Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
Stimmengewichtetes Resultat über 2'116 Gemeinden
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) annehmen?
Ausgangslage
Das eidgenössische Jagdgesetz macht den Kantonen Vorgaben, welche Wildtiere geschützt sind, welche Tierarten gejagt werden dürfen und wann Schonzeiten gelten. Das heutige Gesetz stammt von 1986. Damals gab es in der Schweiz keine Wölfe mehr. Inzwischen sind sie zurückgekehrt. 2019 lebten rund 80 Wölfe in unserem Land; an einigen Orten sind Rudel entstanden. Wölfe verletzen und töten immer wieder Schafe und Ziegen. Diese Angriffe und das Auftauchen von Wölfen in Dorfnähe beschäftigen die örtliche Bevölkerung und die zuständigen Behörden. Das Parlament hat deshalb die Regeln im Umgang mit dem Wolf angepasst und das Jagdgesetz revidiert. Naturschutzverbände haben dagegen das Referendum ergriffen.
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Die Vorlage
Das revidierte Jagdgesetz trägt der steigenden Zahl von Wölfen in der Schweiz Rechnung. Die Kantone können neu die Wolfsbestände vorausschauend regulieren. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart. Ziel dieser Neuerung ist, dass die Wölfe die Scheu vor Menschen und Siedlungen bewahren, weniger Schäden an Schafen und Ziegen entstehen und so die Zahl der Konflikte abnimmt. Das revidierte Gesetz verbessert auch den Schutz verschiedener Wildtierarten. Davon profitieren zum Beispiel Wasservögel. Zudem werden die Lebensräume der Wildtiere besser miteinander vernetzt.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirk Raron | 86.7% | VS |
| 2 | Bezirk Visp | 86.2% | VS |
| 3 | Bezirk Leuk | 83.6% | VS |
| 4 | Region Bernina | 82.3% | GR |
| 5 | Bezirk Brig | 81.8% | VS |
| 6 | Region Surselva | 81.3% | GR |
| 7 | Bezirk Goms | 81.0% | VS |
| 8 | Wahlkreis Entlebuch | 79.7% | LU |
| 9 | District d'Entremont | 79.2% | VS |
| 10 | Region Albula | 74.2% | GR |
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Appenzell Innerrhoden | 70.8% | 58.5% | 5 |
| 2 | Uri | 69.6% | 63.9% | 19 |
| 3 | Wallis | 68.6% | 70.2% | 122 |
| 4 | Graubünden | 67.3% | 65.1% | 100 |
| 5 | Obwalden | 63.1% | 68.1% | 7 |
| 6 | Nidwalden | 62.9% | 65.5% | 11 |
| 7 | Schwyz | 58.9% | 64.1% | 30 |
| 8 | Luzern | 56.0% | 63.5% | 79 |
| 9 | St. Gallen | 55.5% | 61.7% | 75 |
| 10 | Appenzell Ausserrhoden | 53.0% | 65.1% | 20 |
| 11 | Zug | 52.9% | 65.3% | 11 |
| 12 | Glarus | 52.7% | 55.1% | 3 |
| 13 | Tessin | 51.5% | 62.8% | 100 |
| 14 | Freiburg | 50.7% | 61.8% | 119 |
| 15 | Thurgau | 50.3% | 60.2% | 80 |
| 16 | Jura | 47.7% | 61.5% | 51 |
| 17 | Aargau | 47.6% | 58.6% | 196 |
| 18 | Bern | 47.1% | 60.8% | 328 |
| 19 | Solothurn | 44.0% | 59.2% | 104 |
| 20 | Basel-Landschaft | 42.6% | 59.1% | 86 |
| 21 | Neuenburg | 42.0% | 58.3% | 24 |
| 22 | Zürich | 41.4% | 62.2% | 160 |
| 23 | Waadt | 40.2% | 64.7% | 300 |
| 24 | Genf | 36.9% | 61.8% | 45 |
| 25 | Schaffhausen | 36.7% | 74.0% | 26 |
| 26 | Basel-Stadt | 36.1% | 66.4% | 3 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Für Bundesrat und Parlament erfüllt das Gesetz zwei wichtige Anliegen: Erstens stärkt es den Schutz vieler Wildtierarten. Und zweitens bietet es eine pragmatische Lösung für den Umgang mit dem wachsenden Wolfsbestand. Der Wolf bleibt aber eine geschützte Tierart, und die Rudel bleiben erhalten.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung des Referendumskomitees
EmpfehlungNein
Für das Komitee ist das revidierte Gesetz «missraten». Es erlaube den Abschuss von geschützten Tieren, ohne dass sie Schaden angerichtet hätten. Das neue Gesetz gefährde den Artenschutz in der Schweiz. Das Komitee befürchtet zudem, dass der Bundesrat weitere geschützte Tiere zum Abschuss freigeben könnte.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 117 | 71 | 9 |
