Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
Die Schweiz hat mit dem Klima- und Innovationsgesetz entschieden, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu senken. Damit leistet sie im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris ihren Beitrag zum weltweiten Klimaschutz. Dem Bund stehen jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung. Mit diesem Geld können zum Beispiel Solaranlagen und der Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen gefördert werden.
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Die Initiative
Die Klimafonds-Initiative verlangt, dass der Bund für die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen deutlich mehr Mittel einsetzt. Er soll dazu einen Fonds einrichten und jährlich einen Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung einzahlen. Dies entspricht ungefähr 4 bis 8 Milliarden Franken. Mit dem Fonds soll der Bund insbesondere die Verminderung der Treibhausgasemissionen, den sparsamen und effizienten Energieverbrauch sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen. Zudem soll er die CO2-Entnahme und -Speicherung und die Biodiversität fördern. Auch wäre die Aus- und Weiterbildung für Fachkräfte zu unterstützen, die für die Umsetzung der Massnahmen benötigt wird. Die Initiative verlangt, dass die Finanzierung und die Umsetzung sozial gerecht ausgestaltet werden.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bern | 59.4% | BE |
| 2 | Lausanne | 55.7% | VD |
| 3 | Mauraz | 55.2% | VD |
| 4 | Vevey | 55.0% | VD |
| 5 | Saint-Saphorin | 52.3% | VD |
| 6 | Freiburg im Üechtland | 51.1% | FR |
| 7 | Lajoux | 50.9% | JU |
| 8 | Les Enfers | 50.8% | JU |
| 9 | Romainmôtier-Envy | 50.6% | VD |
| 10 | Chavannes-près-Renens | 49.4% | VD |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Lausanne | 51.6% | VD |
| 2 | Bezirk Zürich | 49.1% | ZH |
| 3 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 42.4% | LU |
| 4 | District de l'Ouest lausannois | 42.2% | VD |
| 5 | District de la Riviera-Pays-d'Enhaut | 40.6% | VD |
| 6 | Bezirk Solothurn | 40.5% | SO |
| 7 | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | 39.7% | BE |
| 8 | District des Franches-Montagnes | 37.5% | JU |
| 9 | District de la Sarine | 37.4% | FR |
| 10 | Verwaltungskreis Biel/Bienne | 37.1% | BE |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Basel-Stadt | 44.6% | 62.7% | 3 |
| 2 | Genf | 42.1% | 57.5% | 45 |
| 3 | Waadt | 38.4% | 63.9% | 300 |
| 4 | Neuenburg | 37.6% | 51.2% | 24 |
| 5 | Jura | 33.6% | 48.3% | 51 |
| 6 | Zürich | 32.7% | 61.3% | 160 |
| 7 | Bern | 31.1% | 54.6% | 329 |
| 8 | Freiburg | 29.3% | 58.2% | 119 |
| 9 | Schaffhausen | 29.1% | 74.1% | 26 |
| 10 | Tessin | 28.8% | 60.2% | 100 |
| 11 | Basel-Landschaft | 27.9% | 54.9% | 86 |
| 12 | Solothurn | 24.8% | 55.1% | 104 |
| 13 | Luzern | 24.3% | 58.8% | 79 |
| 14 | Aargau | 23.9% | 56.0% | 196 |
| 15 | Graubünden | 23.2% | 55.4% | 100 |
| 16 | Wallis | 23.1% | 55.2% | 122 |
| 17 | St. Gallen | 22.2% | 56.4% | 75 |
| 18 | Zug | 22.1% | 60.9% | 11 |
| 19 | Appenzell Ausserrhoden | 21.8% | 58.7% | 20 |
| 20 | Glarus | 21.2% | 51.5% | 3 |
| 21 | Thurgau | 20.6% | 57.4% | 80 |
| 22 | Uri | 20.1% | 51.2% | 19 |
| 23 | Obwalden | 17.5% | 62.9% | 7 |
| 24 | Nidwalden | 17.3% | 61.8% | 11 |
| 25 | Appenzell Innerrhoden | 15.6% | 54.3% | 5 |
| 26 | Schwyz | 15.5% | 60.5% | 30 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Für das Komitee ist klar: Die Schweiz muss jetzt handeln, zumal sie besonders stark vom Klimawandel betroffen ist. Die Initiative ermögliche gezielte Investitionen in erneuerbare Energien, Gebäudesanierungen und klimafreundliche Technologien. Und sie mache die Schweiz mit dem Ersatz von Öl und Gas unabhängiger.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Dem Bund stehen jährlich rund 2 Milliarden Franken für den Klimaschutz zur Verfügung. Er setzt auf einen ausgewogenen Mix aus bewährten Instrumenten. Die Initiative hingegen setzt einseitig auf Subventionen und würde den Bundeshaushalt zu stark belasten.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 69 | 127 | 0 |
| Ständerat | 11 | 33 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage Netto-Null-Ziel
Die Schweiz hat mit dem Klima- und Innovationsgesetz entschieden, ihre Treibhausgasemissionen, vor allem von CO2, bis 2050 auf netto null zu senken. Das heisst: Die Emissionen sollen so weit wie möglich reduziert und die Wirkung der verbleibenden, schwer vermeidbaren Emissionen ausgeglichen werden. Damit leistet die Schweiz im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris ihren Beitrag zum weltweiten Klimaschutz.
