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Volksabstimmung · 28.11.2021Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»

31.9% JaNein 68.1%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
31.9% 1'094'989
Nein
68.1% 2'335'148
Ständemehr
0 / 23
Beteiligung
67.4%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» annehmen?

Ausgangslage

Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz). Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem kritisieren sie, Parteilose hätten keine Chance, gewählt zu werden.

Mehr lesen

Die Vorlage

Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, entscheidet eine Fachkommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen. Die Amtssprachen müssen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter könnten ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte Richterinnen und Richter nur dann abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Cerentino63.0%TI
2Grancia62.6%TI
3Les Enfers52.8%JU
4Crémines50.2%BE
5Onsernone49.3%TI
6Campo (Vallemaggia)48.7%TI
7Castaneda48.1%GR
8Fahy48.0%JU
9Prévondavaux47.2%FR
10Mergoscia46.8%TI

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

0 von 23 Standesstimmen — Abgelehnt
NeinJaKein Resultat
Jura37.6%
Tessin36.6%
Thurgau34.6%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Jura37.6%61.8%51
2Tessin36.6%60.6%100
3Freiburg36.1%65.3%119
4Thurgau34.6%70.8%80
5Basel-Stadt34.0%70.0%3
6Basel-Landschaft34.0%67.8%86
7Schaffhausen34.0%78.4%26
8Graubünden33.6%63.9%100
9Aargau33.0%66.7%196
10Solothurn32.8%67.2%104
11Zürich32.7%70.0%160
12Glarus32.0%64.8%3
13Appenzell Ausserrhoden32.0%72.4%20
14Luzern31.9%72.4%79
15Neuenburg31.9%61.4%24
16St. Gallen31.8%69.9%75
17Bern31.7%67.8%329
18Wallis31.1%70.2%122
19Zug30.1%71.3%11
20Genf29.6%62.3%45
21Nidwalden29.5%73.4%11
22Obwalden29.1%74.0%7
23Schwyz28.6%74.0%30
24Uri27.4%68.6%19
25Waadt24.9%67.4%300
26Appenzell Innerrhoden22.2%71.1%5

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Für das Komitee können Bundesrichterinnen und Bundesrichter im heutigen System kaum unabhängig urteilen, weil sie eine Nichtwiederwahl fürchten müssen. Parteilose Kandidatinnen und Kandidaten haben zudem keine Chance, gewählt zu werden. Die Justiz-Initiative will diese Missstände korrigieren.

justiz-initiative.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Für Bundesrat und Parlament eignet sich das Losverfahren nicht zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter. An die Stelle einer demokratischen Wahl träte der Zufall. Zudem gibt es keine Hinweise, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht unabhängig urteilen. Das heutige System hat sich bewährt.

admin.ch/justiz-initiative

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat11914
Ständerat0440

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage

Heute wählt die Vereinigte Bundesversammlung (das Parlament) die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Gerichtskommission des Parlaments schreibt die freien Richterstellen aus und prüft die Bewerbungen. Danach schlägt sie dem Parlament fachlich und persönlich geeignete Personen zur Wahl vor. Sie achtet dabei freiwillig darauf, dass die Amtssprachen und die verschiedenen politischen Kräfte am Bundesgericht möglichst angemessen vertreten sind. Sie kann weitere Aspekte wie das Geschlecht und die regionale Herkunft berücksichtigen. Das Parlament wählt die Richterinnen und Richter für eine sechsjährige Amtsdauer; alle sechs Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt. Die amtierenden Richterinnen und Richter werden in der Regel wiedergewählt. Seit 1874 verwehrte das Parlament lediglich zwei Richtern eine weitere Amtsperiode – beiden aus Altersgründen.

Einführung eines Losverfahrens

Die Justiz-Initiative verlangt, dass anstelle des Parlaments neu das Los die Bundesrichterinnen und Bundesrichter bestimmt. Das Losverfahren muss dabei so ausgestaltet sein, dass die Amtssprachen am Bundesgericht wie heute angemessen vertreten sind. Wie das Verfahren darüber hinaus umgesetzt wird, überlässt die Initiative dem Gesetzgeber.

Ganzen Text anzeigen

Zulassung zum Losverfahren

Wer am Losverfahren teilnehmen darf, würde eine unabhängige Fachkommission entscheiden. Sie dürfte ausschliesslich Personen zum Losentscheid zulassen, die fachlich und persönlich für das Richteramt geeignet sind. Was konkret unter persönlicher und fachlicher Eignung zu verstehen ist, könnte der Gesetzgeber festlegen.

Ernennung der Fachkommission

Gemäss Initiative ernennt der Bundesrat die Mitglieder der Fachkommission für eine einmalige Amtsdauer von zwölf Jahren. Die Mitglieder müssten in ihrer Tätigkeit von Behörden und politischen Organisationen unabhängig sein. Wie sich die Fachkommission zusammensetzt, gibt die Initiative nicht vor.

Amtsdauer und Amtsenthebung

Einmal per Los bestimmt, könnten Bundesrichterinnen und Bundesrichter ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte die Richterinnen und Richter auf Antrag des Bundesrates nur in zwei Fällen abberufen: Wenn sie ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder wenn sie die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren haben – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2021 1490

Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 1490)

Quelle: Fedlex, BBl 2021 1490 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»»?
Am 28.11.2021 wurde «Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»» mit 1'094'989 Ja gegen 2'335'148 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 67.4%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Jura (37.6%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (22.2%).
Wurde «Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»» angenommen?
«Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»» wurde am 28.11.2021 landesweit abgelehnt.