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Übersicht Kanton Nidwalden
Rangliste · Steuerjahr 2026 · Quelle: ESTV

Die Gemeinden mit den tiefsten Steuerfüssen im Kanton Nidwalden (2026)

Hergiswil hat 2026 den tiefsten Gemeindesteuerfuss im Kanton Nidwalden: 120%. Es folgen Ennetbürgen (150%) und Beckenried (179%). Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Steuerjahr 2026.

Rangliste

ESTV · 2026
RangGemeindeGemeindesteuerfussKirchensteuer (ref.)Kirchensteuer (röm.-kath.)Einwohner
1Hergiswil120%26%21%6'187
2Ennetbürgen150%26%36%5'288
3Beckenried179%26%35%3'736
4Ennetmoos180%26%43%2'321
5Stansstad187%26%40%4'869
6Buochs197%26%38%5'487
7Oberdorf NW200%26%40%3'105
8Emmetten222%26%55%1'661
9Stans235%26%40%8'377
10Dallenwil240%26%37%1'875
11Wolfenschiessen250%26%40%2'110

Kantonsinterner Kontext: tiefster 120%, Median 197%, höchster 250%. Der Kantonssteuerfuss von Nidwalden beträgt zusätzlich 261%.

Wie wir das messen

ESTV

Der Gemeindesteuerfuss ist der Prozentsatz der einfachen Staatssteuer, den eine Gemeinde erhebt; die Werte 2026 stammen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Steuerfüsse sind zwischen Kantonen NICHT vergleichbar — jeder Kanton definiert seinen eigenen Grundtarif —, weshalb dieses Ranking innerhalb eines Kantons bleibt. Die Kirchensteuer wird separat ausgewiesen und gilt nur für Mitglieder.

Häufige Fragen

Welche Gemeinde hat 2026 den tiefsten Steuerfuss im Kanton Nidwalden?
Hergiswil hat 2026 mit 120% den tiefsten Gemeindesteuerfuss im Kanton Nidwalden.
Was ist der Steuerfuss?
Der Steuerfuss ist der Prozentsatz der einfachen Staatssteuer, den eine Gemeinde erhebt. Gemeindesteuer = einfache Steuer × Gemeindesteuerfuss. Kanton und Kirche erheben eigene Steuerfüsse auf derselben Grundlage.
Sind Steuerfüsse zwischen Kantonen vergleichbar?
Nein. Jeder Kanton definiert seinen eigenen Grundtarif; Steuerfüsse sind nur innerhalb eines Kantons aussagekräftig. Für Vergleiche über Kantonsgrenzen braucht es die effektive Steuerbelastung bei einem bestimmten Einkommen.
Ist die Kirchensteuer im Ranking enthalten?
Nein — das Ranking verwendet den reinen Gemeindesteuerfuss. Die Kirchensteuerfüsse (reformiert und römisch-katholisch) stehen separat in der Tabelle und gelten nur für Kirchenmitglieder.