Zur Verfügung stehende Mittel
Dem Bund stehen jährlich rund 2 Milliarden Franken für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung. [1] Er fördert insbesondere:
– die Verminderung der Treibhausgasemissionen, etwa mit dem Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen;
– den Ausbau erneuerbarer Energien, beispielsweise durch die Förderung von Solaranlagen;
– die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wie Hochwasser, Erdrutsche und Hitzewellen;
– Technologien, die CO2 entnehmen und dauerhaft speichern.
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Biodiversität
Im Bereich der Biodiversität engagiert sich der Bund mit deutlich über 500 Millionen Franken. [2] Damit unterstützt er hauptsächlich Massnahmen der Landwirtschaft. Zudem kümmert er sich zusammen mit den Kantonen unter anderem um die Pflege und die Sanierung von Mooren und weiteren Schutzgebieten, um die Renaturierung von Gewässern und um die Förderung der Artenvielfalt im Wald.
Bestehender Massnahmen-Mix
Die Schweizer Klimapolitik schafft in Bereichen mit hohem CO2-Ausstoss Anreize, Emissionen zu senken und Energie sparsamer zu nutzen. Sie setzt dabei nicht nur auf Subventionen, sondern macht auch Vorgaben wie Höchstwerte für den CO2-Ausstoss bei neuen Fahrzeugen. Sie umfasst zudem Instrumente, die den Ausstoss von CO2 verteuern, etwa die CO2-Abgabe auf Öl und Gas oder den Handel mit Emissionsrechten für Industrie und Luftfahrt. Mit den daraus erzielten Erträgen fördert der Bund unter anderem klimafreundliche Technologien bei Gebäuden und in der Industrie.
Forderungen der Initiative Mehr Geld für den Klimaschutz
Die Klimafonds-Initiative verlangt, dass deutlich mehr Mittel für die Begrenzung der Klimaerwärmung und den Umgang mit ihren Folgen eingesetzt werden. Spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme der Initiative soll der Bund deshalb einen neuen Fonds für eine sozial gerechte Klima- und Energiepolitik betreiben. In diesen Fonds soll er bis 2050 jährlich einen Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung der Schweiz (Bruttoinlandprodukt, BIP) einzahlen. Der Bund kann den Betrag reduzieren, wenn die Schweiz ihre Klimaziele erreicht hat.
Geförderte Massnahmen
Der Bund soll mit den Mitteln Massnahmen insbesondere in den folgenden Bereichen fördern:
– Verminderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs, von Gebäuden und der Wirtschaft;
– sparsamer und effizienter Energieverbrauch;
– Versorgungssicherheit und Ausbau der erneuerbaren Energien;
– Biodiversität.
Der Bund soll mit dem Fonds auch die CO2-Entnahme und -Speicherung finanziell unterstützen, dies durch die Förderung von natürlichen Speichern wie Wäldern und Moorböden und von technischen Ansätzen. Zudem soll der Fonds die Aus- und Weiterbildung oder die Umschulung von Fachkräften unterstützen, die für die Umsetzung der geförderten Massnahmen benötigt werden. Die Massnahmen sollen sozial gerecht umgesetzt und finanziert werden; wie das erfolgen soll, lässt der Initiativtext offen.
