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Volksabstimmung · 15.05.2022Eidgenössische Vorlage

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

71.5% JaNein 28.5%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
71.5% 1'523'005
Nein
28.5% 607'673
Beteiligung
39.3%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?

Ausgangslage

Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über zehn Jahren mit Frontex zusammen. Seit Ende 2019 wird Frontex in der EU ausgebaut. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die Schweiz sich am Ausbau von Frontex beteiligt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass die Schweiz angebliche Menschenrechtsverletzungen durch Frontex mitverantwortet, indem sie die Agentur finanziell unterstützt.

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Die Vorlage

Mit dem Ausbau erhält Frontex mehr Geld und mehr Per- sonal. Dazu kommen neue Aufgaben im Bereich der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. Zudem wird die unabhängige Stelle für Grundrechte aufgestockt. Sie trägt dazu bei, dass bei Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen die Rechte aller gewahrt werden. Mit der Vorlage von Bundesrat und Parlament übernimmt die Schweiz ihren Anteil an dieser Reform. Ihr finanzieller Beitrag an Frontex steigt schrittweise an. Auch wird sie mehr Personal und Material zur Verfügung stellen. Falls die Schweiz diese Schengen-Weiterentwicklung ablehnt, endet ihre Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin- Staaten automatisch – es sei denn, die EU-Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Vinzel95.9%VD
2Villars-Epeney93.1%VD
3Pailly90.9%VD
4Bussy-sur-Moudon90.0%VD
5Chavannes-sur-Moudon89.8%VD
6Duillier89.2%VD
7Bougy-Villars88.7%VD
8Nusshof88.6%BL
9Ursins88.5%VD
10Kammersrohr88.2%SO

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Zug77.1%45.1%11
2Freiburg75.2%32.8%119
3Wallis75.2%38.0%122
4Basel-Landschaft75.1%38.8%86
5Nidwalden74.4%43.6%11
6Waadt74.4%40.8%300
7Aargau72.9%37.8%196
8Thurgau72.9%38.4%80
9Obwalden72.6%38.7%7
10Neuenburg72.3%36.6%24
11Solothurn72.2%39.3%104
12Graubünden72.2%45.9%100
13Zürich71.9%46.1%160
14St. Gallen71.7%37.2%75
15Jura71.7%44.4%51
16Luzern71.6%38.9%79
17Appenzell Innerrhoden70.2%32.9%5
18Uri70.1%29.9%19
19Bern69.9%33.8%329
20Appenzell Ausserrhoden69.9%41.7%20
21Glarus69.3%38.9%3
22Schwyz68.7%43.3%30
23Schaffhausen67.4%64.2%26
24Basel-Stadt66.4%51.6%3
25Tessin66.3%40.6%100
26Genf63.5%47.4%45

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Für Bundesrat und Parlament steht fest: Frontex ist wichtig für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen und die Sicherheit im Schengen-Raum. Das liegt auch im Interesse der Schweiz. Mit ihrer Teilnahme an Frontex übernimmt sie Verantwortung und gestaltet mit. Bei einem Nein riskiert die Schweiz ihren Ausschluss aus Schengen/Dublin.

admin.ch/frontex

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung des Referendumskomitees

EmpfehlungNein

Für das Komitee ist Frontex mitverantwortlich für Gewalt, Elend und Tod an den Aussengrenzen Europas. Trotzdem sei geplant, Frontex massiv auszubauen – auch mit Geld aus der Schweiz. Wer es ernst meine mit dem Schutz für Flüchtende, müsse den Frontex-Ausbau stoppen.

frontex-referendum.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat888028
Ständerat30140