| Ständerat | 28 | 16 | 1 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Mitte des 19. Jahrhunderts verschwanden wegen unkontrollierter Jagd in der Schweiz viele Wildtiere. Deshalb erliess der Bund 1875 erstmals ein Gesetz, das gegenüber den Kantonen regelte, in welchen Gebieten Tiere geschützt sind, welche Arten gejagt werden dürfen und wann Schonzeiten gelten. Dank diesem Gesetz gibt es heute in der Schweiz wieder Wildtierarten wie Rothirsche, Gämsen und Steinböcke. Das geltende Gesetz stammt von 1986. Damals gab es bei uns keine Wölfe mehr. 1995 kehrte der Wolf zurück. Zunächst streiften nur einzelne Wölfe in der Schweiz umher. 2012 bildete sich das erste Rudel. Die Wölfe wurden damit wieder sesshaft. Ende 2019 gab es acht Rudel, in denen rund 30 Jungwölfe geboren wurden. Insgesamt wurden im letzten Jahr rund 80 Wölfe nachgewiesen. [1]
[1] Stiftung KORA, Raubtierökologie und Wildtiermanagement, 2019. KORA sammelt alle gemeldeten Wolfsnachweise und hält so den Bestand und die Ausbreitung des Wolfes fest (kora.ch > Monitoring > Wolf > Status).
Wolf breitet sich aus
Der Wolfsbestand in der Schweiz wächst. Ende 2019 lebten rund 80 Tiere in einem Dutzend Kantone. Sie haben sich im Wallis, in den Bündner Tälern, im Hinterland von Bellinzona, in den Tälern der Nordalpen vom Pays d’Enhaut bis ins St. Galler Oberland, rund um den Säntis und in den Wäldern des Waadtländer Juras niedergelassen.
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Konflikte mit Wölfen
Seit 2009 haben Wölfe jährlich zwischen 300 und 500 Schafe und Ziegen gerissen. [2] Betroffen sind auch Herden, die von Zäunen oder Hunden beschützt werden, denn Wölfe können lernen, diese Schutzmassnahmen zu umgehen. Das Auftauchen von Wölfen in Dorfnähe beschäftigt zudem die örtliche Bevölkerung und die zuständigen Behörden.
Das revidierte Jagdgesetz: Erlegen von Wölfen aus Rudeln
Das revidierte Jagdgesetz trägt der steigenden Zahl von Wölfen Rechnung. Es erlaubt den Kantonen, den Wolfsbestand vorausschauend zu regulieren, um Schäden an Schafen und Ziegen zu verhindern. Auch sollen so die Wölfe die Scheu vor Menschen behalten. Abschüsse zur Regulierung des Bestandes sind zum Beispiel dann nötig, wenn Wölfe gelernt haben, den Herdenschutz zu umgehen, oder wenn sie in Siedlungen auftauchen. Die Kantone erhalten mit den neuen Bestimmungen ein Instrument, um das Wachstum und die Ausbreitung der Wolfsbestände zu steuern. Sie dürfen aber nicht in ein Wolfsrudel eingreifen, das sich fernab von Schafherden oder Siedlungen aufhält.
Wolf bleibt geschützt
Der Wolf bleibt auch mit dem revidierten Gesetz eine geschützte Tierart, die Rudel bleiben erhalten. Die Kantone dürfen einzig unter bestimmten Bedingungen Abschüsse anordnen. Zuständig sind die kantonalen Wildhüterinnen und Wildhüter.
Kantone müssen verhältnismässig handeln
Eine Verfügung über das Erlegen von Wölfen ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Zum Beispiel müssen die Kantone in Gebieten mit Wolfsrudeln die Bäuerinnen und Bauern über Massnahmen zum Schutz von Herden informieren. Die Kantone müssen gegenüber dem Bund zudem vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich sind. Dabei müssen sie die Verhältnismässigkeit wahren.
Erlegen von Einzelwölfen
Richtet ein einzelnes Tier trotz Massnahmen für den Schutz von Herden Schaden an, so kann der Kanton für dieses Tier den Abschuss anordnen. Das ist bereits heute so. Neu können die Kantone den Abschuss von Einzelwölfen auch anordnen, wenn sich diese auffällig verhalten oder gefährlich werden, zum Beispiel, wenn sie in Schafställe eindringen oder ohne Scheu durch Dörfer streifen.
Regulierung von anderen Tieren
Gemäss Gesetz sind Eingriffe in den Bestand nur bei Wolfsrudeln und Steinböcken zulässig. Der Bundesrat kann weitere Arten als regulierbar bezeichnen, sofern sachliche Gründe vorliegen. Für den Luchs, den Biber, den Graureiher und den Gänsesäger hat das Parlament dies bereits ausdrücklich abgelehnt. Dagegen soll gemäss Parlament der Höckerschwanbestand künftig reguliert werden können.
