Zum Hauptinhalt springen
Volksabstimmung · 25.11.2018Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»

33.7% JaNein 66.3%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
33.7% 872'288
Nein
66.3% 1'713'501
Ständemehr
0 / 23
Beteiligung
49.3%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'116 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» annehmen?

Ausgangslage

Die Schweiz braucht geregelte Beziehungen zu ihren Nachbarländern und zur Welt. Sie hat deshalb seit Bestehen des Bundesstaates eine ganze Reihe von internationalen Verträgen abgeschlossen. Damit sichern wir unsere Interessen gegenüber anderen Ländern. Und diese Verträge helfen uns, Aufgaben zu lösen, die man nur gemeinsam mit anderen Ländern bewältigen kann. Die Schweiz entscheidet selber, welche Verträge sie braucht und welche nicht. Die Stimmbevölkerung hat dabei weitgehende Mitspracherechte.

Mehr lesen

Die Vorlage

Die Initiative will den Umgang der Schweiz mit internationalen Verträgen ändern, wenn es zwischen diesen Verträgen und dem Verfassungsrecht einen «Widerspruch» gibt. Sie will in der Verfassung festschreiben, was zu tun ist, wenn zum Beispiel eine Volksinitiative angenommen wird, die in gewissen Punkten mit einem abgeschlossenen Vertrag nicht vereinbar ist. In einer solchen Situation soll die Schweiz künftig stets genau gleich vorgehen, um den Vorrang der Verfassung durchzusetzen: Sie darf den Vertrag nicht mehr anwenden, ausser er hat beim Abschluss dem Referendum unterstanden. Und sie muss den Vertrag anpassen, also mit den entsprechenden Ländern neu verhandeln. Gelingt das nicht, muss sie den Vertrag «nötigenfalls» kündigen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Teuffenthal83.7%BE
2Zwischbergen83.3%VS
3Horrenbach-Buchen82.7%BE
4Alpthal77.5%SZ
5Eriz77.3%BE
6Vorderthal76.8%SZ
7Unteriberg76.4%SZ
8Wachseldorn75.8%BE
9Ederswiler75.0%JU
10Pohlern71.4%BE

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

0 von 23 Standesstimmen — Abgelehnt
NeinJaKein Resultat
Waadt76.6%
Genf75.3%
Jura75.1%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Schwyz47.1%52.8%30
2Appenzell Innerrhoden47.0%48.0%5
3Tessin46.1%47.3%100
4Glarus44.5%44.4%3
5Schaffhausen43.0%70.0%26
6Uri42.5%48.2%19
7Thurgau40.9%49.6%80
8Nidwalden39.9%53.2%11
9Obwalden39.3%54.4%7
10St. Gallen39.1%49.3%75
11Aargau38.0%47.1%196
12Appenzell Ausserrhoden37.7%52.9%20
13Basel-Landschaft36.7%48.9%86
14Solothurn35.0%48.6%104
15Graubünden35.0%47.6%100
16Bern34.5%47.9%328
17Zug34.4%53.9%11
18Luzern33.1%52.5%79
19Wallis32.4%55.7%122
20Zürich32.1%52.6%160
21Basel-Stadt27.5%60.8%3
22Freiburg27.3%45.3%119
23Jura24.9%44.8%51
24Genf24.7%48.9%45
25Waadt23.4%49.3%300
26Neuenburg22.6%45.8%24

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Die weltweit einzigartige Selbstbestimmung hat der Schweiz Wohlstand, Freiheit und Sicherheit gebracht. Die Selbstbestimmungsinitiative schafft Rechtssicherheit, sichert die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und schützt die direkte Demokratie und damit das Erfolgsmodell Schweiz.

selbstbestimmungsinitiative.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Die Initiative setzt internationale Verträge aufs Spiel. Sie gefährdet so Stabilität und Rechtssicherheit, was den Wirtschaftsstandort und den Menschenrechtsschutz schwächt. Vertragsanpassungen brauchen auch immer die Zustimmung der Vertragspartner. Mehr Selbstbestimmung bringt die Initiative deshalb nicht.

admin.ch/selbstbestimmungsinitiative

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat681290
Ständerat6380

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Internationale Vernetzung

Die Schweiz braucht als relativ kleines Land mitten in Europa mit einer starken Exportwirtschaft gute Beziehungen zu ihren Nachbarn und zur Welt. Sie hat deshalb zahlreiche Verträge mit anderen Ländern abgeschlossen. Diese Verträge werden auch als «Völkerrecht» bezeichnet.

