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Volksabstimmung · 14.06.2026Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

45.2% JaNein 54.8%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
45.2% 1'492'857
Nein
54.8% 1'809'246
Ständemehr
10 / 23
Beteiligung
60.6%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» annehmen?

Ausgangslage

Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. Das ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Wie viele Menschen zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Floriert die Wirtschaft, so finden Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime rekrutieren dann fehlende Fachkräfte häufig im EU-Raum.

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Die Initiative

Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative) » verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Vor 2050 müsste die Bevölkerung der Schweiz unter 10 Millionen Menschen bleiben. Würde die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Personen vor 2050 überschreiten, so müssten Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat müsste zudem bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen und Schutzklauseln anrufen oder aushandeln. Würde die 10-Millionen-Grenze überschritten, so müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen, nach zwei Jahren auch das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit. Dadurch würden auch die anderen Verträge der Bilateralen I wegfallen. Auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU wäre infrage gestellt und damit die enge Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Unteriberg90.5%SZ
2Alpthal88.3%SZ
3Spiringen86.4%UR
4Unterschächen86.3%UR
5Vorderthal85.9%SZ
6Ederswiler85.7%JU
7Horrenbach-Buchen85.6%BE
8Reisiswil85.6%BE
9Muotathal85.4%SZ
10Schangnau85.2%BE

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

10 von 23 Standesstimmen — Abgelehnt
NeinJaKein Resultat
Genf65.4%
Waadt64.5%
Zürich60.0%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Appenzell Innerrhoden65.9%67.3%5
2Schwyz63.2%69.7%30
3Uri59.9%63.9%19
4Glarus58.6%58.5%3
5Obwalden58.5%67.9%7
6Nidwalden58.1%66.9%11
7Thurgau55.3%63.3%80
8St. Gallen53.8%62.1%75
9Appenzell Ausserrhoden53.2%64.9%20
10Aargau51.0%61.8%196
11Solothurn50.7%60.5%104
12Tessin50.7%53.0%100
13Schaffhausen49.2%76.5%26
14Luzern49.0%67.1%79
15Graubünden48.5%61.5%100
16Zug47.6%68.6%11
17Wallis47.2%60.8%122
18Freiburg45.1%59.0%119
19Bern44.6%59.8%329
20Basel-Landschaft44.1%61.1%86
21Jura40.1%52.5%51
22Zürich40.0%63.8%160
23Waadt35.5%58.9%300
24Genf34.6%59.7%45
25Neuenburg32.7%52.5%24
26Basel-Stadt26.5%66.9%3

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Das Komitee hält die Zuwanderung heute für massiv zu hoch. Sie führe zu Wohnungsnot, höheren Mieten, Zubetonierung der Landschaft, Stau und überfüllten Zügen, steigender Kriminalität, einem Gesundheitswesen am Anschlag und sinkender Bildungsqualität. Die Initiative beschränke die Zuwanderung auf ein vernünftiges Mass.

nachhaltigkeitsinitiative.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Aus Sicht von Bundesrat und Parlament bringt die Initiative Unsicherheit und gefährdet die Stabilität der Schweiz. Sie schadet der Wirtschaft, bedroht den Wohlstand und die innere Sicherheit und führt zu erheblichen Kosten für Bund und Kantone. Zudem stellt sie den bilateralen Weg mit der EU und die humanitäre Tradition in Frage.

admin.ch/nachhaltigkeitsinitiative

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat671236
Ständerat9305

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage Bevölkerungsentwicklung

Ende 2025 lebten etwas mehr als 9,1 Millionen Personen dauerhaft in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. 80 Prozent davon sind auf die Zuwanderung zurückzuführen, insbesondere aus den EU/EFTA-Staaten.[1] Von der Zuwanderung profitieren Wirtschaft, Gesellschaft und die Sozialwerke. Rasches Bevölkerungswachstum ist aber auch mit Herausforderungen verbunden.

Wirtschaft und Gesellschaft

Wie viele Menschen in die Schweiz zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Bei guter Wirtschaftslage finden die Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Sie rekrutieren diese dann auch im Ausland. Dank der Personenfreizügigkeit können Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors wie Spitäler und Pflegeheime im EU/ EFTA-Raum rasch und unbürokratisch ausländische Arbeitskräfte rekrutieren. Diese Möglichkeit ist auch volkswirtschaftlich bedeutsam. Die Wirtschaftsleistung der Schweiz nahm seit 2002 pro Kopf um 24 Prozent zu. Die Personenfreizügigkeit hat dazu beigetragen. [2]

Ganzen Text anzeigen

Sozialversicherungen

Insgesamt tragen die Arbeitskräfte aus dem Ausland mehr zur Finanzierung der Sozialversicherungen bei, als sie an Leistungen daraus beanspruchen. Zwar beziehen sie mehr Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV), als sie Beiträge bezahlen. Doch leisten sie deutlich mehr Beiträge an AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO), als sie daraus beziehen. [3]

