Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.
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Die Initiative
Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Santa Maria in Calanca | 45.8% | GR |
| 2 | Zumikon | 44.9% | ZH |
| 3 | Feldbrunnen-St. Niklaus | 43.9% | SO |
| 4 | Herrliberg | 43.6% | ZH |
| 5 | Küsnacht | 43.1% | ZH |
| 6 | Erlenbach | 42.9% | ZH |
| 7 | Zollikon | 42.3% | ZH |
| 8 | Vernate | 42.2% | TI |
| 9 | Horrenbach-Buchen | 40.7% | BE |
| 10 | Bütschwil-Ganterschwil | 39.9% | SG |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirk Meilen | 38.1% | ZH |
| 2 | Bezirk Höfe | 35.6% | SZ |
| 3 | Bezirk Horgen | 32.7% | ZH |
| 4 | Bezirk Gersau | 32.2% | SZ |
| 5 | Bezirk Küssnacht (SZ) | 32.1% | SZ |
| 6 | Region Maloja | 31.4% | GR |
| 7 | Bezirk Stein | 31.0% | SH |
| 8 | Bezirk Schaffhausen | 30.7% | SH |
| 9 | Bezirk Dietikon | 30.7% | ZH |
| 10 | Bezirk Affoltern | 30.7% | ZH |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Zürich | 30.5% | 62.1% | 160 |
| 2 | Zug | 30.1% | 65.7% | 11 |
| 3 | Schaffhausen | 29.8% | 73.3% | 26 |
| 4 | Appenzell Innerrhoden | 29.3% | 58.1% | 5 |
| 5 | Schwyz | 29.2% | 64.1% | 30 |
| 6 | Nidwalden | 28.2% | 63.4% | 11 |
| 7 | Basel-Stadt | 27.8% | 66.8% | 3 |
| 8 | Appenzell Ausserrhoden | 27.4% | 60.0% | 20 |
| 9 | Obwalden | 27.2% | 64.8% | 7 |
| 10 | Luzern | 27.1% | 59.9% | 79 |
| 11 | St. Gallen | 26.8% | 58.5% | 75 |
| 12 | Thurgau | 26.8% | 57.4% | 80 |
| 13 | Basel-Landschaft | 26.7% | 60.8% | 86 |
| 14 | Graubünden | 26.5% | 56.5% | 100 |
| 15 | Aargau | 26.2% | 58.5% | 196 |
| 16 | Solothurn | 25.8% | 60.4% | 104 |
| 17 | Bern | 24.9% | 58.0% | 329 |
| 18 | Glarus | 24.9% | 56.3% | 3 |
| 19 | Tessin | 24.6% | 60.0% | 100 |
| 20 | Wallis | 23.8% | 65.5% | 122 |
| 21 | Uri | 22.8% | 62.0% | 19 |
| 22 | Genf | 22.2% | 60.2% | 45 |
| 23 | Freiburg | 19.6% | 61.3% | 119 |
| 24 | Neuenburg | 18.5% | 59.5% | 24 |
| 25 | Jura | 15.1% | 61.5% | 51 |
| 26 | Waadt | 14.9% | 63.6% | 300 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Für das Initiativkomitee ist klar: Die AHV ist in finanzieller Schieflage – tun wir nichts, sind die Renten in Gefahr. Die Renteninitiative entschärfe diese Gefahr, ohne dass Rentenkürzungen, zusätzliche Steuern oder weitere Verschuldung nötig würden. Sie sei die beste Lösung, moderat, sozial und fair für alle Generationen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Mit der Initiative würde das Rentenalter künftig allein durch eine mathematische Formel bestimmt. Ein solcher Automatismus ist für Bundesrat und Parlament zu starr. Bei der Festlegung des Rentenalters müssen stets verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 40 | 143 | 11 |
| Ständerat | 11 | 32 | 1 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Finanzen der AHV bis 2030 stabilisiert
Die AHV ist das Fundament der Altersvorsorge. Die Menschen in der Schweiz müssen sich auf ihre Renten verlassen können. Um die Renten zu sichern, haben Bundesrat und Parlament in den letzten fünf Jahren zwei Reformen beschlossen. Diese erhöhen die Einnahmen und senken die Ausgaben der AHV. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und ab 2025 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Das Volk hat diesen Reformen zugestimmt. Damit sind die Finanzen der AHV bis etwa 2030 stabilisiert.[1]
Herausforderungen der AHV
Für die Zeit nach 2030 sind weitere Massnahmen notwendig, um die Renten zu sichern. Vor allem aus zwei Gründen: Erstens wächst die Zahl der Rentnerinnen und Rentner schneller als die Zahl der Erwerbstätigen, welche die Renten finanzieren. Zweitens steigt die Lebenserwartung, und deswegen müssen die Renten länger ausbezahlt werden. Das Parlament hat den Bundesrat deshalb bereits damit beauftragt, eine weitere Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit nach 2030 zu erarbeiten.
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Initiative
Die Initiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern und einen Automatismus zur Berechnung des Rentenalters in der Verfassung verankern. Sie sieht zwei Etappen vor:
Rentenalter 66 bis 2033
Zuerst soll das Rentenalter für Männer und Frauen auf 66 Jahre erhöht werden. Dies würde schrittweise von 2028 bis 2033 geschehen.
Rentenalter an Lebenserwartung gebunden
Nach 2033 soll das Rentenalter automatisch weiter steigen, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung zunimmt. Die Erhöhung des Rentenalters soll dem Anstieg der Lebenserwartung allerdings nicht eins zu eins folgen, sondern nur zu 80 Prozent. Rein rechnerisch würde das beispielsweise bedeuten, dass bei einem Anstieg der Lebenserwartung um einen Monat das Rentenalter um 0,8 Monate erhöht würde. Wie dieser Automatismus genau ausgestaltet wäre, müssten Bundesrat und Parlament bei der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung festlegen.
