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Volksabstimmung · 25.09.2022Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»

37.1% JaNein 62.9%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
37.1% 1'062'703
Nein
62.9% 1'799'088
Ständemehr
0.5 / 23
Beteiligung
55.7%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen?

Ausgangslage

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.

Mehr lesen

Die Vorlage

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio- Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Dadurch würden Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verletzt. Höhere Investitions- und Betriebskosten, aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben und eine Verteuerung der Lebensmittel tierischer Herkunft wären die Folge.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Bern66.1%BE
2Zürich62.7%ZH
3Aranno59.9%TI
4Rodersdorf58.4%SO
5Basel57.2%BS
6Biel/Bienne55.3%BE
7Gempen55.0%SO
8Bremgarten bei Bern54.5%BE
9Luzern54.1%LU
10Solothurn53.9%SO

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

0.5 von 23 Standesstimmen — Abgelehnt
NeinJaKein Resultat
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Basel-Stadt55.2%59.9%3
2Genf47.3%55.7%45
3Zürich46.6%54.8%160
4Schaffhausen40.0%71.6%26
5Basel-Landschaft39.6%54.1%86
6Bern38.6%55.5%329
7Solothurn37.5%53.4%104
8Glarus36.7%46.1%3
9Neuenburg36.1%55.2%24
10Aargau35.5%52.1%196
11Graubünden34.8%51.2%100
12Appenzell Ausserrhoden34.5%58.3%20
13Tessin34.5%54.4%100
14Waadt34.5%60.5%300
15St. Gallen33.5%54.0%75
16Zug33.0%59.2%11
17Luzern32.2%61.0%79
18Thurgau31.1%56.0%80
19Jura27.6%56.4%51
20Freiburg27.1%56.9%119
21Nidwalden26.8%57.3%11
22Uri25.1%53.0%19
23Schwyz25.1%58.9%30
24Wallis23.9%53.0%122
25Obwalden23.7%59.7%7
26Appenzell Innerrhoden21.6%55.4%5

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Laut Komitee wird das Tierschutzgesetz oft als vorbildlich bezeichnet. Das Komitee findet jedoch, dass die Realität in der Landwirtschaft anders aussehe. Die Initiative fordert deshalb eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmässigen Auslauf ins Freie, kleinere Gruppengrössen und eine schonende Schlachtung.

massentierhaltung.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Nutztiere sind schon sehr gut geschützt. Immer mehr Tiere werden besonders tierfreundlich gehalten. Ein Importverbot für Produkte ohne Bio-Standard in der Tierhaltung wäre nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen. Viele Lebensmittel würden teurer.

admin.ch/massentierhaltungsinitiative

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat771068
Ständerat8321

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage

Tierschutzgesetz

Die Schweiz hat eine der weltweit strengsten und detailliertesten Regelungen zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen sind gesetzlich geschützt. Niemand darf einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten und kann streng bestraft werden.

Ganzen Text anzeigen

Tierwohl in der Landwirtschaft

Der Schutz des Tieres muss in der Landwirtschaft gewährleistet sein, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Die Verfassung schreibt zudem vor, dass Landwirtinnen und Landwirte zusätzlich unterstützt werden, wenn sie besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich produzieren. So fördert der Bund seit über 25 Jahren eine besonders tierfreundliche Stallhaltung und den regelmässigen Auslauf ins Freie. 2020 lebten 62 Prozent der Nutztiere in einem besonders tierfreundlichen Stall, zehn Jahre früher waren es knapp 46 Prozent. 78 Prozent der Nutztiere konnten regelmässig nach draussen, zehn Jahre vorher waren es 72 Prozent. [1]

Maximale Anzahl Tiere pro Betrieb

Das Recht regelt für die Schweine- und die Geflügelhaltung sowie die Kälbermast, wie viele Tiere maximal auf einem Betrieb gehalten werden dürfen (siehe Tabelle). Diese Bestimmungen dienen jedoch in erster Linie dem Schutz der Umwelt. Beim Tierschutz steht das einzelne Tier im Fokus, das unabhängig von der Grösse eines Betriebes geschützt werden muss.

Forderungen der Initiative

Verbot von Massentierhaltung

Das Initiativkomitee fordert eine Verfassungsbestimmung zum Schutz der Würde von Tieren in der Landwirtschaft. Massentierhaltung soll verboten werden. In der Initiative ist sie definiert als «industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird».

Mindestanforderungen für Tierhaltung

Bei Annahme der Initiative ist der Bund verpflichtet, strengere Mindestanforderungen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall festzulegen. Als Mindeststandard sollen dabei die Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 [2] gelten.