Bedarf an ausländischen Arbeitskräften

Die Schweizer Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime werden weiterhin auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein, um offene Stellen besetzen zu können. Die Zahl der Menschen, die in Pension gehen, ist bereits heute grösser als die Zahl jener, die neu in den Arbeitsmarkt eintreten. [4] Hinzu kommt, dass immer mehr alte Menschen gepflegt werden müssen. [5]

Herausforderungen Bevölkerungswachstum

Das Bevölkerungswachstum erhöht die Nachfrage nach Wohnraum. Dem begegnet der Bundesrat, indem er den Bau günstiger Wohnungen fördert. Darüber hinaus geht er die Herausforderungen bei Raumplanung, Verkehr, Energie oder Umwelt mit einer Vielzahl von Massnahmen an. Dazu gehören etwa der Ausbau des Strassen- und Schienennetzes oder der Umweltschutz.

Forderungen der Initiative Bis 2050 maximal 10 Millionen Menschen

Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative) » verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Sie darf vor 2050 10 Millionen Menschen nicht überschreiten. Die Initiantinnen und Initianten wollen die Zuwanderung zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen begrenzen und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung sowie der Sozialversicherungen erhalten. Bund und Kantone müssen nach Annahme der Initiative Massnahmen ergreifen, insbesondere wenn gewisse Grenzwerte überschritten werden.

Massnahmen bei 9,5 Millionen Menschen

Wenn vor 2050 die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die 9,5-Millionen-Grenze überschreitet, sieht die Initiative Folgendes vor:

– Der Bundesrat und das Parlament müssen insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug handeln. Welche weiteren Massnahmen ergriffen werden müssen, präzisiert die Initiative nicht.

– Vorläufig aufgenommene Personen dürfen keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und auch kein anderes Bleiberecht mehr erhalten und können sich auch nicht einbürgern lassen.

– Der Bundesrat muss bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahme- oder Schutzklauseln anrufen oder aushandeln oder diese Abkommen neu verhandeln. Davon könnten zum Beispiel das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention oder die UNO-Kinderrechtskonvention betroffen sein.

Gemäss Vorausschätzungen des Bundes dürfte die

Schwelle von 9,5 Millionen Menschen im Jahr 2031 überschritten

werden. [6]

Massnahmen bei 10 Millionen Menschen

Wenn die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die 10-Millionen-Grenze überschreitet, sieht die Initiative Folgendes vor:

– Bundesrat und Parlament müssen alle zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen, damit die ständige Wohnbevölkerung wieder unter die 10-Millionen-Grenze fällt.

– Internationale Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, müssen auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.

Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert von 10 Millionen um einen allfälligen Geburtenüberschuss erhöhen.

Kündigung der Personenfreizügigkeit

Falls die ständige Wohnbevölkerung zwei Jahre nach dem erstmaligen Überschreiten der 10-Millionen-Grenze noch immer über diesem Wert liegt, muss das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt werden. Die Schweiz könnte von einer Kündigung absehen, wenn bis dahin Ausnahme- oder Schutzklauseln angewendet oder angerufen werden konnten, mit denen die Einhaltung dieser 10-Millionen- Grenze erreicht wird.

Folgen der Initiative Einschränkung Arbeitsmarkt

Begrenzt die Schweiz die Bevölkerungszahl auf 10 Millionen, wäre es für Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors schwierig, weiterhin die nötigen Arbeitskräfte zu rekrutieren. Der Schweizer Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern und Pflegeheimen würden Arbeitskräfte fehlen. Die Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit würde die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum erschweren. Wegen der Kündigung würde es auch für Schweizerinnen und Schweizer schwieriger, im EU/EFTA-Raum zu arbeiten.

Wegfall der bilateralen Abkommen

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist mit den anderen Abkommen der Bilateralen I verknüpft. Bei einer Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit treten diese automatisch ausser Kraft. Sie betreffen den Abbau von Handelshemmnissen, den Land- und Luftverkehr, die Landwirtschaft und das öffentliche Beschaffungswesen. Für die Unternehmen und auch für die Bäuerinnen und Bauern würde der Handel mit der EU teurer und komplizierter. Studien zeigen, dass mit dem Wegfall der Bilateralen I der Schweizer Wirtschaft Erträge in Milliardenhöhe entgehen würden und die Bevölkerung weniger Geld zur Verfügung hätte. [7]

Wegfall von Schengen/Dublin

Die Kündigung der Personenfreizügigkeit würde auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU gefährden. Deren Wegfall hätte weitreichende Auswirkungen für den Asylbereich und für die innere Sicherheit der Schweiz:

– Anders als heute müsste die Schweiz Verfahren für Asylsuchende durchführen, die bereits in der EU um Asyl ersucht haben. Die Schweiz könnte diese Asylsuchenden nicht mehr in andere europäische Staaten überstellen. Asylsuchende, die in einem EU-Land abgewiesen wurden, könnten in der Schweiz zudem ein zweites Gesuch stellen. Die Schweiz müsste deshalb voraussichtlich mehr Asylverfahren durchführen.