Maximal zwei Monate pro Jahr
Die Erhöhung des Rentenalters dürfte ab 2033 nicht mehr als zwei Monate pro Jahr betragen, auch wenn der Anstieg der Lebenserwartung eine stärkere Erhöhung erfordern würde. Jede Erhöhung müsste den betroffenen Personen fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters mitgeteilt werden.
Rentenalter 67 im Jahr 2043
Massgeblich für die Bestimmung des Rentenalters wäre die durchschnittliche Lebenserwartung der Schweizer Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren. Derzeit können 65-Jährige im Durchschnitt mit noch rund 22 Lebensjahren rechnen. Laut den Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung weiter steigen wird – und zwar um etwas mehr als einen Monat pro Jahr. Trifft das zu, so würde das Rentenalter gemäss dem Automatismus der Initiative bis ins Jahr 2043 auf 67 Jahre ansteigen.[2]
Finanzielle Auswirkungen der Initiative
Die Erhöhung des Rentenalters würde in der AHV zu höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben führen: Weil die Menschen länger arbeiten, bezahlen sie länger AHV-Beiträge und beziehen erst später eine Rente. Ab dem Jahr 2033, wenn das Rentenalter 66 erreicht wäre, würde die Rechnung der AHV voraussichtlich um jährlich rund 2 Milliarden Franken entlastet. Danach würde die AHV mit jeder automatischen Erhöhung des Rentenalters zusätzlich erheblich entlastet. Die Rentenaltererhöhung allein generiert aus heutiger Sicht aber nicht genug finanzielle Mittel zur langfristigen Sicherung der AHV-Finanzen. Das zeigen Projektionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen zur möglichen langfristigen Entwicklung der AHV-Finanzen.[3]
Auswirkungen auf die IV
Die Initiative hat auch Auswirkungen auf die Invalidenversicherung. IV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten eine AHV-Rente, sobald sie das Rentenalter erreichen. Könnten sie die AHV-Altersrente erst später beziehen, erhielten sie ihre Rente entsprechend länger von der IV. Im Jahr 2033, wenn das Rentenalter 66 erreicht wäre, würde das in der IV zu zusätzlichen Kosten von jährlich rund 200 Millionen Franken führen. Danach würden diese zusätzlichen Kosten mit jeder Erhöhung des Rentenalters weiter ansteigen.
[1] Berechnungen des Bundeamtes für Sozialversicherungen BSV ( bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Reformen & Revisionen > Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge»)
[2] «Lebenserwartung, 2000–2022», Bundesamt für Statistik BFS ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Geburten und Todesfälle > Lebenserwartung > Tabellen); Berechnungen des Bundeamtes für Sozialversicherungen BSV ( bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Reformen & Revisionen > Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge»)
[3] Bericht des BSV vom 25.04.2023 zuhanden der SGK-N zu den Auswirkungen der Renteninitiative auf die Finanzen der AHV bis 2050 ( parlament.ch > Geschäfts-Nr. 22.054 > öffentliche Kommissionsunterlagen)
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2023 1520Wortlaut anzeigen
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
vom 16. Juni 2023
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 16. Juli 2021 eingereichten Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 2022,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 112 Abs. 2 Bst. a ter
2 Er [der Bund] beachtet dabei [beim Erlass der Vorschriften über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge] folgende Grundsätze:
a ter . Das Rentenalter ist an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren gebunden; diese Lebenserwartung am 1. Januar des vierten Jahres nach Inkrafttreten dieser Bestimmung wird als Referenzwert festgesetzt; das Rentenalter entspricht der Differenz zwischen der Lebenserwartung und dem Referenzwert, multipliziert mit dem Faktor 0,8 zuzüglich 66; die Anpassung des Rentenalters erfolgt jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten; das Rentenalter wird den betroffenen Personen fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bekannt gegeben.
Art. 197 Ziff. 12
12. Übergangsbestimmung zu Art. 112 Abs. 2 Bst. a ter (Rentenalter)
1 Ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach Annahme von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe a ter wird das Rentenalter für Männer in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Jahr erhöht, bis es 66 Jahre beträgt.
2 Ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach Annahme von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe a ter wird das Rentenalter für Frauen in Schritten von jeweils vier Monaten pro Jahr erhöht, bis es dem Rentenalter für Männer entspricht. Anschliessend wird das Rentenalter für Frauen in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Jahr erhöht, bis es 66 Jahre beträgt.
3 Ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach Annahme von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe a ter wird das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren gebunden.
4 Sind die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe a ter drei Jahre nach dessen Annahme noch nicht in Kraft getreten, erlässt der Bundesrat auf den 1. Januar des vierten auf die Annahme folgenden Jahres die erforderlichen Ausführungsbestimmungen durch Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen. Der Bundesrat kann in der Verordnung von der Gesetzgebung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung abweichen.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Ständerat, 16. Juni 2023
Die Präsidentin: Brigitte Häberli-Koller Die Sekretärin: Martina Buol
Nationalrat, 16. Juni 2023
Der Präsident: Martin Candinas Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2023 1520)
Quelle: Fedlex, BBl 2023 1520 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»»?
- Am 03.03.2024 wurde «Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»» mit 808'578 Ja gegen 2'393'930 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 60.5%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Zürich (30.5%), das stärkste Nein aus Waadt (14.9%).
- Wurde «Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»» wurde am 03.03.2024 landesweit abgelehnt.