Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundesverfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen.
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Die Initiative
Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirk Zürich | 38.4% | ZH |
| 2 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 38.1% | LU |
| 3 | District de Moutier | 35.2% | JU |
| 4 | Verwaltungskreis Biel/Bienne | 35.0% | BE |
| 5 | District de la Sarine | 34.4% | FR |
| 6 | District de Lausanne | 34.2% | VD |
| 7 | Bezirk Solothurn | 34.0% | SO |
| 8 | Bezirk Schaffhausen | 32.9% | SH |
| 9 | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | 32.7% | BE |
| 10 | Distretto di Locarno | 32.4% | TI |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Genf | 37.4% | 51.9% | 45 |
| 2 | Basel-Stadt | 36.8% | 56.6% | 3 |
| 3 | Neuenburg | 34.5% | 43.8% | 24 |
| 4 | Tessin | 31.2% | 47.5% | 100 |
| 5 | Schaffhausen | 29.6% | 69.9% | 26 |
| 6 | Jura | 29.6% | 42.5% | 51 |
| 7 | Zürich | 29.3% | 51.2% | 160 |
| 8 | Freiburg | 28.3% | 43.9% | 119 |
| 9 | Bern | 28.2% | 47.0% | 329 |
| 10 | Basel-Landschaft | 26.5% | 45.0% | 86 |
| 11 | Solothurn | 25.8% | 46.6% | 104 |
| 12 | Waadt | 25.8% | 55.0% | 300 |
| 13 | Luzern | 25.7% | 51.6% | 79 |
| 14 | Appenzell Ausserrhoden | 25.3% | 53.5% | 20 |
| 15 | Glarus | 25.2% | 42.6% | 3 |
| 16 | Aargau | 25.2% | 46.9% | 196 |
| 17 | Graubünden | 25.0% | 48.1% | 100 |
| 18 | Wallis | 24.5% | 46.1% | 122 |
| 19 | Thurgau | 24.3% | 50.8% | 80 |
| 20 | St. Gallen | 24.1% | 50.1% | 75 |
| 21 | Zug | 23.5% | 56.7% | 11 |
| 22 | Nidwalden | 20.1% | 52.0% | 11 |
| 23 | Obwalden | 19.7% | 52.5% | 7 |
| 24 | Appenzell Innerrhoden | 19.7% | 49.9% | 5 |
| 25 | Uri | 19.2% | 45.3% | 19 |
| 26 | Schwyz | 19.0% | 53.8% | 30 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Laut dem Komitee ist die Schweizer Landwirtschaft heute nicht darauf ausgerichtet, die Bevölkerung im Krisenfall selbst zu ernähren. Zudem sei das Trinkwasser zu wenig geschützt. Deshalb will die Initiative die Versorgung mit inländischen, vor allem pflanzlichen Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser stärken.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Die Ziele sind innerhalb von zehn Jahren kaum erreichbar. Der Staat müsste dafür massiv in die Produktion und die Ernährungsgewohnheiten eingreifen. Das würde hohe Kosten verursachen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten einschränken.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 0 | 194 | 0 |
| Ständerat | 0 | 44 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage Lebensmittelversorgung
Die Schweizer Landwirtschaft produziert heute etwas weniger als die Hälfte der Lebensmittel, die in der Schweiz konsumiert werden. Der Rest kommt aus dem Ausland. Zur Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln ist die Schweiz also auf Importe angewiesen. Das gilt auch für Produktionsmittel, die zur Herstellung der Lebensmittel in der Schweiz benötigt werden, zum Beispiel Dünger und Saatgut.
Umweltschutz in der Landwirtschaft
Die Schweizer Landwirtschaft muss eine Reihe von Vorgaben erfüllen, um Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser zu schützen. In den letzten Jahren wurden Fortschritte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger erzielt. So werden heute beispielsweise vermehrt Pflanzenschutzmittel mit geringeren Risiken für die Umwelt eingesetzt.
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Weiterentwicklung der Agrarpolitik
Trotz dieser Fortschritte sehen Bundesrat und Parlament weiteren Handlungsbedarf. Das Parlament hat den Bundesrat deshalb beauftragt, bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik unter anderem Massnahmen vorzusehen, welche die Ernährungssicherheit erhöhen und die Land- und Ernährungswirtschaft ökologischer ausrichten. Der Bundesrat hat im Februar 2026 die Stossrichtung der künftigen Agrarpolitik kommuniziert und die Verwaltung beauftragt, bis zum 3. Quartal 2026 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.[1]
Forderungen der Initiative
Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweizer Landwirtschaft einen deutlich grösseren Anteil der im Inland verbrauchten Lebensmittel produziert. Um mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren zu können, sollen weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produziert und konsumiert werden. Weiter will die Initiative, dass sauberes Trinkwasser ausdrücklich zu den Lebensmitteln gehört, zu denen die Bevölkerung Zugang haben muss. Zudem will sie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität besser schützen und die Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Dünger weiter reduzieren. Die Vorgaben der Initiative müssen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative umgesetzt werden.
