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Volksabstimmung · 07.03.2021Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

51.2% JaNein 48.8%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
51.2% 1'427'344
Nein
48.8% 1'360'750
Ständemehr
18 / 23
Beteiligung
53.2%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» annehmen?

Ausgangslage

Seit mehreren Jahren werden in der Schweiz Diskussionen um ein Verhüllungsverbot geführt. Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament sprachen sich immer gegen ein schweizweites Verbot aus. Auf kantonaler Ebene haben St. Gallen und Tessin ein Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt. Andere Kantone haben sich dagegen entschieden. In zahlreichen Kantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen.

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Die Vorlage

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.

Indirekter Gegenvorschlag

Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Der Gegenvorschlag sieht zudem Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Er kann nur in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Horrenbach-Buchen90.0%BE
2Roches89.1%BE
3Zwischbergen87.9%VS
4Wachseldorn83.3%BE
5Ederswiler82.9%JU
6Unteriberg82.4%SZ
7Isone82.1%TI
8Champoz81.7%BE
9Alpthal81.1%SZ
10Chavannes-sur-Moudon80.8%VD

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

18 von 23 Standesstimmen — Angenommen
NeinJaKein Resultat
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Jura60.6%45.7%51
2Tessin60.5%46.7%100
3Schwyz60.2%53.8%30
4Uri58.8%43.6%19
5Appenzell Innerrhoden58.7%46.1%5
6Wallis58.3%66.2%122
7Obwalden56.2%53.9%7
8Nidwalden56.1%55.2%11
9Freiburg55.9%57.7%119
10Thurgau53.9%50.5%80
11Aargau53.6%49.3%196
12Glarus53.5%46.5%3
13Basel-Landschaft53.4%49.2%86
14St. Gallen53.1%48.7%75
15Solothurn52.6%52.9%104
16Schaffhausen52.2%71.4%26
17Neuenburg52.0%48.5%24
18Waadt50.9%63.3%300
19Luzern50.5%52.4%79
20Zug50.4%59.8%11
21Graubünden49.6%45.5%100
22Bern49.5%47.6%329
23Appenzell Ausserrhoden49.1%51.8%20
24Genf48.7%59.9%45
25Zürich45.1%53.9%160
26Basel-Stadt40.6%61.1%3

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Für das Komitee ist die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum Ausdruck der Unterdrückung der Frau; sie widerspreche dem freiheitlichen Zusammenleben. Deshalb brauche es ein Verhüllungsverbot. Die Initiative richte sich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen.

verhuellungsverbot.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die Gesichtsverhüllung ist ein Randphänomen. Ein schweizweites Verbot beschneidet die Rechte der Kantone, schadet dem Tourismus und hilft den betroffenen Frauen nicht. Der Gegenvorschlag schliesst gezielt eine Lücke: Zur Identifizierung muss das Gesicht gezeigt werden.

admin.ch/verhuellungsverbot

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat771137
Ständerat7362

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Heute sind Kantone zuständig

Heute gibt es kein schweizweites Gesichtsverhüllungsverbot. Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament haben sich in den vergangenen Jahren immer gegen ein solches ausgesprochen. In der Schweiz ist es Aufgabe der Kantone, die Nutzung des öffentlichen Raums zu regeln. Sie können dabei auch das Tragen von Kleidungsstücken verbieten, die das Gesicht verhüllen (z. B. Burka, Niqab). Die Kantone Tessin und St. Gallen haben dies getan. Andere Kantone wie Zürich, Schwyz oder Glarus haben sich gegen ein Gesichtsverhüllungsverbot entschieden. In 15 Kantonen gilt bei Kundgebungen oder Sportanlässen ein Vermummungsverbot.

Verhüllung kann Folgen haben

Eine Verhüllung des Gesichts kann bereits heute Folgen haben. Ist die Vollverschleierung Ausdruck mangelnder Integration, können die Behörden die Erteilung der Aufenthalts- und der Niederlassungsbewilligung wie auch die Einbürgerung verweigern. Ausserdem macht sich strafbar, wer eine Person zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen. Das ist nach schweizerischem Recht eine Nötigung.

Ganzen Text anzeigen

Initiative verlangt schweizweites Verbot

Die Initiative verlangt ein Verbot der Gesichtsverhüllung an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind: auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Amtsstellen, Fussballstadien, Restaurants, Läden oder auch in der freien Natur. Zusätzlich zum Straftatbestand der Nötigung will die Initiative in der Verfassung verankern, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.

Ausnahmen

Die Initiative legt die Ausnahmen vom Gesichtsverhüllungsverbot abschliessend fest: Verhüllen darf man sich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten, wenn es der Sicherheit oder der Gesundheit dient (z. B. Motorradhelm, Hygienemaske), wegen des Wetters (z. B. Schal) oder wenn das Verhüllen Bestandteil des einheimischen Brauchtums ist (z. B. Fastnachtskostüm). Weitere Ausnahmen, etwa für verhüllte Touristinnen, erlaubt die Initiative nicht.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»»?
Am 07.03.2021 wurde «Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»» mit 1'427'344 Ja gegen 1'360'750 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 53.2%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Jura (60.6%), das stärkste Nein aus Basel-Stadt (40.6%).
Wurde «Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»» angenommen?
«Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»» wurde am 07.03.2021 landesweit angenommen.