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Volksabstimmung · 25.09.2022Eidgenössische Vorlage

Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

55.1% JaNein 44.9%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
55.1% 1'570'813
Nein
44.9% 1'281'447
Ständemehr
18 / 23
Beteiligung
55.5%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Ausgangslage

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Mehr lesen

Die Vorlage

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Blatten78.1%VS
2Gottlieben74.8%TG
3Sufers74.1%GR
4Obergoms73.9%VS
5Uitikon73.5%ZH
6Erlenbach73.3%ZH
7Ringgenberg72.5%BE
8Zumikon72.5%ZH
9Feldbrunnen-St. Niklaus72.5%SO
10Saas-Fee72.4%VS

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

18 von 23 Standesstimmen — Angenommen
NeinJaKein Resultat
Jura62.6%
Genf57.4%
Waadt54.4%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Zug67.0%58.8%11
2Nidwalden65.6%56.8%11
3Appenzell Innerrhoden62.5%54.7%5
4Luzern62.3%60.6%79
5Obwalden61.4%59.3%7
6Thurgau60.6%55.7%80
7Schwyz60.5%58.4%30
8Zürich60.3%54.6%160
9Appenzell Ausserrhoden59.8%57.7%20
10St. Gallen59.5%53.7%75
11Graubünden58.5%50.7%100
12Aargau58.4%51.9%196
13Uri58.3%52.1%19
14Basel-Landschaft55.4%53.9%86
15Glarus55.2%45.9%3
16Bern54.9%55.5%329
17Schaffhausen54.7%71.4%26
18Solothurn52.9%53.3%104
19Basel-Stadt51.6%59.9%3
20Tessin50.7%54.3%100
21Wallis50.4%52.9%122
22Freiburg48.2%56.7%119
23Waadt45.6%60.4%300
24Neuenburg45.3%55.0%24
25Genf42.6%55.7%45
26Jura37.4%56.1%51

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Für Bundesrat und Parlament ist die minime Erhöhung der Mehrwertsteuer gerechtfertigt und notwendig. Sie trägt massgeblich zur Sicherung der AHV bei. Wollte man die Finanzen der AHV allein mit Einsparungen stabilisieren, wäre ein einschneidender Abbau der Leistungen notwendig.

admin.ch/ahv-21

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Standpunkt der Minderheit im Parlament

EmpfehlungNein

Eine Minderheit im Nationalrat hat den Bundesbeschluss abgelehnt. Diese Parlamentsmitglieder waren aber nicht grundsätzlich dagegen, für die AHV zusätzliche Mittel zu beschaffen. Sie wollten aber nicht nur die Mehrwertsteuer erhöhen, sondern auch einen Teil der Gewinne der Nationalbank der AHV geben.

parlament.ch > Ratsbetrieb > Curia Vista > Geschäfte > 19.050

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Neben zusätzlichen Einnahmen sind für Bundesrat und Parlament auch Einsparungen nötig, um die Finanzen der AHV zu stabilisieren. Deshalb wird das Rentenalter von Frau und Mann vereinheitlicht. Die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 wird finanziell abgefedert.

admin.ch/ahv-21

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung des Referendumskomitees

EmpfehlungNein

Laut dem Komitee wird einseitig auf Kosten der Frauen gespart, obwohl diese bereits heute um einen Drittel tiefere Altersrenten erhalten. Und das sei nur der erste Schritt, denn das Rentenalter 67 für alle stehe schon auf dem Programm. AHV 21 sei die erste Abbauvorlage von vielen, die uns alle betreffen.

ahv21-nein.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage

2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten eine AHV-Rente. [1] Für die meisten stellt sie einen wesentlichen Teil ihres Einkommens dar. Die Renten sind aber nicht mehr gesichert, weil die Ausgaben der AHV stärker steigen als ihre Einnahmen. Erstens erreichen geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter; die Zahl der Pensionierten, die AHV beziehen, nimmt schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten immer länger ausbezahlt werden. So werden in ein paar Jahren die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um alle AHV-Renten zu decken. In den nächsten zehn Jahren hat die AHV einen Finanzierungsbedarf von rund 18,5 Milliarden Franken [2].

