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Volksabstimmung · 27.09.2020Eidgenössische Vorlage

Erwerbsersatzgesetz (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie»)

60.3% JaNein 39.7%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
60.3% 1'933'310
Nein
39.7% 1'270'705
Beteiligung
62.2%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'116 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) annehmen?

Ausgangslage

Erwerbstätige Mütter haben nach der Geburt ihres Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Väter hingegen haben von Gesetzes wegen Anrecht auf einen oder zwei freie Tage.

Mehr lesen

Die Vorlage

Die Vorlage sieht die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden. Der Erwerbsausfall während des Vaterschaftsurlaubs wird entschädigt. Die Entschädigung wird gleich festgelegt wie bei Frauen im Mutter- schaftsurlaub: Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber

196 Franken pro Tag. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei Inkrafttreten der Vorlage auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert werden diese Kosten wie beim Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Die Initiative verlangt einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Vorlage für einen zwei wöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Weil gegen diese Vorlage ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Sergey95.7%VD
2Mauraz92.9%VD
3Saint-Saphorin90.4%VD
4Chavannes-le-Veyron88.3%VD
5Ferreyres87.1%VD
6Lausanne86.5%VD
7Duillier86.4%VD
8Denens86.2%VD
9Etagnières86.1%VD
10Lussy-sur-Morges85.9%VD

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein
Waadt81.6%
Genf79.4%
Jura74.3%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Waadt81.6%64.7%300
2Genf79.4%61.8%45
3Jura74.3%61.5%51
4Neuenburg73.6%58.3%24
5Basel-Stadt71.6%66.4%3
6Freiburg67.8%61.9%119
7Tessin67.3%62.8%100
8Zürich61.7%62.3%160
9Wallis60.5%70.1%122
10Basel-Landschaft58.9%59.1%86
11Bern56.8%60.8%328
12Schaffhausen56.3%74.0%26
13Aargau53.3%58.6%196
14Zug52.9%65.4%11
15Solothurn52.4%59.1%104
16Luzern51.9%63.5%79
17Graubünden51.8%63.6%100
18St. Gallen49.2%61.8%75
19Thurgau49.2%60.2%80
20Appenzell Ausserrhoden45.6%64.7%20
21Glarus43.3%54.9%3
22Uri43.0%62.8%19
23Nidwalden42.9%65.4%11
24Schwyz42.0%64.1%30
25Obwalden41.8%67.9%7
26Appenzell Innerrhoden34.7%58.7%5

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Bundesrat und Parlament befürworten einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dieser erleichtert die Beteiligung des Vaters an der Betreuung seines Kindes und entlastet die Mutter. Er entspricht einem weit verbreiteten Anliegen und verursacht keinen übermässigen finanziellen oder organisatorischen Aufwand.

admin.ch/vaterschaftsurlaub

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung des Referendumskomitees

EmpfehlungNein

Für das Komitee ist der bezahlte Vaterschaftsurlaub eine neue Sozialversicherung, die teuer, unverantwortlich und missbräuchlich ist. Allen bliebe weniger vom Lohn, weil sie für die Ferien von wenigen bezahlen müssten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sei der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub weder finanziell noch organisatorisch tragbar.

lohnabzuege-nein.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat129662
Ständerat31113

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage

Erwerbstätige Mütter haben nach der Geburt ihres Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Anspruch der Väter dagegen beschränkt sich auf einen oder zwei freie Tage, wenn sie Arbeitnehmer sind. Grundlage dafür sind die üblichen freien Tage, die der Arbeitgeber für Ereignisse wie Heirat, Umzug oder Geburt von Gesetzes wegen gewähren muss. Für Selbstständigerwerbende gibt es keine gesetzliche Regelung.

Unterschiede in der Praxis

In der Praxis sehen einzelne Branchen oder Unternehmen einen längeren Vaterschaftsurlaub vor. Dessen Dauer reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.

Ganzen Text anzeigen

Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub

Bei Annahme der Vorlage erhalten alle erwerbstätigen Väter das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Den Arbeitgebern ist es verboten, im Gegenzug die Ferien zu kürzen.

Anspruch auf Erwerbsersatz

Der Erwerbsausfall im Vaterschaftsurlaub wird entschädigt. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie beim Mutterschaftsurlaub. Eine Entschädigung erhalten Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, sei es als Arbeitnehmer oder als Selbstständigerwerbender. Sie müssen zudem in den neun Monaten vor der Geburt in der AHV obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig gewesen sein. Die Entschädigung geht entweder direkt an den Arbeitnehmer oder an den Arbeitgeber, wenn dieser den Lohn während des Urlaubs weiterhin bezahlt.

Höhe der Entschädigung

Wie beim Mutterschaftsurlaub beträgt die Entschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub werden 14 Taggelder ausbezahlt, was einen Höchstbetrag von 2744 Franken ergibt.

Kosten und Finanzierung

Finanziert wird der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des Urlaubs bei Inkrafttreten der Vorlage auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Für deren Finanzierung muss der Beitrag an die EO von heute 0,45 auf 0,50 Lohnprozente erhöht werden. Das ist eine Erhöhung um 50 Rappen pro 1000 Franken Lohn. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern übernehmen deren Arbeitgeber die Hälfte davon.

Gegenvorschlag zur Volksinitiative

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Diese verlangt die Einführung eines vierwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs. Der Bundesrat empfahl die Initiative den eidgenössischen Räten zur Ablehnung. Das Parlament folgte dieser Empfehlung, verabschiedete aber gleichzeitig den vorliegenden Gegenvorschlag für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Daraufhin zog das Initiativkomitee sein Begehren unter der Bedingung zurück, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Gegen diesen ist das Referendum zustande gekommen. Deshalb wird nun über die Vorlage abgestimmt. Wird sie angenommen, so setzt sie der Bundesrat in Kraft, und die Volksinitiative ist definitiv zurückgezogen. Wird die Vorlage für zwei Wochen Vaterschaftsurlaub hingegen abgelehnt, so gelangt die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub zur Abstimmung, es sei denn, das Initiativkomitee zieht sie endgültig zurück.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Erwerbsersatzgesetz (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie»)»?
Am 27.09.2020 wurde «Erwerbsersatzgesetz (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie»)» mit 1'933'310 Ja gegen 1'270'705 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 62.2%.
Wie stimmten die Kantone über «Erwerbsersatzgesetz (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie»)» ab?
Das stärkste Ja kam aus Waadt (81.6%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (34.7%).
Wurde «Erwerbsersatzgesetz (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie»)» angenommen?
«Erwerbsersatzgesetz (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie»)» wurde am 27.09.2020 landesweit angenommen.