Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'116 Gemeinden
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Ausgangslage
Von Schweizer Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung von einheitlichen internationalen Standards beteiligt und Massnahmen zu deren Umsetzung getroffen. Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen jedoch zu wenig weit. Deshalb lancierten sie die Konzernverantwortungsinitiative, welche für Schweizer Unternehmen neue gesetzliche Verpflichtungen vorsieht.
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Die Vorlage
Die Initiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen prüfen, ob im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland eingehalten werden. Dabei müssen sie nicht nur ihre eigene, sondern auch die Tätigkeit ihrer Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner überprüfen. Sie müssen falls nötig Massnahmen ergreifen sowie Bericht erstatten. Zudem sollen Schweizer Unternehmen neu auch für Schäden haften, die von ihnen kontrollierte Unternehmen verursachen. Sie haften dann nicht, wenn sie beweisen können, dass sie die Sorgfaltsprüfungspflichten eingehalten haben. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet. Auch dieser sieht neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung vor. Verstösse werden mit Busse bestraft. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht mit einem Referendum erfolgreich bekämpft wird.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District des Franches-Montagnes | 72.7% | JU |
| 2 | District de Delémont | 71.4% | JU |
| 3 | District de Lausanne | 71.4% | VD |
| 4 | District de Moutier | 68.1% | JU |
| 5 | Bezirk Zürich | 66.7% | ZH |
| 6 | District de l'Ouest lausannois | 64.3% | VD |
| 7 | District de la Sarine | 63.8% | FR |
| 8 | District de Porrentruy | 62.9% | JU |
| 9 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 61.5% | LU |
| 10 | Verwaltungskreis Biel/Bienne | 60.9% | BE |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Jura | 68.6% | 41.3% | 51 |
| 2 | Neuenburg | 64.6% | 41.9% | 24 |
| 3 | Genf | 64.2% | 53.9% | 45 |
| 4 | Basel-Stadt | 61.9% | 61.7% | 3 |
| 5 | Waadt | 59.8% | 50.3% | 300 |
| 6 | Freiburg | 56.6% | 45.7% | 119 |
| 7 | Bern | 54.5% | 45.6% | 328 |
| 8 | Tessin | 54.2% | 45.0% | 100 |
| 9 | Zürich | 52.8% | 51.2% | 160 |
| 10 | Basel-Landschaft | 47.5% | 45.5% | 86 |
| 11 | Schaffhausen | 47.2% | 68.5% | 26 |
| 12 | Glarus | 47.1% | 40.8% | 3 |
| 13 | Graubünden | 45.7% | 44.1% | 100 |
| 14 | Wallis | 44.7% | 48.2% | 122 |
| 15 | Luzern | 44.1% | 46.8% | 79 |
| 16 | Solothurn | 43.8% | 46.3% | 104 |
| 17 | Appenzell Ausserrhoden | 43.5% | 51.1% | 20 |
| 18 | Aargau | 43.1% | 43.0% | 196 |
| 19 | Thurgau | 42.4% | 46.3% | 80 |
| 20 | St. Gallen | 42.3% | 45.3% | 75 |
| 21 | Uri | 41.5% | 45.1% | 19 |
| 22 | Obwalden | 36.2% | 49.0% | 7 |
| 23 | Zug | 35.2% | 55.8% | 11 |
| 24 | Appenzell Innerrhoden | 35.0% | 41.9% | 5 |
| 25 | Nidwalden | 32.2% | 49.7% | 11 |
| 26 | Schwyz | 31.6% | 45.5% | 30 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Laut dem Komitee ist für die allermeisten Schweizer Unt ernehmen die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards eine Selbstverständlichkeit. Aber Unternehmen, die etwa auf Kinderarbeit setzen oder Flüsse vergiften, sollen neu nach Schweizer Recht dafür geradestehen. Rücksichtslosigkeit dürfe kein Wettbewerbsvorteil sein.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Aus Sicht von Bundesrat und Parlament gehen insbesondere die Haftungsregeln der Initiative zu weit. Die Initiative führt zu Rechtsunsicherheit und gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand. Neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung müssen international abgestimmt sein. So sieht es der indirekte Gegenvorschlag vor.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 88 | 108 | 2 |
| Ständerat | 13 | 30 | 2 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
In den letzten Jahren hat sich die Debatte rund um die Verantwortung von international tätigen Unternehmen in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz weltweit intensiviert. Die Schweiz beteiligt sich an der Diskussion, hat an der Erarbeitung von international einheitlichen Standards mitgewirkt und erwartet, dass Schweizer Unternehmen diese Standards auch im Ausland einhalten. Sie hat zwei nationale Aktionspläne erarbeitet und eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Den Initiantinnen und Initianten gehen die bisherigen Massnahmen aber zu wenig weit. Sie fordern verbindlichere Regeln und wollen, dass Schweizer Unternehmen neu auch für Schäden haften, die die von ihnen kontrollierten Unternehmen verursachen. Deshalb reichten sie im Oktober 2016 die Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative, ein.
