Zum Hauptinhalt springen
Volksabstimmung · 13.02.2022Eidgenössische Vorlage

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)

37.4% JaNein 62.6%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
37.4% 883'251
Nein
62.6% 1'480'165
Beteiligung
44.4%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) annehmen?

Ausgangslage

Unternehmen brauchen Kapital, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe. Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von mittleren und grossen Unternehmen.

Mehr lesen

Die Vorlage

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt. Zudem kommen Unternehmen mit viel Eigenkapital besser durch Krisen als Unternehmen mit wenig Eigenkapital, weil sie mehr Reserven haben. Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren insbesondere junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch keine Reserven haben. Um ihr Wachstum zu finanzieren, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen, das heute der Emissionsabgabe unterliegt. Aus der Abschaffung der Abgabe entstünden dem Bund Mindereinnahmen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weil aus Sicht der Gegner vorwiegend Grossunternehmen profitieren würden.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Buseno75.0%GR
2Bedretto67.7%TI
3Cologny66.4%GE
4Greng65.6%FR
5Vandœuvres65.2%GE
6Collonge-Bellerive64.0%GE
7Crans63.3%VD
8Rossenges63.0%VD
9Uitikon62.9%ZH
10Signy-Avenex62.4%VD

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein
Zug51.1%
Tessin45.4%
Schwyz43.8%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Zug51.1%50.8%11
2Nidwalden46.6%47.1%11
3Tessin45.4%45.6%100
4Schwyz43.8%46.0%30
5Obwalden43.1%46.5%7
6Graubünden41.1%40.3%100
7Appenzell Innerrhoden40.7%41.0%5
8Waadt40.5%47.0%300
9Wallis40.2%44.1%122
10Genf39.5%46.9%45
11Luzern39.4%45.1%79
12Aargau38.3%42.5%196
13Schaffhausen38.2%66.7%26
14Thurgau38.1%43.7%80
15St. Gallen38.0%43.2%75
16Appenzell Ausserrhoden37.6%47.0%20
17Zürich37.1%48.6%160
18Glarus37.0%44.8%3
19Freiburg36.2%39.0%119
20Uri35.9%38.0%19
21Neuenburg35.4%40.6%24
22Basel-Landschaft35.2%44.0%86
23Basel-Stadt33.9%56.3%3
24Solothurn33.7%42.9%104
25Bern29.5%44.9%329
26Jura29.2%37.7%51

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Das wirkt sich positiv auf die Standortattraktivität der Schweiz aus: Die Abschaffung generiert Wachstum; sie schafft und sichert Arbeitsplätze. Zudem ist die Massnahme finanziell verkraftbar.

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung des Referendumskomitees

EmpfehlungNein

Laut dem Komitee profitieren grösstenteils international tätige Grosskonzerne, Banken und Versicherungen von der Abschaffung der Emissionsabgabe. Die Bürgerinnen und Bürger hätten nichts davon, im Gegenteil: Sie müssten dafür höhere Steuern bezahlen oder einen Abbau von staatlichen Leistungen in Kauf nehmen.

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat120705
Ständerat29141

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Heutige Regelung

Die Emissionsabgabe ist im Bundesgesetz über die Stempelabgaben geregelt. Sie fällt an, wenn Unternehmen [1] Eigenkapital aufnehmen. Gibt ein Unternehmen zum Beispiel Aktien heraus, so besteuert der Bund den Wert dieser Aktien mit der Emissionsabgabe. Diese Abgabe muss bezahlt werden, wenn ein Unternehmen neu gegründet wird oder wenn ein bestehendes Unternehmen sein Eigenkapital erhöht. Sie beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Nimmt ein Unternehmen hingegen Fremdkapital auf, zum Beispiel einen Kredit, so muss es keine Emissionsabgabe bezahlen.

Freibetrag

Es gilt ein Freibetrag von einer Million Franken. Übersteigt das aufgenommene Eigenkapital diesen Wert, wird die Abgabe fällig: Gibt ein Unternehmen zum Beispiel Aktien im Wert von 1,5 Millionen Franken heraus, so muss es auf 500 000 Franken die Emissionsabgabe bezahlen. Der Bund erhält davon ein Prozent, also 5000 Franken, an Steuern.

