Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
Pestizide werden eingesetzt, um Pflanzen, Tiere, Menschen und Materialien vor schädlichen oder unerwünschten Organismen und Krankheitserregern zu schützen. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, werden sie genau geprüft. Nur von den Behörden zugelassene Produkte dürfen gebraucht werden. Auch die korrekte Verwendung wird kontrolliert. Den Initiantinnen und Initianten reichen diese Vorgaben nicht.
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Die Vorlage
Die Initiative will synthetische Pestizide in der Schweiz verbieten. Vom Verbot betroffen wären die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Verarbeitung von Lebensmitteln, die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und privaten Gärten sowie der Schutz von Infrastrukturen wie Bahngeleisen. Nicht erlaubt wäre zudem der Import von Lebensmitteln, die im Ausland mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder solche enthalten. Spätestens nach zehn Jahren müsste das Verbot vollständig umgesetzt sein. Bis dann dürfte der Bundesrat Ausnahmen bewilligen, wenn die Landwirtschaft, die Bevölkerung oder die Natur massiv bedroht wären, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirk Zürich | 63.6% | ZH |
| 2 | Bezirk Solothurn | 56.1% | SO |
| 3 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 55.3% | LU |
| 4 | District de Lausanne | 52.3% | VD |
| 5 | Verwaltungskreis Biel/Bienne | 50.3% | BE |
| 6 | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | 49.6% | BE |
| 7 | Bezirk Winterthur | 48.9% | ZH |
| 8 | Bezirk Schaffhausen | 47.4% | SH |
| 9 | Bezirk Mittelland | 46.3% | AR |
| 10 | Region Plessur | 45.6% | GR |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Basel-Stadt | 57.2% | 64.4% | 3 |
| 2 | Genf | 49.3% | 60.4% | 45 |
| 3 | Zürich | 47.9% | 64.5% | 160 |
| 4 | Schaffhausen | 42.8% | 77.8% | 26 |
| 5 | Neuenburg | 42.6% | 62.6% | 24 |
| 6 | Basel-Landschaft | 40.5% | 64.1% | 86 |
| 7 | Bern | 40.4% | 66.3% | 329 |
| 8 | Tessin | 40.2% | 51.8% | 100 |
| 9 | Glarus | 40.1% | 59.8% | 3 |
| 10 | Solothurn | 39.7% | 62.7% | 104 |
| 11 | Appenzell Ausserrhoden | 39.2% | 69.5% | 20 |
| 12 | Graubünden | 38.8% | 63.3% | 100 |
| 13 | Waadt | 37.3% | 68.5% | 300 |
| 14 | Aargau | 37.2% | 62.7% | 196 |
| 15 | Zug | 36.8% | 68.8% | 11 |
| 16 | St. Gallen | 36.7% | 63.3% | 75 |
| 17 | Luzern | 33.9% | 71.5% | 79 |
| 18 | Thurgau | 33.6% | 66.3% | 80 |
| 19 | Jura | 33.2% | 63.1% | 51 |
| 20 | Freiburg | 32.9% | 67.7% | 119 |
| 21 | Nidwalden | 28.9% | 69.3% | 11 |
| 22 | Schwyz | 28.5% | 71.2% | 30 |
| 23 | Uri | 27.7% | 67.7% | 19 |
| 24 | Obwalden | 27.7% | 72.2% | 7 |
| 25 | Appenzell Innerrhoden | 26.0% | 69.5% | 5 |
| 26 | Wallis | 23.0% | 64.7% | 122 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Für das Komitee sind synthetische Pestizide sehr giftige chemische Substanzen, die Flüsse, Trinkwasser und Lebensmittel verunreinigen sowie der Gesundheit schaden. Das Zulassungsverfahren in der Schweiz sei zu lasch und das Trinkwasser verunreinigt. Mit der Initiative soll die Schweiz von diesen Giften befreit werden.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Das geforderte Verbot geht Bundesrat und Parlament zu weit. Es würde die Versorgung mit Schweizer Lebensmitteln und die Auswahl an importierten Lebensmitteln einschränken. Bei der Produktion wären Hygienevorschriften schwieriger einzuhalten. Zudem würden internationale Handelsabkommen verletzt.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 78 | 111 | 7 |
| Ständerat | 9 | 31 | 4 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Die beiden Volksinitiativen betreffen eine ähnliche Thematik. Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten Aspekte:
Ausgangslage
Pflanzen, Menschen und Tiere sowie Lebensmittel und Materialien werden mit Pestiziden vor schädlichen Insekten, Krankheitserregern und Unkräutern geschützt. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, hat der Bund den Einsatz dieser Mittel in mehreren Gesetzen geregelt. Pestizide dürfen erst eingesetzt werden, wenn sie in einem strengen Verfahren geprüft und zugelassen wurden.
