Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
Abstimmung am 29.11.2026
Die Resultate erscheinen hier live am Abstimmungssonntag ab 12 Uhr.
Abstimmungserläuterungen des Bundes ↗Wollen Sie die Volksinitiative « Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen! » annehmen?
Ausgangslage
Heute werden Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich besteuert. Mit der vom Stimmvolk am 8. März 2026 angenommenen Individualbesteuerung entfällt diese unterschiedliche Behandlung. Ab 2032 werden alle Steuerpflichtigen auf Bundes- und Kantonsebene individuell besteuert. Das heisst: Jede Person versteuert das eigene Einkommen und Vermögen.
Die Initiative
Im Gegensatz zur Individualbesteuerung sieht die Initiative vor, dass die Einkommen eines Ehepaars für die direkte Bundessteuer weiterhin zusammengerechnet werden. Zudem sollen Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Beides soll neu in der Verfassung stehen. Das Parlament hat drei Jahre Zeit, die Initiative per Gesetz umzusetzen. Tritt bis 2030 kein entsprechendes Gesetz in Kraft, muss der Bundesrat die sogenannte alternative Steuerberechnung einführen: Dabei wird die direkte Bundessteuer eines Ehepaars sowohl nach der gemeinsamen Besteuerung berechnet als auch nach der Besteuerung von Unverheirateten. Das Ehepaar bezahlt dann den tieferen Betrag. Die finanziellen Auswirkungen der Initiative hängen von der Umsetzung durch Bundesrat oder Parlament ab. Gestützt auf die heutigen Steuertarife dürften je nach Umsetzung bei der direkten Bundessteuer vor allem Ehepaare insgesamt um schätzungsweise 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr entlastet werden. Auf Kantonsebene würde hingegen ab 2032 die Individualbesteuerung gelten, falls dies bis dahin gesetzlich nicht angepasst wird.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung des Initiativkomitees
EmpfehlungJa
Für das Komitee steht die Initiative für Modernität, Gerechtigkeit und Einfachheit. Sie bringe eine pragmatische Lösung und verankere einen klaren Grundsatz in der Verfassung: Ehepaare werden bei der direkten Bundessteuer gemeinsam veranlagt und dürfen gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungNein
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Die Heiratsstrafe ist mit der Individualbesteuerung bereits abgeschafft. Die Initiative privilegiert Ehepaare gegenüber Unverheirateten und schafft neue Unsicherheiten, weil sie zu widersprüchlichen Steuersystemen bei Bund und Kantonen führen kann.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 97 | 102 | 0 |
| Ständerat | 20 | 24 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage Steuern nach heutigem Recht
Verheiratete werden heute gemeinsam besteuert und Unverheiratete individuell, auch wenn diese als Paar zusammenleben. Die Einkommen beziehungsweise Vermögen eines Ehepaars werden für die Besteuerung also zusammengerechnet. Dadurch gelangen Ehepaare in eine höhere Progressionsstufe. [1] Im Gegenzug erhalten sie einen günstigeren Steuertarif und gewisse Steuerabzüge. Erzielen beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen, bezahlen sie beim Bund und in einem Teil der Kantone heute tendenziell mehr Steuern als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies gilt vor allem für Ehepaare mit Kindern. Man spricht von einer Heiratsstrafe. Sind die Einkommen der Eheleute ungleich, zahlen sie heute tendenziell weniger Steuern als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Das gilt sowohl für die Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern. Man spricht von einem Heiratsbonus. [2]
Individualbesteuerung
Am 8. März 2026 hat das Stimmvolk das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Es sieht vor, dass auch Verheiratete bei Bund, Kantonen und Gemeinden spätestens ab 2032 individuell besteuert werden. Das heisst, dass jede Person unabhängig vom Zivilstand das eigene Einkommen und Vermögen versteuert. Verheiratete und Unverheiratete in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen bezahlen so immer gleich hohe Steuern. Die Heiratsstrafe und der Heiratsbonus werden abgeschafft.
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Erneute Volksabstimmung
Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung befand sich in der parlamentarischen Beratung, als die vorliegende Volksinitiative 2024 zustande kam. Die Initiative will wie das Bundesgesetz die Heiratsstrafe abschaffen. Sie verlangt im Gegensatz zur Individualbesteuerung aber weiterhin eine gemeinsame Besteuerung der Eheleute. Deshalb kommt es erneut zu einer Volksabstimmung.
Die Initiative Zwei zentrale Forderungen
Die Initiative will neu in der Verfassung festschreiben, dass die Einkommen eines Ehepaars für die direkte Bundessteuer zusammengerechnet werden. Zugleich sollen Ehepaare bei der direkten Bundessteuer gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.
