Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
Wollen Sie die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen?
Ausgangslage
Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat.
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Die Vorlage
Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete, um Auslandsreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Zwischbergen | 85.7% | VS |
| 2 | Ennetbaden | 82.0% | AG |
| 3 | Saint-Saphorin | 80.2% | VD |
| 4 | Bremgarten bei Bern | 79.9% | BE |
| 5 | Visperterminen | 79.6% | VS |
| 6 | Bern | 79.2% | BE |
| 7 | Kippel | 79.0% | VS |
| 8 | Muri bei Bern | 78.7% | BE |
| 9 | Mellikon | 78.6% | AG |
| 10 | Lussy-sur-Morges | 78.5% | VD |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirk Zürich | 74.1% | ZH |
| 2 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 72.4% | LU |
| 3 | Bezirk Solothurn | 71.5% | SO |
| 4 | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | 70.9% | BE |
| 5 | Bezirk Meilen | 70.3% | ZH |
| 6 | Distretto di Mendrisio | 69.6% | TI |
| 7 | Bezirk Arlesheim | 69.0% | BL |
| 8 | District de Lausanne | 68.4% | VD |
| 9 | Bezirk Baden | 68.3% | AG |
| 10 | District de Lavaux-Oron | 68.2% | VD |
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Basel-Stadt | 70.6% | 70.0% | 3 |
| 2 | Zürich | 66.2% | 71.8% | 160 |
| 3 | Tessin | 65.3% | 60.8% | 100 |
| 4 | Basel-Landschaft | 65.0% | 69.9% | 86 |
| 5 | Neuenburg | 64.3% | 62.3% | 24 |
| 6 | Waadt | 63.7% | 67.8% | 300 |
| 7 | Zug | 63.6% | 73.5% | 11 |
| 8 | Solothurn | 63.4% | 68.4% | 104 |
| 9 | Genf | 62.9% | 62.3% | 45 |
| 10 | Bern | 62.6% | 67.8% | 329 |
| 11 | Aargau | 62.6% | 68.2% | 196 |
| 12 | Luzern | 62.3% | 74.2% | 79 |
| 13 | Freiburg | 61.6% | 66.7% | 119 |
| 14 | Graubünden | 60.9% | 66.6% | 100 |
| 15 | Schaffhausen | 59.9% | 78.9% | 26 |
| 16 | Nidwalden | 59.1% | 75.2% | 11 |
| 17 | Wallis | 58.5% | 70.6% | 122 |
| 18 | Uri | 56.3% | 71.8% | 19 |
| 19 | Jura | 54.8% | 63.0% | 51 |
| 20 | St. Gallen | 54.7% | 71.6% | 75 |
| 21 | Thurgau | 54.7% | 72.3% | 80 |
| 22 | Glarus | 54.2% | 66.1% | 3 |
| 23 | Obwalden | 51.2% | 75.2% | 7 |
| 24 | Appenzell Ausserrhoden | 50.7% | 74.9% | 20 |
| 25 | Schwyz | 48.6% | 75.9% | 30 |
| 26 | Appenzell Innerrhoden | 44.2% | 72.6% | 5 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Das mehrmals angepasste Covid-19-Gesetz erlaubt es, Menschen und Unternehmen besser zu schützen. Die Anpassungen vom März 2021 weiten die wichtige wirtschaftliche Hilfe aus und schliessen Unterstützungslücken. Das Covid-Zertifikat vereinfacht Auslandsreisen und ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungNein
Für die Komitees ist die Gesetzesänderung vom März 2021 unnötig und extrem. Zum Schutz vor Covid-19 oder anderen Krankheiten genügen ihres Erachtens die bestehenden Gesetze. Nach Ansicht der Komitees führt die Gesetzesänderung auch zu einer Spaltung der Schweiz und zu einer massiven Überwachung von allen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 169 | 13 | 13 |
| Ständerat | 44 | 0 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Nach Ausbruch der Coronapandemie im Frühjahr 2020 musste der Bundesrat rasch reagieren. Er ergriff weitreichende Massnahmen, um die Pandemie einzudämmen und ihre gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen abzufedern. Anfangs musste er zum Teil Notrecht erlassen, weil sich das Virus rasant ausbreitete und rasche Entscheide vonnöten waren. Diese Möglichkeit gibt ihm die Bundesverfassung. Ab dem 25. September 2020 konnte er sich auf das vom Parlament beschlossene und sofort in Kraft gesetzte Covid-19-Gesetz stützen. Die Pandemie blieb unberechenbar, weshalb das Parlament das Gesetz in jeder Session an die Entwicklung anpasste: am 18. Dezember 2020, am 19. März 2021 und am 18. Juni 2021. [1]
Zweite Abstimmung zu diesem Gesetz
Über das Covid-19-Gesetz wurde bereits einmal abgestimmt. Gegen die Fassung vom 25. September 2020 war das Referendum zustande gekommen. In der Abstimmung vom 13. Juni 2021 nahmen die Stimmberechtigten das Gesetz mit 60 Prozent an. Auch gegen die Änderungen vom 19. März 2021 wurde ein Referendum ergriffen, weshalb über diese Anpassungen abgestimmt wird.
