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Volksabstimmung · 22.09.2024Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»

37.0% JaNein 63.0%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
37.0% 926'059
Nein
63.0% 1'579'467
Ständemehr
1.5 / 23
Beteiligung
48.7%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» annehmen?

Ausgangslage

Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Auch Landschaften und Ortsbilder sind unter Druck. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem setzen Bund und Kantone einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um.

Mehr lesen

Die Initiative

Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen zu wenig weit. Sie wollen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen. Die Initiative verlangt für die Biodiversität mehr Geld und mehr Schutzflächen. Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente von schützenswerten Biotopen, Landschaften und Ortsbildern ungeschmälert erhalten werden. Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Bern68.0%BE
2Lausanne60.3%VD
3Basel60.0%BS
4Vevey58.7%VD
5Carouge58.1%GE
6Rodersdorf57.8%SO
7Genf57.8%GE
8Zürich57.6%ZH
9Freiburg im Üechtland57.4%FR
10Biel/Bienne57.3%BE

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

1.5 von 23 Standesstimmen — Abgelehnt
NeinJaKein Resultat
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Basel-Stadt57.7%51.3%3
2Genf51.2%47.8%45
3Neuenburg43.8%46.9%24
4Zürich41.7%49.9%160
5Basel-Landschaft41.3%45.9%86
6Waadt40.0%53.5%300
7Schaffhausen38.8%67.7%26
8Bern38.3%48.8%329
9Tessin35.8%43.1%100
10Jura35.4%53.4%51
11Solothurn34.8%45.0%104
12Appenzell Ausserrhoden34.5%53.2%20
13Freiburg34.3%46.9%119
14Glarus34.0%44.2%3
15Aargau32.9%45.5%196
16Graubünden32.8%45.2%100
17Zug32.4%48.1%11
18St. Gallen31.6%52.0%75
19Luzern30.7%50.8%79
20Thurgau30.2%48.6%80
21Wallis26.1%46.6%122
22Uri24.5%46.9%19
23Obwalden24.5%51.5%7
24Nidwalden24.2%49.4%11
25Appenzell Innerrhoden23.5%49.4%5
26Schwyz23.4%53.0%30

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Für das Initiativkomitee ist die Zerstörung der Natur alarmierend. Auch schöne Landschaften und Ortsbilder würden zerstört. Die Folgen für Gesundheit, Wirtschaft und die Zukunft unserer Kinder seien gravierend. Die Initiative gebe Gegensteuer. Sie verpflichte Bund und Kantone, mehr für unsere Lebensgrundlagen zu tun.

biodiversitaetsinitiative.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Schon heute werden wertvolle Biotope, Landschaften und Ortsbilder geschützt, und die Biodiversität wird gefördert. Bei einer Annahme würden wichtige Anliegen wie die Energieversorgung, die Landwirtschaft oder die Siedlungsentwicklung zu stark eingeschränkt.

admin.ch/biodiversitaetsinitiative

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat721242
Ständerat12330

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage

Neue Siedlungen, Energieanlagen, Eisenbahnstrecken, Strassen oder die Landwirtschaft können die Natur sowie Landschaften und Ortsbilder beeinträchtigen. Die Vielfalt an Tieren und Pflanzen nimmt darum seit Längerem ab. Auch wertvolle Ortsbilder und Landschaften sind unter Druck. Bund und Kantone haben auf diese Entwicklung reagiert. Verschiedene Massnahmen wurden eingeleitet und umgesetzt. Der Bund hat zum Beispiel im Jahr 2012 die «Strategie Biodiversität Schweiz» verabschiedet. 2017 folgte ein Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität. In den letzten Jahrzehnten haben Bund und Kantone in die Pflege und Sanierung von Mooren und weiteren Schutzgebieten investiert. Sie haben die Biodiversität auch in der Landwirtschaft und im Wald gefördert. Zudem wurden die wertvollsten Naturräume, Landschaften und Ortsbilder in sogenannten Inventaren bezeichnet, um sie besser zu schützen. Bis heute sind nicht alle Biodiversitätsziele erreicht. Darum plant der Bund beispielsweise aktuell einen zweiten Aktionsplan zur Biodiversität.

Inventare des Bundes

Der Bund erfasst besonders schützenswerte Naturräume sowie wertvolle Landschaften und baukulturelle Objekte von nationaler Bedeutung insbesondere in Inventaren [1] :

Rund ein Viertel der Landfläche ist von einem Inventar für die Natur oder für die Landschaft erfasst. Das ISOS umfasst einen Fünftel der Ortsbilder.

Ganzen Text anzeigen

Geltende Bestimmungen

Ist ein Biotop in einem Inventar des Bundes verzeichnet, so geniesst es einen erhöhten Schutz. Bauen ist in einem solchen Gebiet nur stark eingeschränkt möglich. Dasselbe gilt für Umnutzungen bestehender Gebäude. Gebiete, die im BLN- und im ISOS-Inventar (siehe Kasten) verzeichnet sind, geniessen ebenfalls einen besonderen Schutz; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Bund selber ein Projekt baut oder genehmigt oder wenn die Kantone Bewilligungen nach Bundesrecht erteilen, beispielsweise für eine Rodung in Zusammenhang mit einem Bauprojekt. Weniger ausgeprägt ist der Schutz, wenn es um Eingriffe geht, für welche die Kantone oder Gemeinden allein zuständig sind; dies gilt meistens bei Baubewilligungen für Wohnbauten.

