Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'116 Gemeinden
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Ausgangslage
Wie die meisten Länder ist auch die Schweiz an der Herstellung von Kriegsmaterial beteiligt. Einerseits produzieren Schweizer Unternehmen Waffen oder Bestandteile davon. Andererseits finanzieren Schweizer Investoren in- und ausländische Kriegsmaterialproduzenten mit. Für Kriegsmaterial gelten hierzulande strenge Vorschriften. Die Herstellung und der Export sind bewilligungspflichtig. Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Streumunition und Personenminen sind verboten. Sie dürfen weder hergestellt, noch darf mit ihnen gehandelt werden. Und es ist verboten, die Produktion solcher Waffen zu finanzieren (Finanzierungsverbot).
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Die Vorlage
Dieses Finanzierungsverbot geht dem Initiativkomitee zu wenig weit. Es will die Finanzierung von sämtlichem Kriegsmaterial verbieten. So dürfte beispielsweise auch die Herstellung von Sturmgewehren, Panzern und deren Bestandteilen nicht mehr finanziert werden. Das Verbot soll neben der Kreditvergabe an Kriegsmaterialproduzenten auch den Besitz ihrer Aktien umfassen sowie den Besitz von Anlageprodukten wie Fonds, die Aktien dieser Produzenten enthalten. Vom Verbot betroffen wären die Schweizerische Nationalbank, die Stiftungen, die AHV/IV und die Pensionskassen. Zudem soll sich die Schweiz weltweit dafür einsetzen, dass dieses Finanzierungsverbot auch für Banken und Versicherungen gilt. Wirtschaftlich tangiert wären nicht nur Rüstungskonzerne, sondern auch Zulieferbetrie be, darunter viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Lausanne | 61.9% | VD |
| 2 | Bezirk Zürich | 60.8% | ZH |
| 3 | District des Franches-Montagnes | 60.8% | JU |
| 4 | District de Delémont | 57.4% | JU |
| 5 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 55.7% | LU |
| 6 | District de Moutier | 54.7% | JU |
| 7 | Bezirk Solothurn | 53.6% | SO |
| 8 | District de l'Ouest lausannois | 52.8% | VD |
| 9 | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | 52.6% | BE |
| 10 | Verwaltungskreis Biel/Bienne | 52.5% | BE |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Basel-Stadt | 57.9% | 61.7% | 3 |
| 2 | Jura | 55.0% | 41.1% | 51 |
| 3 | Genf | 53.1% | 53.9% | 45 |
| 4 | Neuenburg | 52.6% | 41.9% | 24 |
| 5 | Waadt | 49.2% | 50.2% | 300 |
| 6 | Zürich | 45.7% | 51.0% | 160 |
| 7 | Bern | 45.2% | 45.6% | 328 |
| 8 | Freiburg | 45.1% | 45.6% | 119 |
| 9 | Tessin | 44.8% | 45.0% | 100 |
| 10 | Basel-Landschaft | 42.9% | 45.4% | 86 |
| 11 | Schaffhausen | 41.6% | 68.4% | 26 |
| 12 | Graubünden | 38.8% | 43.9% | 100 |
| 13 | Luzern | 36.9% | 46.7% | 79 |
| 14 | Solothurn | 36.9% | 46.2% | 104 |
| 15 | Aargau | 36.5% | 42.9% | 196 |
| 16 | Appenzell Ausserrhoden | 36.4% | 51.0% | 20 |
| 17 | St. Gallen | 35.7% | 45.1% | 75 |
| 18 | Wallis | 35.4% | 48.2% | 122 |
| 19 | Glarus | 34.0% | 40.8% | 3 |
| 20 | Thurgau | 33.8% | 46.2% | 80 |
| 21 | Zug | 30.6% | 55.6% | 11 |
| 22 | Uri | 28.8% | 44.8% | 19 |
| 23 | Appenzell Innerrhoden | 28.8% | 41.9% | 5 |
| 24 | Obwalden | 27.4% | 48.9% | 7 |
| 25 | Schwyz | 25.8% | 45.4% | 30 |
