Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Abstimmung am 29.11.2026
Die Resultate erscheinen hier live am Abstimmungssonntag ab 12 Uhr.
Abstimmungserläuterungen des Bundes ↗Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?
Ausgangslage
Im März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die 13. Rente wird im Dezember 2026 erstmals an die rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Das kostet zu Beginn über 4 Milliarden und später über 5 Milliarden Franken. Davon muss der Bund gut einen Fünftel übernehmen. Der Rest ist zurzeit nicht finanziert. Bereits 2026 gibt die AHV mit der 13. Rente mehr aus, als sie einnimmt. Ohne zusätzliche Einnahmen wird das Defizit von Jahr zu Jahr grösser und die AHV gerät finanziell zunehmend in Schieflage.
Die Vorlage
Das Parlament hat deshalb beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,4 Prozentpunkte zu finanzieren. Nicht erhöht wird die Mehrwertsteuer auf gewisse alltägliche Güter wie Lebensmittel oder Medikamente. Die Erhöhung verschafft der AHV zusätzliche Einnahmen in der Höhe von schätzungsweise 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Zusammen mit dem Bundesbeitrag deckt sie rund die Hälfte der zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente. Dadurch verringern sich die jährlichen Defizite, die durch die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente entstehen, und die Reserven der AHV (Ausgleichsfonds) sinken weniger schnell. Über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer muss abgestimmt werden. Sie kann frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Somit gibt es für die Auszahlungen der 13. AHV-Rente in den Jahren 2026 und 2027 keine Zusatzfinanzierung.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Bundesrat und Parlament wollen eine finanziell stabile AHV. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die 13. AHV-Rente ist dazu ein wichtiger Schritt. Via Mehrwertsteuer werden die Kosten für den Ausbau der AHV auf alle Generationen verteilt. Gewisse alltägliche Güter wie Lebensmittel sind von der Erhöhung ausgenommen.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Standpunkt der Minderheit im Parlament
EmpfehlungNein
Eine Minderheit des Parlaments ist gegen die Vorlage. Sie möchte die 13. AHV-Rente im Rahmen der nächsten Reform finanzieren. Dabei soll die AHV nicht nur über zusätzliche Einnahmen finanziell stabilisiert werden, sondern auch mit strukturellen Massnahmen wie etwa einer Erhöhung des Rentenalters.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 108 | 85 | 6 |
| Ständerat | 28 | 13 | 3 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wurde 1948 geschaffen und ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. 2,6 Millionen Menschen erhalten heute eine AHV-Rente. Für viele von ihnen ist sie das zentrale Einkommen im Alter. Die Stimmberechtigten haben im März 2024 die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» angenommen. Die Initiative legt fest, dass alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente eine 13. AHV-Rente erhalten. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.
Folgen der 13. AHV-Rente Mehr Rente
Mit dem Volksentscheid zur 13. AHV-Rente wird die AHV ausgebaut. Ab 2026 erhalten unverheiratete Rentnerinnen und Rentner bis zu 2520 Franken mehr Rente pro Jahr. Für Ehepaare sind es maximal 3780 Franken. Die Auszahlung erfolgt einmal pro Jahr, jeweils im Dezember.
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Zusätzliche Kosten
Die 13. AHV-Rente kostet 2026 über 4 Milliarden Franken. Weil die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner steigt und die Renten regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden, steigen auch die Ausgaben: Ab 2035 kostet die 13. AHV-Rente schätzungsweise über 5 Milliarden Franken pro Jahr. Der Bund finanziert gut einen Fünftel der Ausgaben der AHV. Dies gilt auch für die 13. Rente. Der Bund übernimmt also zuerst über 800 Millionen und später über 1 Milliarde Franken der Kosten, welche die 13. AHV-Rente verursacht. [2]
Wachsende Defizite
Die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente führen dazu, dass die jährlichen Defizite in der AHV anwachsen: 2026 übersteigen die Ausgaben die Einnahmen bereits um mehr als 1 Milliarde Franken; ohne zusätzliche Einnahmen steigen die jährlichen Defizite gemäss den aktuellen Schätzungen bis 2035 auf fast 5 Milliarden Franken an. [3]
Sinkende Reserven
Die jährlichen Defizite führen dazu, dass die Reserven der AHV abnehmen und die finanzielle Stabilität der AHV geschwächt wird. Bereits 2027 fallen die Reserven unter den gesetzlich vorgeschriebenen Wert von 100 Prozent der jährlichen Ausgaben. Bis im Jahr 2035 würden sie ohne Massnahmen noch rund 50 Prozent der jährlichen Ausgaben betragen. Je länger die Defizite anfallen und je grösser sie werden, desto schneller sinkt auch der Stand des Fonds. Dadurch nehmen die Erträge auf dem angelegten Kapital kontinuierlich ab. Ausserdem kann die AHV negative Entwicklungen schlechter abfedern, wenn sie weniger Reserven hat. Ohne zusätzliche Einnahmen werden die Kosten, um die Finanzierungslücken zu schliessen, immer grösser.
Die Vorlage
Das Parlament hat im Juni 2026 beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente zu finanzieren, indem die Mehrwertsteuer erhöht wird: Der Normalsatz steigt um 0,4 Prozentpunkte von heute 8,1 Prozent auf 8,5 Prozent. Der Sondersatz für die Hotellerie wird von heute 3,8 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent wird hingegen nicht erhöht. Gewisse alltägliche Güter wie Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher oder bestimmte Arbeiten oder Güter in der Landwirtschaft werden also nicht stärker belastet.
