Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
Alle Menschen in der Schweiz profitieren von einer guten medizinischen Versorgung und erhalten die nötigen Behandlungen. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Seit ihrer Einführung 1996 sind diese Kosten und damit auch die Krankenkassenprämien stark gestiegen. Das liegt unter anderem an der Alterung der Bevölkerung, an neuen Therapien und Medikamenten und daran, dass diese mehr genutzt werden. Gründe dafür sind aber auch Fehlanreize und ineffiziente Strukturen.
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Die Initiative
Die Initiative will eine Kostenbremse einführen. Künftig sollen die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum vorgeben, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen. Der Bund muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern Massnahmen ergreifen, damit das Kostenwachstum im zulässigen Rahmen bleibt. Wie die Löhne und die Wirtschaftsentwicklung konkret gemessen und welche Massnahmen ergriffen würden, gibt die Initiative nicht vor. Dies müsste das Parlament im Gesetz festlegen.
Indirekter Gegenvorschlag
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der Bundesrat soll in Absprache mit den Akteuren im Gesundheitswesen alle vier Jahre festlegen, wie stark die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung höchstens steigen dürfen. Steigen sie stärker, müssten Bundesrat und Kantone korrigierende Massnahmen prüfen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Cerentino | 83.3% | TI |
| 2 | Bosco/Gurin | 76.2% | TI |
| 3 | Perrefitte | 74.3% | BE |
| 4 | Châtillon | 73.1% | JU |
| 5 | Soubey | 72.9% | JU |
| 6 | Grangettes | 72.3% | FR |
| 7 | Saulcy | 70.9% | JU |
| 8 | Cornol | 70.0% | JU |
| 9 | Mervelier | 69.7% | JU |
| 10 | Mettembert | 68.3% | JU |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Moutier | 62.9% | JU |
| 2 | District de Porrentruy | 61.6% | JU |
| 3 | District de Delémont | 61.4% | JU |
| 4 | District de Saint-Maurice | 58.6% | VS |
| 5 | District de la Gruyère | 58.4% | FR |
| 6 | District des Franches-Montagnes | 57.6% | JU |
| 7 | District de la Glâne | 57.2% | FR |
| 8 | Arrondissement administratif Jura bernois | 57.0% | BE |
| 9 | District de Monthey | 56.3% | VS |
| 10 | District de la Broye | 56.1% | FR |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Jura | 61.0% | 44.0% | 51 |
| 2 | Neuenburg | 54.0% | 44.1% | 24 |
| 3 | Wallis | 51.9% | 47.1% | 122 |
| 4 | Freiburg | 51.4% | 44.8% | 119 |
| 5 | Tessin | 50.5% | 51.5% | 100 |
| 6 | Solothurn | 40.0% | 45.0% | 104 |
| 7 | Bern | 39.9% | 43.3% | 329 |
| 8 | Schaffhausen | 39.6% | 67.5% | 26 |
| 9 | Genf | 37.1% | 53.1% | 45 |
| 10 | Basel-Landschaft | 37.0% | 48.2% | 86 |
| 11 | Basel-Stadt | 36.3% | 56.3% | 3 |
| 12 | Thurgau | 35.1% | 44.6% | 80 |
| 13 | St. Gallen | 34.4% | 43.2% | 75 |
| 14 | Luzern | 34.2% | 45.3% | 79 |
| 15 | Aargau | 33.0% | 43.7% | 196 |
| 16 | Zug | 32.9% | 52.4% | 11 |
| 17 | Zürich | 32.7% | 49.0% | 160 |
| 18 | Uri | 32.7% | 34.2% | 19 |
| 19 | Schwyz | 32.7% | 48.0% | 30 |
| 20 | Graubünden | 32.7% | 41.1% | 100 |
| 21 | Glarus | 31.5% | 42.1% | 3 |
| 22 | Nidwalden | 31.3% | 46.7% | 11 |
| 23 | Appenzell Ausserrhoden | 31.2% | 47.9% | 20 |
| 24 | Waadt | 28.5% | 49.6% | 300 |
| 25 | Obwalden | 27.8% | 48.6% | 7 |
| 26 | Appenzell Innerrhoden | 27.4% | 41.6% | 5 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Für das Komitee ist es nur mit einer Kostenbremse im Gesundheitswesen möglich, das Prämienwachstum nachhaltig zu bremsen. Denn Schuld an den seit Jahren steigenden Krankenkassenprämien sei die ungebremste Zunahme der Gesundheitskosten.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Für Bundesrat und Parlament ist die Kostenbremse zu starr. Nachvollziehbare Gründe für höhere Gesundheitskosten werden nicht berücksichtigt, zum Beispiel die Alterung der Bevölkerung oder medizinische Fortschritte. Der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament berücksichtigt diese Gründe.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 31 | 110 | 55 |
| Ständerat | 14 | 20 | 10 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Die Menschen in der Schweiz profitieren von einer guten Gesundheitsversorgung. Alle erhalten die nötigen medizinischen Behandlungen, wenn sie krank sind. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Seit ihrer Einführung 1996 sind die Kosten stark gestiegen, und mit ihnen die Krankenkassenprämien. Dies belastet grosse Teile der Bevölkerung zunehmend.
