Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) annehmen?
Ausgangslage
In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden. In der Mehrheit der Fälle sprechen sie sich gegen eine Organspende aus.
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Die Vorlage
Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Gleichwohl werden in diesem Fall die Angehörigen einbezogen. Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvor- schlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Auch diese verlangt den Wechsel zur Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass das geänderte Transplantationsgesetz in Kraft tritt. Weil gegen das Gesetz ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Mauraz | 100.0% | VD |
| 2 | Rueyres | 94.2% | VD |
| 3 | Arnex-sur-Nyon | 93.7% | VD |
| 4 | La Chaux (Cossonay) | 92.7% | VD |
| 5 | Chevilly | 92.1% | VD |
| 6 | Treycovagnes | 91.9% | VD |
| 7 | Saint-Saphorin | 91.8% | VD |
| 8 | Démoret | 91.8% | VD |
| 9 | Saint-Livres | 91.7% | VD |
| 10 | Lovatens | 90.9% | VD |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Lavaux-Oron | 82.5% | VD |
| 2 | District de Lausanne | 82.5% | VD |
| 3 | District du Gros-de-Vaud | 82.3% | VD |
| 4 | District de Nyon | 81.8% | VD |
| 5 | District de Morges | 81.6% | VD |
| 6 | District de l'Ouest lausannois | 80.2% | VD |
| 7 | District de la Riviera-Pays-d'Enhaut | 80.2% | VD |
| 8 | District du Jura-Nord vaudois | 80.2% | VD |
| 9 | District d'Aigle | 80.0% | VD |
| 10 | District de la Glâne | 78.1% | FR |
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Waadt | 81.3% | 41.0% | 300 |
| 2 | Genf | 78.5% | 47.4% | 45 |
| 3 | Neuenburg | 77.2% | 36.7% | 24 |
| 4 | Jura | 75.5% | 44.9% | 51 |
| 5 | Freiburg | 73.3% | 33.2% | 119 |
| 6 | Wallis | 72.4% | 38.1% | 122 |
| 7 | Tessin | 65.5% | 40.6% | 100 |
| 8 | Basel-Stadt | 60.9% | 51.6% | 3 |
| 9 | Graubünden | 58.3% | 47.1% | 100 |
| 10 | Luzern | 56.6% | 39.5% | 79 |
| 11 | Zürich | 55.7% | 46.6% | 160 |
| 12 | Nidwalden | 55.1% | 44.2% | 11 |
| 13 | Basel-Landschaft | 55.1% | 39.3% | 86 |
| 14 | Zug | 54.9% | 45.7% | 11 |
| 15 | Bern | 54.8% | 33.8% | 329 |
| 16 | St. Gallen | 53.3% | 37.7% | 75 |
| 17 | Uri | 53.0% | 30.1% | 19 |
| 18 | Aargau | 52.8% | 38.1% | 196 |
| 19 | Glarus | 52.6% | 39.4% | 3 |
| 20 | Solothurn | 52.1% | 39.6% | 104 |
| 21 | Obwalden | 51.6% | 39.2% | 7 |
| 22 | Thurgau | 50.6% | 38.7% | 80 |
| 23 | Schaffhausen | 49.4% | 64.5% | 26 |
| 24 | Appenzell Ausserrhoden | 49.4% | 42.4% | 20 |
| 25 | Appenzell Innerrhoden | 48.9% | 33.2% | 5 |
| 26 | Schwyz | 48.2% | 43.8% | 30 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Eine Organspende kann Leben retten. Für Bundesrat und Parlament ist es darum wichtig, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angehörigen und entlastet sie in einer schwierigen Situation.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung des Referendumskomitees
EmpfehlungNein
Laut dem Komitee gibt es mit dem neuen Gesetz immer Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Das verletze das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 141 | 44 | 11 |
| Ständerat | 31 | 12 | 1 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Eine Organspende kann die Gesundheit und die Lebensqualität von Menschen, die auf ein neues Organ angewiesen sind, entscheidend verbessern. Viele von ihnen können überhaupt nur dank eines gespendeten Organs weiterleben. In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz jährlich im Schnitt rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. [1] Der Bedarf ist allerdings deutlich grösser: Ende 2021 befanden sich in der Schweiz 1434 Menschen auf der Warteliste. [2] Je nach Organ beträgt die Wartezeit mehrere Monate, manchmal sogar Jahre.
Tiefe Spendezahlen trotz Fortschritten
Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, hat der Bundesrat 2013 den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen » lanciert. In Zusammenarbeit mit den Kantonen wurde etwa die Ausbildung der Fachpersonen optimiert, wurden schweizweit einheitliche Richtlinien und Checklisten eingeführt und wurde die Information verstärkt. Damit konnte die Zahl der gespendeten Organe schrittweise erhöht werden. Im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern ist sie jedoch nach wie vor tief. [3] Umfragen zeigen aber, dass eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die Organspende grundsätzlich befürwortet. [4] Bundesrat und Parlament wollen deshalb die Organspende anders regeln.