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Bund fördert Reduktion
Der Bund sorgt heute gezielt dafür, dass weniger Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern eingesetzt werden. Er unterstützt Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz. Dazu leistet auch die Wissenschaft einen wichtigen Beitrag, indem sie zum Beispiel krankheitsresistente Pflanzen züchtet. Der Bund beteiligt sich an dieser Forschung und Entwicklung. Finanziell unterstützt werden auch Landwirtschaftsbetriebe, die auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten oder deren Einsatz reduzieren. Die Ertragsverluste und der Mehraufwand bei der mechanischen Unkrautbekämpfung werden so zum Teil kompensiert. Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Förderung in Anspruch nehmen, nimmt stetig zu. Damit verbunden ist eine Abnahme der verkauften Menge an Pflanzenschutzmitteln, die ausschliesslich in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden dürfen. Produkte, die auch in der biologischen Landwirtschaft gebraucht werden dürfen, werden hingegen mehr verkauft. [1]
Beschlossene Reduktionsziele
Ausserdem hat der Bundesrat 2017 den «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» lanciert, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nachhaltiger zu machen. Der Aktionsplan definiert klare Ziele und 51 Massnahmen. Insbesondere sollen weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt und die Gewässer besser geschützt werden. Das Parlament hat sich zudem für verbindliche Reduktionsziele und Massnahmen zum besseren Schutz der Umwelt ausgesprochen und dazu neue Gesetzesbestimmungen ausgearbeitet (siehe Grafik «Gesetzesentwurf des Parlaments»). Sie treten in Kraft, wenn dagegen kein Referendum ergriffen wird oder dieses erfolglos bleibt.
Initiative fordert Verbot
Die Initiative fordert ein Verbot synthetischer Pestizide. Dieses Verbot würde die folgenden Bereiche betreffen:
Landwirtschaftliche Produktion
Im Pflanzenbau wären synthetische Pflanzenschutzmittel verboten und dürften nicht mehr zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheitserregern eingesetzt werden. In der Tierhaltung dürften keine synthetischen Biozidprodukte mehr verwendet werden; diese werden heute für die Stallhygiene, die Reinhaltung der Geräte in der Milchproduktion oder die Hygiene im Veterinärbereich eingesetzt. Ohne synthetische Pestizide wäre die Landwirtschaft Schädlingen und Krankheitserregern stärker ausgesetzt, was sich auf die Erträge, Hygiene und Tiergesundheit auswirken würde.
Verarbeitung von Lebensmitteln
Gewisse Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürften nicht mehr bei der Lagerung und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzt werden. Diese Mittel helfen, die Hygienevorschriften und damit die Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Können Hygienevorschriften nicht eingehalten werden, dürfen die entsprechenden Produkte nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden.
Boden- und Landschaftspflege
Die Anwendung synthetischer Pflanzenschutzmittel in privaten Gärten und zum Unterhalt öffentlicher Grünanlagen (z. B. Pärken) wäre verboten. Nicht mehr erlaubt wäre auch der Einsatz dieser Mittel für die Behandlung von Infrastrukturen (z. B. Bahngeleisen).
Definition von synthetischen Pestiziden
Im Initiativtext wird nicht gesagt, was unter synthetischen Pestiziden zu verstehen ist. Die Auswirkungen eines Verbots aller synthetischen Pestizide wären von der Definition des Begriffs «synthetische Pestizide» abhängig, die das Parlament nach der Annahme der Initiative im Gesetz festlegen müsste. In der geltenden Gesetzgebung und in den Standards für landwirtschaftliche Produktionssysteme (z. B. für die biologische Landwirtschaft), die national und international zum Einsatz kommen, werden weder «synthetisch» noch «synthetische Pestizide» klar definiert.
Importverbot
Die Initiative verlangt zudem ein Importverbot für Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind. Nicht erfasst wären die über den privaten Einkaufstourismus eingeführten Lebensmittel. Ebenfalls nicht betroffen wären importierte Futtermittel.
Widerspruch zu Handelsrecht
Das Importverbot würde den Grundsätzen des internationalen Handelsrechts (WTO-Recht) und den Handelsabkommen der Schweiz (insbesondere mit der EU) widersprechen, denn diese erlauben keine Beschränkung der Importmenge. Das Importverbot könnte zwar mit Ausnahmeregeln zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder der Umwelt begründet werden. Für die Geltendmachung dieser Ausnahmeregeln gibt es jedoch hohe Anforderungen: Es müsste zum Beispiel nachgewiesen werden, dass das Importverbot verhältnismässig ist, und seine Notwendigkeit müsste wissenschaftlich belegt sein.
Übergangsfrist
Die Initiative sieht eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Innerhalb dieser Frist kann der Einsatz von Pestiziden ausnahmsweise bewilligt werden, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit. Nach Ablauf der Frist wären keine Ausnahmeregelungen mehr möglich.
[1] Das Bundesamt für Landwirtschaft sammelt die Daten über das Umsatzvolumen und veröffentlicht sie (blw.admin.ch >Nachhaltige Produktion > Pflanzenschutz > Pflanzenschutzmittel >Verkaufsmengen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe.).
[1] Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» (parlament.ch > 19.475)
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2020 7637Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2020 7637)
Quelle: Fedlex, BBl 2020 7637 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»»?
- Am 13.06.2021 wurde «Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»» mit 1'280'026 Ja gegen 1'965'161 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 65.0%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (57.2%), das stärkste Nein aus Wallis (23.0%).
- Wurde «Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»» wurde am 13.06.2021 landesweit abgelehnt.