Die Initiative
Die Initiative verpflichtet den Bund, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen: Er muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenkassen und den Erbringern von medizinischen Leistungen dafür sorgen, dass die Kosten nicht viel stärker steigen, als die durchschnittlichen Löhne und die Gesamtwirtschaft wachsen.
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Rolle der Tarifpartner
Zu welchem Preis eine medizinische Leistung abgerechnet
werden kann, vereinbaren die Tarifpartner. Das sind zum einen
die Verbände der Krankenkassen und zum anderen die Verbände
der Leistungserbringer (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte,
Spitäler, Apotheken, Laboratorien, Pflegeheime). Die Tarifverträge
bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Die Initiative
fordert die Tarifpartner auf, Massnahmen zur Kostendämpfung
zu ergreifen.
Kostendämpfende Massnahmen zwingend
Beträgt das Kostenwachstum zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als 20 Prozent des Wachstums der Löhne und haben die Tarifpartner bis zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen ergriffen, müssen Bund und Kantone kostendämpfende Massnahmen beschliessen. Die Massnahmen müssen im folgenden Jahr wirken. Wie stark die Kosten längerfristig steigen dürfen, muss das Parlament im Gesetz festlegen.
Gesetz regelt die Umsetzung
Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse und der Massnahmen, mit denen Bund und Kantone die Kosten dämpfen sollen, wird im Initiativtext nicht näher ausgeführt. Das Parlament muss dies im Gesetz regeln.
Gründe für den Kostenanstieg
Der Anstieg der Gesundheitskosten hat mehrere Gründe. Erstens nimmt die Zahl der älteren Menschen zu und damit auch die Zahl chronisch kranker Personen, die mehr medizinische Behandlungen brauchen. Im Alter fallen deshalb vermehrt Gesundheitskosten an.[1] Bis 2050 dürfte sich die Zahl der Menschen über 80 in der Schweiz mehr als verdoppeln.[2] Zweitens können medizinische und technologische Fortschritte die Kosten erhöhen, weil es mehr und bessere Therapiemöglichkeiten gibt und diese auch mehr genutzt werden. Drittens bestehen im Gesundheitswesen Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und ineffiziente Strukturen, die dazu führen, dass viele Behandlungen durchgeführt werden, die medizinisch nicht begründbar sind. Schätzungen gehen hier von einem Einsparpotenzial von mehreren Milliarden Franken aus.[3]
Kostendämpfende Massnahmen des Bundesrats
Die Zuständigkeiten im Gesundheitswesen sind zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Die Kantone sind zum Beispiel für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten oder die Zahl der Spitäler zuständig. Der Bund hat in seinem Zuständigkeitsbereich in den letzten Jahren Massnahmen ergriffen, die die Kosten um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben. Dazu gehören etwa Preissenkungen bei Medikamenten sowie die Anpassung der Tarife für Laboranalysen oder ambulante medizinische Leistungen. 2018 hat der Bundesrat zudem zwei umfassende Kostendämpfungspakete beschlossen und dem Parlament 16 Massnahmen vorgeschlagen. Einige davon haben Mehrheiten erhalten und sind umgesetzt worden, einige werden derzeit noch im Parlament beraten.
[1] Bundesamt für Gesundheit: Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2022 (STAT KV 22), T 2.06 Bruttoleistungen nach Altersklasse und Geschlecht ( bag.admin.ch > Zahlen und Statistiken > Krankenversicherung: Statistiken > Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung).
[2] Bundesamt für Statistik (2020): Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz und der Kantone 2020–2050, S. 12 ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Zukünftige Entwicklung > Schweiz-Szenarien > Publikationen).
[3] Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie ZHAW und INFRAS (2019): Effizienzpotenzial bei den KVG-pflichtigen Leistungen ( bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Laufende Revisionsprojekte > KVG-Änderung: Vorgabe von Kostenzielen > Dokumente).
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2023 2286Wortlaut anzeigen
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
vom 29. September 2023
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 10. März 2020 eingereichten Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. November 2021,
beschliesst:
Art . 1
1 Die Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 117 Abs. 3 und 4
3 Er [der Bund] regelt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung so, dass sich mit wirksamen Anreizen die Kosten entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln. Er führt dazu eine Kostenbremse ein.
4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Art. 197 Ziff.12
12. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 und 4 (Kranken- und Unfallversicherung)
Liegt die Steigerung der durchschnittlichen Kosten je versicherte Person und Jahr in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwei Jahre nach Annahme von Artikel 117 Absätze 3 und 4 durch Volk und Stände mehr als ein Fünftel über der Entwicklung der Nominallöhne und haben die Krankenversicherer und die Leistungserbringer (Tarifpartner) bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Massnahmen zur Kostendämpfung festgelegt, so ergreift der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen zur Kostensenkung, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 29. September 2023
Der Präsident: Martin Candinas Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ständerat, 29. September 2023
Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller Die Sekretärin: Martina Buol
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2023 2286)
Quelle: Fedlex, BBl 2023 2286 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»»?
- Am 09.06.2024 wurde «Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»» mit 927'386 Ja gegen 1'563'769 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 46.2%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Jura (61.0%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (27.4%).
- Wurde «Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»» wurde am 09.06.2024 landesweit abgelehnt.