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Volksabstimmung · 13.06.2021Eidgenössische Vorlage

Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

48.4% JaNein 51.6%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
48.4% 1'568'032
Nein
51.6% 1'671'210
Beteiligung
64.8%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) annehmen?

Ausgangslage

Mit dem Klimawandel steigen die Temperaturen auf der ganzen Welt an. Die Hauptursache dafür ist der Ausstoss von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid (CO2). Dieses entsteht beispielsweise durch das Heizen mit Erdöl oder das Verbrennen von Kerosin beim Fliegen. In der Schweiz bekommen vor allem die Landwirtschaft und der Tourismus den Klimawandel stark zu spüren. Hitzetage, Trockenheit und Überschwemmungen nehmen zu, Schneemangel und Erdrutsche häufen sich. Bundesrat und Parlament wollen darum den CO2-Ausstoss der Schweiz weiter senken. Dieses Ziel wollen sie mit dem neuen CO2-Gesetz (Totalrevision) erreichen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

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Die Vorlage

Mit dem revidierten CO2-Gesetz knüpft die Schweiz an ihre bisherige Klimapolitik an und verstärkt diese. Das Gesetz enthält verschiedene Massnahmen, um den CO2-Ausstoss bis 2030 weiter zu senken. Es setzt weiterhin auf die Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien. Klimafreundliches Verhalten wird belohnt. Wer hingegen viel CO2 verursacht, zum Beispiel wer viel fliegt, zahlt mehr. Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen werden unterstützt und innovative Firmen gefördert. Dadurch können etwa Gebäude saniert und Ladestationen für Elektroautos gebaut werden. Beim Verkehr sorgt das Gesetz dafür, dass Fahrzeuge auf den Markt kommen, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Bern77.5%BE
2Zürich72.3%ZH
3Ennetbaden69.7%AG
4Basel68.0%BS
5Bremgarten bei Bern67.9%BE
6Lausanne67.7%VD
7Freiburg im Üechtland67.3%FR
8Luzern66.6%LU
9Solothurn66.3%SO
10Choulex66.1%GE

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein
Genf61.4%
Zürich55.4%
Waadt53.2%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Basel-Stadt66.6%64.4%3
2Genf61.4%60.4%45
3Zürich55.4%64.4%160
4Waadt53.2%68.4%300
5Neuenburg52.6%62.2%24
6Bern48.5%66.3%329
7Luzern48.0%71.3%79
8Zug47.7%69.1%11
9Basel-Landschaft47.0%64.0%86
10Graubünden46.6%62.7%100
11Schaffhausen46.5%77.4%26
12Tessin44.5%51.7%100
13Freiburg44.4%67.3%119
14Aargau44.0%62.6%196
15Solothurn43.9%62.6%104
16St. Gallen42.9%63.0%75
17Appenzell Ausserrhoden42.5%69.3%20
18Jura41.9%62.9%51
19Thurgau40.5%66.1%80
20Glarus39.9%59.8%3
21Wallis39.1%64.7%122
22Nidwalden38.2%69.2%11
23Obwalden36.2%72.1%7
24Appenzell Innerrhoden35.1%68.9%5
25Uri35.0%67.7%19
26Schwyz34.5%71.1%30

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Hitzewellen, Trockenheit, Erdrutsche: Gehen wir nicht entschiedener gegen den Klimawandel vor, verursacht er grosse Schäden und hohe Kosten. Viele Staaten handeln deshalb. Auch die Schweiz ist gefordert. Das Gesetz verstärkt den Klimaschutz, löst Aufträge für KMU aus, schafft Arbeitsplätze und ist sozialverträglich.

admin.ch/co2-gesetz

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung der Referendumskomitees

EmpfehlungNein

Laut dem Wirtschaftskomitee «Nein zum CO2-Gesetz» ist das Gesetz teuer und für das Klima nutzlos. Zudem sei es ungerecht, weil es vor allem die mittleren und unteren Einkommen treffe. Für das Komitee «Für eine soziale & radikale Klimapolitik» verfestigt das Gesetz klimazerstörerische Strukturen.

