Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien annehmen?
Ausgangslage
Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen und Online-Medien versorgen die Bevölkerung täglich mit Informationen aus ihrer Region und der Schweiz. Sie tragen zur politischen Meinungsbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Trotz ihrer Bedeutung sind die lokalen und regionalen Medien aber finanziell unter Druck geraten: Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Viele Zeitungen sind verschwunden. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen haben weniger Werbeeinnahmen. Das schwächt die Berichterstattung aus den Regionen und damit das gesellschaftliche Zusammenleben.
Mehr lesen
Die Vorlage
Bundesrat und Parlament wollen die lokalen und regionalen Medien stärken. Der Bund vergünstigt seit langem die Zustellung von abonnierten Zeitungen. Diese Vergünstigung wird auf Zeitungen mit grösserer Auflage und auf die Zustellung früh am Morgen ausgedehnt. Zudem werden Online-Medien gefördert, und Lokalradios und das Regionalfernsehen können finanziell stärker unterstützt werden. Bedingung ist, dass sie sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten und Themen aus verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft behandeln. Die Fördermassnahmen werden aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe sowie über den Bundeshaushalt finanziert. Bei Zeitungen und Online-Medien fallen sie nach sieben Jahren weg.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Saignelégier | 76.7% | JU |
| 2 | Delsberg | 74.2% | JU |
| 3 | Cerentino | 73.7% | TI |
| 4 | Lussy-sur-Morges | 73.2% | VD |
| 5 | Develier | 73.0% | JU |
| 6 | Pruntrut | 72.3% | JU |
| 7 | Saint-Saphorin | 70.8% | VD |
| 8 | Buseno | 70.0% | GR |
| 9 | Mauraz | 68.8% | VD |
| 10 | Les Genevez | 68.6% | JU |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Delémont | 66.2% | JU |
| 2 | District des Franches-Montagnes | 66.0% | JU |
| 3 | District de la Sarine | 64.8% | FR |
| 4 | District de Lausanne | 63.6% | VD |
| 5 | District de Porrentruy | 62.5% | JU |
| 6 | District de Moutier | 60.4% | JU |
| 7 | Bezirk Zürich | 58.8% | ZH |
| 8 | District de Morges | 58.3% | VD |
| 9 | District de la Gruyère | 58.1% | FR |
| 10 | District de la Riviera-Pays-d'Enhaut | 57.9% | VD |
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Jura | 64.5% | 37.8% | 51 |
| 2 | Neuenburg | 63.1% | 40.6% | 24 |
| 3 | Freiburg | 57.4% | 39.1% | 119 |
| 4 | Waadt | 57.1% | 47.0% | 300 |
| 5 | Genf | 56.8% | 46.9% | 45 |
| 6 | Basel-Stadt | 55.3% | 56.3% | 3 |
| 7 | Uri | 50.5% | 38.3% | 19 |
| 8 | Graubünden | 47.3% | 40.6% | 100 |
| 9 | Tessin | 47.2% | 45.7% | 100 |
| 10 | Wallis | 46.7% | 44.1% | 122 |
| 11 | Zürich | 45.3% | 48.8% | 160 |
| 12 | Luzern | 45.0% | 45.4% | 79 |
| 13 | Basel-Landschaft | 43.9% | 44.2% | 86 |
| 14 | Bern | 41.9% | 44.9% | 329 |
| 15 | Glarus | 40.8% | 45.0% | 3 |
| 16 | Zug | 39.9% | 51.1% | 11 |
| 17 | Solothurn | 39.8% | 43.1% | 104 |
| 18 | Aargau | 39.7% | 42.7% | 196 |
| 19 | Nidwalden | 38.8% | 47.2% | 11 |
| 20 | Schaffhausen | 38.4% | 66.8% | 26 |
| 21 | Obwalden | 37.2% | 46.6% | 7 |
| 22 | Appenzell Ausserrhoden | 36.0% | 47.1% | 20 |
| 23 | St. Gallen | 35.6% | 43.4% | 75 |
| 24 | Thurgau | 34.4% | 44.0% | 80 |
| 25 | Schwyz | 33.9% | 46.2% | 30 |
| 26 | Appenzell Innerrhoden | 33.6% | 41.2% | 5 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Bundesrat und Parlament wollen mit einer stärkeren Unterstützung der Medien verhindern, dass noch mehr Zeitungen verschwinden oder Privatradios aufgeben müssen. Nur so wird auch künftig über alle Regionen berichtet. Das ist wichtig für die Bevölkerung und die direkte Demokratie.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung des Referundumskomitees
EmpfehlungNein
Für das Referendumskomitee ist die vorgesehene Unterstützung der Medien eine Verschleuderung von Steuergeldern, von der reiche Verlage profitieren. Nach Ansicht des Komitees werden die Medien durch die Unterstützung zudem zu Staatsmedien. Die direkte Demokratie der Schweiz braucht aber unabhängige Medien.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 115 | 75 | 6 |
| Ständerat | 28 | 10 | 6 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Die Schweizer Medien sind unter Druck. Immer mehr Werbegelder fliessen zu den grossen internationalen Internetplattformen ab. Seit 2003 sind über 70 Zeitungen verschwunden. [1] Das schwächt die Berichterstattung über das Geschehen vor Ort. Damit die Bevölkerung weiss, was in ihrer Region und in der Schweiz geschieht, braucht es Zeitungen, Lokalradios, Regionalfernsehen und Online-Medien, die darüber berichten. Darum wollen Bundesrat und Parlament die lokalen und regionalen Medien stärken.
