Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) annehmen?
Ausgangslage
Im Februar 2020 erreichte die Coronapandemie die Schweiz. Die Zahl der schweren Erkrankungen stieg rasch an. Der Bundesrat ergriff Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie zur Unterstützung von Menschen und Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie litten. Er musste schnell handeln. Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, stützte er sich auch auf Notrecht. Die Verfassung sieht für eine solche Krisensituation Notrecht vor. Allerdings ist dieses zeitlich befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Parlament nahm es im September 2020 an und erklärte es für dringlich. Damit trat es sofort in Kraft.
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Die Vorlage
Das Gesetz erteilt dem Bundesrat zusätzliche Kompetenzen, um die Coronapandemie zu bekämpfen, und vor allem, um deren negative Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft zu mildern. Darin sind die Massnahmen enthalten, die für Bundesrat und Parlament zur Bewältigung der Pandemie und der Wirtschaftskrise weiterhin nötig sind. Das Gesetz regelt insbesondere verschiedene Finanzhilfen für Menschen und Unternehmen. Die wichtigsten sind die Kurzarbeitsentschädigung, die Entschädigung des Erwerbsausfalls, die Härtefallhilfen sowie die Unterstützung von Kultur und Sport. Das Gesetz ist befristet. Weil gegen das Gesetz das Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bosco/Gurin | 82.6% | TI |
| 2 | Vinzel | 80.3% | VD |
| 3 | Denges | 80.1% | VD |
| 4 | Chigny VD | 79.7% | VD |
| 5 | Bern | 79.6% | BE |
| 6 | Ennetbaden | 79.2% | AG |
| 7 | Bogis-Bossey | 79.2% | VD |
| 8 | Cheseaux-Noréaz | 79.0% | VD |
| 9 | Duillier | 78.3% | VD |
| 10 | Coppet | 78.1% | VD |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Lausanne | 75.5% | VD |
| 2 | Bezirk Zürich | 75.3% | ZH |
| 3 | Bezirk Solothurn | 72.7% | SO |
| 4 | District de l'Ouest lausannois | 72.1% | VD |
| 5 | District de Lavaux-Oron | 72.1% | VD |
| 6 | District de Nyon | 72.0% | VD |
| 7 | Distretto di Riviera | 71.5% | TI |
| 8 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 71.2% | LU |
| 9 | Distretto di Mendrisio | 70.9% | TI |
| 10 | District de Morges | 70.8% | VD |
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Waadt | 70.2% | 68.4% | 300 |
| 2 | Genf | 69.3% | 60.4% | 45 |
| 3 | Tessin | 69.2% | 51.7% | 100 |
| 4 | Basel-Stadt | 69.1% | 64.4% | 3 |
| 5 | Neuenburg | 66.6% | 62.4% | 24 |
| 6 | Zürich | 64.4% | 64.4% | 160 |
| 7 | Bern | 60.1% | 66.3% | 329 |
| 8 | Freiburg | 59.9% | 67.2% | 119 |
| 9 | Jura | 59.5% | 62.8% | 51 |
| 10 | Solothurn | 59.1% | 62.5% | 104 |
| 11 | Basel-Landschaft | 58.7% | 63.9% | 86 |
| 12 | Aargau | 58.0% | 62.4% | 196 |
| 13 | Zug | 57.7% | 69.0% | 11 |
| 14 | Schaffhausen | 57.6% | 77.4% | 26 |
| 15 | Graubünden | 57.6% | 62.5% | 100 |
| 16 | Luzern | 57.4% | 71.2% | 79 |
| 17 | Wallis | 56.9% | 64.7% | 122 |
| 18 | St. Gallen | 51.0% | 63.0% | 75 |
| 19 | Thurgau | 49.9% | 66.0% | 80 |
| 20 | Glarus | 49.1% | 59.7% | 3 |
| 21 | Nidwalden | 48.6% | 69.1% | 11 |
| 22 | Appenzell Ausserrhoden | 47.0% | 69.1% | 20 |
| 23 | Uri | 45.1% | 67.5% | 19 |
| 24 | Obwalden | 43.3% | 72.1% | 7 |
| 25 | Schwyz | 40.9% | 71.0% | 30 |
| 26 | Appenzell Innerrhoden | 39.2% | 69.0% | 5 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Für Bundesrat und Parlament ist das Gesetz nötig, um die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen. Es erlaubt, Hunderttausende Menschen und Unternehmen finanziell zu unterstützen, die in Not geraten sind. Damit können Leid gemildert und Arbeitsplätze und Löhne gesichert werden.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung des Referendumskomitees
EmpfehlungNein
