Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das hat die Stimmbevölkerung so beschlossen. Für Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, stehen dem Bund heute jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen in erster Linie aus verbrauchsabhängigen Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie auf Strom.
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Die Initiative
Die Initiative fordert mehr Mittel für die Klimapolitik. Das Geld soll von einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes kommen. Bisher kennen nur Kantone und Gemeinden eine solche Steuer. Neu soll der Bund zusätzlich eine Steuer von 50 Prozent auf den Nachlass und die Schenkungen einer Person erheben, wobei die ersten 50 Millionen Franken nicht besteuert werden. Zwei Drittel der Einnahmen soll der Bund erhalten, einen Drittel die Kantone. Die Einnahmen aus der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen laut Initiativtext «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Lausanne | 42.9% | VD |
| 2 | Bezirk Zürich | 41.5% | ZH |
| 3 | District des Franches-Montagnes | 34.7% | JU |
| 4 | District de l'Ouest lausannois | 33.7% | VD |
| 5 | District de la Sarine | 33.5% | FR |
| 6 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 32.4% | LU |
| 7 | District de Moutier | 32.4% | JU |
| 8 | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | 30.8% | BE |
| 9 | Bezirk Solothurn | 30.2% | SO |
| 10 | District de la Riviera-Pays-d'Enhaut | 30.0% | VD |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Basel-Stadt | 33.4% | 52.3% | 3 |
| 2 | Genf | 31.9% | 47.3% | 45 |
| 3 | Neuenburg | 31.4% | 37.7% | 24 |
| 4 | Waadt | 29.3% | 46.3% | 300 |
| 5 | Jura | 29.3% | 34.9% | 51 |
| 6 | Freiburg | 25.4% | 42.0% | 119 |
| 7 | Zürich | 25.2% | 48.4% | 160 |
| 8 | Bern | 23.7% | 40.7% | 329 |
| 9 | Schaffhausen | 21.6% | 68.6% | 26 |
| 10 | Tessin | 20.6% | 41.5% | 100 |
| 11 | Basel-Landschaft | 19.4% | 41.7% | 86 |
| 12 | Solothurn | 17.3% | 40.5% | 104 |
| 13 | Graubünden | 17.3% | 43.5% | 100 |
| 14 | Luzern | 17.2% | 46.3% | 79 |
| 15 | Appenzell Ausserrhoden | 16.6% | 49.6% | 20 |
| 16 | Wallis | 16.5% | 42.4% | 122 |
| 17 | Aargau | 15.7% | 43.0% | 196 |
| 18 | Uri | 15.3% | 41.6% | 19 |
| 19 | St. Gallen | 15.0% | 42.4% | 75 |
| 20 | Glarus | 14.7% | 38.0% | 3 |
| 21 | Thurgau | 13.5% | 44.3% | 80 |
| 22 | Zug | 13.4% | 51.4% | 11 |
| 23 | Obwalden | 11.1% | 53.0% | 7 |
| 24 | Nidwalden | 10.7% | 48.7% | 11 |
| 25 | Schwyz | 9.4% | 49.6% | 30 |
| 26 | Appenzell Innerrhoden | 9.0% | 43.6% | 5 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Für das Initiativkomitee geht die heutige Klimapolitik zu wenig weit. Es brauche mehr Mittel zur Bekämpfung der Klimakrise. Wer die natürlichen Lebensgrundlagen für seine Profite aufs Spiel setze, solle dafür geradestehen. Eine Zukunftssteuer von 50 Prozent auf Erbschaften und Schenkungen über 50 Millionen Franken sei sozial gerecht.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Für Bundesrat und Parlament ist die Initiative der falsche Weg, um die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Zudem könnte die Umsetzung der Initiative vermögende Personen und Unternehmen dazu bewegen, die Schweiz zu verlassen. Dies könnte Arbeitsplätze gefährden und statt zu höheren sogar zu tieferen Steuereinnahmen als heute führen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 57 | 132 | 8 |
| Ständerat | 7 | 36 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage Aktuelle Klimapolitik
Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das ist im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit verankert. Weitere Gesetze legen die Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels fest. Dafür stehen dem Bund insgesamt rund 2 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung. Dieses Geld wird insbesondere für die Anpassung an die Klimaerwärmung, für die Abkehr von klimaschädlichen Brennund Treibstoffen (Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel) sowie für den Ausbau erneuerbarer Energien eingesetzt.
