Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
Wollen Sie die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» annehmen?
Ausgangslage
Damit Landwirtschaftsbetriebe vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie eine Reihe von Umweltauflagen einhalten. Dieser sogenannte ökologische Leistungsnachweis umfasst unter anderem Auflagen zu Pflanzenschutz, Düngung, Tierhaltung und Biodiversität. Dem Initiativkomitee gehen die Auflagen zu wenig weit. Seines Erachtens wird mit den Direktzahlungen eine Landwirtschaft unterstützt, die der Umwelt und dem Trinkwasser schadet.
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Die Vorlage
Die Initiative will die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen. Direktzahlungen sollen nur noch unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet werden: Landwirtschaftsbetriebe müssen pestizidfrei produzieren, sie dürfen in der Tierhaltung Antibiotika weder vorbeugend noch regelmässig einsetzen und sie müssen in der Lage sein, ihre Tiere ausschliesslich mit Futter zu ernähren, das sie selber produzieren. So soll verhindert werden, dass zu viel Mist und Gülle anfallen. Auch die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung sollen auf diese Ziele ausgerichtet werden. Die Initiative könnte zu einer Verringerung der Produktion im Inland führen. In diesem Fall müssten zur ausreichenden Ernährung der Schweizer Bevölkerung mehr Lebensmittel importiert werden. Keine Auswirkungen hätte die Initiative auf Landwirtschaftsbetriebe, die keine Direktzahlungen erhalten.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bern | 68.0% | BE |
| 2 | Zürich | 65.3% | ZH |
| 3 | Basel | 60.9% | BS |
| 4 | Bremgarten bei Bern | 59.7% | BE |
| 5 | Trogen | 58.7% | AR |
| 6 | Biel/Bienne | 58.5% | BE |
| 7 | Rodersdorf | 57.9% | SO |
| 8 | Olten | 57.9% | SO |
| 9 | Flurlingen | 57.5% | ZH |
| 10 | Ennetbaden | 57.5% | AG |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirk Zürich | 65.3% | ZH |
| 2 | Bezirk Solothurn | 56.4% | SO |
| 3 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 55.8% | LU |
| 4 | Verwaltungskreis Biel/Bienne | 50.3% | BE |
| 5 | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | 50.0% | BE |
| 6 | Bezirk Winterthur | 49.8% | ZH |
| 7 | Bezirk Schaffhausen | 49.1% | SH |
| 8 | District de Lausanne | 47.9% | VD |
| 9 | Bezirk Uster | 46.7% | ZH |
| 10 | Bezirk Mittelland | 46.2% | AR |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Basel-Stadt | 58.8% | 64.4% | 3 |
| 2 | Zürich | 49.3% | 64.6% | 160 |
| 3 | Genf | 46.9% | 60.4% | 45 |
| 4 | Schaffhausen | 44.2% | 77.6% | 26 |
| 5 | Basel-Landschaft | 41.5% | 64.2% | 86 |
| 6 | Glarus | 40.7% | 59.8% | 3 |
| 7 | Bern | 40.4% | 66.3% | 329 |
| 8 | Solothurn | 40.3% | 62.7% | 104 |
| 9 | Appenzell Ausserrhoden | 39.1% | 69.2% | 20 |
| 10 | Zug | 38.7% | 69.1% | 11 |
| 11 | Neuenburg | 38.6% | 62.6% | 24 |
| 12 | Aargau | 38.2% | 62.7% | 196 |
| 13 | Graubünden | 37.8% | 63.4% | 100 |
| 14 | Tessin | 37.8% | 51.8% | 100 |
| 15 | St. Gallen | 37.5% | 63.3% | 75 |
| 16 | Luzern | 34.2% | 71.5% | 79 |
| 17 | Thurgau | 34.0% | 66.3% | 80 |
| 18 | Waadt | 34.0% | 68.5% | 300 |
| 19 | Freiburg | 31.2% | 67.7% | 119 |
| 20 | Jura | 31.1% | 63.1% | 51 |
| 21 | Schwyz | 29.2% | 71.1% | 30 |
| 22 | Nidwalden | 29.2% | 69.3% | 11 |
| 23 | Obwalden | 27.8% | 72.2% | 7 |
| 24 | Uri | 27.4% | 67.7% | 19 |
