Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
Stimmengewichtetes Resultat über 2'116 Gemeinden
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Ausgangslage
Zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gilt die Personenfreizügigkeit. Sie erlaubt es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz zu leben, zu arbeiten und zu studieren; für Schweizerinnen und Schweizer gilt dasselbe in Bezug auf die EU. Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) gehört zu sieben bilateralen Abkommen, die die Schweiz und die EU als Paket ausgehandelt haben (Bilaterale I). Die Bilateralen I ermöglichen der Schweizer Wirtschaft einen direkten Zugang zum europäischen Markt. Wird das FZA gekündigt, so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft (Guillotine-Klausel). Aufgrund der Coronakrise wurde die Personenfreizügigkeit vorübergehend eingeschränkt.
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Die Vorlage
Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Wird die Initiative angenommen, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall würde die Guillotine-Klausel zur Anwendung kommen: Auch die sechs anderen Abkommen der Bilateralen I würden automatisch wegfallen. Die Initiative verbietet es der Schweiz zudem, neue völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen, die ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Unteriberg | 84.2% | SZ |
| 2 | Alpthal | 83.6% | SZ |
| 3 | Reisiswil | 82.7% | BE |
| 4 | Wachseldorn | 82.1% | BE |
| 5 | Zwischbergen | 81.6% | VS |
| 6 | Ederswiler | 79.3% | JU |
| 7 | Vorderthal | 78.7% | SZ |
| 8 | Teuffenthal | 78.5% | BE |
| 9 | Schangnau | 78.3% | BE |
| 10 | Lütschental | 76.8% | BE |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Region Moesa | 61.5% | GR |
| 2 | Distretto di Riviera | 59.4% | TI |
| 3 | Distretto di Blenio | 58.9% | TI |
| 4 | Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen | 57.3% | BE |
| 5 | Wahlkreis Entlebuch | 57.3% | LU |
| 6 | Distretto di Leventina | 57.3% | TI |
| 7 | Bezirk Schwyz | 57.0% | SZ |
| 8 | Bezirk Unterklettgau | 56.7% | SH |
| 9 | Bezirk Schleitheim | 56.0% | SH |
| 10 | Bezirk Kulm | 55.6% | AG |
Wie die Kantone gestimmt haben
Ja-Anteil pro GemeindeDiese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Appenzell Innerrhoden | 54.3% | 58.8% | 5 |
| 2 | Schwyz | 53.4% | 64.6% | 30 |
| 3 | Tessin | 53.1% | 62.8% | 100 |
| 4 | Glarus | 50.5% | 55.1% | 3 |
| 5 | Uri | 49.6% | 63.1% | 19 |
| 6 | Obwalden | 49.1% | 68.2% | 7 |
| 7 | Nidwalden | 47.6% | 65.5% | 11 |
| 8 | Thurgau | 44.3% | 60.3% | 80 |
| 9 | Appenzell Ausserrhoden | 43.6% | 65.2% | 20 |
| 10 | Schaffhausen | 43.4% | 74.3% | 26 |
| 11 | St. Gallen | 43.3% | 61.9% | 75 |
| 12 | Aargau | 42.4% | 58.8% | 196 |
| 13 | Solothurn | 41.5% | 59.3% | 104 |
| 14 | Graubünden | 40.9% | 64.2% | 100 |
| 15 | Luzern | 40.2% | 63.6% | 79 |
| 16 | Zug | 39.6% | 65.6% | 11 |
| 17 | Bern | 38.7% | 60.8% | 328 |
| 18 | Basel-Landschaft | 38.6% | 59.2% | 86 |
| 19 | Wallis | 37.9% | 70.1% | 122 |
| 20 | Freiburg | 35.4% | 61.8% | 119 |
| 21 | Zürich | 34.3% | 62.5% | 160 |
| 22 | Jura | 32.0% | 61.5% | 51 |
| 23 | Genf | 31.0% | 61.8% | 45 |
| 24 | Waadt | 29.1% | 64.7% | 300 |
| 25 | Neuenburg | 28.9% | 58.4% | 24 |
| 26 | Basel-Stadt | 25.4% | 66.4% | 3 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Laut dem Komitee gibt es seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU eine Massenzuwanderung, welche die Umwelt, den Arbeitsmarkt, die Sozialwerke und die Infrastruktur extrem belastet. Das Komitee will deshalb, dass die Schweiz die Zuwanderung ohne Freizügigkeit selber kontrolliert.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie den bilateralen Weg mit der EU gefährdet. Sie stellt die stabilen Beziehungen der Schweiz zu ihrer wichtigsten Partnerin in Frage. Damit setzt sie Arbeitsplätze und Wohlstand aufs Spiel – und das in einer Zeit grosser wirtschaftlicher Unsicherheiten.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 53 | 142 | 2 |
| Ständerat | 5 | 37 | 2 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Zuwanderungspolitik der Schweiz
Die Zuwanderungspolitik der Schweiz unterscheidet zwei Gruppen: Für Personen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) [1] gilt die Personenfreizügigkeit. Für Personen aus allen anderen Staaten gelten strengere Zulassungsbedingungen; für den Zugang zum Arbeitsmarkt legt der Bundesrat zudem jährlich Höchstzahlen fest.
Personenfreizügigkeit mit der EU
Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) [2] trat am 1. Juni 2002 in Kraft. Das FZA erlaubt es Schweizerinnen und Schweizern, in jedem Mitgliedstaat der EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren; für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt dasselbe in Bezug auf die Schweiz. Die Personenfreizügigkeit ist aber nicht bedingungslos: Wer sich in der Schweiz aufhalten will, muss einen gültigen Arbeitsvertrag haben oder selbstständigerwerbend sein; Nichterwerbstätige müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert sein.
