Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
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Ausgangslage
Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt, wie in sehr vielen anderen Ländern auch. Sie werden eingesetzt, um Medikamente und Therapien zu entwickeln, mit denen Krankheiten von Menschen und Tieren besser behandelt werden können. Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Zudem muss der Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigen. Ausserdem dürfen die Forscherinnen und Forscher in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.
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Die Vorlage
Die Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt schliesslich, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden. Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden, weder für Menschen noch für Tiere. Dazu gehören zum Beispiel auch Impfstoffe. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Distretto di Mendrisio | 33.1% | TI |
| 2 | Distretto di Locarno | 32.3% | TI |
| 3 | Region Moesa | 31.8% | GR |
| 4 | Distretto di Lugano | 31.6% | TI |
| 5 | Distretto di Vallemaggia | 31.3% | TI |
| 6 | Distretto di Bellinzona | 29.7% | TI |
| 7 | Distretto di Leventina | 29.6% | TI |
| 8 | Bezirk Vorderland | 28.8% | AR |
| 9 | Distretto di Riviera | 28.6% | TI |
| 10 | Bezirk Schaffhausen | 27.2% | SH |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Tessin | 31.5% | 45.7% | 100 |
| 2 | Schaffhausen | 25.6% | 67.0% | 26 |
| 3 | Genf | 24.2% | 46.9% | 45 |
| 4 | Appenzell Ausserrhoden | 23.7% | 47.2% | 20 |
| 5 | Jura | 23.0% | 38.0% | 51 |
| 6 | Neuenburg | 22.4% | 40.9% | 24 |
| 7 | Glarus | 22.2% | 45.0% | 3 |
| 8 | Graubünden | 22.1% | 40.7% | 100 |
| 9 | Thurgau | 22.1% | 44.0% | 80 |
| 10 | St. Gallen | 21.9% | 43.4% | 75 |
| 11 | Bern | 21.2% | 44.9% | 329 |
| 12 | Solothurn | 21.0% | 43.2% | 104 |
| 13 | Freiburg | 20.7% | 39.2% | 119 |
| 14 | Zürich | 20.3% | 48.8% | 160 |
| 15 | Basel-Stadt | 20.0% | 56.3% | 3 |
| 16 | Aargau | 20.0% | 42.7% | 196 |
| 17 | Luzern | 18.9% | 45.5% | 79 |
| 18 | Wallis | 18.6% | 44.1% | 122 |
| 19 | Waadt | 18.4% | 47.1% | 300 |
| 20 | Appenzell Innerrhoden | 18.3% | 41.2% | 5 |
| 21 | Schwyz | 17.7% | 46.2% | 30 |
| 22 | Uri | 17.4% | 38.2% | 19 |
| 23 | Zug | 17.4% | 51.2% | 11 |
| 24 | Basel-Landschaft | 17.4% | 44.1% | 86 |
| 25 | Nidwalden | 16.8% | 47.3% | 11 |
| 26 | Obwalden | 16.6% | 46.7% | 7 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Für das Komitee ist es nicht entschuldbar, wenn nichtzustimmungsfähige Tiere und Menschen für Experimente missbraucht werden. Kein Tier oder Mensch könne verlässliche Vorhersagen für ein anderes Lebewesen liefern. Die Forscherinnen und Forscher könnten ihre Erkenntnisse auch mit leidfreien Ansätzen erreichen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Für Bundesrat und Parlament hat ein Verbot von Tierversuchen massive Nachteile für die Schweiz. Die Menschen und Tiere könnten von vielen neuen medizinischen Therapien nicht mehr profitieren. Forschung und Entwicklung würden sehr stark eingeschränkt und Arbeitsplätze wären gefährdet
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 0 | 195 | 0 |
| Ständerat | 0 | 42 | 2 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Tierversuche
Tierversuche dienen unter anderem dazu, Krankheiten zu erforschen, die Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten zu überprüfen oder die Vorgänge im Körper besser zu verstehen. Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche.[1] Ein Tierversuch darf nur durchgeführt werden, wenn er mehrere gesetzliche Anforderungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem:
– Der Versuch darf nur stattfinden, wenn gleichwertige Erkenntnisse anders nicht gewonnen werden können.
– Die Belastung der Tiere muss so gering wie möglich sein.
– Der mögliche Nutzen für die Gesellschaft muss gewichtig sein.
– Es dürfen nicht mehr Tiere als notwendig eingesetzt werden.
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Forschung am Menschen
Die Forschung am Menschen ist detailliert geregelt, um Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen zu schützen. Sie ist nur dann erlaubt, wenn sie mehrere Bedingungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem:
– Interesse, Gesundheit und Wohlergehen des einzelnen Menschen müssen Vorrang haben gegenüber den Interessen der Wissenschaft und der Gesellschaft.
– Forschung mit Personen ist nur erlaubt, wenn gleichwertige Erkenntnisse anders nicht gewonnen werden können.
– Die beteiligten Personen müssen gut informiert und einverstanden sein.
– Die Forschung muss von einer kantonalen Ethikkommission vorgängig geprüft und bewilligt werden.
Zusätzliche Bedingungen gelten für die Forschung mit urteilsunfähigen Personen. Dazu zählen unter anderem Kleinkinder.
Prüfung von Gesuchen für Tierversuche
Jedes Gesuch für die Durchführung eines Tierversuchs wird von einer kantonalen Tierversuchskommission geprüft. In diesen Kommissionen sind auch Tierschutzorganisationen vertreten. Die Kommissionen prüfen insbesondere, ob der mögliche Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigt. So werden Tierversuche für Kosmetikprodukte in der Schweiz grundsätzlich nicht bewilligt, da sie keine gewichtigen neuen Erkenntnisse bringen und die Belastung der Tiere daher nicht gerechtfertigt wäre.
