Zum Hauptinhalt springen
Volksabstimmung · 26.09.2021Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»

35.1% JaNein 64.9%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
35.1% 987'045
Nein
64.9% 1'823'262
Ständemehr
0 / 23
Beteiligung
52.7%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» annehmen?

Ausgangslage

Heute werden im Grundsatz sämtliche Einkünfte wie Löhne, Renten und Kapitaleinkommen (z. B. Zinsen, Dividenden und Erträge aus Vermietung) in vollem Umfang versteuert. Diese Einkommenssteuern tragen dazu bei, Ungleichheiten bei der Verteilung der Einkommen innerhalb der Bevölkerung abzuschwächen. So zahlen einkommensstarke Personen prozentual mehr als einkommensschwache. Nebst den Steuern gibt es noch weitere Instrumente zur Umverteilung. Der grösste Teil der Umverteilung erfolgt über Sozialleistungen wie Renten oder Sozialhilfe.

Mehr lesen

Die Vorlage

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die bestehende Umverteilung nicht ausreichend und die Besteuerung nicht gerecht genug. Sie fordern eine stärkere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Ab einem bestimmten Betrag sollen Kapitaleinkommen bei der Steuerberechnung stärker gewichtet und anderthalbfach gezählt werden. Für jeden Franken oberhalb dieses Betrags müsste so viel an Steuern bezahlt werden, als würde es sich dabei um Fr. 1.50 handeln. Ab welchem Betrag die höhere Besteuerung gilt, wird bei einer Annahme der Initiative durch das Parlament bestimmt. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für Steuerermässigungen für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

0 von 23 Standesstimmen — Abgelehnt
NeinJaKein Resultat
Jura47.5%
Genf41.8%
Bern40.6%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Basel-Stadt48.1%66.3%3
2Jura47.5%45.3%51
3Neuenburg44.9%48.1%24
4Genf41.8%59.2%45
5Bern40.6%49.6%329
6Freiburg39.2%52.0%119
7Waadt38.4%56.7%300
8Zürich36.0%55.4%160
9Schaffhausen34.8%71.8%26
10Solothurn34.5%52.8%104
11Tessin34.5%49.0%100
12Basel-Landschaft32.7%51.8%86
13Glarus32.6%42.2%3
14Luzern32.0%53.5%79
15Uri31.5%46.3%19
16Appenzell Ausserrhoden31.0%53.7%20
17St. Gallen30.9%50.8%75
18Aargau29.9%53.8%196
19Graubünden29.2%47.8%100
20Wallis29.1%53.8%122
21Thurgau28.1%53.2%80
22Obwalden25.1%55.1%7
23Appenzell Innerrhoden23.6%48.4%5
24Schwyz23.4%52.6%30
25Zug23.2%60.5%11
26Nidwalden22.6%55.2%11

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Für das Komitee führt die Initiative zu einer gerechteren Besteuerung und sie entlastet 99 % der Bevölkerung. Heute seien Kapitaleinkommen auf diverse Arten privilegiert. Davon profitierten die Reichsten, die mit Geld spekulierten. Dieses fehle den arbeitenden Menschen und in der Realwirtschaft.

99prozent.ch

99prozent-ja.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Für Bundesrat und Parlament schwächt die Initiative den Standort Schweiz und die Anreize zum Sparen. Dies hat schädliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wohlstand. Im internationalen Vergleich sind die Einkommen in der Schweiz gleichmässig verteilt, und Kapital wird bereits recht hoch besteuert.

admin.ch/besteuerung-kapital

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat661280
Ständerat13310

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Einkommens- und Vermögensverteilung

In der Schweiz sind die Einkommen vor Abzug der Steuern und Erhalt von Sozialleistungen (z. B. Renten oder Sozialhilfe) gleichmässiger verteilt als in den meisten anderen OECD-Ländern. Auf das einkommensstärkste Prozent der Bevölkerung entfallen gut 10 % des gesamten Einkommens. Es gibt Anzeichen, dass die Einkommensungleichheit vor Abzug der Steuern und Erhalt von Sozialleistungen in der Schweiz in den letzten zwei Jahrzehnten leicht zugenommen hat. Der Anteil des Kapitaleinkommens am gesamten Einkommen blieb in diesem Zeitraum konstant. Betrachtet man die Verteilung der verfügbaren Einkommen, also diejenigen Einkommen, die der Bevölkerung nach Abzug der Steuern und Erhalt von Sozialleistungen tatsächlich zur Verfügung stehen, dann liegt die Schweiz etwa im Mittelfeld der OECD-Länder. Bei den Vermögen ist in der Schweiz der Anteil des reichsten Prozents der Bevölkerung am Gesamtvermögen in den letzten zwei Jahrzehnten gestiegen. Um die Ungleichheiten innerhalb der Bevölkerung zu reduzieren, erfolgt eine Umverteilung über Steuern und Sozialleistungen. [1]

Umverteilung über Steuern

Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern zahlen einkommensstarke Personen prozentual mehr als einkommensschwache. Dadurch tragen diese Steuern zur Umverteilung bei. So verdient zum Beispiel das einkommensstärkste Prozent der Bevölkerung gut 10 % des Gesamteinkommens, bezahlt aber rund 40 % der direkten Bundessteuer. [2]

Den Grossteil der Einkommenssteuer erheben die Kantone und Gemeinden: Auch dort bezahlen einkommensstarke Personen prozentual mehr Steuern. Bei den kantonalen Einkommenssteuern ist der Anteil, der vom einkommensstärksten Prozent bezahlt wird, geringer als bei der Bundessteuer.