teuer-nutzlos-ungerecht.ch

www.ecologie-sociale.ch/de

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat129598
Ständerat3356

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage

Der Klimawandel trifft die Schweiz als Alpenland besonders hart. Die Temperaturen steigen hier doppelt so stark an wie im weltweiten Durchschnitt (vgl. Grafik). Um den Klimawandel zu bremsen, müssen alle Staaten den Ausstoss von CO2 und anderen Treibhausgasen deutlich reduzieren. 189 Staaten und die EU haben sich mit dem Übereinkommen von Paris dazu verpflichtet, auch die Schweiz. Das CO2-Gesetz soll dafür sorgen, dass der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert wird. Damit folgt die Schweiz den Empfehlungen der Wissenschaft. Die heutigen Massnahmen genügen nicht, um dieses Klimaziel zu erreichen. [1]

Bisherige Instrumente bleiben

Das revidierte CO2-Gesetz beruht nicht auf Verboten, sondern kombiniert – wie bisher – finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz und technischen Fortschritt.

Ganzen Text anzeigen

Finanzielle Anreize

Das CO2-Gesetz sorgt mit Lenkungsabgaben dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten lohnt: Wer wenig CO2 verursacht, profitiert finanziell. Wer viel CO2 verursacht, bezahlt mehr. Zu den Lenkungsabgaben gehören die bereits bestehende CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas sowie neu eine Flugticketabgabe.

CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe gibt es seit 2008. Sie führt dazu, dass es sich für Haushalte und Unternehmen finanziell lohnt, weniger Heizöl zu verbrauchen oder zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder Holz zu heizen. Die Obergrenze der CO2-Abgabe liegt heute bei 120 und neu bei 210 Franken pro Tonne CO2. Der Bundesrat erhöht die Abgabe innerhalb dieses Rahmens aber nur dann, wenn der CO2-Ausstoss nicht genügend stark sinkt. Im Jahr 2017 bezahlten schätzungsweise vier von zehn Haushalten keine CO2-Abgabe, weil sie nicht mit Öl oder Erdgas heizen und damit kein CO2 verursachen. [2]

Flugticketabgabe

Die Flugticketabgabe wird bei Flügen aus der Schweiz fällig. Sie beträgt pro Ticket mindestens 30 und höchstens 120 Franken. Wer nicht mehr als einmal pro Jahr innerhalb von Europa fliegt, erhält unter dem Strich Geld zurück. Wer dagegen oft und weit fliegt, zahlt mehr. Wer mit einem Privatjet reist, bezahlt pro Flug mindestens 500 und höchstens 3000 Franken.

Bevölkerung erhält Geld zurück

Mehr als die Hälfte der Gelder aus der CO2-Abgabe und der Flugticketabgabe wird an die Bevölkerung zurückverteilt. Jede Person erhält den gleichen Betrag. Familien bekommen somit für jedes Mitglied eine Rückvergütung. Eine vierköpfige Familie erhält dieses Jahr 348 Franken. [3] Das Geld wird über die Krankenkassenprämie gutgeschrieben.

Befreiung von der CO2-Abgabe

Heute können sich Firmen einzelner Branchen, zum Beispiel der Metallindustrie, von der CO2-Abgabe befreien lassen. Dazu müssen sie sich verpflichten, ihren CO2-Ausstoss zu vermindern. Künftig soll diese Möglichkeit allen Firmen offenstehen, zum Beispiel auch Bäckereien, Hotels und Handwerksbetrieben.

Investitionen in den Klimaschutz

Ein Drittel der Mittel aus der CO2-Abgabe und höchstens die Hälfte der Mittel aus der Flugticketabgabe fliessen in einen Klimafonds. Damit werden klimafreundliche Investitionen unterstützt und innovative Unternehmen gefördert. Das Parlament möchte dadurch Aufträge in der Schweiz auslösen und einheimische Arbeitsplätze mit Zukunft schaffen. Dies geschieht insbesondere durch folgende Massnahmen:

Infrastruktur und Gebäude

Der Klimafonds fördert den Bau von Ladestationen für Elektroautos, die Beschaffung von Elektrobussen, die Sanierung von Gebäuden sowie die Planung und Finanzierung von Fernwärmenetzen.

