Zum Hauptinhalt springen
Volksabstimmung · 19.05.2019Eidgenössische Vorlage

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

66.4% JaNein 33.6%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
66.4% 1'541'147
Nein
33.6% 780'457
Beteiligung
45.3%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'116 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen?

Ausgangslage

Für den Wohlstand unseres Landes sind eine international wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung und eine verlässliche Altersvorsorge zwei wichtige Grundpfeiler. In beiden Bereichen sind Reformen dringend notwendig: Die Unternehmensbesteuerung muss angepasst werden, um unter veränderten internationalen Bedingungen attraktiv zu bleiben. Die AHV braucht zusätzliche Mittel, um die steigende Anzahl Renten bezahlen zu können.

Mehr lesen

Die Vorlage

Bundesrat und Parlament wollen ein wettbewerbsfähiges, international konformes Steuersystem schaffen und einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten leisten. Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen werden abgeschafft. Künftig gelten für alle Unternehmen grundsätzlich die gleichen Besteuerungsregeln. Investitionen in Forschung und Entwicklung werden dabei steuerlich gefördert. Die Kantone erhalten vom Bund zusätzliches Geld, um die Vorlage nach ihren Bedürfnissen umzusetzen und mögliche Auswirkungen auf Städte und Gemeinden abzufedern. Viele Kantone wollen die Unternehmenssteuern senken, um attraktiv zu bleiben. Diese Steuersenkungen sind nicht Teil dieser Vorlage, hängen aber mit ihr zusammen. Die steuerlichen Massnahmen von Bund und Kantonen führen kurzfristig zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich (siehe «Im Detail»). Gleichzeitig erhält die AHV pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich als Beitrag zur Sicherung der Renten.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein
Bern39.7%
Aargau38.0%
Genf37.8%
Schwyz37.7%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Waadt80.7%48.7%300
2Neuenburg72.4%42.4%24
3Wallis71.8%46.3%122
4Basel-Stadt69.7%60.1%3
5Graubünden69.6%51.6%100
6Nidwalden69.0%48.3%11
7Obwalden68.7%47.3%7
8Luzern68.6%45.7%79
9Uri68.6%38.6%19
10Zug68.6%47.8%11
11Freiburg68.4%41.4%119
12Schaffhausen67.6%67.3%26
13Jura67.6%40.3%51
14Appenzell Ausserrhoden67.1%43.5%20
15Appenzell Innerrhoden67.1%36.9%5
16St. Gallen66.3%42.7%75
17Zürich65.9%45.4%160
18Tessin64.9%48.6%100
19Thurgau64.7%42.3%80
20Basel-Landschaft63.8%42.0%86
21Glarus62.4%37.1%3
22Schwyz62.3%45.8%30
23Genf62.2%51.7%45
24Aargau62.0%42.7%196
25Bern60.3%43.5%328
26Solothurn58.6%44.6%104

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Für Bundesrat und Parlament bietet die Vorlage eine ausgewogene Lösung für zwei drängende Probleme. Sie schafft ein wettbewerbsfähiges, international konformes Steuersystem mit gleichen Regeln für alle Unternehmen. Damit sichert sie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Gleichzeitig stärkt sie die AHV.

admin.ch/staf

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung der Referendumskomitees

EmpfehlungNein

Für ein Komitee sind neue Steuerprivilegien für Grossunternehmen inakzeptabel: Diese würden auf Kosten der Bevölkerung gehen und zu Einbussen führen – bei Bildung, Krippen und Pflege. Für andere Komitees verunmöglicht die Verknüpfung von Steuern mit der AHV eine unverfälschte Stimmabgabe und verhindert strukturelle Reformen der Altersvorsorge.

staf-nein.ch

neinstaf.ch

Generationenkomitee.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat1126711
Ständerat3942

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Dringend notwendige Reformen

Die Schweiz ist wirtschaftlich stark. Sie bietet ein gutes Umfeld für sichere und attraktive Arbeitsplätze und hat leistungsfähige Sozialversicherungen. In zwei Bereichen sind jedoch Reformen dringend notwendig: Die Unternehmensbesteuerung muss angepasst werden, damit die Schweiz neuen internationalen Anforderungen entspricht und wettbewerbsfähig bleibt. Die AHV gerät nach mehr als 20 Jahren ohne umfassende Reform finanziell zunehmend aus dem Gleichgewicht.