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage

Die Schweiz ist seit 2008 beim Schengen-Verbund dabei (siehe Kasten «Die Schweiz und Schengen/Dublin»). Zum Schengen- Raum gehören die meisten EU-Länder sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Grundsätzlich besteht innerhalb des Schengen-Raums Reisefreiheit; es gibt keine systematischen Grenzkontrollen. Deshalb arbeiten die Schengen-Staaten bei der Sicherheit verstärkt zusammen, namentlich die Justiz- und Polizeibehörden. Für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen sind alle Staaten gemeinsam verantwortlich. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Staaten dabei operativ, auch bei der Kontrolle der Migration. Die Schweiz beteiligt sich seit 2011 an Frontex. Die Migrationskrise 2015 hat gezeigt, dass die finanziellen und personellen Mittel von Frontex nicht ausreichen. Die EU hat deshalb beschlossen, Frontex weiter auszubauen. Sie setzt die Reform bereits seit Ende 2019 um. Mit der Vorlage von Bundesrat und Parlament übernimmt die Schweiz ihren Anteil am Ausbau von Frontex.

Kontrolle der Aussengrenzen

Die Kontrolle ihrer Aussengrenzen ist Sache der einzelnen Schengen-Staaten; ihre Souveränität ist gewahrt. Frontex unterstützt die Staaten dabei, zum Beispiel bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der unkontrollierten Migration sowie bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. Die Agentur stellt den Staaten dafür bei Bedarf Fachleute oder Ausrüstung wie Schiffe oder Flugzeuge zur Verfügung. Zudem erarbeitet sie Lageanalysen und stellt diese den Schengen-Staaten zur Verfügung.

Ganzen Text anzeigen

Schutz der Grundrechte

Frontex muss die Grundrechte achten. Dafür wurden 2011 das Amt der oder des Grundrechtsbeauftragten geschaffen und das Konsultationsforum für Grundrechte eingesetzt. Seit 2021 unterstützen auch zwei Schweizer Expertinnen den Grundrechtsbeauftragten. Das Konsultationsforum besteht unter anderem aus internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen und berät Frontex in Grundrechtsfragen. Beschwerden können bei Frontex oder den Schengen-Staaten eingereicht werden. Alle Meldungen über allfällige Verletzungen von Grundrechten werden vom Grundrechtsbeauftragten untersucht.

Die Rolle der Schweiz Personelle und finanzielle Beteiligung

Die Schweiz beteiligt sich seit über zehn Jahren personell und finanziell an Frontex-Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen. Bund und Kantone stellen Frontex Personal zur Verfügung – bei Bedarf uniformiert und bewaffnet. Im Schnitt hat die Schweiz bis 2021 jährlich gut sechs Vollzeitstellen bei- gesteuert. Finanziell unterstützt sie Frontex anteilsmässig, wie es im Abkommen zu Schengen vereinbart wurde und auch für andere Bereiche der Schengen-Zusammenarbeit gilt. Der jährliche Beitrag ist schrittweise angestiegen; 2021 zahlte die Schweiz 24 Millionen Franken.

Grenzkontrolle und Sicherheit

Die von der Schweiz zur Verfügung gestellten Expertinnen und Experten unterstützen die Schengen-Staaten unter anderem als Dokumentenspezialisten und Hundeführerinnen oder sie befragen ankommende Migrantinnen und Migranten. So prüfen sie zum Beispiel, ob ein Verdacht auf Menschenschmuggel, grenzüberschreitende Kriminalität oder Terrorismus besteht.

Rückkehr

Die Schweiz beteiligt sich an den von Frontex koordinierten und finanzierten EU-Sammelflügen für die Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. So kann sie Ressourcen und Flugkosten einsparen. Seit 2018 unterstützt sie auch andere Schengen-Staaten bei der Identifikation von ausreisepflichtigen Personen und der Beschaffung von Reisepapieren sowie bei Rückführungen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, dass Personen, die den Schengen-Raum verlassen müssen, nicht von einem Schengen-Staat in den nächsten weiterreisen. Die Asylund Wegweisungsentscheide werden von den einzelnen Staaten getroffen und nicht von Frontex.

