Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
Stimmengewichtetes Resultat über 2'116 Gemeinden
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) annehmen?
Ausgangslage
Eltern können bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer steht ihnen für jedes Kind ein Abzug von 6500 Franken vom Einkommen zu. Lassen sie ihr Kind etwa in einer Kindertagesstätte (Kita) betreuen, weil sie arbeiten, so kommt für diese Drittbetreuung noch ein Abzug von maximal 10 100 Franken pro Kind hinzu. Auf Bundes- und Kantonsebene sind weitere Abzüge möglich.
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Die Vorlage
Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 auf 25 000 Franken pro Kind erhöhen. Sie wollen dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, und zu- gleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Erhöhung dieses Abzugs führt zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von grob geschätzt 10 Millionen Franken. Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10 000 Franken zu erhöhen. Es will Familien unabhängig von der Betreuungsform entlasten. Das führt zu zusätzlichen Steuerausfällen, die vor der Coronakrise auf 370 Millionen Franken geschätzt wurden. Infolge der Coronakrise dürften sie vorübergehend tiefer ausfallen, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken. Da die Kantone an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind, entfallen gut 20 Pro zent der gesamten Mindereinnahmen auf sie. Die Erhöhung der Abzüge kommt jenen fast 60 Prozent der Familien zugute, welche die direkte Bundessteuer bezahlen müssen.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Buseno | 71.1% | GR |
| 2 | Signy-Avenex | 70.5% | VD |
| 3 | Dully | 70.5% | VD |
| 4 | Vandœuvres | 69.5% | GE |
| 5 | Prévonloup | 67.1% | VD |
| 6 | Founex | 66.9% | VD |
| 7 | Linescio | 66.7% | TI |
| 8 | Cologny | 66.4% | GE |
| 9 | Corsier | 65.8% | GE |
| 10 | Collonge-Bellerive | 65.7% | GE |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Nyon | 56.2% | VD |
| 2 | District de Martigny | 55.1% | VS |
| 3 | Distretto di Lugano | 54.6% | TI |
| 4 | Distretto di Blenio | 54.4% | TI |
| 5 | District d'Entremont | 54.3% | VS |
| 6 | District d'Hérens | 54.1% | VS |
| 7 | District de Monthey | 53.8% | VS |
| 8 | Distretto di Riviera | 53.3% | TI |
| 9 | Distretto di Mendrisio | 53.2% | TI |
| 10 | District de Conthey | 52.1% | VS |
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Tessin | 52.1% | 62.7% | 100 |
| 2 | Genf | 50.0% | 61.8% | 45 |
| 3 | Waadt | 49.2% | 64.6% | 300 |
| 4 | Wallis | 48.2% | 70.0% | 122 |
| 5 | Freiburg | 44.0% | 61.7% | 119 |
| 6 | Neuenburg | 42.7% | 58.3% | 24 |
| 7 | Jura | 42.2% | 61.2% | 51 |
| 8 | Zug | 38.7% | 65.2% | 11 |
| 9 | Graubünden | 36.4% | 62.9% | 100 |
| 10 | Nidwalden | 35.3% | 65.2% | 11 |
| 11 | Luzern | 34.0% | 63.2% | 79 |
| 12 | Basel-Stadt | 33.9% | 66.4% | 3 |
| 13 | Zürich | 33.8% | 62.0% | 160 |
| 14 | Obwalden | 33.5% | 67.8% | 7 |
| 15 | St. Gallen | 32.7% | 61.4% | 75 |
| 16 | Schaffhausen | 32.5% | 73.8% | 26 |
| 17 | Schwyz | 32.1% | 63.7% | 30 |
| 18 | Aargau | 31.7% | 58.4% | 196 |
| 19 | Glarus | 31.5% | 54.8% | 3 |
| 20 | Basel-Landschaft | 31.4% | 59.0% | 86 |
| 21 | Thurgau | 31.1% | 60.0% | 80 |
| 22 | Uri | 30.3% | 62.1% | 19 |
| 23 | Solothurn | 30.3% | 59.1% | 104 |
| 24 | Bern | 29.5% | 60.8% | 328 |
| 25 | Appenzell Innerrhoden | 29.2% | 58.4% | 5 |
| 26 | Appenzell Ausserrhoden | 28.1% | 64.4% | 20 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer die Kinderabzüge erhöhen. Damit werden die Familienarbeit und die Kinderkosten angemessener berücksichtigt. Zudem lassen sich Familie und Beruf besser vereinbaren und der Fachkräftemangel mildern.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung der Referendumskomitees