Aus abgelehnten Vorlagen gelernt

Vorlagen, die diese Probleme lösen wollten, sind zuletzt 2017 in Volksabstimmungen abgelehnt worden.(1) Der Reformbedarf ist jedoch unbestritten. Deshalb haben Bundesrat und Parlament umgehend eine neue Vorlage ausgearbeitet. Diese trägt der Kritik an den abgelehnten Vorlagen Rechnung: Die Anliegen der Städte und Gemeinden werden berücksichtigt, und die steuerlichen Mehrbelastungen und Erleichterungen sind ausgewogener. Die Zusatzfinanzierung der AHV schafft einen Ausgleich für die steuerliche Entlastung der Unternehmen. Sie bringt der AHV bereits ab nächstem Jahr einen grossen Teil der dringend benötigten zusätzlichen Einnahmen. Der Bundesrat erarbeitet derzeit Massnahmen zur umfassenden Sicherung der AHV-Renten (siehe Kasten).

Ganzen Text anzeigen

Steuerprivilegien werden aufgehoben

Mit der Vorlage gelten künftig für alle Unternehmen grundsätzlich dieselben Besteuerungsregeln: Bisherige Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen werden aufgehoben. Diese sogenannten Statusgesellschaften beschäftigen in der Schweiz rund 150 000 Angestellte und bezahlen beim Bund knapp die Hälfte, bei den Kantonen und Gemeinden rund einen Fünftel der Steuern juristischer Personen. Für diese Unternehmen steigt insgesamt die Steuerbelastung.

Innovation wird gefördert

Neu werden bei den Kantons- und Gemeindesteuern innovative Unternehmen gefördert und unterstützt: Mit der Einführung eines neuen steuerlichen Instruments – der Patentbox – wird der Gewinn aus Patenten tiefer besteuert; für Forschung und Entwicklung können zusätzliche Abzüge gewährt werden. Ziel dieser Massnahmen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts Schweiz zu erhalten und attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Die steuerlichen Erleichterungen werden jedoch begrenzt, damit auch diese Unternehmen einen angemessenen Beitrag an die Finanzierung der staatlichen Aufgaben leisten. Bei der direkten Bundessteuer werden keine Erleichterungen eingeführt.

Föderalistischer Ausgleich

Würden die bisherigen Steuerprivilegien ersatzlos abgeschafft, so würde die Schweiz international an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Deshalb planen viele Kantone, die Steuern für sämtliche Unternehmen zu senken. Weil der Bund von wirtschaftlich attraktiven Kantonen profitiert, überlässt er ihnen mehr von seinen Steuereinnahmen. Die Kantone ihrerseits gelten den Städten und Gemeinden allfällige Auswirkungen aus den kantonalen Reformen angemessen ab. Mit der Abschaffung der bisherigen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften muss auch die Berechnung für den nationalen Finanzausgleich angepasst werden.

Dividenden werden höher besteuert

Bei der Besteuerung von Dividenden und der Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven der Unternehmen gelten künftig strengere Regeln. Sie führen für Aktionärinnen und Aktionäre zu einer höheren Steuerbelastung.

AHV in finanziellen Nöten

Die Vorlage bringt dringend benötigte Mehreinnahmen, um die Renten der AHV zu sichern. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich zusehends. Bereits heute reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken.(2) Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge der Babyboom-Generation und mit der steigenden Lebenserwartung rasch verschärfen.

2 Milliarden Franken mehr für die AHV

Mit dieser Vorlage erhält die AHV ab 2020 rund 2 Milliarden Franken mehr pro Jahr.(3) Von den Mehreinnahmen steuert der Bund rund 800 Millionen Franken bei. Den Rest tragen die Unternehmen und die Versicherten bei: Erstmals seit über 40 Jahren werden die Beiträge für die AHV leicht angehoben. Der Beitragssatz von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird um je 0,15 Prozentpunkte erhöht.