Bio-Standards gelten auch für Importe

Die strengeren Bio-Vorgaben für die Tierhaltung sollen auch für Importprodukte gelten. Lebensmittel tierischer Herkunft, die diesen nicht entsprechen, dürften nicht mehr importiert werden. Davon betroffen wären nicht nur Produkte wie Fleisch, Eier, Milch oder Käse, sondern auch Lebensmittel wie Eierteigwaren, Backwaren oder Schokolade, die Zutaten tierischer Herkunft enthalten. Der Bund müsste für die Importe ein Kontrollsystem aufbauen. Die Kontrolle wäre sehr aufwendig. Heute stammen beispielsweise über 40 Prozent des Geflügelfleisches und der Eier aus dem Ausland. [3]

Übergangsfristen bis 25 Jahre

Das Parlament hätte drei Jahre Zeit, um die geforderten Bestimmungen zu erlassen. Den Betrieben könnten Übergangsfristen bis 25 Jahre gewährt werden, etwa für bauliche Massnahmen.

Folgen der Initiative

Auswirkungen für Betriebe

Die Initiative hätte grosse Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Rund 3300 Betriebe müssten den Tierbestand reduzieren oder die Betriebsflächen vergrössern. Die Kosten der Tierhaltung würden steigen; viele Betriebe müssten grosse Investitionen tätigen. Berechnungen, die vom Bund in Auftrag gegeben wurden, gehen von jährlichen Mehrkosten von insgesamt 0,4 bis 1,1 Milliarden Franken aus. [4]

Auswirkungen für Konsumentinnen und Konsumenten

Die Initiative hätte auch Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten. Lebensmittel wie Fleisch, Eier, Milch oder Käse wären nur noch aus Tierhaltungen mit Bio- Standard erhältlich, ebenso Lebensmittel mit Zutaten tierischer Herkunft. Dadurch wäre die Wahlfreiheit eingeschränkt. Lebensmittel tierischer Herkunft wie auch solche mit Zutaten tierischer Herkunft dürften wegen der höheren Anforderungen teurer werden.

Auswirkungen auf die Umwelt

Die Initiative könnte zu einer Reduktion der Tierbestände und zu mehr Importen tierischer Herkunft führen. Dies würde die Ammoniak-Emissionen in der Schweiz, aber nicht weltweit reduzieren. Ammoniak ist ein Luftschadstoff, der aus den Exkrementen von Tieren in die Atmosphäre gelangt und sensible Ökosysteme schädigt. Ebenfalls reduziert würden in der Schweiz die Emissionen der Klimagase Methan und Lachgas. Um die Produktion aufrechtzuerhalten, müssten die Betriebe neue Ställe bauen; das würde mehr landwirtschaftliche Nutzfläche verbrauchen.

Auswirkungen auf internationale Abkommen

Ein Importverbot für Produkte, die in der Tierhaltung nicht dem Bio-Standard entsprechen, würde internationale Handelsabkommen verletzen, unter anderem mit der EU. Solche Importregelungen könnten zudem bei der Welthandelsorganisation sowie mit Staaten, mit denen die Schweiz Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, zu Konflikten führen. Das könnte auch Auswirkungen auf die Schweizer Exporte haben.

1 Je nach Tiergattung gibt es Unterschiede: 2020 hatten 85 Prozent der Rinder, 51 Prozent der Schweine und 44 Prozent des Nutzgeflügels regelmässig Auslauf. 60 Prozent der Rinder, 68 Prozent der Schweine und 94 Prozent des Nutzgeflügels lebten in einem besonders tierfreundlichen Stall. Die Anteile werden nicht pro Tier, sondern pro Grossvieheinheit berechnet. Siehe: Agrarbericht 2021 ( agrarbericht.ch > Politik > Direktzahlungen >Produktionssystembeiträge)

2 Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 ( mti.bio-suisse.ch > Bio Suisse Richtlinien 2018)

3 Agrarbericht 2021 ( agrarbericht.ch > Markt > Marktentwicklung > Selbstversorgungsgrad)

4 Regulierungsfolgenabschätzung Massentierhaltungsinitiative und direkter Gegenentwurf, Schlussbericht vom 27. April 2021, von Quirin Oberpriller, Anna Vettori, Jürg Heldenstab und Thomas von Stokar (INFRAS) ( blv.admin.ch > Das BLV > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Abstimmungen > Massentierhaltungsinitiative

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2022 700

Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2022 700)

Quelle: Fedlex, BBl 2022 700 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»»?
Am 25.09.2022 wurde «Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»» mit 1'062'703 Ja gegen 1'799'088 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 55.7%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (55.2%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (21.6%).
Wurde «Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»» angenommen?
«Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»» wurde am 25.09.2022 landesweit abgelehnt.