EmpfehlungNein
Für die Referendumskomitees ist die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs ein Steuergeschenk ausschliesslich für reiche Eltern. Sie befürchten, dass andernorts Leistungen abgebaut werden, worunter auch der Mittelstand leiden würde. Wolle man wirklich Familien entlasten, gebe es bessere Möglichkeiten.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 132 | 62 | 3 |
| Ständerat | 25 | 17 | 3 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Heutige Steuerabzüge für Kinderkosten
Wer Kinder hat, kann bei der direkten Bundessteuer Abzüge vornehmen. In dieser Vorlage geht es um folgende zwei Abzüge:
– Wer seine Kinder gegen Bezahlung betreuen lässt, zum Beispiel in einer Kindertagesstätte (Kita), kann diese Kosten abziehen – heute jedoch höchstens 10 100 Franken pro Kind. Die Kosten müssen in einem engen Zusammenhang mit der eigenen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit stehen. Zudem muss das Kind unter 14 Jahre alt sein.
– Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt oder noch in Ausbildung sind, wird ein allgemeiner Kinderabzug vorgenommen. Er beträgt heute 6500 Franken pro Kind.
[1] Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Steuermäppchen für die Steuerperiode 2019 (estv.admin.ch > Das Schweizer Steuersystem > Steuermäppchen). Zur letzten Zeile: Zwei Kantone und der Bund gewähren einen Abzug auf dem Steuerbetrag. Beim Bund verringert sich dadurch die zu bezahlende direkte Bundessteuer für Eltern um 251 Franken pro Kind. Im Kanton Basel-Landschaft sind es 750 Franken, im Wallis 300 Franken pro Kind, die Eltern bei der kantonalen Steuer weniger bezahlen müssen. Im dritten Kanton, im Kanton Waadt, hängt die Höhe der Entlastungswirkung vom steuerbaren Einkommen ab.
Kinderzulagen und weitere Beiträge
Familien werden nicht nur durch Steuerabzüge entlastet, sondern auch mit Beiträgen unterstützt. Die Kinderzulagen sind dabei das wichtigste Instrument. Pro Kind erhalten Eltern jährlich mindestens 2400 Franken als Kinderzulage. Diese Zulage wird in der Regel monatlich ausbezahlt. Zu den weiteren Sozialleistungen zählen etwa die Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse, die Geburtszulagen oder die Finanzhilfen für Kitas. [2]
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Drittbetreuungsabzug: Bund will Abzug erhöhen
Bundesrat und Parlament möchten den maximalen Abzug für die Kosten der Drittbetreuung bei der direkten Bundessteuer von 10 100 auf 25 000 Franken pro Kind erhöhen. Der heutige Maximalabzug ist etwa so hoch wie die durchschnittlichen Kosten eines nichtsubventionierten Platzes in einer Kita während zweier Tage pro Woche. [3] Beim neuen maximalen Abzug sind es vier bis fünf Tage.
Familie und Beruf vereinbaren
Ein höherer Abzug für die Drittbetreuung führt dazu, dass mehr vom Einkommen bei den Eltern bleibt. Dadurch wird für Eltern ein Anreiz geschaffen, dass beide berufstätig sind und sie nicht aus steuerlichen Gründen darauf verzichten.
Welche Eltern profitieren
Vom höheren Abzug profitieren Eltern, wenn:
– sie die direkte Bundessteuer bezahlen müssen (Das trifft auf fast 60 Prozent der Familien zu. [4] )
– und ihre Betreuungskosten 10 100 Franken pro Kind übersteigen.
Der höhere Abzug kommt vor allem Eltern mit Kleinkindern zugute, da ihre Betreuungskosten besonders hoch sind.
[2] Bundesamt für Statistik BFS, Familien in der Schweiz. Statistischer Bericht 2017, S. 60 (bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Publikationen).
[3] Botschaft des Bundesrates vom 9. Mai 2018 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten), BBl 2018 3019, hier 3025 (admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt).