Innovative Firmen

Der Klimafonds unterstützt innovative Schweizer Firmen, wenn sie klimafreundliche Technologien entwickeln, beispielsweise erneuerbare Treibstoffe für Flugzeuge.

Besonders betroffene Regionen

Der Klimafonds hilft Bergregionen, Städten und Gemeinden, die Folgen des Klimawandels abzufedern. Bergregionen erhalten zum Beispiel Unterstützung für Schutzbauten.

Klimaschutzprojekte

Wer Benzin und Diesel importiert, muss verstärkt in den Klimaschutz investieren, was für ihn zu höheren Kosten führt als bisher. Für diese Investitionen darf er an der Tankstelle einen Zuschlag erheben. Dessen Obergrenze liegt neu bei 12 Rappen pro Liter statt wie bisher bei 5 Rappen.

Technischer Fortschritt

Das CO2-Gesetz soll im Verkehr und bei den Gebäuden den technischen Fortschritt beschleunigen.

Effizientere Fahrzeuge

Damit der CO2-Austoss auch im Verkehr sinkt, macht das Gesetz wie bisher Vorgaben für importierte Fahrzeuge: Autoimporteure müssen effizientere Neuwagen anbieten, die weniger CO2 ausstossen. Halten sie diese Vorgaben nicht ein, zahlen sie eine Sanktion.

Vorgaben für Gebäude

Bei Neubauten ist schon heute Standard, dass sie kein CO2 mehr ausstossen. Neu wird dies im Gesetz festgehalten. Bestehende Gebäude dürfen weiterhin CO2 ausstossen. Wenn in einem bestehenden Gebäude die Heizung ersetzt wird, gilt für den CO2-Ausstoss eine Obergrenze. Werden zur Einhaltung dieser Obergrenze Massnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe nötig, können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer aus dem Klimafonds eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Was passiert bei einem Nein?

Bei einem Nein zum revidierten CO2-Gesetz kann die Schweiz ihren Treibhausgas-Ausstoss nicht wirksam reduzieren. Sie wird ihr Klimaziel verfehlen, denn das heutige CO2-Gesetz reicht nicht aus. Ohne Flugticketabgabe stehen weniger Mittel bereit für klimafreundliche Investitionen in Gebäude, für Ladestationen und Elektrobusse sowie für neue Technologien.

[1] Bis 2018 hat die Schweiz den Treibhausgas-Ausstoss um 14 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert. Damit wird die Schweiz das Ziel des geltenden CO2-Gesetzes voraussichtlich verfehlen. Dieses sieht eine Reduktion um 20 Prozent bis Ende 2020 vor. Siehe Publikation «Emissionen von Treibhausgasen nach revidiertem CO2-Gesetz und Kyoto-Protokoll, zweite Verpflichtungsperiode (2013–2020, Version Juli 2020)», Seite 15 (bafu.admin.ch > Themen > Thema Klima > Daten, Indikatoren und Karten > Daten > CO2-Statistik).

[2] Bundesamt für Statistik, Energiebereich (bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bau- und Wohnungswesen > Gebäude > Energiebereich)

[3] Darin ist auch die Abgabe auf flüchtige organische Verbindungen

(VOC-Abgabe) enthalten.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2020 7847

Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2020 7847)

Quelle: Fedlex, BBl 2020 7847 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)»?
Am 13.06.2021 wurde «Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)» mit 1'568'032 Ja gegen 1'671'210 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 64.8%.
Wie stimmten die Kantone über «Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)» ab?
Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (66.6%), das stärkste Nein aus Schwyz (34.5%).
Wurde «Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)» angenommen?
«Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)» wurde am 13.06.2021 landesweit abgelehnt.