Selbstversorgung stärken
Die Schweiz deckt heute etwas weniger als die Hälfte ihres Bedarfs an Lebensmitteln selbst. Der sogenannte Netto- Selbstversorgungsgrad (siehe blauen Kasten) lag in den Jahren 2022 bis 2024 im Mittel bei 45 Prozent. [2] Das Initiativkomitee fordert eine Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades auf mindestens 70 Prozent. Damit soll die Abhängigkeit vom Ausland reduziert werden, und die Schweiz könnte sich im Krisenfall besser selbst versorgen. Auch für den Bundesrat ist die Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades ein Anliegen. Er sieht vor, diesen bis ins Jahr 2050 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. [3]
Mehr pflanzliche Lebensmittel
Die Initiative will, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft vermehrt auf die Produktion und den Konsum von pflanzlichen Lebensmitteln ausgerichtet wird. Heute hat die Produktion von tierischen Lebensmitteln (z.B. Fleisch, Milch, Eier) in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Das liegt unter anderem daran, dass in der Schweiz rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht für den Ackerbau geeignet sind. Diese Flächen lassen sich nur als Grasland für Kühe, Schafe oder Ziegen für die Produktion von Lebensmitteln nutzen. Im Berggebiet gibt es fast nur Grasland. Dazu kommt, dass auch das Ackerland zu mehr als der Hälfte für die Produktion von Tierfutter, zum Beispiel von Futtergetreide für Schweine, genutzt wird.
Ökosysteme und Biodiversität erhalten
Die Initiative will, dass die Böden fruchtbar bleiben. Zudem soll die Biodiversität, also die Vielfalt von Tieren, Pflanzen und ihren Lebensräumen, erhalten bleiben. Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit sind wichtige Grundlagen für eine ertragreiche Landwirtschaft. In den Umweltzielen für die Landwirtschaft sind seit 2008 Höchstwerte für Umweltbelastungen festgelegt. Nicht alle diese Ziele werden heute erreicht. Die Initiative fordert deshalb einen stärkeren Schutz der Ökosysteme. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen Pflanzenschutzmittel und Dünger sparsamer einsetzen, sodass die Umwelt weniger belastet wird.
Für sauberes Trinkwasser sorgen
Das Trinkwasser in der Schweiz ist von guter Qualität und wird laufend kontrolliert. Etwa 80 Prozent stammen aus Grund- und Quellwasser, rund 20 Prozent werden aus Seen aufbereitet. [4] Grundwasser kann durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Dünger belastet sein. Die Initiative will das Grundwasser besser schützen, damit auch in Zukunft sauberes Trinkwasser gewonnen werden kann.
Auswirkungen der Initiative
Bei einer Annahme der Initiative wäre die Schweiz im Krisenfall weniger abhängig von importierten Lebensmitteln. Die bestehenden Umweltziele für die Landwirtschaft könnten früher als vom Bundesrat angestrebt erreicht werden. Allerdings müsste die Land- und Ernährungswirtschaft innerhalb von zehn Jahren stark auf die pflanzliche Produktion ausgerichtet werden. Es dürften weniger tierische Lebensmittel hergestellt werden. Die Bevölkerung müsste ihre Essgewohnheiten ändern. Täte sie dies nicht und konsumierte sie weiterhin viele tierische Lebensmittel, so müssten diese vermehrt importiert werden. Die negativen Auswirkungen auf die Umwelt würden dann ins Ausland verlagert.
[1] Agrarpolitik 2030+ ( blw.admin.ch > Agrarpolitik > Laufende agrarpolitische Projekte > Agrarpolitik 2030+); bei Redaktionsschluss der Erläuterungen des Bundesrates am 19. Juni 2026 lag die Vernehmlassungsvorlage noch nicht vor.
[2] Der Agrarbericht 2025 weist aus, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad 2022 und 2023 bei 46 Prozent lag und 2024 bei 42 Prozent ( agrarbericht.ch > Markt > Selbstversorgungsgrad).
[3] «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik», Bericht des Bundesrates vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom 2. Februar 2021, S. 52 ( parlament.ch > 20.3931 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses).
[4] Infografik Wassergewinnung, Fachverband für Wasser, Gas und Wärme ( svgw.ch > wasser > wasserstatistik > infografik).
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2026 800Wortlaut anzeigen
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
vom 20. März 2026
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 16. August 2024 eingereichten Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. August 2025,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 16. August 2024 «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 74a Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität.
2 Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.
Art. 104a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a, a bis und c sowie Abs. 2 und 3
1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln einschliesslich sauberen Trinkwassers schafft der Bund Voraussetzungen für:
a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit sowie die Förderung von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut;
a bis . die Sicherung der Grundwasserressourcen für die nachhaltige Trinkwassergewinnung;
c. eine auf den Markt ausgerichtete und zugleich nachhaltige, klimabewusste Land- und Ernährungswirtschaft;
2 Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.
3 Bund und Kantone richten ihre Subventionen, die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sowie andere staatliche Anreize so aus, dass sie den Bestimmungen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zuwiderlaufen.
Art. 197 Ziff. 15
15. Übergangsbestimmungen zu den Art. 74a und 104a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a, a bis und c sowie Abs. 2 und 3
1 Bund und Kantone erlassen ihre Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 74 a und 104 a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, a bis und c sowie Absätze 2 und 3 innert fünf Jahren nach deren Annahme durch Volk und Stände.
2 Die Ausführungsgesetzgebung des Bundes regelt namentlich die Instrumente, die es ermöglichen, die neuen Vorgaben der Artikel 74 a und 104 a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, a bis und c sowie Absätze 2 und 3 innert zehn Jahren nach deren Annahme zu erfüllen. Bezüglich des angestrebten Netto-Selbstversorgungsgrades legt das Gesetz auch Zwischenziele fest.
3 Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 20. März 2026
Der Präsident: Pierre-André Page Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ständerat, 20. März 2026
Der Präsident: Stefan Engler Die Sekretärin: Martina Buol
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2026 800)
Quelle: Fedlex, BBl 2026 800 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»»?
- Am 27.09.2026 wurde «Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»» mit 722'943 Ja gegen 1'908'512 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 49.0%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Genf (37.4%), das stärkste Nein aus Schwyz (19.0%).
- Wurde «Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»» wurde am 27.09.2026 landesweit abgelehnt.