[4] Auswertung der ESTV auf Basis der Steuerstatistik 2016.
Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft
Auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt fehlen Fachkräfte. Kurz- bis mittelfristig könnten dank der Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs umgerechnet grob geschätzt 2500 Vollzeitstellen besetzt werden. [5] Dies würde dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Schweizer Wirtschaft stärken.
Allgemeiner Kinderabzug: Entlastung für Familien
Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind zu erhöhen. Es will Familien stärker entlasten, unabhängig davon, ob diese ihre Kinder selber betreuen oder zeitweise betreuen lassen. Das Parlament begründet die Erhöhung unter anderem mit den generell hohen Kosten für Familien. Diese betragen gemäss einer älteren Schätzung des Bundesamtes für Statistik für Paare mit einem Kind im Durchschnitt rund 11 300 Franken pro Jahr, für jedes weitere Kind nehmen die Kosten pro Kind ab. [6] Das Existenzminimum für Kinder liegt deutlich tiefer als diese Durchschnittskosten.
Welche Familien profitieren
Fast 60 Prozent der Familien in der Schweiz bezahlen direkte Bundessteuer. Sie profitieren vom allgemeinen Kinderabzug und somit auch von dessen Erhöhung. Wie hoch die Steuerersparnis ist, hängt von der Einkommenshöhe ab (siehe nachfolgende Abbildungen). Gut 40 Prozent der Familien zahlen keine direkte Bundessteuer. Sie profitieren darum auch nicht von dieser Massnahme.
[5] Botschaft des Bundesrates vom 9. Mai 2018 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten), BBl 2018 3019, hier 3037 (admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt).
[6] Bundesamt für Statistik (BFS) / HABE 2009–2011; Berechnungen durch Büro BASS (bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Tabellen > Modellbasierte Schätzung von durch Kinder bedingten Konsum-Mehrkosten in Franken pro Monat pro Haushalt).
Finanzielle Auswirkungen auf Bund und Kantone
Die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs bewirkt jährlich wiederkehrende Steuerausfälle von grob geschätzt 10 Millionen Franken. [7] Diese Steuerausfälle sind relativ gering, weil heute schon viele Eltern die Kosten für die Drittbetreuung vollständig abziehen können. Die Ausfälle dürften längerfristig ausgeglichen werden, wenn dank der Erhöhung dieses Abzugs mehr Eltern erwerbstätig bleiben. [8] Die zudem vom Parlament beschlossene Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs führt zu zusätzlichen Steuerausfällen. Diese wurden vor der Coronakrise auf 370 Millionen Franken geschätzt. [9] Von den insgesamt ge- schätzten Steuerausfällen von 380 Millionen Franken entfallen rund 80 Millionen Franken auf die Kantone, weil sie einen Teil der direkten Bun des steuer erhalten. Aufgrund der Coronakrise dürften sich die Steuerausfälle vorübergehend verringern, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken10, wovon 10 bis 20 Millionen Franken auf die Kantone entfallen. Die Schätzungen beruhen auf Annahmen und sind auch aufgrund der Coronakrise mit hohen Unsicherheiten verbunden; für den Drittbetreuungsabzug liegen zudem nur wenige Daten vor.
[7] Schätzungen der ESTV.
[8] Botschaft des Bundesrates vom 9. Mai 2018 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten), BBl 2018 3019, hier 3035 (admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt).
[9] Schätzungen der ESTV auf Basis der Steuerstatistik 2016 und des geschätzten Sollertrags von 13,7 Milliarden Franken im Steuerjahr 2021. Stand der Schätzung Dez. 2019.
[10] Schätzung der ESTV auf Basis der Steuerstatistik 2016 und, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mindereinnahmen infolge der Coronakrise, auf Basis eines geschätzten Sollertrags von 10,0 bis 12,0 Milliarden Franken im Steuerjahr 2021. Stand der Schätzung Mai 2020.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)»?
- Am 27.09.2020 wurde «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)» mit 1'164'451 Ja gegen 2'003'235 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 62.0%.
- Wie stimmten die Kantone über «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Tessin (52.1%), das stärkste Nein aus Appenzell Ausserrhoden (28.1%).
- Wurde «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)» angenommen?
- «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)» wurde am 27.09.2020 landesweit abgelehnt.