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Übersicht Kanton Appenzell Innerrhoden
Rangliste · Steuerjahr 2026 · Quelle: ESTV

Die Gemeinden mit den tiefsten Steuerfüssen im Kanton Appenzell Innerrhoden (2026)

Appenzell hat 2026 den tiefsten Gemeindesteuerfuss im Kanton Appenzell Innerrhoden: 56%. Es folgen Gonten (76%) und Schwende-Rüte (81%). Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Steuerjahr 2026.

Rangliste

ESTV · 2026
RangGemeindeGemeindesteuerfussKirchensteuer (ref.)Kirchensteuer (röm.-kath.)Einwohner
1Appenzell56%10%10%6'009
2Gonten76%10%17%1'464
3Schwende-Rüte81%10%11%6'060
4Schlatt-Haslen87%10%18%1'121
5Oberegg96%28%24%1'931

Kantonsinterner Kontext: tiefster 56%, Median 81%, höchster 96%. Der Kantonssteuerfuss von Appenzell Innerrhoden beträgt zusätzlich 96%.

Wie wir das messen

ESTV

Der Gemeindesteuerfuss ist der Prozentsatz der einfachen Staatssteuer, den eine Gemeinde erhebt; die Werte 2026 stammen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Steuerfüsse sind zwischen Kantonen NICHT vergleichbar — jeder Kanton definiert seinen eigenen Grundtarif —, weshalb dieses Ranking innerhalb eines Kantons bleibt. Die Kirchensteuer wird separat ausgewiesen und gilt nur für Mitglieder.

Häufige Fragen

Welche Gemeinde hat 2026 den tiefsten Steuerfuss im Kanton Appenzell Innerrhoden?
Appenzell hat 2026 mit 56% den tiefsten Gemeindesteuerfuss im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Was ist der Steuerfuss?
Der Steuerfuss ist der Prozentsatz der einfachen Staatssteuer, den eine Gemeinde erhebt. Gemeindesteuer = einfache Steuer × Gemeindesteuerfuss. Kanton und Kirche erheben eigene Steuerfüsse auf derselben Grundlage.
Sind Steuerfüsse zwischen Kantonen vergleichbar?
Nein. Jeder Kanton definiert seinen eigenen Grundtarif; Steuerfüsse sind nur innerhalb eines Kantons aussagekräftig. Für Vergleiche über Kantonsgrenzen braucht es die effektive Steuerbelastung bei einem bestimmten Einkommen.
Ist die Kirchensteuer im Ranking enthalten?
Nein — das Ranking verwendet den reinen Gemeindesteuerfuss. Die Kirchensteuerfüsse (reformiert und römisch-katholisch) stehen separat in der Tabelle und gelten nur für Kirchenmitglieder.