Übergangsbestimmungen
Tritt bis zum 1. Januar 2030 kein Gesetz zur Umsetzung der Initiative in Kraft, so müsste der Bundesrat eine sogenannte alternative Steuerberechnung beim Bund einführen: Die direkte Bundessteuer eines Ehepaars würde zuerst nach der gemeinsamen Besteuerung berechnet; zusätzlich erfolgte die Berechnung nach der Besteuerung von Unverheirateten. Das Ehepaar bezahlte dann den tieferen der beiden Beträge. Der Bundesrat könnte die heutigen Tarife nicht ändern. Diese Regelung gälte, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt.
Umsetzung durch das Parlament Mögliche Modelle
Das Parlament müsste die Forderungen der Initiative in einem Gesetz umsetzen. Hierfür könnte das Parlament unterschiedliche Steuermodelle wie das Vollsplitting, das Teilsplitting oder die alternative Steuerberechnung anwenden. Die Initiative führte dazu, dass Verheiratete steuerlich weiterhin anders behandelt würden als Unverheiratete.
Folgen für die Steuereinnahmen
Die finanziellen Auswirkungen für Bund und Kantone hängen davon ab, wie das Parlament die Initiative umsetzt. Es wäre insbesondere in der Festlegung der Steuertarife grundsätzlich frei. Bei einer Umsetzung gestützt auf die heute geltenden Steuertarife bei der direkten Bundessteuer würden die Mindereinnahmen je nach Ausgestaltung schätzungsweise zwischen 680 Millionen und 3 Milliarden Franken pro Jahr betragen. [3] Von diesen Mindereinnahmen entfielen jährlich rund 140 bis 640 Millionen Franken auf die Kantone, da diese an der direkten Bundessteuer beteiligt sind.
Folgen für die Steuerpflichtigen
Um die Forderungen der Initiative zu erfüllen, müsste das Parlament Ehepaare verglichen mit Unverheirateten entlasten. Wenn die Mindereinnahmen nicht allzu hoch ausfallen sollen, müsste das Parlament gewisse Steuerpflichtige höher belasten als heute. In erster Linie wären davon Unverheiratete betroffen; es könnte aber auch sein, dass ein Teil der Ehepaare künftig höhere Steuern bezahlen muss.
Folgen für die Erwerbsanreize
Wenn bei einem Ehepaar die zweitverdienende Person ihr Pensum ausbaut, dann fallen bei der gemeinsamen Besteuerung auf dem zusätzlichen Einkommen höhere Steuern an als bei der Individualbesteuerung. Die Anreize für Zweitverdienende, ihr Erwerbspensum zu erhöhen, dürften tiefer sein als bei der Individualbesteuerung.
Umsetzung durch den Bundesrat Alternative Steuerberechnung
Ist die Initiative am 1. Januar 2030 noch nicht umgesetzt, so müsste der Bundesrat gemäss den Übergangsbestimmungen auf Bundesebene die alternative Steuerberechnung mittels Verordnung einführen. Dabei wäre er an die bisherigen Steuertarife gebunden, hätte bei der konkreten Umsetzung jedoch einen gewissen Spielraum.
Folgen für die Steuereinnahmen
Die jährlichen Einnahmen aus der direkten Bundessteuer würden mit der alternativen Steuerberechnung je nach Umsetzung um schätzungsweise 680 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken sinken. [4] Von diesen Mindereinnahmen würden rund 140 bis 300 Millionen Franken auf die Kantone entfallen, da diese an der direkten Bundessteuer beteiligt sind.
Folgen für die Steuerpflichtigen
Von der alternativen Steuerberechnung würden im Vergleich zu heute vor allem Ehepaare profitieren, die zwei höhere und vergleichbare Einkommen haben. Für Unverheiratete ohne Kinder würde sich nichts ändern. Im Fall einer Umsetzung mit Entlastungen von rund 1,4 Milliarden Franken würden zusätzlich Ehepaare profitieren, die zwei sehr ungleiche Erwerbseinkommen haben. Im Fall einer Umsetzung mit Entlastungen von rund 680 Millionen Franken müssten Ehepaare, die sehr ungleiche Einkommen haben, und Unverheiratete mit Kindern mehr bezahlen als heute.
Folgen für die Erwerbsanreize
Die alternative Steuerberechnung dürfte im Vergleich zu heute höhere Erwerbsanreize setzen, weil ein Teil der Eheleute bei der direkten Bundessteuer individuell besteuert würde. Die Erwerbsanreize dürften jedoch tiefer sein als bei der Individualbesteuerung, insbesondere weil diese auch für die kantonalen Steuern gilt.