Folgen der Initiative Finanzielle Auswirkungen
Der Bund müsste jährlich einen Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des BIP in den Klimafonds einzahlen. Im Jahr 2024 wären dies 4 bis 8 Milliarden Franken gewesen. [3] Der Bund müsste also zwei- bis viermal mehr Geld als heute für die Klima-und Energiepolitik bereitstellen. Die Initiative macht keine Angaben dazu, wie diese zusätzlichen Ausgaben finanziert werden sollen. Klar ist aber, dass die Ausgaben zumindest vorübergehend von der Schuldenbremse ausgenommen würden. Das bedeutet, dass sich der Bund zusätzlich verschulden dürfte.
Auswirkungen auf Klima und Biodiversität
Die Auswirkungen der Initiative auf das Klima und die Biodiversität hängen davon ab, welche Massnahmen das Parlament beschliessen würde. Zusätzliche Mittel könnten den Ausstieg aus den fossilen Energien beschleunigen und den Schutz der Biodiversität stärken. Mit der Initiative besteht aber auch das Risiko von Mitnahmeeffekten. Das heisst, dass mit dem Fonds Projekte mitfinanziert werden, die Private ohnehin umgesetzt hätten. Ein Teil der staatlichen Mittel würde damit ohne Wirkung eingesetzt.
[1] Diese Gelder stammen hauptsächlich aus dem Netzzuschlagfonds und aus Fördermitteln gemäss dem CO2-Gesetz und dem Klima-und Innovationsgesetz. Botschaft zur Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)», BBI 2025 458 Ziff. 2.3.1 ( fedlex.admin.ch > Bundesblatt > Ausgaben des Bundesblattes > 2025 > Feb. > 33)
[2] Die Berechnung dieses Betrags stützt sich auf den Voranschlag 2025 und den Entwurf des Voranschlags 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 ( efv.admin.ch > Finanzberichte > Finanzberichte Bund > Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan).
[3] Laut den Zahlen des Bundesamtes für Statistik betrug das BIP 2024 rund 854 Milliarden Franken ( bfs.admin.ch > Statistiken > Volkswirtschaft > Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung > Bruttoinlandprodukt).
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2025 2888Wortlaut anzeigen
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
vom 26. September 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 22. Februar 2024 eingereichten Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Januar 2025,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 22. Februar 2024 «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 103a Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik
1 Bund, Kantone und Gemeinden bekämpfen die menschengemachte Klimaerwärmung und ihre gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen in Übereinstimmung mit den internationalen Klimaabkommen. Sie sorgen für eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen.
2 Der Bund unterstützt insbesondere:
a. die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft;
b. den sparsamen und effizienten Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien;
c. die notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen inklusive finanzielle Beiträge für den Ausgleich des Einkommensausfalls während der Ausbildungszeit;
d. nachhaltige und natürliche Karbonsenken;
e. die Stärkung der Biodiversität, namentlich zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung.
3 Für die Finanzierung der bundeseigenen Vorhaben und für finanzielle Beiträge an die Vorhaben von Kantonen, Gemeinden und Dritter verfügt der Bund über einen Investitionsfonds. Der Fonds oder vom Bund beauftragte Dritte können auch Kredite, Garantien und Bürgschaften gewähren.
4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Art. 197 Ziff. 15
15. Übergangsbestimmung zu Art. 103a (Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik)
Der Fonds gemäss Artikel 103 a Absatz 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme von Artikel 103 a durch Volk und Stände bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5–1 Prozent des Bruttoinlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäss Artikel 126 Absatz 2 nicht mitgerechnet. Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationalen und internationalen Klimaziele erreicht hat.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 26. September 2025
Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ständerat, 26. September 2025
Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2025 2888)
Quelle: Fedlex, BBl 2025 2888 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»»?
- Am 08.03.2026 wurde «Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»» mit 897'355 Ja gegen 2'165'868 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 57.6%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (44.6%), das stärkste Nein aus Schwyz (15.5%).
- Wurde «Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»» wurde am 08.03.2026 landesweit abgelehnt.