| 26 | Nidwalden | 24.8% | 49.5% | 11 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Waffen können viel Leid anrichten. Darum ist es nach Ansicht des Initiativkomitees unethisch, wenn Geld von Schweizer Finanzinstituten in die Produktion von Waffen fliesst. Pensionskassen könnten auch dann eine marktgerechteRendite erzielen, wenn sie nicht in Rüstungsunternehmen investierten.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Für Bundesrat und Parlament erfüllt das bestehende Finanzierungsverbot seinen Zweck. Die Initiative geht klar zu weit und wird Kriege nicht verhindern. Sie würde aber die Renditen der AHV/IV und der Pensionskassen schmälern, den Finanzplatz Schweiz gefährden und die Schweizer Industrie mit ihren KMU schwächen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 72 | 125 | 0 |
| Ständerat | 13 | 32 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Bestehendes Finanzierungsverbot
In der Schweiz ist die Herstellung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen sowie von Personenminen und Streumunition verboten. Auch der Handel mit diesen international geächteten Waffen und die Finanzierung ihrer Produktion sind verboten. Dieses Finanzierungsverbot hat das Parlament aber gezielt so ausgestaltet, dass Institutionen wie Banken, Pensionskassen oder die AHV/IV in international etablierte Aktienfonds investieren können. In diesen Fonds sind teilweise Aktien von Unternehmen enthalten, die neben zivilen Gütern auch Atomwaffen oder Teile davon produzieren. Beispiele für solche Unternehmen sind Airbus oder Boeing, die in erster Linie für ihre Passagierflugzeuge bekannt sind.
Initiative will weitergehendes Verbot
Das Initiativkomitee will in zwei Punkten weiter gehen. Zum einen soll das Finanzierungsverbot nicht nur für die Produzenten von international geächteten Waffen gelten, sondern für die Produzenten aller Arten von Kriegsmaterial weltweit. Damit wären beispielsweise auch Produzenten von Panzern, Flugabwehrsystemen, Pistolen und einzelnen Bestandteilen davon betroffen. Zum anderen soll auch der Besitz von Aktien von Kriegsmaterialproduzenten sowie von Anteilen an Fonds, die solche Aktien enthalten, verboten werden. Als Kriegsmaterialproduzenten würden gemäss der Initiative Unternehmen gelten, die mehr als fünf Prozent ihres Jahres-umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Das heisst auch Unternehmen, die neben Kriegsmaterial zivile Produkte herstellen. Wie viele Unternehmen betroffen wären, ist kaum abschätzbar. Das müsste nach einer Annahme der Initiative relativ aufwendig im Einzelfall geprüft werden. Ein Unternehmen, das betroffen sein dürfte, ist beispielsweise Rolls-Royce. Es fertigt unter anderem Triebwerke für zivile und militärische Flugzeuge. Seine Verteidigungssparte macht etwa 20 Prozent des Umsatzes aus. [1] In Rolls-Royce selbst und in alle Fonds, die Rolls-Royce-Aktien enthalten, dürfte nicht mehr investiert werden. Es ist kein Land bekannt, das ein derart weit reichendes Finanzierungsverbot hat, wie es die Initiative einführen möchte.
[1] 2019 Annual Report Rolls-Royce Holdings plc, S. 2 ( rolls-royce.com/ > Investors > Annual Report 2019)
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Ziel der Initiative
Dadurch, dass weniger Geld aus der Schweiz an Kriegsmaterialproduzenten fliesst, soll die internationale Waffenproduktion gedrosselt werden. Dies soll dazu führen, dass es zu weniger Kriegen kommt und deshalb weniger Menschen flüchten.