Administrativer Aufwand
Ehepaare müssten anders als bei der Individualbesteuerung weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Bei der alternativen Steuerberechnung nähme die Komplexität für Steuerbehörden und Steuerpflichtige vor allem dann zu, wenn gewisse Einkünfte und Abzüge den Eheleuten nicht hälftig pauschal zugeteilt würden.
Folgen für die Individualbesteuerung
Die Initiative verlangt, dass bei der direkten Bundessteuer Eheleute jeweils gemeinsam besteuert werden. Die vom Volk angenommene Individualbesteuerung steht dazu im Widerspruch. Wenn Volk und Stände die Initiative annehmen, kann die Individualbesteuerung daher auf Bundesebene nicht eingeführt werden. Anders ist es bei den kantonalen Steuern. Diese sind von der Initiative nicht direkt betroffen. Das heisst: In den Kantonen könnte ab Anfang 2032 die Individualbesteuerung und beim Bund die gemeinsame Besteuerung gelten, wenn das Parlament die Initiative bis dahin nicht umgesetzt hat oder ein entsprechendes Gesetz an einem Referendum scheitert.
Bei einer Ablehnung der Initiative
Wird die Initiative abgelehnt, gilt ab dem 1. Januar 2032 die bereits angenommene Individualbesteuerung sowohl für den Bund als auch für die Kantone und die Gemeinden. Sie würde die Heiratsstrafe und den Heiratsbonus abschaffen. Der Tarif gälte für alle Steuerpflichtigen, also auch für Unverheiratete. Die Individualbesteuerung entlastet die Steuerpflichtigen bei der direkten Bundessteuer insgesamt um schätzungsweise rund 700 Millionen Franken pro Jahr. [5]
[1] Steuerprogression bedeutet, dass Personen mit hohem Einkommen oder Vermögen in Prozent mehr Steuern bezahlen als Personen mit tieferen Einkommen oder Vermögen. Erreicht wird dies dadurch, dass der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen und Vermögen steigt.
[2] Laut aktualisierter Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für das Jahr 2022 waren bei der direkten Bundessteuer rund 690 000 Ehepaare von einer Heiratsstrafe betroffen, weil sie gegenüber einem unverheirateten Paar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen mindestens 10 Prozent mehr Steuern bezahlen mussten. Umgekehrt profitierten rund 630 000 Ehepaare von einem Heiratsbonus, weil sie gegenüber einem unverheirateten Paar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen mindestens 10 Prozent weniger Steuern bezahlen mussten. Zur Anzahl der Ehepaare, die bei den kantonalen Einkommenssteuern von einer Heiratsstrafe oder von einem Heiratsbonus betroffen sind, liegen keine Schätzungen vor.
[3] Die Schätzungen der ESTV erfolgten mit Daten der Bundessteuerstatistik des Jahres 2022. Die Ergebnisse wurden auf das Jahr 2026 hochgerechnet. Die Schätzungen basieren auf Annahmen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die geschätzten finanziellen Auswirkungen über die Jahre mit den Einnahmen der direkten Bundessteuer mitentwickeln. Botschaft des Bundesrates vom 7. März 2025 zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»; BBl 2025 1092 Ziff. 4.2 ( fedlex.admin.ch > Bundesblatt > Startseite BBI)
[4] Schätzungen der ESTV (siehe vorangehende Fussnote)
[5] Schätzungen der ESTV (siehe vorangehende Fussnoten). Die Aktualisierung der finanziellen Auswirkungen der Individualbesteuerung beruht zum einen auf den neuesten Hochrechnungen zu den Einnahmen der direkten Bundessteuer. Zum anderen wurden im Zuge gewisser Verbesserungen der Datenlage methodische Anpassungen vorgenommen, die im Einklang mit den Schätzungen zu den finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Volksinitiative stehen.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2026 1758Wortlaut anzeigen
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
vom 19. Juni 2026
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 27. März 2024 eingereichten Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. März 2025,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 27. März 2024 «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 128 Abs. 3 bis
3bis Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.
Art. 197 Ziff. 15
15. Übergangsbestimmungen zu Art. 128 Abs. 3 bis (Nichtbenachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer)
1 Treten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 128 Absatz 3 bis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.
2 Zur Sicherstellung der Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber anderen Steuerpflichtigen regelt der Bundesrat in der Verordnung, dass für Ehepaare:
a. neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer erfolgt; und
b. der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 19. Juni 2026
Der Präsident: Pierre-André Page Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ständerat, 19. Juni 2026
Der Präsident: Stefan Engler Die Sekretärin: Martina Buol
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2026 1758)
Quelle: Fedlex, BBl 2026 1758 — amtlicher Wortlaut