Forderungen der Initiative: Sorgfaltsprüfung
Die Initiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Zu diesem Zweck müssen sie regelmässig eine Sorgfaltsprüfung vornehmen. Diese umfasst die folgenden Pflichten:
– Die Geschäftstätigkeit im Ausland muss auf die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards hin überprüft werden; dabei sind die tatsächlichen, aber auch die potenziellen Auswirkungen zu identifizieren.
– Negative Auswirkungen müssen verhindert und bestehende Verletzungen mit entsprechenden Massnahmen beendet werden.
– Es muss regelmässig über die Einhaltung der Standards und über allfällig getroffene Massnahmen Bericht erstattet werden.
Die Sorgfaltsprüfung umfasst die gesamte Geschäftstätigkeit eines Schweizer Unternehmens im Ausland – also auch die Tätigkeit seiner Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner. Je grösser das Risiko von Schäden an Mensch und Umwelt ist, desto umfangreicher muss die Sorgfaltsprüfung sein.
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Haftung
Die Initiative will zudem, dass Schweizer Unternehmen künftig nicht nur für eigenes Fehlverhalten haften, sondern neu auch für das Fehlverhalten von kontrollierten Unternehmen (insbesondere Tochterunternehmen und wirtschaftlich abhängige Zulieferer), obschon diese rechtlich eigenständig sind. Schweizer Unternehmen können dabei auch für Schäden verklagt werden, die ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen im Ausland verursacht. Kommt es zu einer Klage, so wird gemäss Initiative der Schadensfall von einem Schweizer Gericht nach Schweizer Recht beurteilt. Das Schweizer Unternehmen haftet dann nicht, wenn es beweist, dass es alle Sorgfaltsprüfungspflichten wahrgenommen hat. Heute haften Unternehmen nur für selbst verursachte Schäden und in der Regel nach dem Recht des betroffenen Landes.
Internationaler Vergleich
Die neuen Haftungsregeln wären in dieser Form international einmalig. Viele andere Staaten kennen zwar eine Berichterstattungspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz, einzelne gehen weiter und sehen auch besondere Sorgfaltspflichten beispielsweise zur Bekämpfung von Kinderarbeit vor. Allerdings kennt kein anderer Staat eine explizite Haftung für ausländische Tochterunternehmen, so wie die Initiative sie fordert.
Folgen der Initiative
Die Initiative betrifft grundsätzlich sämtliche Schweizer Unternehmen. Einzig auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt geringe Risiken aufweisen, soll bei der Umsetzung Rücksicht genommen werden. Wie viele das sind, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen; daher ist auch unklar, wie viele Schweizer Unternehmen von den Folgen der Initiative betroffen wären. Die betroffenen Unternehmen hätten zusätzliche Kosten und Haftungsrisiken zu tragen.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»»?
- Am 29.11.2020 wurde «Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»» mit 1'299'129 Ja gegen 1'261'680 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 46.9%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Jura (68.6%), das stärkste Nein aus Schwyz (31.6%).
- Wurde «Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»» wurde am 29.11.2020 landesweit abgelehnt.