Heutige Erbschafts- und Schenkungssteuer
Der Bund kennt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Fast alle Kantone hingegen besteuern schon heute Erbschaften und Schenkungen. In der Regel werden dabei aber Verwitwete und Nachkommen nicht besteuert. Ebenfalls steuerfrei sind Zuwendungen an die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen. Bezogen auf den Anteil der Erbschaftsund Schenkungssteuern an den Gesamtsteuereinnahmen liegt die Schweiz im Vergleich mit anderen Industriestaaten im Mittelfeld.[1]
Ganzen Text anzeigen
Die Initiative Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes
Die Initiative will eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auch auf Bundesebene einführen: Belaufen sich der Nachlass und die Schenkungen einer Person zusammen auf mehr als 50 Millionen Franken, soll der Bund auf dem Betrag, der 50 Millionen überschreitet, eine Steuer von 50 Prozent erheben.
Zweckbindung der Steuereinnahmen
Der Ertrag der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Gemäss Initiativtext müsste er zwingend «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft » verwendet werden. Wofür das Geld konkret ausgegeben werden soll, müssten der Bund und die Kantone regeln.
Keine Ausnahmen
Die Initiative fordert eine «lückenlose Besteuerung». Sie sieht weder für Verwitwete und Nachkommen noch für Zuwendungen an die öffentliche Hand oder gemeinnützige Organisationen Ausnahmen vor. Auch für Vermögen, die in Unternehmen gebunden sind, enthält der Initiativtext keine Erleichterungen.
Massnahmen gegen Steuervermeidung
Damit die Steuer nicht umgangen werden kann – etwa durch einen Wegzug aus der Schweiz –, verlangt die Initiative vom Bund Massnahmen gegen Steuervermeidung. Sie lässt offen, welche Massnahmen dies wären.
Beginn der Besteuerung
Die Initiative verlangt, dass Nachlässe und Schenkungen ab Annahme der Initiative besteuert werden. Wenn also am Tag der Annahme der Initiative eine Person stirbt, unterliegt ihr Nachlass der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes. Die Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung – z. B. durch Wegzug – würden ihre Wirkung hingegen erst entfalten, wenn die Bestimmungen zur Umsetzung in Kraft treten. Gemäss Initiative ist dies spätestens drei Jahre nach der Annahme der Fall.
Auswirkungen der Initiative Zahl der Betroffenen
Wie viele Personen von der Initiative direkt betroffen wären, ist nicht bekannt. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verfügten im Jahr 2021 rund 2500 Steuerpflichtige in der Schweiz über ein Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken. [2] Insgesamt dürfte sich das steuerbare Vermögen dieser Personen auf rund 500 Milliarden Franken belaufen.
Reaktion der Betroffenen
Ein von der ESTV in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten zeigt, dass vermögende Personen sehr mobil sind und viele von ihnen den Wohnsitz wechseln, wenn die Erbschaftssteuern erhöht werden. [3] Daher könnte bei Annahme der Initiative ein grosser Teil der betroffenen Personen aus der Schweiz wegziehen, darunter auch Unternehmerinnen und Unternehmer. Zudem dürfte die neue Steuer vermögende Personen davon abhalten, sich in der Schweiz niederzulassen.