– Die Schweizer Polizei- und Grenzschutzbehörden hätten keinen Zugang mehr zu den europäischen Sicherheits-und Fahndungsdatenbanken, die heute zentrale Instrumente für die innere Sicherheit sind.

Im Asylbereich, bei der inneren Sicherheit und beim Grenzschutz wäre mit mehr Aufwand und zusätzlichen Kosten von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. [8]

Schwächung Menschenrechte

Wenn die Schweiz Abkommen zum Schutz der Menschenrechte neu aushandeln oder kündigen müsste, könnte das zum Bruch mit der humanitären Tradition und zur aussenpolitischen Isolierung der Schweiz führen. Das Ansehen der Schweiz in der Welt könnte beeinträchtigt und ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden.

[1] Statistiken Zuwanderung, Staatssekretariat für Migration (SEM) ( sem.admin.ch > Publikationen & Service > Statistiken > Ausländerstatistik > Statistik Zuwanderung)

[2] Wachstum des Bruttoinlandprodukts pro Kopf (BIP/Kopf) von 2002 bis 2024 (kaufkraftbereinigt); «Bruttoinlandprodukt pro Kopf», Bundesamt für Statistik (BFS) ( bfs.admin.ch > Statistiken > Volkswirtschaft > Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung > Bruttoinlandprodukt > Weiterführende Informationen > Tabellen); 21. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU 2025 ( seco.admin.ch/observatoriumsberichte)

[3] 21. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU 2025 ( seco.admin.ch/observatoriumsberichte)

[4] 19. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU 2023 ( seco.admin.ch/observatoriumsberichte)

[5] «Bedarf an Alters- und Langzeitpflege in der Schweiz», Obsan Bericht 09/2025, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan) ( obsan.admin.ch > Publikationen)

[6] Das Bundesamt für Statistik berechnet jeweils drei Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung. Das Referenzszenario schreibt die Entwicklungen der letzten Jahre fort und gemäss diesem Szenario dürfte die Schwelle von 9,5 Millionen im Jahr 2031 überschritten werden. Das «hohe» Szenario enthält mehr Annahmen, die zu einem stärkeren Bevölkerungswachstum führen würden, und das «tiefe» Szenario solche, die zu einem geringeren Bevölkerungswachstum führen. «Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz», Bundesamt für Statistik, April 2025 ( bfs.admin.ch > Statistiken > Bevölkerung > Zukünftige Entwicklung > Schweiz-Szenarien)

[7] «Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I», Aktualisierung der Ecoplan-Studie 2015 im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, Januar 2025 sowie «Die mittel- und langfristigen Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I auf die Schweizerische Volkswirtschaft», Studie im Auftrag des SECO, November 2015 ( seco.admin.ch > SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Europäische Union (EU) > Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I > Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I)

[8] «Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz», Bericht des Bundesrates, Februar 2018 ( europa.admin.ch -> Aktuell > Publikationen > Berichte)

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2026 17
Wortlaut anzeigen

Bundesbeschluss zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

vom 19. Dezember 2025

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 3. April 2024 eingereichten Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 2025,

beschliesst:

Art. 1

1 Die Volksinitiative vom 3. April 2024 «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 73a Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung

1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.

2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.

3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.

Art. 197 Ziff. 15

15. Übergangsbestimmungen zu Art. 73a (Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung)

1 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73 a Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Der Bundesrat strebt ausserdem im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73 a Absatz 1 die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen, seien sie rechtsverbindlich oder nicht, oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln an. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so ruft der Bundesrat sie an.

2 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Artikel 73 a Absatz 1, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 1 gilt entsprechend. Jedoch sind internationale Übereinkommen im Sinn von Absatz 1 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, insbesondere der Globale Pakt vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt), falls die Schweiz diesen unterzeichnet hat. Ist der Grenzwert gemäss Artikel 73 a Absatz 1 nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung noch nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73 a Absatz 1 erreicht wird, so ist auch das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeitsabkommen) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.

3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73 a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Art. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Nationalrat, 19. Dezember 2025

Der Präsident: Pierre-André Page Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 19. Dezember 2025

Der Präsident: Stefan Engler Die Sekretärin: Martina Buol

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2026 17)

Quelle: Fedlex, BBl 2026 17 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»»?
Am 14.06.2026 wurde «Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»» mit 1'492'857 Ja gegen 1'809'246 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 60.6%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Appenzell Innerrhoden (65.9%), das stärkste Nein aus Basel-Stadt (26.5%).
Wurde «Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»» angenommen?
«Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»» wurde am 14.06.2026 landesweit abgelehnt.