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Zu- und Auswanderung
Die Zuwanderung aus der EU ist stark von den wirtschaftlichen Entwicklungen im In- und Ausland abhängig. Die Netto - zuwanderung hat sich seit 2013 halbiert: 2019 wanderten noch rund 32 000 Personen mehr ein als aus. [3] Auch Schweizerinnen und Schweizer nutzen die Personenfreizügigkeit: Laut Angaben des Bundesamtes für Statistik lebte Ende 2019 rund eine halbe Million in der EU.
[1] Zur EFTA gehören neben der Schweiz noch Norwegen, Island und Liechtenstein.
[2] Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit ( admin.ch > Bundesrecht > Systematische Rechtssammlung).
[3] Ausländerstatistik 2019 des Staatssekretariats für Migration SEM (sem.admin.ch > Publikationen & Service > Statistiken > Ausländerstatistik > Statistik Zuwanderung).
Was will die Initiative?
Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. [4] Der Bundesrat soll durch Verhandlungen mit der EU erreichen, dass das FZA innerhalb von 12 Monaten einvernehmlich ausser Kraft gesetzt wird. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das Abkommen innerhalb von weiteren 30 Tagen kündigen. Zudem darf er keine neuen Abkommen abschliessen, die ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren. Im Asylbereich und bei der Zuwanderung aus Staaten, die ausserhalb der EU liegen, verlangt die Initiative keine Änderungen.
[4] Im Gegensatz zur Personenfreizügigkeit mit der EU verlangt die Initiative nicht explizit das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EFTA. Weil die EFTA-Konvention auf den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU aufbaut, kann sie jedoch ohne das FZA nicht unverändert weitergeführt werden.
[5] Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands bzw. Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (admin.ch > Bundesrecht > Systematische Rechtssammlung).
Folgen für die Schweizer Wirtschaft
Mit dem Wegfall der Bilateralen I würde die Schweizer Wirtschaft den direkten Zugang zum EU-Markt verlieren. Die EU ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz: 2019 gingen knapp die Hälfte aller Warenexporte aus der Schweiz in den EU-Raum, und rund zwei Drittel aller Warenimporte kamen aus der EU. [6] Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat 2015 die Folgen eines Wegfalls der Bilateralen I für die Schweiz untersuchen lassen: Gemäss diesem Bericht würde die wirtschaftliche Leistung der Schweiz (Bruttoinlandprodukt) in weniger als 20 Jahren 5–7 Prozent tiefer liegen als bei einem Fortbestehen der Bilateralen I. Kumuliert über diesen Zeitraum entspricht dies 460–630 Milliarden Franken. [7]
Arbeitskräfte aus der EU und FZA
Weil die Schweizer Bevölkerung altert und der Anteil der Personen im Pensionsalter stetig steigt, sind die Schweizer Unternehmen auch künftig auf Arbeitskräfte aus der EU ange wiesen. Mit dem Wegfall des FZA würde es für Unternehmen in der Schweiz schwieriger und administrativ aufwändig, Arbeitskräfte aus der EU zu rekrutieren.
Schutz der inländischen Arbeitskräfte
Bislang gibt es laut einem Bericht des SECO kaum Hinweise, dass einheimische Arbeitskräfte wegen des FZA aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden. [8] Die Schweiz hat dem FZA von Beginn an flankierende Massnahmen zur Seite gestellt, damit insbesondere die Löhne in der Schweiz nicht unter Druck gera- ten. Zusätzlich wurde die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Arbeitskräfte in den letzten Jahren gezielt gestärkt. So können sich Stellensuchende dank der Stellenmeldepflicht in Berufen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit mit einem zeitlichen Vorsprung auf freie Stellen bewerben. Im Mai 2019 hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weitere Massnahmen beschlossen, mit denen die Chancen insbesondere von älteren Personen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden, zum Beispiel mit Job-Coaching oder gezielter Aus- und Weiterbildung. Zudem haben Bundesrat und Parlament entschieden, ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 Jahre, die lange gearbeitet und wenig Vermögen haben, bis zur Pensionierung eine existenzsichernde Überbrückungsleistung zu gewähren.
Auswirkungen auf Sozialversicherungen
Das FZA ist laut einem Bericht des SECO keine Belastung für die Schweizer Sozialversicherungen. [9] Die Angehörigen von EU- und EFTA-Staaten tragen massgeblich zur Finanzierung und zur Sicherung der AHV und der IV bei, wobei diese Beitrags- zahlungen langfristig auch Rentenansprüche begründen. Das FZA hat nicht zu einer Zunahme der Rentenbezügerinnen und -bezüger in der IV geführt.
[6] Aussenhandelsstatistik, Eidgenössische Zollverwaltung EZV ( ezv.admin.ch > Themen > Aussenhandelsstatistik > Datenbank Swiss-Impex).
[7] Bericht im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, 2015: «Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I», S. 33 ( seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Aussenwirtschaft > Verhältnis zur EU).
[8] 15. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU (2019), S. 5 ( seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Arbeit > Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen > Observatoriumsberichte).
[9] 15. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU (2019), S. 31–32 ( seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Arbeit > Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen > Observatoriumsberichte).
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»»?
- Am 27.09.2020 wurde «Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»» mit 1'233'995 Ja gegen 1'988'349 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 62.3%.
- Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Appenzell Innerrhoden (54.3%), das stärkste Nein aus Basel-Stadt (25.4%).
- Wurde «Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»» angenommen?
- «Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»» wurde am 27.09.2020 landesweit abgelehnt.