Finanzielle Auswirkungen
Das Initiativkomitee erwartet von der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes jährliche Einnahmen von durchschnittlich 6 Milliarden Franken. Die ESTV schätzt die theoretisch erzielbaren Einnahmen auf jährlich 4,3 Milliarden Franken. Die tatsächlichen Einnahmen hängen jedoch stark von der Reaktion der Betroffenen auf die neue Steuer ab: Wenn viele vermögende Personen die Schweiz verlassen und Zuzügerinnen und Zuzüger ausbleiben, bringt die neue Steuer viel weniger ein als theoretisch möglich. Gleichzeitig gehen die Erträge aus den bestehenden Einkommens- und Vermögenssteuern zurück. Gemäss den Schätzungen der ESTV, die sich auf das Gutachten stützen, müssten Bund, Kantone und Gemeinden unter dem Strich deshalb sogar mit Steuerausfällen von rund 200 Millionen bis rund 3,6 Milliarden Franken rechnen. [4]
Auswirkungen auf die Klimapolitik
Mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes würden zwar zusätzliche zweckgebundene Mittel für die Bekämpfung der Klimaerwärmung generiert, aber wahrscheinlich deutlich weniger als vom Initiativkomitee geschätzt. Die mit den erhöhten Mitteln erzielte Wirkung auf die Klimaziele der Schweiz hängt stark davon ab, welche konkreten Massnahmen finanziert würden. Es besteht die Gefahr, dass der Staat mit diesen Mitteln Investitionen mitfinanziert, die von Privaten ohnehin getätigt würden.
[1] «Inheritance Taxation in OECD Countries», Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Mai 2021 ( oecd.org > Publications > Browse all publications > Search all publications > Inheritance Taxation in OECD Countries) [2] Die Schätzungen der ESTV basieren auf der gesamtschweizerischen Vermögenssteuerstatistik und einer Datenerhebung bei den Kantonen. Sie stützen sich auf die bei Redaktionsschluss neuesten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2021. Vgl. dazu die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024 zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)», Ziffer 4.2 ( fedlex.admin.ch > Bundesblatt > Ausgaben des Bundesblattes > 2024 > Dezember > 248 > BBl 2024 3216). [3] «Bundeserbschaftssteuer gemäss der ‹Initiative für eine Zukunft›», Gutachten von Prof. Marius Brülhart vom Oktober 2024 zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung ( estv.admin.ch > Die ESTV > Steuerpolitik STP > Steuerpolitische Gutachten, Berichte, Arbeitspapiere). Das Gutachten enthält einen Überblick über die bestehende wissenschaftliche Literatur. [4] Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024, Ziffer 4.2 (BBl 2024 3216). Für ihre Schätzung hat die ESTV die Erkenntnisse des Gutachtens von Prof. Brülhart auf die Daten aus der gesamtschweizerischen Vermögenssteuerstatistik und aus der Erhebung bei den Kantonen angewandt. Die Bandbreite der ausgewiesenen Schätzungen berücksichtigt auch ein konservatives Szenario, in dem nur betroffene steuerpflichtige Personen im Alter von über 65 Jahren mit Wegzug auf die neue Steuer reagieren.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2025 2026Wortlaut anzeigen
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
vom 20. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 8. Februar 2024 eingereichten Volksinitiative « Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 8. Februar 2024 «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 129a Zukunftssteuer
1 Der Bund erhebt zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen.
2 Der Bund und die Kantone verwenden den Rohertrag der Steuer zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft.
3 Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Der Rohertrag der Steuer fliesst zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zu. Die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben, bleibt unberührt.
4 Der Steuersatz beträgt 50 Prozent. Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Die Besteuerung erfolgt, sobald der Freibetrag überschritten ist.
5 Der Bundesrat passt den Freibetrag periodisch der Teuerung an.
Art. 197 Ziff. 15
15. Übergangsbestimmung zu Art. 129a (Zukunftssteuer)
1 Der Bund und die Kantone erlassen Ausführungsbestimmungen über:
a. die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung;
b. die Verwendung des Rohertrags zur Unterstützung des sozial gerechten, ökologischen Umbaus der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Arbeit, des Wohnens und der öffentlichen Dienstleistungen.
2 Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen erlässt der Bundesrat innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 129 a durch Volk und Stände die Ausführungsbestimmungen per Verordnung. Die Ausführungsbestimmungen finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129 a ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 20. Juni 2025
Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ständerat, 20. Juni 2025
Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2025 2026)
Quelle: Fedlex, BBl 2025 2026 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»»?
- Am 30.11.2025 wurde «Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»» mit 520'173 Ja gegen 1'874'301 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 43.6%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (33.4%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (9.0%).
- Wurde «Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»» wurde am 30.11.2025 landesweit abgelehnt.