| 25 | Appenzell Innerrhoden | 26.0% | 69.4% | 5 |
| 26 | Wallis | 21.7% | 64.8% | 122 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Für das Komitee verletzt die heutige Agrarpolitik das Recht auf sauberes Trinkwasser. Dieses sei gefährdet durch einen riesigen Pestizideinsatz, zu viele Antibiotika und zu viel Gülle. Weil diese Umweltschäden und Gesundheitsrisiken mit Steuergeldern finanziert würden, sei eine Neuausrichtung der Subventionen nötig.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Die Initiative geht Bundesrat und Parlament zu weit. Sie hätte zur Folge, dass viele Landwirtschaftsbetriebe weniger Lebensmittel produzieren würden. Der Import von Lebensmitteln nähme zu, Umweltbelastungen würden dadurch ins Ausland verschoben. Das Parlament hat das Kernanliegen der Initiative zudem bereits aufgenommen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 81 | 107 | 7 |
| Ständerat | 9 | 31 | 4 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Die beiden Volksinitiativen betreffen eine ähnliche Thematik. Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten Aspekte:
Ausgangslage
Damit Landwirtschaftsbetriebe vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie eine Reihe von Umweltauflagen einhalten, die im sogenannten ökologischen Leistungsnachweis zusammengefasst sind. Dieser Nachweis wird seit 1999 verlangt und wurde seither laufend weiterentwickelt. Heute umfasst er unter anderem Auflagen in den Bereichen Biodiversität, Pflanzenschutz, Düngung und Tierhaltung. Dem Initiativkomitee reicht das nicht: Umwelt und Trinkwasser werden damit zu wenig geschützt.
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Forderungen der Initiative
Die Initiative verlangt, dass die ökologischen Auflagen für Direktzahlungen erhöht werden, um so den Schutz der Umwelt und des Trinkwassers zu verstärken. Direktzahlungen sollen nur an Landwirtschaftsbetriebe ausgerichtet werden, die die Biodiversität erhalten und pestizidfrei produzieren; sie müssen zudem ohne vorbeugenden oder regelmässigen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung auskommen und ihren Tierbestand mit Futter ernähren können, das sie auf ihrem Betrieb produzieren. Auch die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung sollen auf dieses Ziel ausgerichtet werden.
Erhaltung der Biodiversität
Biodiversität umfasst die Vielfalt von Tieren, Pflanzen und ihren Lebensräumen. Betriebe mit Direktzahlungen müssen einen Mindestanteil ihres Landes als sogenannte Biodiversitätsförderflächen pflegen. Überdies fördert der Bund Biodiversitätsförderflächen und deren Qualität mit spezifischen Beiträgen. Die Initiative will, dass die Erhaltung der Biodiversität als Voraussetzung für Direktzahlungen neu in der Bundesverfassung steht.
Pestizidfreie Produktion
Damit Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozide) zugelassen werden, müssen sie ein strenges Bewilligungsverfahren durchlaufen. Bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten für Betriebe, die Direktzahlungen beziehen, zusätzliche Einschränkungen. Der Bund fördert den reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überdies mit spezifischen Direktzahlungen. Die Initiative will, dass Landwirtschaftsbetriebe, die Direktzahlungen beziehen, gänzlich auf Pestizide verzichten. Darunter fallen auch Stoffe, die im Biolandbau zugelassen sind, wie Verbindungen aus Kupfer zur Bekämpfung von Pilzen.