Das Referendumskomitee kritisiert, das neue Gesetz sei sehr rasch erarbeitet und am Volk vorbei in Kraft gesetzt worden. Inhaltlich enthalte es neben positiven Elementen auch Schädliches wie Subventionen für die Medien. Der Bundesrat könne den Geschädigten der Pandemiemassnahmen anders helfen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 153 | 36 | 6 |
| Ständerat | 44 | 0 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Im Frühling 2020 stieg die Zahl von Coronapatientinnen und -patienten in den Spitälern schnell an. Der Bundesrat musste rasch reagieren. Er ergriff zum einen Massnahmen, um die Bevölkerung vor einer Virusansteckung und die Spitäler vor einer Überlastung zu schützen. Dabei konnte er sich auf das Epidemiengesetz stützen. Zum anderen beschloss er Unterstützungsleistungen für die Menschen und Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie litten. Da das Epidemiengesetz keine solchen Massnahmen vorsieht, stützte sich der Bundesrat dabei direkt auf die Bundesverfassung. [1] Diese erlaubt es ihm, bei unmittelbar drohender Gefahr per Notrecht Massnahmen zu ergreifen.
Befristetes Gesetz statt Notrecht
Solches Notrecht ist stets auf sechs Monate befristet. Sollen die direkt gestützt auf die Verfassung eingeführten Massnahmen länger gelten, muss der Bundesrat innerhalb dieser Frist dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegen. Dies hat er im aktuellen Fall mit dem Covid-19-Gesetz getan. Das Parlament hat das Gesetz im September 2020 angenommen und für dringlich erklärt. Damit trat es sofort in Kraft. Das Gesetz ist befristet; praktisch alle Regelungen gelten bis Ende 2021.
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Umfangreiche finanzielle Unterstützung
Der Bundesrat hat seit Ausbruch der Coronapandemie umfangreiche Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen für Menschen und Unternehmen abzufedern. [2] Für die folgenden Massnahmen bildet das Covid-19-Gesetz die rechtliche Basis.
Entschädigung für Kurzarbeit ausgeweitet
Das Instrument der Kurzarbeit dient dazu, in Krisen Kündigungen zu verhindern und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt anstelle des Arbeitgebers für eine gewisse Zeit einen Teil der Lohnkosten. Mit dem Covid-19-Gesetz haben mehr Arbeitnehmende Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung, zum Beispiel Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen oder Lernende. Personen mit tiefen monatlichen Einkommen bis zu 3470 Franken garantiert das Gesetz zudem vorübergehend nicht nur 80 Prozent des Lohnes, sondern die volle Entschädigung. Mit dem Gesetz wurde ausserdem der administrative Aufwand verringert, um Arbeitgeber schnell und unkompliziert zu unterstützen. 2020 hat der Bund fast 11 Milliarden Franken für die Kurzarbeitsentschädigungen ausgegeben. [3]
Entschädigung bei Erwerbsausfall
Von den neu geschaffenen Erwerbsausfallentschädigungen profitieren zahlreiche Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende, die direkt oder indirekt von den Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus betroffen sind – zum Beispiel, wenn sie ihren Betrieb schliessen müssen oder ihre Veranstaltung verboten wird. Anspruch haben auch weitere Personen, die ihre Arbeit unterbrechen müssen, zum Beispiel besonders gefährdete Personen, Personen in Quarantäne oder Eltern, wenn die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist. 2020 hat der Bund 2,2 Milliarden Franken für diese Entschädigungen ausgegeben. [4]
Beteiligung an kantonalen Härtefallhilfen
Der Bund beteiligt sich an kantonalen Härtefallhilfen für Betriebe, die besonders stark unter den Massnahmen zur Pandemiebekämpfung leiden. Beispiele sind Restaurants, Hotels, Reiseunternehmen oder die Eventbranche. Bund und Kantone haben dafür mehrere Milliarden gesprochen.
