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Volksabstimmung · 30.11.2025Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»

15.9% JaNein 84.1%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
15.9% 379'638
Nein
84.1% 2'014'886
Ständemehr
0 / 23
Beteiligung
43.6%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» annehmen?

Ausgangslage

Heute sind Schweizer Männer verpflichtet, einen Dienst in der Armee oder im Zivilschutz zu leisten. Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikten leisten einen länger dauernden Zivildienst. Wer keinen Dienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Die grosse Mehrheit der heute geleisteten Diensttage hat einen direkten Bezug zur Sicherheit der Schweiz. Für Schweizer Frauen ist der Dienst in der Armee oder im Zivilschutz freiwillig.

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Die Initiative

Die Service-citoyen-Initiative sieht vor, dass alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt erbringen müssen. Mit dem «Service citoyen» (Bürgerdienst) möchte die Initiative das Gemeinwohl stärken. Auch Frauen müssten somit neu einen Dienst leisten. Dieser Dienst soll entweder im Militär, im Zivilschutz oder in Form eines gleichwertigen Milizdienstes erbracht werden, wobei der Sollbestand von Armee und Zivilschutz garantiert sein muss. Die Initiative zielt darauf ab, die Sicherheit breiter zu denken und die Dienstpflicht stärker auf Bereiche wie Klimaschutz, Ernährungssicherheit und Betreuung auszurichten. Personen, die keinen Dienst leisten, sollen wie heute eine Abgabe entrichten. Durch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht würden doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger rekrutiert wie heute. Damit würden auch die Kosten für Bund, Kantone und die Wirtschaft entsprechend steigen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Dully36.4%VD
2Grens34.6%VD
3Mutrux34.3%VD
4Champtauroz30.0%VD
5Valeyres-sous-Ursins29.2%VD
6Cerentino28.6%TI
7Trient28.3%VS
8Schelten26.7%BE
9Corbeyrier25.6%VD
10Bière25.3%VD

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

0 von 23 Standesstimmen — Abgelehnt
NeinJaKein Resultat
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Basel-Stadt20.3%52.3%3
2Zürich18.8%48.4%160
3Schaffhausen18.4%68.6%26
4Basel-Landschaft17.5%41.7%86
5Freiburg16.9%42.1%119
6Graubünden16.4%43.4%100
7Bern16.2%40.7%329
8Zug16.1%51.3%11
9Appenzell Ausserrhoden16.0%49.4%20
10Genf15.9%47.3%45
11Solothurn15.7%40.5%104
12Aargau15.5%42.9%196
13Neuenburg15.1%37.8%24
14St. Gallen14.7%42.4%75
15Luzern14.6%46.3%79
16Jura14.5%34.8%51
17Thurgau14.2%44.3%80
18Glarus13.8%38.0%3
19Tessin13.5%41.5%100
20Uri13.3%41.7%19
21Obwalden13.1%52.9%7
22Waadt13.0%46.3%300
23Nidwalden12.9%48.5%11
24Schwyz12.8%49.6%30
25Wallis12.6%42.5%122
26Appenzell Innerrhoden11.7%43.6%5

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Für das Komitee würde ein «Service citoyen» das Milizsystem stärken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und einen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels leisten. Damit will die Initiative dazu beitragen, dass unter Sicherheit verstärkt Bereiche ausserhalb von Armee und Zivilschutz verstanden werden.

servicecitoyen.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Armee und Zivilschutz sind mit Unterstützung des Zivildienstes zentral für die Sicherheit der Schweiz. Es braucht nur für diese Organisationen eine Dienstpflicht. Die Initiative geht mit dem Bürgerdienst weit darüber hinaus. Es entstünden hohe Kosten für Bund und Kantone, und auch die Wirtschaft würde erheblich belastet.

admin.ch/service-citoyen-initiative

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat181736
Ständerat8341

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage Dienstpflicht für Schweizer Männer

Heute sind Schweizer Männer verpflichtet, einen Dienst in der Armee oder im Zivilschutz zu leisten. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, kann einen Zivildienst erbringen, der 1,5-mal so lange dauert wie der Militärdienst. Männer, die keinen Dienst leisten, müssen eine Ersatzabgabe bezahlen. Der Dienst ist nach dem Milizprinzip organisiert und wird überwiegend nebenberuflich geleistet. Die grosse Mehrheit der heute geleisteten Diensttage hat einen direkten Bezug zur Sicherheit der Schweiz. Schweizer Frauen können den Dienst in der Armee oder im Zivilschutz freiwillig leisten.