Initiative will mehr Schutz und Geld

Die Initiative will die Biodiversität fördern und stärker schützen. Sie verlangt, dass Bund und Kantone mehr Schutzflächen schaffen und diese in die Inventare aufnehmen. Zum Ausmass der zusätzlichen Flächen macht sie keine Angaben. Zudem verlangt die Initiative mehr Geld für den Schutz der Biodiversität. Heute gibt der Bund für die Biodiversität rund 600 Millionen Franken [2] pro Jahr aus. Einen Grossteil dieser Gelder erhalten Landwirtinnen und Landwirte, die auf geeigneten Flächen die Biodiversität fördern. Die Zusatzkosten bei einer Annahme der Initiative lassen sich nur grob schätzen. Für den Bund und die Kantone ist pro Jahr von zusätzlichen Kosten für die Biodiversität von mehr als 400 Millionen Franken auszugehen. [3]

Eingriffe erschweren

Die Initiative will Natur, Landschaften und Ortsbilder besser erhalten. Sie verlangt mehr Schutz für Objekte, die in einem Inventar des Bundes enthalten sind (siehe Kasten). Dies würde vor allem Kantone und Gemeinden betreffen. Sie müssten zum Beispiel bei der Bewilligung von Bauten stärker Rücksicht nehmen auf den Schutz des Landschafts- und des Ortsbildes.

Prägende Elemente erhalten

Darüber hinaus verlangt die Initiative, dass der Kerngehalt – die prägenden Elemente – eines Biotops, einer geschützten Landschaft oder eines Ortsbildes ungeschmälert erhalten wird. Dies hätte beispielsweise zur Folge, dass für den Bau einer neuen Eisenbahnstrecke eine kleine geschützte Trockenwiese selbst dann nicht entfernt werden kann, wenn die Wiese an einem anderen Ort neu angelegt werden könnte.

Inventare der Kantone

Auch die Kantone schützen heute die Natur sowie Landschaften und Ortsbilder mit eigenen Inventaren. Gemäss der Initiative sollen auch hier erhebliche Eingriffe nur unter strengeren Voraussetzungen erlaubt sein, und der Kerngehalt muss ungeschmälert erhalten bleiben.

Generelle Stärkung des Schutzes

Die Initiative enthält auch eine Regelung für Gebiete, die in keinem Inventar erfasst sind. Hier verlangt sie, dass Natur, Landschaft und Ortsbilder geschont werden.

[1] Weitere Informationen zu den Biotopen von nationaler Bedeutung, den Jagdbanngebieten und den Wasser- und Zugvogelinventaren unter bafu.admin.ch > Themen > Biodiversität > Fachinformationen > Ökologische Infrastruktur; weitere Informationen zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN), zu den Moorlandschaf- ten von nationaler Bedeutung und zu den Kernzonen der Pärke unter bafu.admin.ch > Themen > Landschaft > Fachinformationen > Landschaften nationaler Bedeutung; weitere Informationen zum Nationalpark unter www.nationalpark.ch; weitere Informationen zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) und Ortsbildschutz unter bak.admin.ch > Baukultur > ISOS und Ortsbildschutz.

[2] Monet 2030, Biodiversitätsausgaben. Bei diesem Indikator des Bundesamtes für Statistik handelt es sich um einen Zusammenzug verschiedener Positionen aus der Staatsrechnung ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > 21 Nachhaltige Entwicklung > Das Monet 2030-Indikatorensystem > Alle Indikatoren > 15 Leben an Land > Biodiversitätsausgaben).

[3] Botschaft des Bundesrates vom 4. März 2022 zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative) » und zum indirekten Gegenvorschlag (Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes) ( admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt > Ausgaben des Bundesblattes > 2022 > März > 63 > BBI 2022 737, Seite 19)

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2024 28
Wortlaut anzeigen

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»

vom 22. Dezember 2023

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 8. September 2020 eingereichten Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. März 2022,

beschliesst:

Art. 1

1 Die Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 78a Landschaft und Biodiversität

1 In Ergänzung zu Artikel 78 sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür, dass:

a. die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahrt werden;

b. die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der Schutzobjekte geschont werden;

c. die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Verfügung stehen.

2 Der Bund bezeichnet nach Anhörung der Kantone die Schutzobjekte von gesamtschweizerischer Bedeutung. Die Kantone bezeichnen die Schutzobjekte von kantonaler Bedeutung.

3 Für erhebliche Eingriffe in Schutzobjekte des Bundes müssen überwiegende Interessen von gesamtschweizerischer Bedeutung vorliegen, für erhebliche Eingriffe in kantonale Schutzobjekte überwiegende Interessen von kantonaler oder gesamtschweizerischer Bedeutung. Der Kerngehalt der Schutzwerte ist ungeschmälert zu erhalten. Für den Moor- und Moorlandschaftsschutz gilt Artikel 78 Absatz 5.

4 Der Bund unterstützt die Massnahmen der Kantone zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität.

Art. 197 Ziff. 12

12. Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Landschaft und Biodiversität)

Bund und Kantone erlassen die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78 a innerhalb von fünf Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände.

Art. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Nationalrat, 22. Dezember 2023

Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 22. Dezember 2023

Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2024 28)

Quelle: Fedlex, BBl 2024 28 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»»?
Am 22.09.2024 wurde «Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»» mit 926'059 Ja gegen 1'579'467 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 48.7%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (57.7%), das stärkste Nein aus Schwyz (23.4%).
Wurde «Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»» angenommen?
«Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»» wurde am 22.09.2024 landesweit abgelehnt.