Unterstützung für Kultur, Sport und Medien
Kultur und Sport sind vom Veranstaltungsverbot sehr stark betroffen. Das Gesetz regelt die Unterstützung von Kulturunternehmen, Kulturschaffenden sowie Kulturvereinen im Laienbereich. Es regelt auch die Unterstützung der Klubs der professionellen und halbprofessionellen Ligen im Fussball, Eishockey, Basketball, Volleyball, Handball und Unihockey. Zeitungen und elektronische Medien erhalten ebenfalls eine Unterstützung des Bundes. Seit Beginn der Krise hat der Bund für diese Unterstützungen gut 800 Millionen Franken gesprochen. [5]
Sicherung der Gesundheitsversorgung
Das Covid-19-Gesetz regelt, wie der Bundesrat während der Pandemie sicherstellen kann, dass die Bevölkerung mit wichtigen medizinischen Gütern und Leistungen hinreichend versorgt ist. Er kann zum Beispiel für wichtige Arzneimittel Ausnahmen von der Zulassungspflicht vorsehen. Der Bundesrat hat in der Beratung des Gesetzes im Parlament festgehalten, dass dies für Covid-19-Impfstoffe nicht gelten soll. Impfstoffe werden erst dann zugelassen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie sicher, wirksam und von hoher Qualität sind. Das Gesetz ermöglicht es zudem, dass der Bund die Kosten von Coronatests übernimmt.
Arbeitnehmerschutz und weitere Massnahmen
Das Gesetz ermöglicht dem Bundesrat weitere Massnahmen, etwa zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden. Zudem legt es fest, wie Aktiengesellschaften und Vereine ihre Versammlungen trotz Versammlungsverbot rechtmässig durchführen können.
Erweiterung der Massnahmen
Im Verlauf der Pandemie zeigte sich, dass es mehr finanzielle Hilfen braucht. Das Parlament hat darum am 18. Dezember 2020 Änderungen am Covid-19-Gesetz beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. Wenn es die Bekämpfung der Pandemie oder die Bewältigung der Krise erfordert, können Bundesrat und Parlament weitere Änderungen des Gesetzes beschliessen oder die Geltungsdauer von Bestimmungen verlängern. [6]
Was passiert bei einem Nein?
Wenn die Stimmbevölkerung das Covid-19-Gesetz ablehnt, tritt es ein Jahr nach der Annahme durch das Parlament ausser Kraft, also am 25. September 2021. Dies ist von der Verfassung so vorgegeben. [7] Damit würde die gesetzliche Grundlage für die aufgeführten Unterstützungsleistungen entfallen. Um diese fortführen zu können, müssten Bundesrat und Parlament zuerst eine neue Gesetzesgrundlage schaffen. Ein Nein zum Gesetz nimmt dem Bundesrat hingegen nicht die Möglichkeiten, die Ausbreitung der Pandemie mit Massnahmen zu bekämpfen, die sich auf das Epidemiengesetz stützen, also etwa Läden oder Restaurants zu schliessen oder Veranstaltungen zu verbieten. Auch der Kauf und die Verteilung von Impfstoffen wären weiterhin möglich.
[1] Artikel 185 der Bundesverfassung
[2] Covid-19: Auswirkungen auf die Bundesfinanzen ( efv.admin.ch > Aktuell > Im Brennpunkt > Covid-19: Auswirkungen auf die Bundesfinanzen)
[3] Bei Redaktionsschluss der «Erläuterungen des Bundesrates» (5. März 2021) lag dem Parlament ein Vorschlag des Bundesrates vor, weitere 6 Milliarden für das Jahr 2021 bereitzustellen.
[4] Bei Redaktionsschluss waren für 2021 weitere 3,1 Milliarden Franken geplant.
[5] 350 Millionen für die Klubs der professionellen und halbprofessionellen Ligen, 410 Millionen für die Kultur, 78 Millionen für die Medien. Stand bei Redaktionsschluss. Die gesprochenen Beträge werden gemäss dem tatsächlichen Bedarf ausgeschüttet.
[6] Dieser Text bildet den Stand bei Redaktionsschluss der «Erläuterungen des Bundesrates» ab. Zu diesem Zeitpunkt zeichneten sich weitere Änderungen des Gesetzes ab.
[7] Artikel 165 der Bundesverfassung
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)»?
- Am 13.06.2021 wurde «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)» mit 1'936'344 Ja gegen 1'280'128 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 64.8%.
- Wie stimmten die Kantone über «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Waadt (70.2%), das stärkste Nein aus Appenzell Innerrhoden (39.2%).
- Wurde «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)» angenommen?
- «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)» wurde am 13.06.2021 landesweit angenommen.