Ganzen Text anzeigen

Ausnahmen

Bei der Besteuerung gibt es Ausnahmen. So sind gemeinnützige Unternehmen, zum Beispiel Wohnbaugenossenschaften, die günstige Wohnungen anbieten, von der Abgabe befreit. Auch Transportunternehmen bezahlen keine Emissionsabgabe, sofern sie das Eigenkapital von der öffentlichen Hand erhalten. Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch bei Sanierungen Abgabebefreiungen oder Erleichterungen.

Entwicklung der Einnahmen

Die Einnahmen aus der Emissionsabgabe schwanken stark; es gibt weder einen Trend nach oben noch einen nach unten. In den letzten zwanzig Jahren lag der Tiefstwert bei 120 Millionen Franken (im Jahr 2005), der Höchstwert bei 407 Millionen Franken (im Jahr 2017). Im Durchschnitt dieser zwanzig Jahre beliefen sich die Einnahmen auf knapp 250 Millionen Franken. [2]

International kaum verbreitet

Die Emissionsabgabe ist international kaum verbreitet. Neben der Schweiz und Liechtenstein erheben in Europa nur noch Griechenland und Spanien eine vergleichbare Steuer.

Was würde sich ändern? Auswirkungen auf Unternehmen

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen, die zum Beispiel Aktien herausgeben, müssten somit auf dem aufgenommenen Eigenkapital keine Steuer mehr bezahlen. Das entlastet die Unternehmen: Sie haben weniger Kosten und können so mehr Gelder investieren.

Wie viele Unternehmen wären betroffen?

Unternehmen, die Eigenkapital aufnehmen, müssten keine Emissionsabgaben mehr entrichten. Im Jahr 2020 haben rund 2300 Unternehmen die Emissionsabgabe bezahlt. Einige Unternehmen nahmen in diesem Jahr mehrmals Eigenkapital auf, weshalb es über 2500 Transaktionen gab. Dabei generierten 2,2 Prozent der Transaktionen 51,5 Prozent der Steuereinnahmen. Die restlichen 97,8 Prozent der Transaktionen generierten 48,5 Prozent der Steuereinnahmen. [3]

Junge, wachstumsstarke Unternehmen

Junge Unternehmen, die stark wachsen, können ihre Investitionen nicht aus einbehaltenen Gewinnen finanzieren. Sie benötigen dafür neues Eigenkapital. Diese Unternehmen würden von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren, sofern sie mehr als eine Million Franken an Eigenkapital aufnehmen. Die Finanzierung des weiteren Wachstums würde dadurch günstiger.

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Hand

Die Mindereinnahmen der öffentlichen Hand werden aufgrund der Einnahmen in den letzten zwanzig Jahren auf rund 250 Millionen Franken jährlich geschätzt. Betroffen ist einzig der Bund. Für die Kantone und Gemeinden ändert sich nichts.

1 Der Begriff «Unternehmen» bezeichnet hier Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Die Emissionsabgabe wird fällig, wenn Beteiligungsrechte herausgegeben werden, z. B. Aktien, Stammeinlagen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteile, Genuss- und Partizipationsscheine von Gesellschaften oder Genossenschaften.

2 Siehe Steuerstatistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV ( estv.admin.ch > Die ESTV > Schweizer Steuerstatistiken > Allgemeine Steuerstatistiken > Fiskaleinnahmen des Bundes).

3 Antwort des Bundesrates vom 11.8.2021 auf die Interpellation 21.3922 «Abschaffung der Stempelsteuer, insbesondere der Emissionsabgabe. Ausmass, Wirkung, Profitierende» ( parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 21.3922)

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2021 1494

Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 1494)

Quelle: Fedlex, BBl 2021 1494 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)»?
Am 13.02.2022 wurde «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)» mit 883'251 Ja gegen 1'480'165 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 44.4%.
Wie stimmten die Kantone über «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)» ab?
Das stärkste Ja kam aus Zug (51.1%), das stärkste Nein aus Jura (29.2%).
Wurde «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)» angenommen?
«Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)» wurde am 13.02.2022 landesweit abgelehnt.