Beschwerderecht
Zwar entscheiden die Kantone über Abschüsse in Wolfsrudeln oder von Einzeltieren, aber vorab müssen sie das Bundesamt für Umwelt anhören. Und sowohl der Bund als auch Naturschutzorganisationen wie WWF oder Pro Natura können weiterhin Beschwerde gegen einen von einem Kanton verfügten Abschuss einreichen und die Rechtmässigkeit überprüfen lassen.
Strengere Kriterien für Entschädigungen
Bäuerinnen und Bauern erhalten mit dem revidierten Jagdgesetz für gerissene Schafe und Ziegen nur noch eine Entschädigung, wenn sie zuvor Massnahmen zum Schutz ihrer Herden ergriffen haben. Heute können sie für Wolfsrisse auch dann eine Entschädigung beantragen, wenn sie ihre Tiere zuvor nicht mit Zäunen oder Hunden geschützt haben. Der Bund hat von 1995 bis 2019 insgesamt rund 1,8 Millionen Franken für Entschädigungen bezahlt. [3]
Ausbau des Artenschutzes
Das revidierte Gesetz betrifft nicht nur den Wolf. Es enthält auch Bestimmungen zu Wildtieren, die besser geschützt werden sollen. Vom zusätzlichen Artenschutz profitieren zum Beispiel die meisten Wildentenarten. Diese dürfen künftig nicht mehr gejagt werden. Und für die Waldschnepfe gilt eine längere Schonzeit.
Vernetzung von Lebensräumen
Siedlungen, Gewerbe- und Industriebauten sowie Strassen und Schienen zerschneiden die Lebensräume der Wildtiere. Nur in offenen Landschaften können die Tiere zwischen den Lebensräumen hin- und herwandern. Mit dem revidierten Gesetz werden rund 300 Verbindungswege für Wildtiere vor Verbauung geschützt. Zudem werden bei Strassen und Bahnlinien wo nötig Brücken und Unterführungen für Wildtiere erstellt. Auf diese Weise werden die Lebensräume der Tiere besser miteinander vernetzt.
Finanzielle Unterstützung für Kantone
Neu unterstützt der Bund die Kantone bei der Aufwertung der Lebensräume finanziell. Mit diesem Geld können die Kantone die Lebensräume von Wildtieren und Vögeln in den fast 80 eidgenössischen Schutzgebieten aufwerten. Zudem stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung, damit die Kantone den Einsatz von Wildhüterinnen und Wildhütern verstärken können.
Tierwohl
Das revidierte Gesetz sieht Massnahmen für das Tierwohl vor. Es verpflichtet beispielsweise die Kantone und die Bäuerinnen und Bauern, Zäune wildtierfreundlich zu bauen, damit Unfälle und Verletzungen von Wildtieren möglichst ausbleiben.
Umsetzung in Vorbereitung
Der Bundesrat regelt die Umsetzung des revidierten Jagdgesetzes in der Jagdverordnung. Um vor der Volksabstimmung möglichst Klarheit zu schaffen, hat er dazu bereits einen Entwurf erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Darin schliesst er insbesondere die Regulierung der geschützten Arten Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger aus. Einzig Wolf, Steinbock und Höckerschwan sollen reguliert werden können. Das entspricht dem Willen des Parlaments. [4]
Was passiert bei einem «Nein»?
Bei einem «Nein» zum revidierten Jagdgesetz gilt weiterhin das heutige Gesetz. Die Kantone könnten den wachsenden Wolfsbestand nicht vorausschauend steuern. Zudem würde bei einer Ablehnung des Gesetzes der Artenschutz nicht ausgeweitet.
[2] Stiftung KORA, Raubtierökologie und Wildtiermanagement, 2019. (kora.ch > Monitoring > Wolf > Übergriffe auf Nutztiere).
[3] Bundesamt für Umwelt, 2020 (bafu.admin.ch/wolf).
[4] Die Vernehmlassung zur Jagdverordnung wurde am 8. Mai 2020 eröffnet mit Frist bis zum 9. Sept. 2020 (admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrats > 08.05.2020 > «Ausführungsbestimmungen zum revidierten Jagdgesetz: Start der Vernehmlassung»).
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)»?
- Am 27.09.2020 wurde «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)» mit 1'531'027 Ja gegen 1'654'105 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 62.3%.
- Wie stimmten die Kantone über «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Appenzell Innerrhoden (70.8%), das stärkste Nein aus Basel-Stadt (36.1%).
- Wurde «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)» angenommen?
- «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)» wurde am 27.09.2020 landesweit abgelehnt.