Mindereinnahmen für die öffentliche Hand

Kurzfristig haben die Steuermassnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden geschätzte jährliche Mindereinnahmen von rund 2 Milliarden Franken zur Folge.(4) Darin eingerechnet sind die von den Kantonen geplanten Steuersenkungen, die nicht Teil dieser Vorlage sind. Mittel- bis langfristig sind die Einnahmen mit einer Reform höher als bei einem Verzicht auf die Reform, wie eine Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigt.(5) Die geschätzten kurzfristigen Mindereinnahmen dürften mit der Zeit ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Es könnten sogar Mehreinnahmen gegenüber heute resultieren. Die gesamten finanziellen Auswirkungen der Steuermassnahmen für die öffentliche Hand hängen allerdings von vielen Faktoren ab, namentlich von der Steuerpolitik anderer Länder und der Kantone sowie von den Reaktionen der Unternehmen.

Was passiert bei einem Nein?

Würden die Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen nicht aufgehoben, so müssten Schweizer Unternehmen mit Gegenmassnahmen aus dem Ausland rechnen: Beispielsweise könnten im Ausland von Tochtergesellschaften schweizerischer Unternehmen mehr Steuern verlangt werden. Unternehmen könnten abwandern. Dies könnte zum Verlust von Arbeitsplätzen sowie zu Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden führen. Ohne Zusatzfinanzierung würden sich die finanziellen Probleme bei der AHV rasch verschärfen. Sie müssten vollumfänglich durch die Reform AHV 21 gelöst werden.

Die Massnahmen der Steuerreform und der AHV-Finanzierung im Überblick (6)

(1) Das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) wurde in der Volksabstimmung vom 12. Febr. 2017 abgelehnt (BBl 2017 3387). Der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 wurden in der Volksabstimmung vom 24. Sept. 2017 abgelehnt (BBl 2017 7829).

(2) Die Finanzierung der AHV basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die jährlichen Einnahmen die Jahresausgaben decken sollen. Das seit 2014 kumulierte Umlagedefizit beläuft sich auf 2,7 Milliarden Franken. Es konnte bisher durch die Vermögenserträge kompensiert werden, sodass die Betriebsrechnung der AHV noch positiv ausfiel (Stand Ende 2017). Künftig werden die Vermögenserträge nicht mehr ausreichen, um das Umlagedefizit zu kompensieren (siehe Jahresberichte AHV IV EO des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und der Erwerbsersatzordnung compenswiss.ch > Jahresberichte).

(3) Der Betrag hängt von der Lohnentwicklung und der Entwicklung der Renten ab. 2030 beträgt er voraussichtlich rund 2,4 Milliarden Franken (siehe Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV vom 26.9.2018 im Hintergrunddokument «Auswirkungen der Vorlage STAF auf die Stabilisierung der AHV (AHV 21)», S. 6, bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Reformen & Revisionen > AHV 21).

(4) Die Schätzung stützt sich auf eine Umfrage bei den Kantonen zur geplanten Umsetzung der vorliegenden Reform (Stand: März 2018); Botschaft des Bundesrates vom 21. März 2018 zum Bundesgesetz über die Steuervorlage 17 (SV17); BBl 2018 2527, hier 2639 ( admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt).

(5) Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV, Dynamische Schätzung der Einnahmeeffekte der Steuervorlage 17 ( estv.admin.ch > Steuerpolitik Steuerstatistiken Steuerinformationen > Steuerpolitik > Fachinformationen > Berichte).

(6) Grössere grafische Darstellung der Tabelle unter: efd.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Abstimmungen > Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (19.05.2019) > Die Massnahmen der Steuerreform und der AHV-Finanzierung im Überblick; Direktlink: efd.admin.ch/massnahmen-staf

(7) Berechnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom Sept. 2018 ( parlament.ch > 18.031 > «Statische finanzielle Auswirkungen des Parlamentsbeschlusses STAF, der Botschaft SV17 und der Abstimmungsvorlage USR III»).

(8) Seit 1999 wird wegen der Entwicklung des Altersaufbaus ein Prozentpunkt der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der AHV verwendet. 83 % des Ertrags fliessen heute an die AHV, 17 % an den Bund.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)»?
Am 19.05.2019 wurde «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)» mit 1'541'147 Ja gegen 780'457 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 45.3%.
Wie stimmten die Kantone über «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)» ab?
Das stärkste Ja kam aus Waadt (80.7%), das stärkste Nein aus Solothurn (58.6%).
Wurde «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)» angenommen?
«Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)» wurde am 19.05.2019 landesweit angenommen.