Keine umfassende Reform seit 25 Jahren

In den letzten 25 Jahren sind alle Versuche gescheitert, die AHV zu reformieren und ihre finanziellen Probleme auf längere Sicht zu beseitigen. Die letzte umfassende Reform stammt aus dem Jahr 1997. Danach wurden mehrere Vorlagen entweder bereits vom Parlament oder dann in einer Volksabstimmung abgelehnt. Angenommen wurde nur die Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) im Mai 2019. Mit ihr wurden die Lohnbeiträge für die AHV und der Beitrag des Bundes an die AHV angehoben. Die STAF-Vorlage hat bewirkt, dass die AHV seit 2020 pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich erhält. Für eine längerfristige Stabilisierung der AHV-Finanzen reicht das aber nicht aus.

Ganzen Text anzeigen

Einheitliches AHV-Alter 65 für Frau und Mann

Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches AHV-Alter von 65 Jahren eingeführt. Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erhält diese ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Das neue Referenzalter 65 gilt auch für die berufliche Vorsorge (Pensionskasse).

Schrittweise Erhöhung des Referenzalters der Frauen

Das Referenzalter der Frauen wird in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht. Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, steigt das Referenzalter der Frauen erstmals am 1. Januar 2025 um drei Monate. Als erste betroffen sind die Frauen des Jahrgangs 1961. Beim zweiten Schritt sind es die Frauen des Jahrgangs 1962; für sie beträgt das Referenzalter 64 Jahre und sechs Monate, für Jahrgang 1963 anschliessend 64 Jahre und neun Monate und ab Jahrgang 1964 schliesslich 65 Jahre. Ab Anfang 2028 gilt für alle das Referenzalter 65.

Ausgleichsmassnahmen federn höheres AHV-Alter ab

Die Erhöhung des AHV-Alters kann für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, einen Einschnitt in die Lebensplanung bedeuten. Darum wird die Erhöhung mit zwei Ausgleichsmassnahmen abgefedert. Diese kommen den Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zugute, wenn die Reform Anfang 2024 in Kraft tritt.

Bessere Bedingungen beim Vorbezug der Rente

Die erste Ausgleichsmassnahme kommt denjenigen Frauen zugute, die ihre AHV-Rente vor dem Referenzalter beziehen. Bei einem Vorbezug wird die AHV-Rente gekürzt, weil sie länger ausbezahlt wird. AHV 21 weicht bei den Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 von der normalen Kürzung ab: Ihre AHV-Renten werden weniger stark gekürzt, und zwar lebenslang. Die Kürzung ist umso geringer, je tiefer das durchschnittliche Einkommen vor der Pensionierung war. Die Frauen dieser Jahrgänge können die AHV-Rente weiterhin ab 62 Jahren vorbeziehen. Ab Jahrgang 1970 gilt dann die gleiche Regelung wie für die Männer: Vorbezug frühestens ab 63 Jahren und normale Kürzung der AHV-Rente.

Rentenzuschlag, wenn kein Vorbezug

Die zweite Ausgleichsmassnahme betrifft diejenigen Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969, die ihre Rente nicht vorbeziehen: Sie erhalten einen Rentenzuschlag. Dieser Zuschlag ist bei tieferen Einkommen grösser als bei höheren Einkommen; er wird nach Jahrgang abgestuft und beträgt zwischen 12.50 und 160 Franken pro Monat. Auch dieser Zuschlag wird lebenslang ausgerichtet. Er kann nicht dazu führen, dass ein allfälliger Anspruch auf Ergänzungsleistungen verloren geht oder gekürzt wird.

Flexible und schrittweise Pensionierung

Wer sich heute frühzeitig pensionieren lässt, kann die AHV-Rente nur entweder ein Jahr oder zwei Jahre im Voraus beziehen. Zudem muss immer die ganze Rente bezogen werden. Mit AHV 21 lässt sich die Pensionierung in Zukunft flexibler gestalten. Die Rente kann im Alter zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem beliebigen Monat bezogen werden [3]. Neu ist es auch möglich, nur einen Teil der Rente zu beziehen. So wird ein schrittweiser Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand einfacher. Wie das neue Rentenalter 65 wird auch die Flexibilisierung mit Teilrenten gleichzeitig in der beruflichen Vorsorge verankert.