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Mehr finanzielle Hilfe
Im Verlauf der Pandemie zeigte sich, dass es mehr finan- zielle Hilfen braucht. Die Änderungen des Covid-19-Gesetzes berücksichtigen dies. Konkret stimmen wir über folgende finanzielle Massnahmen ab:
– Ausweitung der Härtefallhilfe auf zusätzliche Unternehmen, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder hohe Umsatzeinbussen erlitten
– Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbstständigerwerbende; Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz hat neu, wer einen Umsatzrückgang von 30 statt wie vorher 40 Prozent hat
– Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, um Kündigungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten
– zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung für arbeitslose Personen
– Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können
– weniger strenge Bedingungen für Finanzhilfen an Profisportclubs
– Ausweitung der Finanzhilfen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die wegen Corona schliessen mussten; unterstützt werden neu auch Institutionen der öffentlichen Hand
– Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende auf freischaffende Künstlerinnen und Künstler
– Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen bis zu einem bestimmten Betrag
Weitere Anpassungen an die Entwicklung
Nebst den Bestimmungen zu den finanziellen Massnahmen nahm das Parlament am 19. März 2021 auch folgende Punkte in das Gesetz auf, um mit der Entwicklung der Pandemie Schritt zu halten:
Contact-Tracing-System
Das Contact-Tracing ist im Epidemiengesetz geregelt und liegt schon heute in der Zuständigkeit der Kantone. Mit einer Ergänzung des Covid-19-Gesetzes erhielt der Bund die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein funktionierendes, schweizweites Contact-Tracing-System sicherzustellen, das den Datenschutz gewährleistet. Der Bund kann die Kantone dazu verpflichten, die Rückverfolgung von Infektionen zu verbessern. Dafür entschädigt er die Kantone für ihren Aufwand.
Covid-Zertifikat
Das Parlament hat die gesetzliche Grundlage für ein international anerkanntes Covid-Zertifikat geschaffen. Das Zertifikat ist freiwillig und steht allen offen. Es erlaubt es, eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis einheitlich und fälschungssicher zu dokumentieren. Andere Länder, wie auch die EU, haben ebenfalls einen solchen Nachweis geschaffen und setzen ihn im Alltag teilweise breiter ein als die Schweiz. Das Zertifikat erleichtert deshalb nicht nur Reisen ins Ausland, sondern auch den Aufenthalt vor Ort. Im Inland wird mit dem Zertifikat das epidemiologische Risiko bestimmter Veranstaltungen reduziert, sodass diese nicht verboten werden müssen. Sollte sich die Lage wieder stark verschlechtern, könnte der Einsatz des Zertifikats auch dazu beitragen, Schliessungen wie im Frühling 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 zu verhindern. Bis im Sommer 2021 wurden rund 7,5 Millionen Zertifikate ausgestellt. [2]
Befreiung von Quarantäne
Mit den Anpassungen vom März 2021 gibt es auch Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen. Sie müssen nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne.
Förderung von Tests
Die Anpassungen des Covid-19-Gesetzes vom März 2021
präzisieren die Finanzierung der Covid-Tests durch den Bund.
Er soll Covid-Tests fördern und die ungedeckten Kosten tragen.
Wichtige medizinische Güter
Das Gesetz erlaubt es dem Bundesrat, wichtige medizinische Güter nicht nur zu beschaffen, sondern auch herstellen zu lassen. Auf dieser Grundlage hat er das Bundesamt für Gesundheit und Innosuisse beauftragt, ein bis Ende 2022 befristetes Programm zur Förderung der Entwicklung und Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln umzusetzen.
Politische Rechte
Das Parlament hat beschlossen, dass Unterschriften neu nicht nur für Referenden, sondern auch für Volksinitiativen vorübergehend ohne Bescheinigung der Gemeinde eingereicht werden können. Dieser Schritt erfolgte, um die demokratischen Grundrechte zu wahren, weil das Sammeln von Unterschriften in der aktuellen Lage erschwert ist.
Vorgaben für den Bundesrat
Die Änderung vom 19. März 2021 führte zusätzliche Vorgaben für den Bundesrat ein. Er muss die Kantonsregierungen in seine Krisenpolitik noch stärker einbeziehen. Zudem muss er die Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens so gering wie möglich halten. Bund und Kantone müssen deshalb die Möglichkeiten von Tests, Impfungen und des Contact-Tracings ausschöpfen.
Was geschieht bei einem Nein?
Die Abstimmung von Ende November 2021 bezieht sich nur auf die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden diese Änderungen von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten sie ein Jahr später ausser Kraft, also am 19. März 2022. [3] Dies beträfe zum Beispiel die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen, die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung oder die Entschädigung von Veranstaltern. Es könnten keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden, auch nicht für Auslandsreisen und -aufenthalte. Zudem wären die Programme zur Förderung wichtiger medizinischer Güter nicht mehr möglich.
Vom Covid-19-Gesetz unabhängige Massnahmen
Um die Pandemie zu bekämpfen, stützt sich der Bundesrat in erster Linie auf das Epidemiengesetz. Dieses ermöglicht Massnahmen wie die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Diese Massnahmen könnten auch bei einem Nein zur Änderung des Covid-19-Gesetzes weitergeführt oder wieder eingeführt werden.
[2] Stand bei Redaktionsschluss der «Erläuterungen des Bundesrates» (covid19.admin.ch > Übersicht)
[3] Artikel 165 der Bundesverfassung
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
AS 2021 153Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (AS 2021 153)
Quelle: Fedlex, AS 2021 153 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)»?
- Am 28.11.2021 wurde «Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)» mit 2'222'594 Ja gegen 1'361'084 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 68.4%.
- Wie stimmten die Kantone über «Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (70.6%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (44.2%).
- Wurde «Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)» angenommen?
- «Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)» wurde am 28.11.2021 landesweit angenommen.