Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz). Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem kritisieren sie, Parteilose hätten keine Chance, gewählt zu werden.
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Die Vorlage
Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, entscheidet eine Fachkommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen. Die Amtssprachen müssen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter könnten ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte Richterinnen und Richter nur dann abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de la Sarine | 39.2% | FR |
| 2 | Distretto di Locarno | 39.1% | TI |
| 3 | District des Franches-Montagnes | 38.9% | JU |
| 4 | Region Moesa | 38.9% | GR |
| 5 | Distretto di Vallemaggia | 38.4% | TI |
| 6 | District de Moutier | 38.4% | JU |
| 7 | District de Delémont | 38.2% | JU |
| 8 | District de la Broye | 37.2% | FR |
| 9 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 36.9% | LU |
| 10 | Distretto di Bellinzona | 36.9% | TI |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Jura | 37.6% | 61.8% | 51 |
| 2 | Tessin | 36.6% | 60.6% | 100 |
| 3 | Freiburg | 36.1% | 65.3% | 119 |
| 4 | Thurgau | 34.6% | 70.8% | 80 |
| 5 | Basel-Stadt | 34.0% | 70.0% | 3 |
| 6 | Basel-Landschaft | 34.0% | 67.8% | 86 |
| 7 | Schaffhausen | 34.0% | 78.4% | 26 |
| 8 | Graubünden | 33.6% | 63.9% | 100 |
| 9 | Aargau | 33.0% | 66.7% | 196 |
| 10 | Solothurn | 32.8% | 67.2% | 104 |
| 11 | Zürich | 32.7% | 70.0% | 160 |
| 12 | Glarus | 32.0% | 64.8% | 3 |
| 13 | Appenzell Ausserrhoden | 32.0% | 72.4% | 20 |
| 14 | Luzern | 31.9% | 72.4% | 79 |
| 15 | Neuenburg | 31.9% | 61.4% | 24 |
| 16 | St. Gallen | 31.8% | 69.9% | 75 |
| 17 | Bern | 31.7% | 67.8% | 329 |
| 18 | Wallis | 31.1% | 70.2% | 122 |
| 19 | Zug | 30.1% | 71.3% | 11 |
| 20 | Genf | 29.6% | 62.3% | 45 |
| 21 | Nidwalden | 29.5% | 73.4% | 11 |
| 22 | Obwalden | 29.1% | 74.0% | 7 |
| 23 | Schwyz | 28.6% | 74.0% | 30 |
| 24 | Uri | 27.4% | 68.6% | 19 |
| 25 | Waadt | 24.9% | 67.4% | 300 |
| 26 | Appenzell Innerrhoden | 22.2% | 71.1% | 5 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Für das Komitee können Bundesrichterinnen und Bundesrichter im heutigen System kaum unabhängig urteilen, weil sie eine Nichtwiederwahl fürchten müssen. Parteilose Kandidatinnen und Kandidaten haben zudem keine Chance, gewählt zu werden. Die Justiz-Initiative will diese Missstände korrigieren.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Für Bundesrat und Parlament eignet sich das Losverfahren nicht zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter. An die Stelle einer demokratischen Wahl träte der Zufall. Zudem gibt es keine Hinweise, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht unabhängig urteilen. Das heutige System hat sich bewährt.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 1 | 191 | 4 |
| Ständerat | 0 | 44 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Heute wählt die Vereinigte Bundesversammlung (das Parlament) die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Gerichtskommission des Parlaments schreibt die freien Richterstellen aus und prüft die Bewerbungen. Danach schlägt sie dem Parlament fachlich und persönlich geeignete Personen zur Wahl vor. Sie achtet dabei freiwillig darauf, dass die Amtssprachen und die verschiedenen politischen Kräfte am Bundesgericht möglichst angemessen vertreten sind. Sie kann weitere Aspekte wie das Geschlecht und die regionale Herkunft berücksichtigen. Das Parlament wählt die Richterinnen und Richter für eine sechsjährige Amtsdauer; alle sechs Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt. Die amtierenden Richterinnen und Richter werden in der Regel wiedergewählt. Seit 1874 verwehrte das Parlament lediglich zwei Richtern eine weitere Amtsperiode – beiden aus Altersgründen.
Einführung eines Losverfahrens
Die Justiz-Initiative verlangt, dass anstelle des Parlaments neu das Los die Bundesrichterinnen und Bundesrichter bestimmt. Das Losverfahren muss dabei so ausgestaltet sein, dass die Amtssprachen am Bundesgericht wie heute angemessen vertreten sind. Wie das Verfahren darüber hinaus umgesetzt wird, überlässt die Initiative dem Gesetzgeber.
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Zulassung zum Losverfahren
Wer am Losverfahren teilnehmen darf, würde eine unabhängige Fachkommission entscheiden. Sie dürfte ausschliesslich Personen zum Losentscheid zulassen, die fachlich und persönlich für das Richteramt geeignet sind. Was konkret unter persönlicher und fachlicher Eignung zu verstehen ist, könnte der Gesetzgeber festlegen.
Ernennung der Fachkommission
Gemäss Initiative ernennt der Bundesrat die Mitglieder der Fachkommission für eine einmalige Amtsdauer von zwölf Jahren. Die Mitglieder müssten in ihrer Tätigkeit von Behörden und politischen Organisationen unabhängig sein. Wie sich die Fachkommission zusammensetzt, gibt die Initiative nicht vor.
Amtsdauer und Amtsenthebung
Einmal per Los bestimmt, könnten Bundesrichterinnen und Bundesrichter ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte die Richterinnen und Richter auf Antrag des Bundesrates nur in zwei Fällen abberufen: Wenn sie ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder wenn sie die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren haben – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2021 1490Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 1490)
Quelle: Fedlex, BBl 2021 1490 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»»?
- Am 28.11.2021 wurde «Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»» mit 1'094'989 Ja gegen 2'335'148 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 67.4%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Jura (37.6%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (22.2%).
- Wurde «Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»» wurde am 28.11.2021 landesweit abgelehnt.