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Heute gilt die Zustimmungslösung
Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Das heisst: Die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt. Häufig ist der Wille der betroffenen Person nicht bekannt. Liegt keine Äusserung vor, müssen die Angehörigen im Sinne der betroffenen Person entscheiden. In dieser Situation lehnen die Angehörigen in einer Mehrheit der Fälle eine Organspende ab. Weil die Angehörigen einbezogen werden, spricht man auch von der «erweiterten Zustimmungslösung».
Einführung der Widerspruchslösung
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll die Widerspruchslösung eingeführt werden. Damit gilt: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten. Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist.
Angehörige werden weiterhin einbezogen
Die Angehörigen werden aber auch künftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat («erweiterte Widerspruchslösung»). Sie werden gefragt, ob ihnen der Wille der Person bekannt ist, etwa aus Gesprächen. Sie können eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Hat die Person ihren Willen nicht festgehalten und sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden.
Organspende von Kindern und Jugendlichen geregelt
Personen ab 16 Jahren können ihren Willen zur Spende wie bis anhin selbstständig festhalten. Bei unter 16-jährigen Personen entscheiden weiterhin die Eltern. Sie haben bei ihrem Entscheid jedoch die Meinung des Kindes zu berücksichtigen.
Bund schafft neues Register
Um den Willen einfach, sicher und datenschutzkonform festzuhalten, wird der Bund ein neues Register schaffen. Darin kann sich jede Person eintragen, wenn sie eine Organspende nach dem Tod ablehnt. Es ist aber auch möglich, die Zustimmung festzuhalten oder die Zustimmung auf bestimmte Organe einzuschränken. Eine Person kann ihren Eintrag jederzeit ändern.
Regelmässige Information der Bevölkerung
Die Bevölkerung muss über den Wechsel zur Widerspruchslösung informiert sein. Deshalb schreibt das Gesetz eine umfassende und regelmässige Information über die neue Regelung vor. Die Information muss alle Bevölkerungsgruppen erreichen und so aufbereitet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und verständlich ist.
Voraussetzungen für eine Spende bleiben gleich
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Spende
bleiben gleich wie heute:
Weitverbreitete Widerspruchslösung
In den meisten europäischen Ländern gilt die Widerspruchslösung, zum Teil mit, zum Teil ohne Einbezug der Angehörigen. Beispiele sind Österreich, Italien, Frankreich oder Spanien. In diesen Ländern ist der Anteil der Personen, die nach dem Tod ihre Organe spenden, im Schnitt höher als in Ländern mit der Zustimmungslösung. [5] Länder mit einer Zustimmungslösung wie die Schweiz, Deutschland, Irland oder Litauen weisen deutlich tiefere Spenderaten auf. Neben dem Modell der Willensäusserung können auch andere Faktoren die Zahl der Organspenden erhöhen, etwa die Ressourcen in den Spitälern und die Ausbildung des Fachpersonals. Deshalb gibt es auch unter den Ländern, in denen die Widerspruchslösung gilt, solche mit einer tiefen Spenderate.
Was passiert bei einem Nein?
Die Änderung des Transplantationsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese verlangt ebenfalls die Einführung der Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde vom Initiativkomitee unter der Bedingung zurückgezogen, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Gegen diesen ist das Referendum zustande gekommen. Deshalb wird nun über die Änderung des Transplantationsgesetzes abgestimmt. Wird es angenommen, so setzt es der Bundesrat in Kraft und die Volksinitiative ist definitiv zurückgezogen. Wird das geänderte Transplantationsgesetz hingegen abgelehnt, so gelangt die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» zur Abstimmung, es sei denn, das Initiativkomitee zieht sie endgültig zurück.
[1] Hinzu kommen jährlich rund 100 Organe, die von lebenden Personen gespendet wurden. Die Lebendspenden sind von der Änderung des Transplantationsgesetzes nicht betroffen. ( bag.admin.ch/ zahlen-tx-organe)
[2] Davon war die Hälfte in einem gesundheitlichen Zustand, der eine Transplantation zuliess. ( bag.admin.ch/zahlen-tx-organe)
[3] Newsletter Transplant, International figures on donation and transplantation 2020, European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) ( edqm.eu > Transfusion & Transplantation > Transplantation > Reports and Publications)
[4] Gesundheitsbefragungen (SGB) des Bundesamts für Statistik ( bag.admin.ch > Zahlen & Statistiken > Transplantationsmedizin > Einstellung der Bevölkerung)
[5] Faktenblatt des Bundesamts für Gesundheit BAG «Organspenderaten im europäischen Vergleich» ( bag.admin.ch/widerspruchsloesung)
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2021 2328Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 2328)
Quelle: Fedlex, BBl 2021 2328 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)»?
- Am 15.05.2022 wurde «Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)» mit 1'319'276 Ja gegen 872'119 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 39.7%.
- Wie stimmten die Kantone über «Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Waadt (81.3%), das stärkste Nein aus Schwyz (48.2%).
- Wurde «Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)» angenommen?
- «Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)» wurde am 15.05.2022 landesweit angenommen.