Volksabstimmung · 24.11.2024Kantonal · Schaffhausen
C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?
57.4% JaNein 42.6%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
57.4% 14'118
Nein
42.6% 10'466
Beteiligung
64.9%
Stimmengewichtetes Resultat über 26 Gemeinden
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeNeinJaKein Resultat
Stärkstes Ja
BFSStärkstes Nein
BFSResultat nach Kanton
1| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Schaffhausen | 57.4% | 64.9% | 26 |
Häufige Fragen
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?»?
- Am 24.11.2024 wurde «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?» mit 14'118 Ja gegen 10'466 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 64.9%.
- Wurde «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?» angenommen?
- «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?» wurde am 24.11.2024 landesweit angenommen.