Mitentscheidung im Verwaltungsrat

Die Schweiz als Schengen-Staat ist im Verwaltungsrat von Frontex vertreten und entscheidet bei Themen mit, die sie direkt betreffen, zum Beispiel bei Fragen zum Personal oder zur Ausrüstung. Im Verwaltungsrat setzt sich die Schweiz auch dafür ein, dass die Grundrechte eingehalten werden.

Was ändert sich mit dem Ausbau von Frontex? Personelle Auswirkungen

Bis 2027 sollen Frontex für die Kontrolle der Schengen- Aussengrenzen und im Bereich Rückkehr bis zu 10 000 Personen als Reserve zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei um 3000 Frontex-Angestellte und 7000 Fachkräfte, die durch die Schengen-Staaten bereitgestellt werden. Auf diese Reserve wird nur dann zurückgegriffen, wenn sie gebraucht wird. Mit der Reform wird sich auch die Schweiz personell stärker beteiligen. Der Umfang des Personaleinsatzes der Schweiz wird sich voraussichtlich bis 2027 schrittweise erhöhen; abhängig vom Bedarf werden es dann bis zu rund 40 Vollzeitstellen sein. [1]

Finanzielle Auswirkungen

Parallel zum Ausbau von Frontex steigen die Beitragszahlungen der Schweiz bis 2027 schrittweise an. Von 24 Millionen Franken im Jahr 2021 steigt der Beitrag bis 2027 auf schätzungsweise 61 Millionen Franken. [2]

Stärkung Grundrechtsschutz

Mit der Reform erhält die oder der Grundrechtsbeauftragte von Frontex neu 40 Grundrechtsbeobachterinnen und -beobachter. Diese beaufsichtigen die Aktivitäten vor Ort, um allfällige Grundrechtsverstösse festzustellen. Bei Verletzungen der Grundrechte leiten sie Massnahmen ein.

Was geschieht bei einem Nein?

Lehnt die Schweiz die Reform ab, endet ihre Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch – es sei denn, die EU-Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen. Das Ende dieser Zusammenarbeit hätte schwerwiegende Folgen für die Sicherheit, das Asylwesen, den Grenzverkehr, den Tourismus und für die gesamte Wirtschaft. Polizei und Zoll hätten keinen Zugriff mehr auf Informationsoder Fahndungssysteme von Schengen und Dublin. Die Schweiz müsste Asylgesuche, die von einem europäischen Land bereits abgelehnt wurden, wieder prüfen. Die Schweizer Landesgrenze würde zur Schengen-Aussengrenze mit systematischen Grenzkontrollen. Reisende aus Ländern ausserhalb von Europa müssten zusätzlich zum Schengen-Visum ein Visum für die Schweiz beantragen, was sie von einem Besuch der Schweiz abhalten könnte. Laut einem Bericht des Bundesrates würde der Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen- und Dublin-Verbund die Schweizer Volkswirtschaft jährlich Milliarden Franken kosten [3].

[1] Botschaft des Bundesrates vom 26. August 2020 zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und zu einer Änderung des Asylgesetzes; BBl 2020 7105 Ziff. 7.6 ( admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt > Ausgaben Bundesblatt).

[2] Berechnungen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Der jährliche Beitrag der Schweiz entspricht rund 4,5 % des Frontex-Budgets.

[3] Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz, Bericht des Bundesrates vom 21. Februar 2018 in Erfüllung des Postulats 15.3896 ( parlament.ch > 15.3896 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses).

[4] Geregelt in Art. 7 des Abkommens vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands; SR 0.362.31 ( admin.ch > Bundesrecht > Systematische Rechtssammlung).

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2021 2333

Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 2333)

Quelle: Fedlex, BBl 2021 2333 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)»?
Am 15.05.2022 wurde «Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)» mit 1'523'005 Ja gegen 607'673 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 39.3%.
Wie stimmten die Kantone über «Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)» ab?
Das stärkste Ja kam aus Zug (77.1%), das stärkste Nein aus Genf (63.5%).
Wurde «Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)» angenommen?
«Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)» wurde am 15.05.2022 landesweit angenommen.