Nutzen der Forschung
Tierversuche haben grosse Fortschritte für die Gesundheit von Menschen und Tieren ermöglicht, zum Beispiel durch die Entwicklung von Antibiotika. Tierversuche erlauben es, eine Substanz an komplexen lebenden Organismen zu prüfen. Dasselbe gilt für die Forschung am Menschen. Wenn immer möglich werden Tierversuche oder Forschung mit Personen ersetzt, etwa durch Computersimulationen oder die Forschung an biologischem Material, das beispielsweise bei Operationen anfällt.
Entwicklung der Anzahl Tierversuche
In den letzten 40 Jahren hat der Einsatz von Versuchstieren stark abgenommen – von knapp 2 Millionen Anfang der 1980er-Jahre auf rund 560 000 im Jahr 2020.[2] Die grosse Mehrheit der Versuchstiere sind Ratten und Mäuse. Für rund 235 000 Tiere (40 Prozent) waren die Versuche nicht schmerzhaft: Den Tieren wurden keine Schäden zugefügt, und sie wurden nicht in Angst versetzt. Zu diesen unbelastenden Versuchen gehörten beispielsweise Beobachtungs- und Verhaltensstudien. Rund 20 000 Tiere (3,5 Prozent) waren dagegen einer schweren Belastung ausgesetzt, etwa durch die Verpflanzung eines Tumors.
Forderungen der Initiative
Verbot von Tier- und Menschenversuchen
Die Volksinitiative fordert ein totales Verbot von Tierversuchen in der Schweiz. Davon wäre beispielsweise die Entwicklung neuer Medikamente, Therapien und Chemikalien betroffen. Aber auch in der wissenschaftlichen Lehre und Grundlagenforschung wären Tierversuche verboten. Ebenso verboten wären sogenannte Menschenversuche. Der Initiativtext lässt offen, ob damit jegliche Forschung am Menschen gemeint ist. Diese umfasst nicht nur Forschung in Medizin und Biologie, sondern beispielsweise auch in der Psychologie oder in den Sportwissenschaften.
Importverbot
Die Initiative will auch den Import von neuen Produkten und Produktbestandteilen verbieten, die mit Tierversuchen entwickelt wurden. Davon wären zum Beispiel Medikamente und einzelne Wirkstoffe von Medikamenten betroffen. Bestehende Produkte dürften nur noch importiert werden, wenn für die Herstellung keine Tierversuche mehr durchgeführt werden.
Förderung tierversuchsfreier Forschung
Die Initiative fordert weiter, dass die tierversuchsfreie Forschung mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute die Forschung mit Tierversuchen.
Erstanwendungen erlaubt
Die Initiative erlaubt unter bestimmten Bedingungen, neue Substanzen bei Mensch und Tier einzusetzen: Die Anwendung muss im überwiegenden Interesse der betroffenen Menschen und Tiere liegen, erfolgversprechend sein sowie kontrolliert und vorsichtig vollzogen werden. Die Initiantinnen und Initianten bezeichnen dies als Erstanwendung. Wie sich Erstanwendungen von Versuchen unterscheiden, lässt die Initiative offen.
Folgen der Initiative
Auswirkungen auf Versorgung
Neue Medikamente, die im Ausland mithilfe von Tierversuchen entwickelt werden, dürften nicht mehr importiert werden – auch dann nicht, wenn sie wirksamer wären oder weniger Nebenwirkungen hätten als bereits zugelassene Medikamente. Bereits zugelassene Medikamente, die erneut an Tieren getestet werden, dürften ebenfalls nicht mehr importiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Grippeimpfstoffe, die jährlich an die Veränderungen des Grippevirus angepasst werden. Die Menschen könnten solche Medikamente nur noch auf eigene Kosten im Ausland kaufen oder sich dort behandeln lassen. Auch die Versorgung mit weiteren Produkten wäre eingeschränkt, weil auch diese Produkte zum Teil mit Tierversuchen entwickelt werden, so etwa Medizinprodukte wie Herzschrittmacher oder Chemikalien wie gewisse Pflanzenschutzmittel.
Auswirkungen auf Forschung und Wirtschaft
Die Initiative hätte schwerwiegende Auswirkungen für Universitäten, Spitäler, die Pharmaindustrie, Unternehmen in der Medizintechnik oder Unternehmen, die mit Chemikalien arbeiten. Sie könnten nicht mehr wie bisher forschen, und die Entwicklung von Medikamenten und anderen medizinischen Produkten wäre stark eingeschränkt, weil dafür Tierversuche in vielen Fällen unumgänglich sind. Das könnte dazu führen, dass Unternehmen ihre Forschung und Entwicklung und damit Arbeitsplätze ins Ausland verlagern.
Konflikt mit internationalen Abkommen
Ein allgemeines Importverbot für Produkte, für deren Entwicklung Tierversuche durchgeführt werden, wäre mit den Verpflichtungen der Schweiz aus den WTO-Abkommen sowie den Freihandelsabkommen mit der EU und anderen Staaten kaum vereinbar.
[1] Animal Protection Index (api.worldanimalprotection.org)
[2] Bericht Tierversuchsstatistik 2020 ( blv.admin.ch > Tiere > Tierversuche > Bericht Tierversuchsstatistik 2020)
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2021 1491Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 1491)
Quelle: Fedlex, BBl 2021 1491 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»»?
- Am 13.02.2022 wurde «Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»» mit 499'485 Ja gegen 1'895'061 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 44.6%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Tessin (31.5%), das stärkste Nein aus Obwalden (16.6%).
- Wurde «Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»» angenommen?
- «Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»» wurde am 13.02.2022 landesweit abgelehnt.