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Volksabstimmung · 24.11.2024Kantonal · Schaffhausen

C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?

57.4% JaNein 42.6%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
57.4% 14'118
Nein
42.6% 10'466
Beteiligung
64.9%

Stimmengewichtetes Resultat über 26 Gemeinden

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat

Stärkstes Ja

BFS

Stärkstes Nein

BFS
BeggingenSH37.4%
OberhallauSH39.6%
BuchbergSH40.9%
WilchingenSH45.4%
StettenSH46.2%

Resultat nach Kanton

1
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Schaffhausen57.4%64.9%26

Häufige Fragen

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?»?
Am 24.11.2024 wurde «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?» mit 14'118 Ja gegen 10'466 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 64.9%.
Wurde «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?» angenommen?
«C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?» wurde am 24.11.2024 landesweit angenommen.