Wer in der Schweiz vom Verbot betroffen wäre: Nationalbank, Stiftungen, Altersvorsorge
Von der Initiative betroffen wären die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Schweizer Stiftungen, die AHV/IV sowie die 1562 [2] Schweizer Pensionskassen. Ihnen soll die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt werden. Per Ende 2019 verwaltete die SNB Aktiven in der Höhe von 861 Milliarden Franken [3]. Die Pensionskassen verwalteten per Ende 2018 rund 876 Milliarden Franken [4] und die AHV/IV etwa 34,6 Milliarden [5]. Wie viel dieser Gelder zum Beispiel über Aktienfonds in die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten fliesst, ist nicht bekannt. Bei Annahme der Initiative müssten die betroffenen institutionellen Anleger solche Anlagen innert vier Jahren abstossen.
[2] bfs.admin.ch > Statistiken finden > Soziale Sicherheit > Berufliche Vorsorge > Vorsorgeeinrichtungen und aktive Versicherte
[3] Geschäftsbericht Schweizerische Nationalbank, S. 164 ( snb.ch > Publikationen > Geschäftsbericht > Geschäftsbericht 2019)
[4] bfs.admin.ch > Statistiken finden > Soziale Sicherheit > Berufliche Vorsorge > Bilanz und Betriebsrechnung
[5] Compenswiss Ausgleichsfonds AHV/IV/EO Jahresbericht 2018, S. 66 ( compenswiss.ch/de/ > Portrait > Jahresberichte > Jahr 2018 > Jahresbericht AHV IV EO compenswiss 2018.pdf)
Banken und Versicherungen
Die Initiative schreibt dem Bund vor, sich national und international dafür einzusetzen, dass ein ebenso strenges Finanzierungsverbot für Banken und Versicherungen gilt. Welche Auswirkungen dies für die Banken und Versicherungen in der Schweiz hätte, hängt von der Umsetzung der Initiative ab. Würde die Schweiz das Finanzierungsverbot im Alleingang einführen, hätte dies für die Schweizer Banken grosse Auswirkungen. Im Gegensatz zur internationalen Konkurrenz dürften sie ihren Kundinnen und Kunden gewisse international etablierte Aktienfonds und ähnliche Finanzprodukte nicht mehr anbieten. Möglich wäre aber auch eine weniger weit reichende Umsetzung.
KMU als Zulieferer
Vom Verbot für Banken und Versicherungen wären in der Schweiz bekannte Rüstungsunternehmen wie die RUAG, die Rheinmetall Air Defence AG oder die GDELS-Mowag GmbH betroffen. Diese international ausgerichteten Unternehmen dürften jedoch kaum Probleme haben, Gelder auf dem internationalen Finanzmarkt aufzunehmen. Mitbetroffen wären aber auch zahlreiche Zulieferbetriebe. Oft sind dies KMU aus der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, die neben zivilen Gütern auch Bestandteile von Kriegsmaterial herstellen oder weiterverarbeiten. So zählen zwei der grossen Schweizer Rüstungsunternehmen gemäss eigenen Angaben rund 3000 Zulieferbetriebe, die je nach Jahresumsatz als Kriegsmaterialproduzenten gelten würden. Abhängig von ihrem Umsatz mit Kriegsmaterial und der konkreten Umsetzung der Initiative könnten diese Schweizer Rüstungsunternehmen und Zulieferbetriebe keine Kredite mehr von einer Schweizer Bank erhalten. Es gibt keine Zahlen dazu, wie viele Unternehmen betroffen wären.
Auswirkung für ausländische Produzenten
Wie viele Mittel aus der Schweiz in die weltweite Produktion von Kriegsmaterial fliessen, ist nicht bekannt. Investitionen der institutionellen Anleger dürften für die einzelnen ausländischen Unternehmen aber nur eine geringe Bedeutung haben. So hält die SNB in der Regel nur 0,4 Prozent der Anteile eines Unternehmens, unabhängig vom Sektor.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»»?
- Am 29.11.2020 wurde «Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»» mit 1'081'684 Ja gegen 1'460'650 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 46.8%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (57.9%), das stärkste Nein aus Nidwalden (24.8%).
- Wurde «Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»» wurde am 29.11.2020 landesweit abgelehnt.