Sicherstellung der Bestände

Die Bestände von Armee und Zivilschutz sind in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten, da sich immer mehr Personen für den Zivildienst entscheiden und da Militärdienstpflichtige aus medizinischen oder anderen Gründen vor der Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht entlassen werden müssen. Der Bundesrat hat auf diese Entwicklungen reagiert. Um die personellen Bestände von Armee und Zivilschutz zu verbessern, hat er zwei Gesetzesrevisionen in die Wege geleitet: Einerseits sollen Zivildienstleistende verpflichtet werden können, einen Teil ihres Dienstes im Zivilschutz zu leisten. Andererseits soll die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst reduziert und damit der Armeebestand stabilisiert werden.

Ganzen Text anzeigen

Einführung der Sicherheitsdienstpflicht

Darüber hinaus hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, das bestehende Dienstpflichtsystem anzupassen und die sogenannte Sicherheitsdienstpflicht einzuführen. Dabei sollen Zivilschutz und Zivildienst unter dem neuen Namen «Katastrophenschutz » zusammengeführt werden. Schweizer Männer sollen dann entweder in der Armee oder im Katastrophenschutz Dienst leisten. Eine Ausweitung der Dienstpflicht auf Frauen ist nicht vorgesehen. Sie sollen weiterhin freiwillig Dienst leisten können.

Bürgerdienstpflicht geprüft

Der Bundesrat hat die Einführung eines Bürgerdienstes bereits geprüft. Er hat aber darauf verzichtet, da ein solcher Dienst die Wirtschaft erheblich belasten und für den Bund und die Kantone hohe Kosten verursachen würde. Ausserdem müssten mit der Ausweitung der Dienstpflicht auf Frauen deutlich mehr Personen Dienst leisten, als für Aufgaben zugunsten der Sicherheit des Landes benötigt werden.

Die Initiative Dienst für Allgemeinheit und Umwelt

Die Service-citoyen-Initiative geht über das heutige Dienstpflichtsystem und die laufenden Gesetzesrevisionen hinaus: Sie will, dass jede Person mit Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten muss.

Dienstpflicht für Frauen

Neu sollen auch Frauen dienstpflichtig werden. Die Ausweitung der Dienstpflicht auf Schweizer Frauen würde dazu führen, dass künftig rund 70 000 Personen jährlich Dienst leisten müssten. Das sind doppelt so viele wie heute. Das Parlament soll zudem die Möglichkeit erhalten, die Dienstpflicht auf Personen ohne Schweizer Bürgerrecht auszuweiten.

Bestände garantiert

Die Initiative verlangt, dass die Bestände von Armee und Zivilschutz gesichert sein müssen. Wie dies sichergestellt werden soll, lässt der Initiativtext offen.

Milizdienste

Diejenigen Personen, die nicht für die Armee und den Zivilschutz benötigt würden, müssten einen gleichwertigen Milizdienst leisten. Dazu müssten zahlreiche neue Einsatzplätze geschaffen werden. Das Initiativkomitee nennt einige Möglichkeiten für solche Einsätze: in der Katastrophenvorsorge, in der Betreuung oder für die Ernährungssicherheit. Welche Milizdienste anerkannt würden, wäre vom Parlament in einem Gesetz festzulegen.

Abgabe und Erwerbsersatz

Wie im heutigen Dienstpflichtsystem sollen Personen, die keinen Dienst leisten, eine Abgabe zahlen. Ausserdem soll der Bund Vorschriften für einen angemessenen Erwerbsersatz erlassen.

Folgen der Initiative Engagement für die Gesellschaft

Ein Dienst, wie ihn die Initiative fordert, könnte das Engagement der Schweizer Bürgerinnen und Bürger für die Gesellschaft stärken. Sie könnten sich in verschiedenen Einsatzgebieten zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt einbringen.

Zusatzkosten für Unternehmen

Die Initiative hätte zur Folge, dass rund doppelt so viele Personen wie heute Dienst leisten und während dieser Zeit am Arbeitsplatz fehlen. Den Unternehmen würden zusätzliche Kosten entstehen für die Suche nach Vertretungen, für Überstunden anderer Mitarbeitender oder durch Produktivitätsverluste aufgrund der Abwesenheiten.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Zudem wäre es möglich, dass Dienstleistende Arbeiten übernehmen würden, die heute durch Arbeitskräfte auf dem freien Arbeitsmarkt erbracht werden. Besonders die Stellen von gering qualifizierten Arbeitskräften, zum Beispiel Raumpflegepersonal oder Pflegehilfen, könnten unter Lohndruck geraten oder verdrängt werden.

