Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
Wollen Sie die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) annehmen?
Ausgangslage
Unternehmen brauchen Kapital, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe. Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von mittleren und grossen Unternehmen.
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Die Vorlage
Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt. Zudem kommen Unternehmen mit viel Eigenkapital besser durch Krisen als Unternehmen mit wenig Eigenkapital, weil sie mehr Reserven haben. Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren insbesondere junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch keine Reserven haben. Um ihr Wachstum zu finanzieren, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen, das heute der Emissionsabgabe unterliegt. Aus der Abschaffung der Abgabe entstünden dem Bund Mindereinnahmen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weil aus Sicht der Gegner vorwiegend Grossunternehmen profitieren würden.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirk Höfe | 54.9% | SZ |
| 2 | Region Maloja | 51.4% | GR |
| 3 | Bezirk Meilen | 51.0% | ZH |
| 4 | Region Bernina | 49.5% | GR |
| 5 | Distretto di Lugano | 48.5% | TI |
| 6 | District de Nyon | 48.5% | VD |
| 7 | Bezirk Küssnacht (SZ) | 47.4% | SZ |
| 8 | Wahlkreis Entlebuch | 47.0% | LU |
| 9 | Distretto di Leventina | 46.4% | TI |
| 10 | Distretto di Blenio | 46.2% | TI |
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Zug | 51.1% | 50.8% | 11 |
| 2 | Nidwalden | 46.6% | 47.1% | 11 |
| 3 | Tessin | 45.4% | 45.6% | 100 |
| 4 | Schwyz | 43.8% | 46.0% | 30 |
| 5 | Obwalden | 43.1% | 46.5% | 7 |
| 6 | Graubünden | 41.1% | 40.3% | 100 |
| 7 | Appenzell Innerrhoden | 40.7% | 41.0% | 5 |
| 8 | Waadt | 40.5% | 47.0% | 300 |
| 9 | Wallis | 40.2% | 44.1% | 122 |
| 10 | Genf | 39.5% | 46.9% | 45 |
| 11 | Luzern | 39.4% | 45.1% | 79 |
| 12 | Aargau | 38.3% | 42.5% | 196 |
| 13 | Schaffhausen | 38.2% | 66.7% | 26 |
| 14 | Thurgau | 38.1% | 43.7% | 80 |
| 15 | St. Gallen | 38.0% | 43.2% | 75 |
| 16 | Appenzell Ausserrhoden | 37.6% | 47.0% | 20 |
| 17 | Zürich | 37.1% | 48.6% | 160 |
| 18 | Glarus | 37.0% | 44.8% | 3 |
| 19 | Freiburg | 36.2% | 39.0% | 119 |
| 20 | Uri | 35.9% | 38.0% | 19 |
| 21 | Neuenburg | 35.4% | 40.6% | 24 |
| 22 | Basel-Landschaft | 35.2% | 44.0% | 86 |
| 23 | Basel-Stadt | 33.9% | 56.3% | 3 |
| 24 | Solothurn | 33.7% | 42.9% | 104 |
| 25 | Bern | 29.5% | 44.9% | 329 |
| 26 | Jura | 29.2% | 37.7% | 51 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Das wirkt sich positiv auf die Standortattraktivität der Schweiz aus: Die Abschaffung generiert Wachstum; sie schafft und sichert Arbeitsplätze. Zudem ist die Massnahme finanziell verkraftbar.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung des Referendumskomitees
EmpfehlungNein
Laut dem Komitee profitieren grösstenteils international tätige Grosskonzerne, Banken und Versicherungen von der Abschaffung der Emissionsabgabe. Die Bürgerinnen und Bürger hätten nichts davon, im Gegenteil: Sie müssten dafür höhere Steuern bezahlen oder einen Abbau von staatlichen Leistungen in Kauf nehmen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 120 | 70 | 5 |
| Ständerat | 29 | 14 | 1 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Heutige Regelung
Die Emissionsabgabe ist im Bundesgesetz über die Stempelabgaben geregelt. Sie fällt an, wenn Unternehmen [1] Eigenkapital aufnehmen. Gibt ein Unternehmen zum Beispiel Aktien heraus, so besteuert der Bund den Wert dieser Aktien mit der Emissionsabgabe. Diese Abgabe muss bezahlt werden, wenn ein Unternehmen neu gegründet wird oder wenn ein bestehendes Unternehmen sein Eigenkapital erhöht. Sie beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Nimmt ein Unternehmen hingegen Fremdkapital auf, zum Beispiel einen Kredit, so muss es keine Emissionsabgabe bezahlen.
