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Volksabstimmung · 27.09.2026Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

29.8% JaNein 70.2%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
29.8% 789'082
Nein
70.2% 1'854'861
Ständemehr
0 / 23
Beteiligung
49.0%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» annehmen?

Ausgangslage

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen.

Mehr lesen

Die Initiative

Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

0 von 23 Standesstimmen — Abgelehnt
NeinJaKein Resultat
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Tessin48.3%47.5%100
2Schwyz42.1%53.8%30
3Appenzell Innerrhoden40.3%49.8%5
4Glarus37.6%42.6%3
5Uri37.0%45.3%19
6Schaffhausen36.3%69.7%26
7Obwalden35.9%52.3%7
8Thurgau35.6%50.8%80
9St. Gallen35.0%50.1%75
10Appenzell Ausserrhoden34.7%53.5%20
11Graubünden33.4%48.0%100
12Genf33.4%51.9%45
13Nidwalden33.0%52.1%11
14Wallis32.9%46.1%122
15Aargau29.6%46.9%196
16Freiburg28.9%43.9%119
17Zug28.6%56.7%11
18Luzern28.2%51.5%79
19Jura28.2%42.4%51
20Solothurn27.5%46.7%104
21Waadt27.0%55.1%300
22Bern26.6%47.0%329
23Basel-Landschaft26.1%45.0%86
24Zürich25.5%51.2%160
25Neuenburg24.4%43.7%24
26Basel-Stadt20.1%56.6%3

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Laut dem Komitee hat die Neutralität die Schweiz vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Die Neutralitätsinitiative stelle sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege.

neutralitaet-ja.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Für Bundesrat und Parlament hat sich die Neutralitätspraxis seit 1848 bewährt. Die Bundesverfassung gewährt heute den nötigen Handlungsspielraum. So kann der Bundesrat im Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde diesen Spielraum einschränken.

admin.ch/neutralitaetsinitiative

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat651245
Ständerat10295

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage Dauernde und bewaffnete Neutralität

Die Schweizer Neutralität hat sich über mehrere Jahrhunderte entwickelt. Sie ist seit 1815 völkerrechtlich anerkannt. Seit 1848 ist sie in der Bundesverfassung verankert. Die Neutralität der Schweiz gilt dauernd. Dies bedeutet, dass die Schweiz bei allen Kriegen zwischen Staaten neutral ist. Die Neutralität der Schweiz ist auch bewaffnet: Die Armee sorgt für die Verteidigung des Landes und der Neutralität.

Neutralität in der Verfassung

Die Bundesverfassung hält bereits heute fest, dass der Bundesrat und das Parlament Massnahmen treffen, um die Neutralität der Schweiz zu wahren. Bundesrat und Parlament nutzen die Neutralität als Instrument für die Interessen der Schweiz, insbesondere um Sicherheit, Unabhängigkeit und Wohlstand zu schützen.

Ganzen Text anzeigen

Neutralität im Völkerrecht

Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. Die Neutralität der Schweiz wurde am Wiener Kongress gewürdigt und im Pariser Frieden von 1815 anerkannt. Seither gelten für die Schweiz die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates. Die Staaten haben dazu seit dem 19. Jahrhundert eine Praxis entwickelt, die auch in den Haager Abkommen von 1907 festgehalten ist. Darin wird geregelt, wie sich ein neutraler Staat gegenüber kriegführenden Staaten zu verhalten hat. Unter anderem darf sich ein neutraler Staat nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen, kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen und den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung stellen. Innerhalb dieser Regeln besteht Handlungsspielraum bei der Anwendung der Neutralität.

Angriff auf neutrale Staaten

Wird ein neutraler Staat angegriffen, ist er nicht an das Neutralitätsrecht gebunden: Er darf sich verteidigen und dazu auch Bündnisse mit anderen Staaten eingehen.

Neutralität in der Praxis

Bundesrat und Parlament wenden die Neutralität seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 an. Sie nutzen die Neutralität für die Wahrung der aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz. Diese Neutralitätspraxis hält sich an das Völkerrecht und sichert der Schweiz Handlungsspielraum, um ihre Interessen unter unterschiedlichen aussenpolitischen Umständen zu wahren. Die Neutralität geniesst in der Schweizer Bevölkerung einen grossen Rückhalt, wie regelmässige Umfragen zeigen. [1]

Neutralität und gute Dienste

Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz als Vermittlerin in Konflikten gefragt ist und ihre guten Dienste anbieten kann. Dies zeigt sich etwa bei internationalen Gesprächen, die regelmässig in Genf stattfinden.

Neutralitätspraxis und Krieg gegen die Ukraine

Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa verschlechtert. Als Reaktion darauf hat die Schweiz ihre sicherheitspolitische Kooperation mit Partnerstaaten verstärkt und die Sanktionen der EU gegen Russland weitgehend übernommen. Diese Sanktionen sind mit der Neutralität der Schweiz vereinbar und dienen der Einhaltung des Völkerrechts. Die Schweiz entscheidet jeweils eigenständig, welche Sanktionen sie übernimmt und welche nicht.