Geringere jährliche Defizite
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer verschafft der AHV ab 2028 zusätzliche Einnahmen, die sich ab 2029 auf schätzungsweise rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr belaufen. [5] Dadurch verringern sich die jährlichen Defizite, die durch die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente entstehen. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer beträgt das Defizit 2035 schätzungsweise noch rund 3 statt 5 Milliarden Franken.
AHV-Fonds sinkt weniger schnell
Durch die höheren Einnahmen und die geringeren jährlichen Defizite sinken auch die Reserven weniger schnell. So steht der AHV-Fonds im Jahr 2035 voraussichtlich bei knapp 70 Prozent statt bei rund 50 Prozent der jährlichen Ausgaben.
Auswirkung höhere Mehrwertsteuer
Mit einer höheren Mehrwertsteuer verteuern sich viele Waren und Dienstleistungen. Die geplante Mehrwertsteuererhöhung führt gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu einer durchschnittlichen Mehrbelastung von schätzungsweise 180 Franken pro Jahr und Haushalt (15 Franken pro Monat). Haushalte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 4600 Franken haben im Durchschnitt mit zusätzlich rund 7 Franken pro Monat zu rechnen. Für Haushalte mit einem Einkommen von 6700 bis 9400 Franken beträgt die geschätzte Mehrbelastung durchschnittlich rund 13 Franken pro Monat. Für Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 13400 Franken werden Mehrausgaben von rund 28 Franken pro Monat erwartet. [6]
Reduzierter Satz wird nicht erhöht
6Das Parlament hat beschlossen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für gewisse alltägliche Güter nicht zu erhöhen. Davon profitieren insbesondere Haushalte mit einem tieferen Einkommen. Sie verwenden einen grösseren Anteil ihrer Ausgaben für Nahrungsmittel und andere alltägliche Güter als Haushalte mit einem höheren Einkommen. Die zusätzliche Belastung fällt deshalb vor allem für Haushalte mit einem tieferen Einkommen geringer aus.
Obligatorische Abstimmung
Die Höhe der Mehrwertsteuer ist in der Verfassung geregelt. Deshalb muss die Stimmbevölkerung über jede Erhöhung entscheiden. Die höhere Mehrwertsteuer könnte frühestens Anfang 2028 eingeführt werden. Es liegt in der Kompetenz des Bundesrats, den Zeitpunkt festzulegen.
Nächste AHV- Reform in Planung
Parallel zur Finanzierung der 13. AHV-Rente arbeitet der Bundesrat an der nächsten AHV-Reform. Mit der Reform AHV2030 will der Bundesrat unter anderem Anreize setzen, damit mehr Personen bis zum Rentenalter und darüber hinaus arbeiten. Zudem will er die finanzielle Stabilität der AHV für das nächste Jahrzehnt sichern. Der Bundesrat wird die Reform AHV2030 dem Parlament voraussichtlich im Frühling 2027 unterbreiten.
[1] «Finanzierung der AHV», Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ( bsv.admin.ch > Sozialversicherungssystem > Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) > Organisation und Finanzierung der AHV > Finanzierung der AHV)
[2] «Finanzielle Lage und Perspektiven der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV», Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ( bsv.admin.ch > Reformen & Analysen > Finanzen & Perspektiven > Finanzen AHV)
[3] «Finanzielle Lage und Perspektiven der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV», BSV (siehe vorangehende Fussnote). Allfällige Erträge auf den angelegten Geldern des AHV-Fonds sind in dieser Berechnung nicht berücksichtigt, da sie je nach Wirtschaftslage sehr unterschiedlich ausfallen können.
[4] Der MWST-Normalsatz gilt standardmässig für alle steuerbaren Waren und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich einem ermässigten Satz, einem Sondersatz oder keiner MWST unterliegen. Für gewisse alltägliche Güter wie Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher oder bestimmte Arbeiten oder Güter in der Landwirtschaft gilt ein reduzierter MWST-Satz. Für die Hotellerie gilt ein Sondersatz. Der Nationalrat ist in der Sommersession 2026 nicht auf die Vorlage zur Verlängerung dieses Sondersatzes über 2027 hinaus eingetreten. Bei Redaktionsschluss der Erläuterungen war der Beschluss des Ständerats noch offen und es war noch nicht entschieden, ob das Parlament den Sondersatz verlängert. Wenn der Sondersatz ausläuft, wird die Hotellerie ab 2028 dem Normalsatz unterstellt.
[5] Im Einführungsjahr 2028 fliessen erst rund 1,1 Mrd. Franken an die AHV, weil die MWST zeitlich versetzt abgeliefert wird. Die geschätzten Mehreinnahmen entwickeln sich über die Jahre mit den Einnahmen der MWST mit.
[6] Die Zahlen beruhen auf Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf der Grundlage der Haushaltbudgeterhebung (HABE) mit Ausgaben und Preisen von 2018 – 2019, also ohne Berücksichtigung der seither aufgelaufenen Teuerung und der Veränderungen im Konsumverhalten. Auch erfasst die HABE gewisse Ausgaben nicht. Es ist damit zu rechnen, dass die effektive Mehrbelastung etwas höher ausfällt. Botschaft vom 16. Oktober 2024 zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente, BBl 2024 2747 Ziff. 6.5 ( fedlex.admin.ch > Bundesblatt > Startseite BBl)
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2026 1757Wortlaut anzeigen
Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
vom 19. Juni 2026
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 2024,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 3 quinquies und 3 sexies
3quinquies Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte.
3sexies Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3 quinquies wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.
II
1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ständerat, 19. Juni 2026
Der Präsident: Stefan Engler Die Sekretärin: Martina Buol
Nationalrat, 19. Juni 2026
Der Präsident: Pierre-André Page Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2026 1757)
Quelle: Fedlex, BBl 2026 1757 — amtlicher Wortlaut