Mehrkosten für Erwerbsersatz

Bei einer Annahme der Initiative ist davon auszugehen, dass sich die Ausgaben für den Erwerbsersatz ungefähr verdoppeln würden, da zweimal so viele Personen Anspruch darauf hätten. Diese Mehrkosten müssten die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber tragen, da sie den Erwerbsersatz mit ihren Lohnbeiträgen finanzieren.

Kosten für Bund und Kantone

Die vom Bund getragenen Kosten für die Militärversicherung würden sich etwa verzweifachen. Zudem entstünden beim Bund und bei den Kantonen durch den gestiegenen Personal- und Verwaltungsaufwand Mehrkosten. Beim Wehrpflichtersatz wäre mit einer Verdoppelung der Einnahmen zu rechnen. Die Kosten lassen sich nicht genau beziffern, weil sie davon abhängen, wie das Parlament den Bürgerdienst ausgestalten würde.

Möglicher Konflikt mit dem Völkerrecht

Das Völkerrecht verbietet Zwangsarbeit. Nicht als Zwangsarbeit gelten unter anderem der Militärdienst und der Zivildienst, Arbeiten im Freiheitsentzug und Tätigkeiten zur Wahrung der Sicherheit oder zur Bewältigung von Notständen und Katastrophen. Auch sogenannte übliche Pflichten wie der Einsatz als Geschworene oder Geschworener sind möglich. Die heutige Dienstpflicht in der Schweiz steht im Einklang mit dem Völkerrecht. Mit der Initiative würde wohl mehr als die Hälfte der rekrutierten Personen ausserhalb von Armee und Zivilschutz eingesetzt. Es bleibt offen, ob genügend Milizdienste vorgesehen werden könnten, die das völkerrechtliche Verbot der Zwangsarbeit einhalten.

]1] Bericht des Bundesrates vom 4. März 2022 «Alimentierung von Armee und Zivilschutz. Teil 2: Möglichkeiten zur langfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems» ( fedlex.admin.ch > Bundesblatt > Ausgaben des Bundesblattes > 2022 > März > 59 > BBl 2022 665)

[2] Statistik der Erwerbsersatzordnung (EO-Statistik) ( bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > Erwerbsersatzordnung (EO) > Statistik > Finanzen der Erwerbsersatzordnung, 2020 – 2024) und Statistik der Militärversicherung 2023 ( suva.ch > Downloads und Bestellungen > Statistik der Militärversicherung 2023)

[3] Fiskaleinnahmen des Bundes ( estv.admin.ch > Die ESTV > Schweizer Steuerstatistiken > Allgemeine Steuerstatistiken > Fiskaleinnahmen des Bundes)

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2025 2027
Wortlaut anzeigen

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»

vom 20. Juni 2025

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 26. Oktober 2023 eingereichten Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 2024,

beschliesst:

Art. 1

1 Die Volksinitiative vom 26. Oktober 2023 «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 59 Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt

1 Jede Person mit Schweizer Bürgerrecht leistet einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt.

2 Dieser Dienst wird als Militärdienst oder in Form eines anderen, gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet.

3 Der Sollbestand der Kriseninterventionsdienste ist garantiert; dies betrifft insbesondere:

a. die Armee;

b. den Zivilschutz.

4 Personen, die keinen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten, obwohl sie dazu verpflichtet sind, schulden eine Abgabe; das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Diese Abgabe wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.

5 Das Gesetz legt fest, ob und in welchem Umfang Personen ohne Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten.

6 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.

7 Personen, die den Dienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.

Art. 61 Abs. 3–5

Aufgehoben

Art. 197 Ziff. 17

17. Übergangsbestimmung zu Art. 59 (Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 59 spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der genannten Frist.

Art. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Nationalrat, 20. Juni 2025

Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 20. Juni 2025

Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2025 2027)

Quelle: Fedlex, BBl 2025 2027 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»»?
Am 30.11.2025 wurde «Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»» mit 379'638 Ja gegen 2'014'886 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 43.6%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (20.3%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (11.7%).
Wurde «Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»» angenommen?
«Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»» wurde am 30.11.2025 landesweit abgelehnt.