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Volksabstimmung · 03.03.2024Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

58.2% JaNein 41.8%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
58.2% 1'884'096
Nein
41.8% 1'350'525
Ständemehr
15 / 23
Beteiligung
60.7%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» annehmen?

Ausgangslage

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHVRente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).

Mehr lesen

Die Initiative

Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHVRente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Les Enfers95.3%JU
2Lajoux90.8%JU
3Courroux89.3%JU
4Moutier88.0%JU
5Buseno87.3%GR
6Santa Maria in Calanca86.4%GR
7Boncourt86.4%JU
8Delsberg85.6%JU
9Fontenais85.2%JU
10Cornol85.1%JU

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

15 von 23 Standesstimmen — Angenommen
NeinJaKein Resultat
Jura83.0%
Genf75.5%
Waadt74.3%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Jura83.0%61.7%51
2Neuenburg78.4%59.7%24
3Genf75.5%60.2%45
4Waadt74.3%63.8%300
5Freiburg72.3%61.8%119
6Tessin71.0%60.0%100
7Wallis64.8%65.5%122
8Basel-Stadt64.5%66.8%3
9Basel-Landschaft60.6%61.3%86
10Solothurn60.1%60.8%104
11Glarus56.4%56.5%3
12Schaffhausen56.4%73.8%26
13Bern56.1%58.0%329
14Aargau52.6%58.8%196
15Zürich52.1%62.5%160
16Graubünden51.8%56.9%100
17St. Gallen48.7%59.0%75
18Thurgau48.7%57.6%80
19Luzern46.6%60.3%79
20Appenzell Ausserrhoden46.3%60.5%20
21Nidwalden44.0%63.6%11
22Uri43.6%62.7%19
23Schwyz42.4%64.7%30
24Zug41.9%66.0%11
25Obwalden40.5%64.8%7
26Appenzell Innerrhoden31.5%58.2%5

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Für das Initiativkomitee braucht es die 13. AHV-Rente, weil die Rente immer weniger weit reiche. Mieten, Krankenkassenprämien und Lebensmittel: Alles werde teurer. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner hätten Mühe, über die Runden zu kommen. Die finanziellen Mittel für die 13. AHV-Rente seien laut dem Komitee vorhanden.

AHVx13.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Bundesrat und Parlament sehen keinen finanziellen Spielraum für eine 13. AHV-Rente. Die Stabilisierung der AHV und die Sicherung der Renten haben Priorität. Die meisten Pensionierten sind nicht auf eine 13. AHV-Rente angewiesen. Für Personen mit geringen Mitteln gibt es gezielt Ergänzungsleistungen.

admin.ch/13-AHV-renten

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat691262
Ständerat10311

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Der Auftrag der AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz: Alle Menschen in der Schweiz haben im Alter Anspruch auf eine Rente der AHV. Die Verfassung legt fest, dass die AHV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen. Die Mehrheit der Pensionierten bestreitet ihren Lebensunterhalt mit zusätzlichen Einkünften, insbesondere mit Renten aus der Pensionskasse. Wer den Existenzbedarf damit nicht decken kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).

Die Altersrenten der AHV

Die minimale ganze AHV-Altersrente beträgt zurzeit 1225 Franken, die maximale Rente 2450 Franken pro Monat. [1] Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft erhalten zusammen höchstens das Anderthalbfache einer maximalen Einzelrente, also 3675 Franken. Übersteigen die beiden Renten diesen Betrag, werden sie gekürzt. Der Bundesrat passt alle AHV-Renten regelmässig an die Preis- und Lohnentwicklung an. Die letzte Anpassung erfolgte auf Anfang 2023.

Ganzen Text anzeigen

Initiative will eine 13. AHV-Rente

Die Initiative fordert, dass die monatliche Rente nicht nur 12 Mal, sondern 13 Mal pro Jahr ausbezahlt wird. Dies in Anlehnung an den 13. Monatslohn, den viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Dies entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 Prozent. Die minimale jährliche Altersrente würde von 14 700 auf 15 925 Franken, die maximale Altersrente von 29 400 auf 31 850 Franken steigen. Paare hätten statt 44 100 Franken maximal 47 775 Franken zugut.