Freibetrag
Es gilt ein Freibetrag von einer Million Franken. Übersteigt das aufgenommene Eigenkapital diesen Wert, wird die Abgabe fällig: Gibt ein Unternehmen zum Beispiel Aktien im Wert von 1,5 Millionen Franken heraus, so muss es auf 500 000 Franken die Emissionsabgabe bezahlen. Der Bund erhält davon ein Prozent, also 5000 Franken, an Steuern.
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Ausnahmen
Bei der Besteuerung gibt es Ausnahmen. So sind gemeinnützige Unternehmen, zum Beispiel Wohnbaugenossenschaften, die günstige Wohnungen anbieten, von der Abgabe befreit. Auch Transportunternehmen bezahlen keine Emissionsabgabe, sofern sie das Eigenkapital von der öffentlichen Hand erhalten. Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch bei Sanierungen Abgabebefreiungen oder Erleichterungen.
Entwicklung der Einnahmen
Die Einnahmen aus der Emissionsabgabe schwanken stark; es gibt weder einen Trend nach oben noch einen nach unten. In den letzten zwanzig Jahren lag der Tiefstwert bei 120 Millionen Franken (im Jahr 2005), der Höchstwert bei 407 Millionen Franken (im Jahr 2017). Im Durchschnitt dieser zwanzig Jahre beliefen sich die Einnahmen auf knapp 250 Millionen Franken. [2]
International kaum verbreitet
Die Emissionsabgabe ist international kaum verbreitet. Neben der Schweiz und Liechtenstein erheben in Europa nur noch Griechenland und Spanien eine vergleichbare Steuer.
Was würde sich ändern? Auswirkungen auf Unternehmen
Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen, die zum Beispiel Aktien herausgeben, müssten somit auf dem aufgenommenen Eigenkapital keine Steuer mehr bezahlen. Das entlastet die Unternehmen: Sie haben weniger Kosten und können so mehr Gelder investieren.
Wie viele Unternehmen wären betroffen?
Unternehmen, die Eigenkapital aufnehmen, müssten keine Emissionsabgaben mehr entrichten. Im Jahr 2020 haben rund 2300 Unternehmen die Emissionsabgabe bezahlt. Einige Unternehmen nahmen in diesem Jahr mehrmals Eigenkapital auf, weshalb es über 2500 Transaktionen gab. Dabei generierten 2,2 Prozent der Transaktionen 51,5 Prozent der Steuereinnahmen. Die restlichen 97,8 Prozent der Transaktionen generierten 48,5 Prozent der Steuereinnahmen. [3]
Junge, wachstumsstarke Unternehmen
Junge Unternehmen, die stark wachsen, können ihre Investitionen nicht aus einbehaltenen Gewinnen finanzieren. Sie benötigen dafür neues Eigenkapital. Diese Unternehmen würden von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren, sofern sie mehr als eine Million Franken an Eigenkapital aufnehmen. Die Finanzierung des weiteren Wachstums würde dadurch günstiger.
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Hand
Die Mindereinnahmen der öffentlichen Hand werden aufgrund der Einnahmen in den letzten zwanzig Jahren auf rund 250 Millionen Franken jährlich geschätzt. Betroffen ist einzig der Bund. Für die Kantone und Gemeinden ändert sich nichts.
1 Der Begriff «Unternehmen» bezeichnet hier Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Die Emissionsabgabe wird fällig, wenn Beteiligungsrechte herausgegeben werden, z. B. Aktien, Stammeinlagen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteile, Genuss- und Partizipationsscheine von Gesellschaften oder Genossenschaften.
2 Siehe Steuerstatistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV ( estv.admin.ch > Die ESTV > Schweizer Steuerstatistiken > Allgemeine Steuerstatistiken > Fiskaleinnahmen des Bundes).
3 Antwort des Bundesrates vom 11.8.2021 auf die Interpellation 21.3922 «Abschaffung der Stempelsteuer, insbesondere der Emissionsabgabe. Ausmass, Wirkung, Profitierende» ( parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 21.3922)
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2021 1494Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 1494)
Quelle: Fedlex, BBl 2021 1494 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)»?
- Am 13.02.2022 wurde «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)» mit 883'251 Ja gegen 1'480'165 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 44.4%.
- Wie stimmten die Kantone über «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Zug (51.1%), das stärkste Nein aus Jura (29.2%).
- Wurde «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)» angenommen?
- «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)» wurde am 13.02.2022 landesweit abgelehnt.