Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
In den letzten Jahrzehnten hat die Schweiz in verschiedenen Umweltbereichen Fortschritte erzielt. Die natürlichen Ressourcen werden effizienter eingesetzt und der Pro-Kopf- Konsum der Schweizer Bevölkerung belastet die Umwelt insgesamt weniger als noch vor zwanzig Jahren. Dennoch werden natürliche Lebensgrundlagen wie Wasser, Boden und Luft sowohl weltweit als auch in der Schweiz weiterhin stark beansprucht – oft so stark, dass sie sich nicht erholen können. Das kann sich negativ auf die Lebensbedingungen auswirken.
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Die Initiative
Die Umweltverantwortungsinitiative verlangt, dass wirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen erlaubt ist. Dieses Ziel soll mit Massnahmen erreicht werden, die im In- und Ausland sozialverträglich sind. Die Initiative setzt eine Frist von zehn Jahren: Ab dann darf die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung die Grenzen der Belastbarkeit der Erde gemessen am Anteil der Schweiz an der Weltbevölkerung nicht mehr überschreiten. Der Initiativtext lässt die genauen Massnahmen zur Umsetzung, wie Vorschriften, Verbote und Anreize für einen umweltverträglicheren Konsum, offen. Wegen der kurzen Frist dürften einschneidende Instrumente notwendig sein.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Lausanne | 53.1% | VD |
| 2 | Bezirk Zürich | 48.8% | ZH |
| 3 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 43.2% | LU |
| 4 | District des Franches-Montagnes | 43.1% | JU |
| 5 | Bezirk Solothurn | 42.4% | SO |
| 6 | District de l'Ouest lausannois | 42.2% | VD |
| 7 | District de la Riviera-Pays-d'Enhaut | 40.8% | VD |
| 8 | District de la Sarine | 40.5% | FR |
| 9 | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | 40.1% | BE |
| 10 | District de Delémont | 39.4% | JU |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Basel-Stadt | 45.3% | 48.6% | 3 |
| 2 | Neuenburg | 42.0% | 36.7% | 24 |
| 3 | Genf | 41.7% | 43.1% | 45 |
| 4 | Waadt | 38.3% | 43.0% | 300 |
| 5 | Jura | 37.9% | 31.9% | 51 |
| 6 | Zürich | 32.7% | 41.5% | 160 |
| 7 | Freiburg | 32.1% | 36.4% | 119 |
| 8 | Bern | 32.0% | 38.0% | 329 |
| 9 | Basel-Landschaft | 31.5% | 37.9% | 86 |
| 10 | Tessin | 30.6% | 36.7% | 100 |
| 11 | Schaffhausen | 28.7% | 64.7% | 26 |
| 12 | Appenzell Ausserrhoden | 27.3% | 44.3% | 20 |
| 13 | Graubünden | 25.8% | 35.4% | 100 |
| 14 | Solothurn | 25.3% | 43.5% | 104 |
| 15 | Luzern | 25.1% | 44.7% | 79 |
| 16 | Aargau | 24.5% | 36.3% | 196 |
| 17 | Glarus | 24.1% | 34.6% | 3 |
| 18 | Wallis | 23.7% | 38.2% | 122 |
| 19 | St. Gallen | 23.6% | 38.2% | 75 |
| 20 | Thurgau | 23.3% | 38.8% | 80 |
| 21 | Zug | 22.8% | 44.9% | 11 |
| 22 | Uri | 20.5% | 33.4% | 19 |
| 23 | Appenzell Innerrhoden | 17.1% | 37.8% | 5 |
| 24 | Obwalden | 17.0% | 42.5% | 7 |
| 25 | Nidwalden | 16.8% | 42.9% | 11 |
| 26 | Schwyz | 15.4% | 42.7% | 30 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Laut dem Komitee verlangt die Umweltverantwortungsinitiative, was selbstverständlich sein sollte: die Lebensgrundlagen der Menschheit zu erhalten. Alle haben ein Recht auf gesunde Lebensmittel, reines Trinkwasser und saubere Luft. Die Initiative dient dem Wohl und der Gesundheit der Menschen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie bringt zahlreiche neue Vorschriften und Verbote mit sich, die den Konsum stark einschränken, die Wirtschaft schwächen sowie Produkte und Dienstleistungen verteuern. Bundesrat und Parlament wollen deshalb die bisherige Umweltpolitik fortsetzen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 61 | 133 | 1 |
| Ständerat | 11 | 31 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Aktuelle Massnahmen
Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, sich für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einzusetzen. Bundesrat und Parlament kommen dieser Vorgabe mit verschiedenen Massnahmen nach, zum Beispiel in den Bereichen Klima, Kreislaufwirtschaft und erneuerbare Energien. Dies entspricht auch den Schwerpunkten der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» des Bundesrates. Zudem setzt sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene für den Schutz der natürlichen Ressourcen ein. Mit all diesen Massnahmen hat die Schweiz in den letzten Jahrzehnten in verschiedenen Bereichen Fortschritte erzielt: Die natürlichen Ressourcen werden heute effizienter eingesetzt und der Pro-Kopf-Konsum belastet die Umwelt insgesamt weniger als noch vor zwanzig Jahren. [1]
Ganzen Text anzeigen
Überbelastung trotz Fortschritten
Trotz dieser Fortschritte werden natürliche Lebensgrundlagen wie Wasser, Boden und Luft in der Schweiz und im Ausland weiterhin stark beansprucht – oft so stark, dass sie sich nicht mehr erholen können. Das kann sich negativ auf die Lebensbedingungen auswirken. Nach dem heutigen Stand der internationalen Forschung werden die sogenannten planetaren Belastbarkeitsgrenzen (siehe Kasten) weltweit in verschiedenen Bereichen überschritten. [2] Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil überschreitet die Schweiz diese Grenzen insbesondere beim Klima, bei der Biodiversität und beim Stickstoff. [3]
Forderungen der Initiative
Wirtschaft
Die Umweltverantwortungsinitiative verlangt, dass sich die schweizerische Gesamtwirtschaft in einem Rahmen bewegt, der die Erneuerungsfähigkeit der Natur gewährleistet. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürften demnach nicht mehr Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als es die Erneuerungsfähigkeit der Natur zulässt. Die Massnahmen, die getroffen werden, um dieses Ziel zu erreichen, müssen jedoch sozialverträglich sein – sowohl im In- als auch im Ausland.