Ergänzungsleistungen bleiben trotz 13. Rente erhalten

Pensionierte, die den Existenzbedarf nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Das sind insbesondere Personen in Pflegeheimen, welche die hohen Heimkosten nicht selber tragen können. Häufig sind es auch Pensionierte, die nur eine AHV-Rente, aber kein oder wenig Vermögen haben. Steigen ihre Einnahmen, kann das dazu führen, dass die Ergänzungsleistungen entsprechend gesenkt oder gar gestrichen werden. Die Initiative bestimmt, dass diese Regel bei der 13. AHV-Rente nicht angewendet wird. Somit bekämen alle Pensionierten mehr Geld, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen.

Andere Renten bleiben gleich

Die AHV bezahlt nicht nur Altersrenten, sondern auch Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen. Zusätzlich sorgt die Invalidenversicherung (IV) für die Existenzsicherung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Alle diese Leistungen der 1. Säule sind aufeinander abgestimmt. Mit der Initiative würden nur die Altersrenten der AHV erhöht, die anderen Renten hingegen weiterhin 12 Mal pro Jahr bezahlt.

Finanzielle Auswirkungen der Initiative

Die jährlichen Ausgaben der AHV betragen heute rund 50 Milliarden Franken. Die 13. AHV-Rente würde bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken zusätzlich kosten.[2] Davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken übernehmen. Die zusätzlichen Kosten für die 13. AHV-Rente würden Jahr für Jahr ansteigen, weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner stark wächst. Fünf Jahre nach Einführung würden die Kosten voraussichtlich rund 5 Milliarden Franken betragen.

Finanzierung offen

Die Initiative macht keine Angaben dazu, wie die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente finanziert werden sollen. Das müsste vom Parlament bestimmt werden. Heute wird die AHV hauptsächlich mit Lohnbeiträgen, mit dem Beitrag des Bundes und mit Einnahmen aus der Mehrwertsteuer gespeist. Würden die zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben der AHV für die 13. Rente bei deren Einführung über die Lohnbeiträge finanziert, müssten diese von 8,7 auf 9,4 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung ginge je zur Hälfte zulasten der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden. Bei einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer müsste diese von 8,1 auf 9,1 Prozent angehoben werden. In Frage kämen auch andere Finanzierungsmassnahmen oder eine Kombination davon.

Massnahmen zur Stabilisierung der AHV

In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen zur Sicherung der AHV verabschiedet. So wurden im Jahr 2020 die Lohnabzüge und der Bundesbeitrag für die AHV erhöht und auf Anfang 2024 die Mehrwertsteuersätze für die AHV angehoben, und bis 2028 wird das AHV-Alter der Frauen auf 65 heraufgesetzt. Diese Reformen hat das Volk 2019 und 2022 angenommen. Sie stabilisieren die Finanzen der AHV bis 2030. Danach ist mit Defiziten zu rechnen. Darum hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bis 2026 eine Reform für die Zeit nach 2030 auszuarbeiten. Diese Reform müsste die höheren Ausgaben wegen der 13. AHV-Rente mitberücksichtigen und rechtzeitig verabschiedet werden, damit die Finanzen der AHV im Gleichgewicht bleiben.

[1] Die Höhe der AHV-Rente ist abhängig vom durchschnittlichen Einkommen während der Beitragspflicht sowie von Erziehungsund Betreuungsgutschriften. Personen, die Beitragslücken haben, also nicht jedes Jahr in die AHV einbezahlt haben, erhalten nicht eine ganze AHV-Rente, sondern eine Teilrente.

[2] Finanzperspektiven der AHV des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV ( bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Reformen & Revisionen > Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter»)

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2023 781
Wortlaut anzeigen

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

vom 17. März 2023

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 28. Mai 2021 eingereichten Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 2022,

beschliesst:

Art. 1

1 Die Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 12

12. Übergangsbestimmung zu Art. 112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)

1 Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente.

2 Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag entsteht spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt.

3 Das Gesetz stellt sicher, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt.

Art. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Nationalrat, 17. März 2023

Der Präsident: Martin Candinas Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 17. März 2023

Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller Die Sekretärin: Martina Buol

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2023 781)

Quelle: Fedlex, BBl 2023 781 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»»?
Am 03.03.2024 wurde «Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»» mit 1'884'096 Ja gegen 1'350'525 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 60.7%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Jura (83.0%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (31.5%).
Wurde «Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»» angenommen?
«Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»» wurde am 03.03.2024 landesweit angenommen.