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Volksabstimmung · 26.09.2021Eidgenössische Vorlage

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

64.1% JaNein 35.9%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
64.1% 1'828'642
Nein
35.9% 1'024'307
Beteiligung
53.0%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) annehmen?

Ausgangslage

Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Diese wurde zwar in den letzten Jahren in einzelnen Punkten der Ehe rechtlich angenähert. Es bestehen aber nach wie vor Unterschiede, namentlich bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Bundesrat und Parlament wollen diese Ungleichheiten beseitigen und die Ehe für alle Paare öffnen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen: Auch in Zukunft sollen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen dürfen.

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Die Vorlage

Mit dem geänderten Gesetz können auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Sie werden anderen Ehepaaren damit institutionell, aber auch rechtlich gleichgestellt. So können der ausländische Ehemann eines Schweizers sowie die ausländische Ehefrau einer Schweizerin sich erleichtert einbürgern lassen. Gleichgeschlechtliche Ehepaare können zudem gemeinsam ein Kind adoptieren. Ausserdem erhalten verheiratete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Oberems85.7%VS
2Bern83.6%BE
3Schelten82.1%BE
4Ferreyres81.8%VD
5Lovatens81.4%VD
6Winznau80.7%SO
7Ennetbaden80.6%AG
8Zürich79.5%ZH
9Solothurn77.9%SO
10Sils im Engadin/Segl77.7%GR

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Basel-Stadt74.0%66.3%3
2Zürich69.1%56.0%160
3Basel-Landschaft67.2%52.4%86
4Luzern66.2%54.0%79
5Solothurn66.2%53.2%104
6Zug66.1%61.0%11
7Bern65.2%49.6%329
8Genf65.1%59.2%45
9Waadt65.0%56.9%300
10Aargau64.0%54.4%196
11Neuenburg63.4%48.7%24
12Graubünden62.8%48.3%100
13Freiburg62.3%52.4%119
14Schaffhausen61.8%72.0%26
15Nidwalden61.6%55.8%11
16Glarus61.1%42.5%3
17Jura61.0%45.6%51
18Obwalden59.3%55.7%7
19St. Gallen59.3%51.4%75
20Uri58.2%47.2%19
21Appenzell Ausserrhoden57.2%54.3%20
22Thurgau57.2%53.8%80
23Schwyz56.5%53.1%30
24Wallis55.5%53.9%122
25Tessin52.9%49.1%100
26Appenzell Innerrhoden50.8%48.9%5

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Bundesrat und Parlament wollen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Damit soll die heutige Ungleichbehandlung beseitigt werden. Alle Paare sollen heiraten können und so die gleichen Rechte und Pflichten haben. Die Vorlage trägt einem Bedürfnis vieler Menschen Rechnung.

admin.ch/ehe-fuer-alle

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung der Referendumskomitees

EmpfehlungNein

Die Referendumskomitees wollen die Ehe als eine Verbindung von Mann und Frau schützen. Dies, weil nur aus dieser Verbindung auf natürliche Weise Kinder entstehen könnten. Das neue Gesetz führe zu Vaterlosigkeit. Auf der Strecke bleibe das Kindeswohl. Zudem sei das Gesetz verfassungswidrig.

ehefueralle-nein.ch

nein-zur-samenspende-für-gleichgeschlechtliche-paare.ch

mariage-homosexuel.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat136489
Ständerat24117

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Aktuelle Rechtslage

In der Schweiz können gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung mit einer eingetragenen Partnerschaft anerkennen lassen. Pro Jahr tun dies etwa 700 Paare. Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe ähnlich, aber nicht in jeder Hinsicht gleichgestellt. Rechtliche Unterschiede zur Ehe bestehen vor allem bei der Einbürgerung, im Bereich der Fortpflanzungsmedizin und bei der Adoption.

Die wichtigsten rechtlichen Folgen der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Ganzen Text anzeigen

Verschiedene Familienformen

Es gibt heute viele verschiedene Formen des familiären Zusammenlebens. Eine dieser Formen ist das gleichgeschlechtliche Paar mit oder ohne Kinder. Für manche dieser Paare wäre es nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch symbolisch wichtig, zivil heiraten zu können. Denn die eingetragene Partnerschaft wird nicht von allen als der Ehe gleichwertig empfunden. In zahlreichen anderen Ländern können gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Einbürgerung

Ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner können sich erleichtert einbürgern lassen. Dieses Recht gilt mit der Öffnung der Ehe auch für die ausländische Ehefrau einer Schweizerin und den ausländischen Ehemann eines Schweizers.

Adoption

Wer in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, darf bereits heute das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren. Neu soll ein gleichgeschlechtliches Ehepaar auch gemeinsam ein Kind adoptieren können.

Fortpflanzungsmedizin

Die Schweiz erlaubt die Samenspende einzig verheirateten Paaren. Deshalb weichen heute manche Frauenpaare ins Ausland aus. Mit der Öffnung der Ehe wird die gesetzlich geregelte Samenspende in der Schweiz auch verheirateten Frauenpaaren erlaubt. Bei dieser Samenspende ist vorgeschrieben, dass der Spender in das Samenspenderregister eingetragen wird. Das verfassungsmässige Recht des Kindes, zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist, ist damit gewährleistet. Anonyme Samenspenden bleiben verboten; dasselbe gilt auch für die Eizellenspende und die Leihmutterschaft.

Keine Verfassungsänderung

Bundesrat und Parlament sind der Auffassung, dass für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare die Verfassung nicht geändert werden muss. Die Bundesverfassung definiert die Ehe nicht als Verbindung zwischen Frau und Mann. Das Parlament hat zudem entschieden, dass auch für den Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauenpaare eine Gesetzesrevision genügt.

Umwandlung in Ehe

Nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese weiterführen oder durch eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2020 9913

Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2020 9913)

Quelle: Fedlex, BBl 2020 9913 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)»?
Am 26.09.2021 wurde «Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)» mit 1'828'642 Ja gegen 1'024'307 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 53.0%.
Wie stimmten die Kantone über «Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)» ab?
Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (74.0%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (50.8%).
Wurde «Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)» angenommen?
«Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)» wurde am 26.09.2021 landesweit angenommen.