Kritik an Übernahme von Sanktionen

Die Initiantinnen und Initianten sind der Ansicht, dass die Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionen die Neutralität nicht genügend strikt angewendet hat und die Schweiz dadurch zu einer Kriegspartei geworden ist. Vor diesem Hintergrund haben sie die Initiative eingereicht.

Forderungen der Initiative

Die Initiantinnen und Initianten wollen die Neutralität in einem neuen Verfassungsartikel strikter definieren. Darin soll ausdrücklich stehen, dass:

– die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist,

– die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten darf,

– eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen nur zulässig ist, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird,

– sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen darf,

– die Schweiz künftig keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten mehr ergreifen darf (ausgenommen sind Sanktionen der UNO),

– die Schweiz Massnahmen ergreifen kann, um zu verhindern, dass Sanktionen anderer Staaten umgangen werden können,

– die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen soll.

Wesentliche Forderungen bereits erfüllt

Die Forderungen der Initiative entsprechen in wesentlichen Punkten den rechtlichen Pflichten eines neutralen Staates und werden in der Praxis der Schweiz auch eingehalten:

– Die Schweiz ist dauernd neutral. Ihre Neutralität ist daher bereits immerwährend.

– Als dauernd neutraler Staat tritt die Schweiz schon heute keinem Militär- und Verteidigungsbündnis bei (wie z. B. der NATO).

– Die Schweiz beteiligt sich schon heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten.

– Die Schweiz übernimmt bereits alle UNO-Sanktionen. Dazu ist sie als Mitglied der UNO verpflichtet.

– Die Forderung des Initiativkomitees, dass die Schweiz die Neutralität für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung nutzt, ist bereits heute Praxis.

Folgen der Initiative

Eine strikte Definition der Neutralität in der Verfassung, wie die Initiative sie fordert, würde den Handlungsspielraum der Schweiz einschränken:

Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit

Zur Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit arbeitet die Schweiz heute gezielt mit ausgewählten Partnern zusammen, insbesondere mit ihren Nachbarstaaten. So spricht sie sich bei Rüstungsbeschaffungen ab, tauscht Informationen aus oder nimmt an gemeinsamen Übungen teil. Dabei hält sich die Schweiz an das Neutralitätsrecht. Sie tritt auch keinem Bündnis mit Beistandspflicht bei. Die Neutralitätsinitiative will die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen zusätzlich einschränken. Zulässig wäre diese nur noch, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen würde oder ein solcher Angriff vorbereitet würde. Eine Einschränkung der Sicherheitszusammenarbeit kann zudem zu einer Schwächung der Schweizer Rüstungsindustrie führen.

Keine Wahl bei Sanktionen

Zudem will die Initiative verbieten, dass die Schweiz internationale Sanktionen gegen kriegführende Staaten übernimmt, mit Ausnahme der Sanktionen der UNO. Die Schweiz dürfte also beispielsweise die Sanktionen, die die EU gegen Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine ergriffen hat, nicht übernehmen und müsste bestehende Sanktionen allenfalls aufheben. Sie dürfte nur noch Massnahmen ergreifen, damit Sanktionen nicht über die Schweiz umgangen werden können. Welche konkreten Massnahmen darunterfallen würden, lässt die Initiative offen. Heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall, ob internationale Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden. Diese Abwägung erfolgt unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und rechtlicher Kriterien. So hat die Schweiz beispielsweise im Krieg Russlands gegen die Ukraine die von der EU verhängte Sperrung bestimmter russischer Medien nicht übernommen. Denn der Bundesrat ist der Meinung, dass es wirksamer ist, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten.

[1] Jahresstudie «Sicherheit», die von der Militärakademie an der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) jährlich gemeinsam publiziert wird. ( css.ethz.ch > Publikationen > Studie «Sicherheit»).

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2026 799
Wortlaut anzeigen

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

vom 20. März 2026

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 11. April 2024 eingereichten Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024,

beschliesst:

Art. 1

1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 54a Schweizerische Neutralität

1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.

2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.

4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

Art. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Ständerat, 20. März 2026

Der Präsident: Stefan Engler Die Sekretärin: Martina Buol

Nationalrat, 20. März 2026

Der Präsident: Pierre-André Page Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2026 799)

Quelle: Fedlex, BBl 2026 799 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»»?
Am 27.09.2026 wurde «Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»» mit 789'082 Ja gegen 1'854'861 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 49.0%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Tessin (48.3%), das stärkste Nein aus Basel-Stadt (20.1%).
Wurde «Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»» angenommen?
«Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»» wurde am 27.09.2026 landesweit abgelehnt.