Ganzen Text anzeigen

Umverteilung über Sozialleistungen

Die Umverteilung von Einkommen erfolgt in der Schweiz vor allem über Sozialleistungen. Den grössten Teil der Sozialleistungen bilden die Altersvorsorge, die Gesundheitskosten sowie die Invaliden- und die Arbeitslosenversicherung. Insgesamt betrugen die Ausgaben für Sozialleistungen im Jahr 2018 etwa 177 Milliarden Franken. Das entspricht, ähnlich wie in anderen westeuropäischen Ländern, rund einem Viertel der gesamten Wirtschaftsleistung. Dieser Anteil ist seit den 1990er- Jahren gestiegen und hat der zunehmenden wirtschaftlichen Ungleichheit in den letzten Jahrzehnten entgegengewirkt. Die Sozialleistungen einschliesslich der Altersvorsorge führen beispielsweise dazu, dass weniger Leute unter der Armutsschwelle sind: Der Anteil der einkommensarmen Bevölkerung sinkt dadurch von über 30 % auf unter 10 %. Bezogen auf das verfügbare Einkommen hat die Ungleichheit nicht zugenommen. [3]

Begriff Kapitaleinkommen

Der Begriff Kapitaleinkommen ist heute im Steuerrecht nicht definiert. Unter Kapitaleinkommen kann man zum Beispiel Zinsen, Einkünfte aus Vermietung, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Grundstücken verstehen. Auch bei Selbstständigerwerbenden kann ein Teil des Einkommens als Kapitaleinkommen angesehen werden.

Geltende Einkommensbesteuerung

Heute müssen in der Schweiz im Grundsatz sämtliche Arten von Einkünften in vollem Umfang versteuert werden: Arbeitseinkommen (Löhne), Renten und Kapitaleinkommen. Bei der Besteuerung der Kapitaleinkommen gelten einige abweichende Bestimmungen:

– Dividenden werden nicht in vollem Umfang als Einkommen besteuert, wenn man zu mindestens 10 % am Unternehmen beteiligt ist. Dividenden sind Gewinne, die Unternehmen an ihre Eigentümerinnen und Eigentümer (z. B. Aktionärinnen und Aktionäre) ausschütten. Grund für diese Teilbesteuerung ist, dass Gewinne bereits mit der Gewinnsteuer belastet werden. Wenn keine Beteiligung von mindestens 10 % vorliegt, werden Dividenden in vollem Umfang besteuert.

– Private Grundstückgewinne werden nur auf kantonaler Ebene besteuert. Grundstückgewinne entstehen, wenn man zum Beispiel ein Haus oder ein Stück Land mit Gewinn verkauft.

– Andere private Kapitalgewinne sind steuerfrei. Solche entstehen, wenn man zum Beispiel Aktien mit Gewinn verkauft.

Weitere Steuern auf dem Kapital

Kapital wird nicht nur als Kapitaleinkommen, sondern auch in anderer Form besteuert:

– Die Kantone und Gemeinden erheben eine Steuer auf das Vermögen von Privatpersonen und auf das Kapital von Unternehmen.

– Bund, Kantone und Gemeinden besteuern Gewinne.

– Unternehmen bezahlen eine Umsatzabgabe beim Handel mit Wertpapieren.

– In den meisten Kantonen wird mit der Handänderungssteuer die Eigentumsübertragung von Grundstücken besteuert.

Betrachtet man die gesamte Besteuerung von Kapital, befindet sich die Schweiz im Vergleich mit den EU-Mitgliedstaaten über dem Durchschnitt. [4]

Initiative zielt auf Kapitaleinkommen

Den Initiantinnen und Initianten gehen die bestehende Besteuerung von Kapital und die Umverteilung zu wenig weit. Sie fordern eine höhere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Kapitaleinkommen sollen bei der Steuerberechnung ab einem bestimmten Betrag anderthalbfach gezählt werden, das heisst um 50 % stärker gewichtet werden als andere Einkommensarten. Ab diesem Betrag wird jeder Franken Kapitaleinkommen wie Fr. 1.50 gezählt. Die Höhe dieses Betrags wäre bei Annahme der Initiative durch das Parlament zu bestimmen. Die höhere Besteuerung würde sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene gelten.