Kein vorbeugender Antibiotikaeinsatz
Heute werden in der Tierhaltung Antibiotika zum Teil eingesetzt, um den Ausbruch einer Krankheit zu verhindern. Über diesen vorbeugenden Einsatz von Antibiotika entscheiden Tierärzte. Mit Direktzahlungen unterstützt der Bund besonders tierfreundliche Haltungsformen, die neben dem Wohlbefinden der Tiere auch deren Gesundheit fördern. Im Rahmen der nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen [1] wurden bereits Massnahmen umgesetzt, die den Einsatz von Antibiotika reduzieren. Die Initiative fordert, dass Landwirtschaftsbetriebe von Direktzahlungen ausgeschlossen werden, wenn sie Antibiotika in der Tierhaltung vorbeugend einsetzen oder wenn ihre Tierhaltung einen regelmässigen Einsatz von Antibiotika erforderlich macht.
Weniger Dünger durch weniger Tiere
Damit die Böden nicht überdüngt und die Gewässer nicht belastet werden, gelten heute Beschränkungen. Betriebe, die Direktzahlungen beziehen, dürfen nur so viel Dünger in Form von Kunstdünger, Mist oder Gülle auf ihre Felder ausbringen, wie ihre Kulturen benötigen. Eine Abweichung von maximal zehn Prozent ist erlaubt. Halten sie so viele Tiere, dass zu viel Mist oder Gülle anfällt, so müssen sie den überschüssigen Dünger an Betriebe mit weniger Tieren abgeben. Die Initiative will die Düngermenge verringern, indem sie die Zahl der Tiere pro Hof einschränkt: Direktzahlungsberechtigte Betriebe sollen nur so viele Tiere halten dürfen, wie sie mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernähren können; so wird die Umwelt nicht mit zu viel Mist oder Gülle belastet.
Forschung, Beratung, Investitionen
Heute unterstützt der Bund die Landwirtschaft in ihrem Bestreben, rationell und nachhaltig zu produzieren, mittels Forschung, Beratung und Investitionshilfen. Die Initiative will diese Förderung nur noch zulassen, wenn sie auf eine landwirtschaftliche Produktion gemäss den Vorgaben der Initiative ausgerichtet ist. Auch die landwirtschaftliche Ausbildung soll sich an diese Vorgaben halten. Nicht betroffen sind die Kantone in den Bereichen Beratung und Ausbildung, für die sie selbst zuständig sind.
Auswirkungen der Initiative
Laut einer Studie von Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, könnte bei einer Annahme der Initiative die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz zurückgehen. Das würde die Umweltbelastung in der Schweiz verringern und ins Ausland verlagern, denn zur ausreichenden Ernährung der Schweizer Bevölkerung müssten mehr Lebensmittel als bisher importiert werden. [2] Laut einer weiteren Studie von Agroscope würden die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe unterschiedlich auf die Initiative reagieren. Ein grosser Teil der Betriebe würde ökologischer produzieren und ihre Produktionsmenge reduzieren. Für bestimmte andere Betriebe könnte es sich aber lohnen, auf Direktzahlungen zu verzichten. Letztere müssten dadurch weniger Umweltauflagen einhalten: Sie könnten noch mehr Pestizide und Antibiotika einsetzen und ihren Tierbestand zusätzlich erhöhen. [3]
[1] star.admin.ch
[2] Maria Bystricky, Thomas Nemecek, Simone Krause, Gérard Gaillard (2020): Potenzielle Umweltfolgen einer Umsetzung der Trinkwasserinitiative, Agroscope Science Nr. 99 (agroscope.ch > Aktuell > Dossiers > Folgenabschätzung der Trinkwasserinitiative)
[3] Alena Schmidt, Gabriele Mack, Anke Möhring, Stefan Mann, Nadja El Benni (2019): Folgenabschätzung Trinkwasserinitiative: ökonomische und agrarstrukturelle Wirkungen, Agroscope Science Nr. 83 (agroscope.ch > Aktuell > Dossiers > Folgenabschätzung der Trinkwasserinitiative)
[1] Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» ( parlament.ch > 19.475)
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2020 7635Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2020 7635)
Quelle: Fedlex, BBl 2020 7635 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»»?
- Am 13.06.2021 wurde «Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»» mit 1'276'117 Ja gegen 1'970'332 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 65.0%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (58.8%), das stärkste Nein aus Wallis (21.7%).
- Wurde «Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»» wurde am 13.06.2021 landesweit abgelehnt.