Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
In der Schweiz darf heute mit gewissen Einschränkungen für Tabakprodukte geworben werden. Verboten sind Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino oder für das Sponsoring von Veranstaltungen.
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Die Vorlage
Die Initiative will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.
Indirekter Gegenvorschlag
Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern. Weiterhin möglich wären Werbung an Kiosken, in der Presse oder im Internet, ausser wenn sie sich an Minderjährige richtet, sowie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen. Das neue Tabakproduktegesetz kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative in Kraft treten.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Lausanne | 75.4% | VD |
| 2 | District de la Sarine | 69.6% | FR |
| 3 | District de l'Ouest lausannois | 69.5% | VD |
| 4 | District de Delémont | 69.1% | JU |
| 5 | Bezirk Zürich | 68.7% | ZH |
| 6 | District de la Riviera-Pays-d'Enhaut | 68.1% | VD |
| 7 | District des Franches-Montagnes | 68.1% | JU |
| 8 | District de Moutier | 67.0% | JU |
| 9 | District de Nyon | 66.8% | VD |
| 10 | District de Morges | 65.5% | VD |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Genf | 74.8% | 46.9% | 45 |
| 2 | Waadt | 67.2% | 47.2% | 300 |
| 3 | Jura | 66.3% | 38.0% | 51 |
| 4 | Basel-Stadt | 64.6% | 56.3% | 3 |
| 5 | Freiburg | 63.1% | 39.3% | 119 |
| 6 | Neuenburg | 61.5% | 40.9% | 24 |
| 7 | Zürich | 59.9% | 48.9% | 160 |
| 8 | Bern | 58.3% | 44.9% | 329 |
| 9 | Tessin | 57.8% | 45.7% | 100 |
| 10 | Wallis | 56.6% | 44.2% | 122 |
| 11 | Schaffhausen | 55.3% | 66.9% | 26 |
| 12 | Basel-Landschaft | 53.9% | 44.3% | 86 |
| 13 | Graubünden | 52.1% | 40.8% | 100 |
| 14 | Glarus | 50.8% | 45.1% | 3 |
| 15 | Solothurn | 50.5% | 43.2% | 104 |
| 16 | Aargau | 50.1% | 42.8% | 196 |
| 17 | Appenzell Ausserrhoden | 48.4% | 47.2% | 20 |
| 18 | St. Gallen | 47.2% | 43.5% | 75 |
| 19 | Luzern | 47.1% | 45.5% | 79 |
| 20 | Thurgau | 47.0% | 44.1% | 80 |
| 21 | Zug | 46.7% | 51.3% | 11 |
| 22 | Nidwalden | 42.1% | 47.3% | 11 |
| 23 | Appenzell Innerrhoden | 41.9% | 41.2% | 5 |
| 24 | Obwalden | 41.5% | 46.8% | 7 |
| 25 | Uri | 41.3% | 38.3% | 19 |
| 26 | Schwyz | 39.7% | 46.4% | 30 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Mit der Initiative will das Komitee, dass Tabakwerbung Minderjährige nicht mehr erreicht. Laut Komitee gibt es nur mit der Initiative einen wirksamen Jugendschutz. Der Gegenvorschlag lasse weiterhin Werbung zu, die Kinder und Jugendliche erreiche und sie so in den schädlichen Nikotin und Tabakkonsum führe.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Bundesrat und Parlament wollen die Kinder und Jugendlichen vor den schädlichen Folgen des Rauchens schützen. Die Initiative mit ihrem weitreichenden Werbeverbot geht ihnen aber zu weit. Der Gegenvorschlag verstärkt den Jugendschutz und ermöglicht weiterhin Werbung, die sich an Erwachsene richtet.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 88 | 101 | 7 |
| Ständerat | 14 | 29 | 1 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Werbung für Tabakprodukte ist in der Schweiz unter Einschränkungen erlaubt. Verboten ist Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet, insbesondere an Veranstaltungen oder in Publikationen für Jugendliche. Es ist auch nicht erlaubt, Minderjährigen Werbegeschenke zu machen oder Zigaretten gratis zu verteilen. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino sowie für das Sponsoring von Veranstaltungen. [1] In Radio und Fernsehen ist Tabakwerbung generell verboten.
Initiative fordert Verbot von Tabakwerbung
Die Initiantinnen und Initianten möchten jede Art von Werbung verbieten, die Kinder und Jugendliche erreicht. Damit würde auch Werbung verboten, die sich zwar hauptsächlich an Erwachsene richtet, aber auch für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Es wäre nur noch Werbung zulässig, die auf Erwachsene abzielt und Minderjährige nicht erreicht, etwa Werbemails, Prospekte und gezielte Werbung im Internet oder in den sozialen Medien.
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Initiative fordert Förderung der Gesundheit
Die Initiative fordert zudem, dass Bund und Kantone die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern müssen. Wie genau dies geschehen soll, lässt die Initiative offen. Sie schränkt die Forderung auch nicht auf die Tabakprävention ein.