Die eigenen Interessen wahren

Die Schweiz schliesst solche internationale Verträge ab, damit sie ihre eigenen Interessen wahren kann. Diese Verträge sind von grosser Bedeutung für die Wirtschaft, aber auch für die Menschen in unserem Land, und zwar in unterschiedlichsten Bereichen. So hat die Schweiz beispielsweise Verträge, die den Warenhandel, den Schutz des Kulturerbes, den Umweltschutz oder die Polizei-Zusammenarbeit regeln oder die Menschenrechte schützen (siehe Kasten «Internationale Verträge», S. 21).

Ganzen Text anzeigen

Die Schweiz entscheidet selber

Es liegt in der Natur von Verträgen, dass sie ein Geben und Nehmen darstellen. Die Schweiz schliesst einen Vertrag ab, wenn er ihr unter dem Strich Vorteile bringt. Ob sie einen Vertrag abschliessen oder kündigen will, entscheidet sie selber. Dabei gelten die demokratisch festgelegten Regeln. Die Mitsprache der Stimmbevölkerung funktioniert wie beim Landesrecht: Bei allen wichtigen Fragen hat sie das letzte Wort.

Lösung bei Konflikten

Es kann vorkommen, dass zwischen dem Schweizer Rechtund einem internationalen Vertrag ein Konflikt entsteht. Zum Beispiel dann, wenn die Stimmbevölkerung eine Volksinitiative annimmt, die in gewissen Punkten nicht mit einem abgeschlossenen Vertrag vereinbar ist. Heute hat die Schweiz verschiedene Möglichkeiten, wie sie einen solchen Konflikt löst. Die Lösung wird in unseren demokratischen Verfahren erarbeitet. Meist kommt es zu einer Gesetzesänderung, die dem fakultativen Referendum untersteht.

Was will die Initiative?

Die Initiative will die Bundesverfassung ergänzen und verlangt insbesondere Folgendes:

- Genereller Vorrang der Bundesverfassung gegenüber Völkerrecht – ausser bei zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts (1).

- Die Gerichte und die Verwaltungsbehörden wenden einen internationalen Vertrag nicht an, wenn er verfassungswidrig ist. Ausgenommen sind Verträge, die beim Abschluss dem Referendum unterstanden.

- Im Fall eines «Widerspruchs» sorgen die Behörden für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung. Gelingt dies in Verhandlungen mit den Vertragspartnern nicht, so muss der Vertrag «nötigenfalls» gekündigt werden.

- Eine Übergangsbestimmung hält fest, dass diese Bestimmungen auch auf alle bereits bestehenden internationalen Verträge angewendet werden müssen.

Folgen der Initiative

Die Initiative verlangt also, dass die Schweiz immer nach dem gleichen Schema vorgeht, wenn es zwischen einer Verfassungsbestimmung und einem abgeschlossenen Vertrag einen «Widerspruch» gibt. Bisher hat die Schweiz in diesen Fällen Lösungen gefunden, oft durch Gesetzesänderungen. Die Initiative schränkt diesen Spielraum ein. Bei einer Annahme der Initiative müsste die Schweiz jeden betroffenen Vertrag neu verhandeln und für eine Anpassung die Zustimmung der jeweiligen Verhandlungspartner bekommen – oder den Vertrag «nötigenfalls» kündigen. Das könnte in den betroffenen Bereichen zu einem vertragslosen Zustand führen, was unter Umständen nicht im Interesse der Schweiz ist. Der Initiativtext lässt offen, wann ein «Widerspruch» besteht und eine Anpassung nötig wird. Er regelt nicht, wann es «nötigenfalls» eine Kündigung braucht und wer darüber entscheidet. Diese Unklarheiten müssten im Einzelfall in politischen Diskussionen und eventuell vor Gericht geklärt werden.

(1) Zu den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts zählen etwa das Folterund das Sklavereiverbot oder das Recht, nicht zweimal wegen derselben Sache bestraft zu werden. Von solchen fundamentalen Bestimmungen des Völkerrechts darf nicht abgewichen werden.

(2) Die Initiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» wurde am 17. Juni 2012 mit 75,3 % Nein-Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt; BBl 2012 7685 ( admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt).

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»»?
Am 25.11.2018 wurde «Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»» mit 872'288 Ja gegen 1'713'501 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 49.3%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Schwyz (47.1%), das stärkste Nein aus Neuenburg (22.6%).
Wurde «Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»» angenommen?
«Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»» wurde am 25.11.2018 landesweit abgelehnt.