Steuerbares Einkommen heute und bei Annahme der Volksinitiative

Die Tabelle zeigt eine mögliche Umsetzung der Initiative an einem vereinfachten Beispiel, bei dem als Grenze für die höhere Besteuerung von Kapitaleinkommen von 100 000 Franken ausgegangen wird. [5]

Bei Annahme der Volksinitiative würde in diesem Beispiel das Kapitaleinkommen bis 100 000 Franken in der tatsächlichen Höhe versteuert (100 %); der darüber liegende Betrag von 50 000 Franken würde neu anderthalbfach gezählt werden (150 %). Die Besteuerung des Arbeitseinkommens wäre von der Initiative nicht berührt und würde unverändert bleiben.

Steuersätze

Für die Berechnung der Steuern ist neben dem steuerbaren Einkommen auch der Steuersatz massgebend. Zu den Steuersätzen macht die Initiative keine Vorgaben. Ihre Bestimmung liegt somit weiterhin in der Kompetenz von Bund und Kantonen. Bei unveränderten Steuersätzen zahlen Personen für Kapitaleinkommen ab einem bestimmten Betrag mehr Steuern.

Umverteilung des Mehrertrags

Der Mehrertrag, der durch die höhere Besteuerung der Kapitaleinkommen erzielt wird, soll gemäss Initiative für eine Steuerermässigung für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen verwendet werden oder für Leistungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt.

Umsetzung offen

Die Umsetzung der Initiative ist offen. Über die konkrete Ausgestaltung der Initiative würde bei einer Annahme das Parlament entscheiden. Es müsste unter anderem festlegen, welche Einkünfte unter den Begriff des Kapitaleinkommens fallen, ab welchem Betrag die höhere Besteuerung greift und wie die Umverteilung des dadurch erzielten Mehrertrags ausgestaltet wird.

Auswirkungen

Aufgrund der höheren Besteuerung von Kapitaleinkommen könnte es zu Verhaltensanpassungen kommen. Personen mit hohen Kapitaleinkommen könnten zum Beispiel ihren Wohnsitz verlegen. Im Weiteren könnte sich das Sparverhalten ändern, weil das Einkommen, das mit dem angesparten Kapital erzielt wird, stärker besteuert wird. Das Ausmass solcher Verhaltensanpassungen kann nicht abgeschätzt werden, auch weil unklar ist, wie die Initiative umgesetzt würde. Daher lässt sich auch der Mehrertrag aus der höheren Besteuerung von Kapitaleinkommen nicht beziffern. Da Kapitaleinkommen sehr steuerempfindlich ist, dürften die von den Initiantinnen und Initianten erhofften Mehreinnahmen kaum eintreffen. Der damit bezweckte Umverteilungseffekt dürfte damit nicht erreicht werden.

[1] Internationaler Vergleich der Einkommen: OECD 2017 ( oecd.org > Topics > Social and Welfare Issues > Income Distribution and Poverty Database); Einkommensverteilung: Bundesamt für Statistik (BFS), Haushaltsbudgeterhebung 1998–2018 ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Ungleichheit der Einkommensverteilung); Vermögensverteilung: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Gesamtschweizerische Vermögensstatistik der natürlichen Personen 1997–2017 ( estv.admin.ch > Steuerpolitik Steuerstatistiken Publikationen > Steuerstatistiken > Fachinformationen > Steuerstatistiken); Anteil des Kapitaleinkommens: BFS ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Volkswirtschaft > Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung > Kontensequenz).

[2] ESTV, Statistik Direkte Bundessteuer, Natürliche Personen 2017 ( estv.admin.ch > Steuerpolitik Steuerstatistiken Publikationen > Steuerstatistiken > Fachinformationen > Steuerstatistiken > Direkte Bundessteuer).

[3] Zahlen zur sozialen Sicherheit: BFS, Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2018 ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Soziale Sicherheit > Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit [GRSS]); Anteil der einkommensarmen Bevölkerung: BFS, Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) 2019 ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Armut und materielle Entbehrung); Einkommensverteilung: BFS, Haushaltsbudgeterhebung 1998–2018 ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Ungleichheit der Einkommensverteilung).

[4] Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.3045 Schwaab vom 1. März 2017, S. 17 ( parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 17.3045); Europäische Kommission, Implizite Steuersätze 2007–2019 ( ec.europa.eu/taxation_customs > Besteuerung > Ökonomische Steueranalyse > Steuerdaten > Implizite Steuersätze).

[5] Das Komitee schlägt beispielhaft einen Betrag von 100 000 Franken vor ( 99prozent.ch).

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2021 662

Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 662)

Quelle: Fedlex, BBl 2021 662 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»»?
Am 26.09.2021 wurde «Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»» mit 987'045 Ja gegen 1'823'262 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 52.7%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (48.1%), das stärkste Nein aus Nidwalden (22.6%).
Wurde «Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»» angenommen?
«Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»» wurde am 26.09.2021 landesweit abgelehnt.