Konsum
Die Initiative fordert, dass der Schweizer Konsum die planetaren Belastbarkeitsgrenzen nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren nicht mehr überschreitet. Das soll namentlich für die folgenden Bereiche gelten: Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoffund Phosphoreintrag. Um das Ziel der Initiative zu erreichen, müsste beispielsweise die konsumbedingte Umweltbelastung durch Treibhausgas-Emissionen innerhalb von zehn Jahren um über 90 Prozent reduziert werden, der Biodiversitätsverlust um rund drei Viertel und die Umweltbelastung durch Stickstoff um rund die Hälfte. [4]
Mögliche Folgen Bevölkerung
Die Initiative lässt offen, mit welchen Massnahmen sie umgesetzt werden soll. Es ist jedoch absehbar, dass ihre Umsetzung Vorschriften, Verbote und Anreize erfordert. Dies würde sich auf die Lebensweise der Bevölkerung auswirken. Das Angebot an Produkten und Dienstleistungen wäre nicht mehr so gross wie heute und der Konsum müsste eingeschränkt werden. Das betrifft vor allem besonders umweltrelevante Bereiche wie die Ernährung, das Wohnen und die Mobilität. Insgesamt dürfte die Initiative wegen der höheren Produktionskosten und des kleineren Angebots dazu führen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten künftig höhere Preise bezahlen müssten. Die Initiative fordert eine sozialverträgliche Umsetzung. Je nach Vorgabe würden die Kosten daher unterschiedlich auf die Bevölkerung verteilt.
Wirtschaft
Produkte für den Schweizer Markt müssten unter strengeren Voraussetzungen produziert werden als Produkte für den ausländischen Markt. Dies gilt sowohl für inländische wie für ausländische Anbieter. Manche Firmen müssten innert zehn Jahren grundlegend neue Anlagen und Produkte entwickeln. Anbieter müssten Produkte mit hoher Ressourcenbelastung vom Schweizer Markt nehmen. Insgesamt dürften die Produktionskosten steigen und dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen negativ beeinflusst. Für einige Unternehmen könnten sich aber auch Chancen eröffnen, beispielsweise in den Bereichen der nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft und der innovativen Bautechnologien.
Bund und Kantone
Für Bund und Kantone würde die Umsetzung der Initiative in einer Übergangsphase erheblichen Mehraufwand verursachen. So müssten etwa Verkehrs- und Energie-Infrastrukturen deutlich rascher umgebaut werden als ursprünglich geplant. Im Gegenzug könnte ein Teil der heutigen Kosten wegfallen (z. B. Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden).
Vereinbarkeit mit internationalen Abkommen
Die Schweiz ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und hat zahlreiche weitere Handelsabkommen abgeschlossen. Die Einführung von einschneidenden Regulierungen könnte den Regeln dieser Abkommen widersprechen. Das wiederum könnte die Handelsbeziehungen der Schweiz mit wichtigen Handelspartnern belasten.
[1] EBP & Treeze (2022): Umwelt-Fussabdrücke der Schweiz: Entwicklung zwischen 2000 und 2018 ( bafu.admin.ch > Themen > Wirtschaft und Konsum > Fachinformationen > Ressourcenverbrauch).
[2] Stockholm University / Stockholm Resilience Centre: Planetary boundaries ( stockholmresilience.org > Research > Planetary boundaries).
[3] EBP & Treeze (2022)
[4] Die Prozentzahlen beziehen sich auf den Verbrauch pro Kopf im Vergleich zum Jahr 2018. Es handelt sich um Schätzungen. EBP & Treeze (2022); econcept (2023): Transformation zu einem sozialgerechten Leben innerhalb der planetaren Grenzen ( greenpeace.ch); Kulionis, V., Froemelt, A. & Pfister S. (2021): Multiscale Orientation Values for Biodiversity, Climate and Water: A Scientific Input for Science-Based Targets, Swiss Federal Institute of Technology Zurich.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2024 2488Wortlaut anzeigen
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
vom 27. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 21. Februar 2023 eingereichten Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Januar 2024,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 94a Rahmen der Wirtschaft
1 Die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit bilden den Rahmen für die schweizerische Gesamtwirtschaft. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
2 Bund und Kantone stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.
Art. 197 Ziff. 13
13. Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Rahmen der Wirtschaft)
1 Bund und Kantone sorgen dafür, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme von Artikel 94 a durch Volk und Stände die planetaren Grenzen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet.
2 Diese Bestimmung gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 27. September 2024
Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ständerat, 27. September 2024
Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2024 2488)
Quelle: Fedlex, BBl 2024 2488 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»»?
- Am 09.02.2025 wurde «Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»» mit 639'005 Ja gegen 1'473'529 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 39.5%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (45.3%), das stärkste Nein aus Schwyz (15.4%).
- Wurde «Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»» wurde am 09.02.2025 landesweit abgelehnt.