Zahl und Alter der Raucherinnen und Raucher
Jede vierte Person in der Schweiz raucht; das sind rund 2 Millionen Menschen. Dieser Anteil ist in den letzten zehn Jahren in etwa gleich hoch geblieben. Er ist auch unter Jugendlichen ähnlich hoch; rund 100 000 Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren rauchen. Etwa die Hälfte der heutigen Raucherinnen und Raucher haben vor dem 18. Altersjahr täglich geraucht. [2]
Auswirkungen der Tabakwerbung
Die Forschung hat die Auswirkungen von Tabakwerbung untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass mit der Werbung die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen. [3]
Folgen des Rauchens
Rauchen kann eine Reihe von Krankheiten wie Krebs oder Herzinfarkt verursachen. Pro Jahr sterben rund 9500 Menschen in der Schweiz vorzeitig an den Folgen des Rauchens. Die Kosten des Rauchens für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft belaufen sich laut verschiedenen Studien auf rund 4 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr; davon sind 3 Milliarden direkte Behandlungskosten und rund 1 bis 2 Milliarden indirekte Kosten für die Wirtschaft, etwa wenn Raucherinnen und Raucher erkranken und nicht arbeiten können. [4]
Folgen der Initiative für die Werbebranche
Die Initiative würde die Möglichkeiten für die Tabakwerbung stark reduzieren. 2020 wurden für Werbung für Tabakprodukte inklusive E-Zigaretten 9,7 Millionen Franken aus- gegeben, dies vorwiegend für Werbung in Zeitschriften und Zeitungen sowie für Plakate; das entspricht 0,2 Prozent der gesamten Werbeausgaben in der Schweiz. Für die Tabakwerbung am Verkaufsort sowie im Internet und in den sozialen Medien liegen keine Zahlen vor. [5]
Tabakprävention in der Schweiz
Bund und Kantone verfolgen seit über 20 Jahren eine aktive Tabakpräventionspolitik. Dazu gehören nationale Präventionsprogramme oder Projekte, die durch den Tabakpräventionsfonds gefördert werden. Daneben wurden vom Parlament gesetzliche Massnahmen beschlossen, wie Tabaksteuern auf Zigaretten oder das Rauchverbot in Innenräumen.
Internationaler Vergleich
Die Schweiz schränkt Tabakwerbung viel weniger stark ein als die allermeisten Länder in Europa. So sind zum Beispiel in allen EU-Mitgliedstaaten die Tabakwerbung in der Presse und das Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung verboten. Alle europäischen Länder mit Ausnahme von Deutschland und Bulgarien kennen darüber hinaus ein nationales Verbot von Tabakwerbung im öffentlichen Raum. [6]
[1] 17 Kantone verbieten Plakatwerbung (AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) und 6 von ihnen Werbung im Kino (GE, OW, SG, SO, VS, ZH). In 2 Kantonen (SO, VS) sind Tabakwerbung und -sponsoring auf öffentlichem Grund, auf privatem Grund, der von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, sowie im Kino und bei Kultur- und Sportveranstaltungen verboten.
[2] Schweizerische Gesundheitsbefragung, 2017, Tabakkonsum in der Schweiz, Bundesamt für Statistik ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Gesundheit > Gesundheitsdeterminanten > Tabak)
[3] Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte ( bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Politische Aufträge zur Tabakprävention > Tabakpolitik der Schweiz > Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte)
[4] Mattli, R. et al. (2019). Die Krankheitslast des Tabakkonsums in der Schweiz: Schätzung für 2015 und Prognose bis 2050. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Winterthur ( obsan.admin.ch > Indikatoren > Indikatoren MonAM > Tabak > Tabakbedingte Mortalität) / Fischer, B. et al. (2020): Volkswirtschaftliche Kosten von Sucht. Polynomics, Olten ( obsan.admin.ch > Indikatoren > Indikatoren MonAM > Sucht > Volkswirtschaftliche Kosten von Sucht)
[5] Werbeausgaben für Tabakprodukte ( bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Politische Aufträge zur Tabakprävention > Tabakpolitik der Schweiz > Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte > Dokumente > Faktenblatt: Werbeausgaben für Tabakprodukte)
[6] Europäische Gesetzgebungen zum Umgang mit Tabak ( bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Politische Aufträge zur Tabakprävention > Tabakpolitik der Schweiz > Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte > Dokumente > Faktenblatt: Europäische Gesetzgebungen zum Umgang mit Tabak – 2020)
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2021 2315Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 2315)
Quelle: Fedlex, BBl 2021 2315 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»»?
- Am 13.02.2022 wurde «Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»» mit 1'371'177 Ja gegen 1'049'107 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 44.7%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Genf (74.8%), das stärkste Nein aus Schwyz (39.7%).
- Wurde «Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»» wurde am 13.02.2022 landesweit angenommen.