Rente verbessern

Wer heute nach dem AHV-Alter weiterarbeitet und Beiträge bezahlt, kann damit seine AHV-Rente nicht verbessern. Neu werden unter bestimmten Bedingungen die zusätzlichen Beiträge bei der Berechnung der Rente berücksichtigt, wenn die Maximalrente von 2390 Franken (Ehepaare: 3585 Fr.) noch nicht erreicht ist. Damit macht es AHV 21 attraktiver, über das Alter von 65 Jahren hinaus erwerbstätig zu bleiben.

Einsparungen

Die Erhöhung des Frauenrentenalters verringert laut Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV die Ausgaben der AHV in den nächsten zehn Jahren um rund 9 Milliarden Franken. Die Ausgleichsmassnahmen kosten im Gegenzug rund 2,8 Milliarden Franken. Weitere Anpassungen bei den Leistungen, etwa die flexible Pensionierung, erhöhen den Aufwand der AHV um rund 1,3 Milliarden Franken. Insgesamt entlastet AHV 21 die Rechnung der AHV bis 2032 somit um rund 4,9 Milliarden Franken. [4]

Zusätzliche Einnahmen durch höhere Mehrwertsteuer

Diese Einsparungen reichen aber nicht, um die Finanzen der AHV zu stabilisieren und die Renten zu sichern. Darum enthält AHV 21 auch Mehreinnahmen. Dafür wird die Mehrwertsteuer erhöht: Der Normalsatz steigt von heute 7,7 auf 8,1 Prozent. Weniger stark besteuert werden beispielsweise Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher. Der dafür geltende reduzierte Mehrwertsteuersatz steigt von 2,5 auf 2,6 Prozent; der Sondersatz für die Beherbergung steigt im gleichen Mass von 3,7 auf 3,8 Prozent. Ein Einkauf von 100 Franken kostet somit wegen der AHV-Finanzierung in Zukunft höchstens 40 Rappen mehr. Beim Einkauf von Lebensmitteln macht der Preisaufschlag für einen Warenkorb von 100 Franken höchstens 10 Rappen aus.

12 Milliarden Franken Einnahmen, 5 Milliarden Einsparungen

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer verschafft der AHV bis 2032 zusätzliche Einnahmen von schätzungsweise 12,4 Milliarden Franken. Zusammen mit den Einsparungen von rund 4,9 Milliarden ergibt das bis im Jahr 2032 eine Entlastung der AHV-Finanzen um etwa 17,3 Milliarden Franken. Laut Berechnungen des BSV bleibt ein Finanzierungsbedarf von rund 1,2 Milliarden Franken, der nach dem Willen des Parlaments in einer nächsten AHV-Reform angegangen werden soll. [5]

1 AHV-Statistik 2021», Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ( bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Statistik)

2 «Die Finanzen der AHV ohne und mit AHV 21», BSV, eigene Berechnungen ( bsv.admin.ch/ahv21)

3 Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 können die Rente bereits ab 62 Jahren vorbeziehen.

4 «Die Finanzen der AHV ohne und mit AHV 21», BSV, eigene Berechnungen ( bsv.admin.ch/ahv21)

5 Motion 21.3462 «Auftrag für die nächste AHV-Reform» ( parlament.ch > Ratsbetrieb > Curia Vista > Geschäfte > 21.3462)

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2021 2991

Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 2991)

Quelle: Fedlex, BBl 2021 2991 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer»?
Am 25.09.2022 wurde «Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» mit 1'570'813 Ja gegen 1'281'447 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 55.5%.
Wie stimmten die Kantone über «Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» ab?
Das stärkste Ja kam aus Zug (67.0%), das stärkste Nein aus Jura (37.4%).
Wurde «Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» angenommen?
«Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» wurde am 25.09.2022 landesweit angenommen.