Zustellung von Zeitungen
Der Bund vergünstigt schon heute die Zustellung von abonnierten Zeitungen, indem er einen Teil der Transportkosten übernimmt. So werden die Verlage entlastet und können mehr Geld in die redaktionelle Arbeit investieren. Davon profitieren zum Beispiel die Thurgauer Zeitung, die Berner Zeitung, La Liberté, Le Temps, La Regione, Il Corriere del Ticino und La Quotidiana. Diese Vergünstigung wird nun ausgedehnt. Künftig können auch auflagenstärkere Zeitungen unterstützt werden. [2] Für die Zustellvergünstigung stehen neu jährlich 50 statt 30 Millionen Franken zur Verfügung.
Ganzen Text anzeigen
Früh- und Sonntagszustellung
Wer eine Zeitung abonniert hat, liest diese gerne früh am Morgen. Deshalb wird neu auch die Frühzustellung von abonnierten Zeitungen verbilligt. Davon können Zeitungen unter der Woche profitieren und auch am Sonntag. [3] Insgesamt sind für diesen Zweck jährlich 40 Millionen Franken vorgesehen.
Vereins- und Verbandszeitschriften
Viele Vereine, Verbände und Parteien informieren ihre Mitglieder, Gönnerinnen und Spender mit eigenen Publikationen. Die Zustellung von rund 950 solcher Publikationen wird bereits heute verbilligt. Beispiele sind die BauernZeitung, Agri, die Gewerbezeitung, Magazine der Berghilfe, des TCS und WWF sowie Publikationen von Kirchen, Hilfswerken und Sport- und Kulturvereinen. Neu wird diese Vergünstigung von 20 Millionen auf 30 Millionen Franken jährlich erhöht.
Online-Medien
Immer mehr Menschen lesen ihre Zeitung auf dem Tablet oder dem Mobiltelefon oder informieren sich über Medien, die nur im Internet gelesen werden können. Die Vorlage trägt dieser Entwicklung Rechnung und unterstützt daher auch Online- Medien, die über das Geschehen in der Schweiz berichten. Mit einer Summe von 30 Millionen Franken pro Jahr will das Parlament sicherstellen, dass die Bevölkerung sich im Internet in allen Landesteilen und in allen Landessprachen über die hiesigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themen informieren kann. Gefördert werden keine Gratisangebote, sondern Medien, die von ihrer Leserschaft mitfinanziert werden.
Kleine und mittlere Medien
Die Vorlage sieht vor, dass kleine und mittlere Zeitungen und Online-Medien stärker profitieren. Damit wird die Berichterstattung in den kleineren Städten und ländlichen Regionen gestärkt.
Lokalradios und Regionalfernsehen
Private Lokalradios und das Regionalfernsehen berichten täglich über Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport vor Ort. Für diesen Service public werden sie seit Mitte der 90er-Jahre entschädigt. Mit dem Massnahmenpaket kann die Unterstützung um maximal 28 Millionen Franken jährlich erhöht werden.
Massnahmen für alle Medien
Die Vorlage enthält verschiedene Massnahmen, von denen allgemein die Medien profitieren. Dazu zählt insbesondere die Unterstützung von Nachrichtenagenturen. Diese stellen für die anderen Medien Informationen aus der ganzen Schweiz zusammen. Mit der Vorlage wird zudem die Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten gestärkt. Insgesamt sind zusätzlich maximal 23 Millionen Franken vorgesehen.
Finanzierung und Befristung
Das Massnahmenpaket wird aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe und über den Bundeshaushalt finanziert. Es braucht keine neuen Abgaben (siehe Grafik). [4] Die Vergünstigungen bei der Zeitungszustellung und die Mittel für die Online-Medien sind befristet und fallen nach sieben Jahren weg.
Unabhängigkeit der Medien
Die Kriterien für die Förderung sind so ausgestaltet, dass die Behörden keinen Einfluss auf die Inhalte von Artikeln oder Sendungen nehmen können. Zu den Bedingungen gehört beispielsweise, dass die Medien über eine breite Palette von Themen berichten und klar zwischen redaktionellem Teil und Werbung trennen. Die Medienschaffenden können weiterhin unabhängig und kritisch berichten.
Was passiert bei einem Nein?
Bei einem Nein erhalten die Schweizer Medien keine zusätzliche Unterstützung. Damit steigt das Risiko, dass weitere Zeitungen verschwinden und dass Lokalradios und das Regionalfernsehen geschwächt werden.
[1] Quelle: WEMF AG für Werbemedienforschung
[2] Zu den auflagenstärkeren Zeitungen gehören z. B. 24 Heures, Luzerner Zeitung, Neue Zürcher Zeitung, Blick, Tages‑Anzeiger (Quelle: WEMF AG für Werbemedienforschung).
[3] Zu den Zeitungen, die am Sonntag erscheinen, gehören z. B. SonntagsZeitung, Sonntags-Blick, Le Matin Dimanche, NZZ am Sonntag.
[4] Mit der Einführung des neuen Abgabesystems per 1.1.2019 wurde die Radio- und Fernsehabgabe auf 365 Franken pro Haushalt und Jahr gesenkt. Auf den 1.1.2021 konnte sie weiter reduziert werden, auf 335 Franken. Vor allem wegen der steigenden Anzahl der Haushalte fallen die Einnahmen höher aus als ursprünglich angenommen, sodass die Abgabe nicht erhöht werden muss zur Finanzierung der neuen Massnahmen.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2021 1495Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 1495)
Quelle: Fedlex, BBl 2021 1495 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien»?
- Am 13.02.2022 wurde «Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien» mit 1'084'802 Ja gegen 1'303'644 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 44.6%.
- Wie stimmten die Kantone über «Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Jura (64.5%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (33.6%).
- Wurde «Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien» angenommen?
- «Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien» wurde am 13.02.2022 landesweit abgelehnt.