasst oder ihren Beitrag sogar gesenkt.
Kosten der Initiative
Bei Annahme der Initiative müssten Bund und Kantone die Prämien zusätzlich um mehrere Milliarden Franken pro Jahr verbilligen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat geschätzt, dass die Initiative bei Bund und Kantonen zu Mehrausgaben in der Höhe von 3,5 bis 5 Milliarden Franken führen könnte.[3] Der genaue Betrag hängt stark davon ab, wie das Parlament die Initiative umsetzen würde. Es müsste definieren, wie das verfügbare Einkommen bestimmt wird. Von diesem Einkommen dürften die Krankenkassenprämien der Versicherten künftig maximal 10 Prozent ausmachen. Das Parlament müsste auch definieren, welche Prämie für die Berechnung massgebend wäre.[4]
Auswirkung auf die Versicherten
Wie viele Menschen zusätzlich von der Prämienverbilligung profitieren würden, wäre abhängig von der Umsetzung der Initiative. Weil die einkommensschwächsten Versicherten bereits heute eine Verbilligung erhalten, würden sie kaum zusätzlich entlastet. Andere Versicherte, die mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämie ausgeben, würden mit der Initiative entlastet.
[1] Prämien: Bundesamt für Gesundheit BAG ( bag.admin.ch > Zahlen und Statistiken > Krankenversicherung > Statistik der obligatorischen Krankenversicherung > 2022 > Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2022 > T 03 Prämien&mittl. Prämien je Versicherte_OKP > KV305N_STATKV2022-N); Löhne: Bundesamt für Statistik BFS ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > 03 – Arbeit und Erwerb > Löhne, Erwerbseinkommen und Arbeitskosten > Schweizerischer Lohnindex > Weiterführende Informationen > Tabellen > Schweizerischer Lohnindex nach Sektor: Index und Veränderung auf der Basis 1993 = 100.
[2] Der Bund zahlt den Kantonen einen Beitrag für die Prämienverbilligung. Dieser entspricht 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung. Er wird nach der Wohnbevölkerung (Grenzgängerinnen und -gänger inbegriffen) auf die Kantone verteilt (Art. 66 des Krankenversicherungsgesetzes; admin.ch > Bundesrecht > Systematische Rechtssammlung).
[3] Die Schätzung bezieht sich auf das Jahr 2020 und beruht auf Daten für dieses Jahr. Je nach Entwicklung der Gesundheitskosten steigen die jährlichen Mehrausgaben gemäss Schätzung bis 2030 auf 7 bis 11,7 Milliarden Franken (Botschaft des Bundesrates, BBl 2021 2383, Ziff. 4.2.1).
[4] Bei Annahme der Initiative wäre nicht zwingend die Prämie massgebend, die eine Person bezahlt, sondern eine gesamthaft berechnete Prämie. Das könnte zum Beispiel eine Durchschnittsprämie sein. Eine solche berechnet das Bundesamt für Gesundheit BAG bereits heute für statistische Zwecke. Dazu schätzt und gewichtet es die Verteilung der Versicherten auf die verschiedenen Prämien.
[5] Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat geschätzt, dass der Gegenvorschlag die Kantone im Jahr 2020 rund 360 Millionen Franken zusätzlich gekostet hätte ( parlament.ch > Geschäfte > 21.063 > Weiterführende Unterlagen > Medienmitteilung > Donnerstag, 24. August 2023 Medienmitteilung SGK-N > Dokumente > Beilagen > Übersicht der Mehrkosten der Prämien-Entlastungs- Initiative & der verschiedenen Gegenvorschläge in Millionen Franken gerundet im Basisjahr 2020).
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2023 2285Wortlaut anzeigen
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
vom 29. September 2023
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 23. Januar 2020 eingereichten Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. September 2021,
beschliesst:
Art . 1
1 Die Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 117 Abs. 3
3 Versicherte haben Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenversicherungsprämien. Die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien betragen höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens. Die Prämienverbilligung wird zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und im verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert.
Art. 197 Ziff. 12
12. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Verbilligung der Krankenversicherungsprämien)
Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 117 Absatz 3 drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 29. September 2023
Der Präsident: Martin Candinas Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ständerat, 29. September 2023
Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller Die Sekretärin: Martina Buol
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2023 2285)
Quelle: Fedlex, BBl 2023 2285 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»»?
- Am 09.06.2024 wurde «Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»» mit 1'117'095 Ja gegen 1'391'645 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 46.3%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Jura (72.1%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (20.0%).
- Wurde «Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»» wurde am 09.06.2024 landesweit abgelehnt.