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Volksabstimmung · 08.03.2026Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»

38.1% JaNein 61.9%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
38.1% 1'188'459
Nein
61.9% 1'934'819
Ständemehr
0 / 23
Beteiligung
57.8%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative « 200 Franken sind genug! (SRG-Initiative) » annehmen?

Ausgangslage

Privathaushalte bezahlen heute eine Radio- und Fernsehabgabe von 335 Franken pro Jahr. Auch mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen bezahlen eine Abgabe, wenn sie einen Umsatz von 500 000 Franken oder mehr erwirtschaften; die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Umsatz. Mit der Abgabe wird hauptsächlich der Service-public-Auftrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) finanziert. Aufgrund der Initiative « 200 Franken sind genug! (SRG-Initiative) » hat der Bundesrat Handlungsbedarf festgestellt und ein Gegenprojekt erarbeitet. Er hat beschlossen, die Abgabe für Privathaushalte bis 2029 schrittweise auf 300 Franken zu senken. Auch die Unternehmen werden entlastet: Ab 2027 bezahlen nur noch rund 20 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen eine Abgabe. Somit muss die SRG sparen und ein reduziertes, aber trotzdem gutes Angebot bereitstellen. Dies soll privaten Medien mehr Spielraum geben.

Mehr lesen

Die Initiative

Die Initiative will die Mittel der SRG stärker kürzen als der Bundesrat. Die SRG soll sich auf einen « unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit » beschränken. Die Initiative verlangt, die Abgabe für Privathaushalte auf 200 Franken pro Jahr zu begrenzen. Zudem will sie sämtliche Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Die Initiative betrifft ausschliesslich die SRG. Nicht von der Initiative betroffen sind Lokalradios und Regionalfernsehen, die Gelder aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein

Wie die Kantone gestimmt haben

Ja-Anteil pro Gemeinde

Diese Vorlage brauchte das Volksmehr UND das Ständemehr. Sechs Kantone zählen als halbe Standesstimme (BV Art. 142).

0 von 23 Standesstimmen — Abgelehnt
NeinJaKein Resultat
Waadt67.1%
Jura65.4%
Bern64.7%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Schwyz48.9%60.9%30
2Tessin46.7%60.2%100
3Schaffhausen44.9%74.3%26
4Appenzell Innerrhoden44.4%54.4%5
5Thurgau44.0%57.7%80
6St. Gallen43.3%56.8%75
7Wallis43.0%55.2%122
8Appenzell Ausserrhoden42.9%59.3%20
9Glarus42.2%51.8%3
10Nidwalden42.0%62.5%11
11Aargau42.0%56.3%196
12Obwalden41.3%63.2%7
13Solothurn39.8%55.2%104
14Zug39.4%61.4%11
15Uri39.3%51.6%19
16Luzern37.2%59.3%79
17Freiburg36.5%58.3%119
18Graubünden36.3%55.9%100
19Genf35.9%57.5%45
20Basel-Landschaft35.8%55.3%86
21Zürich35.6%61.7%160
22Bern35.3%54.6%329
23Jura34.6%48.5%51
24Neuenburg33.3%51.2%24
25Waadt32.9%64.0%300
26Basel-Stadt28.9%62.7%3

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung des Initiativkomitees

EmpfehlungJa

Laut dem Komitee bezahlen die Bevölkerung und viele Unternehmen in der Schweiz die weltweit höchsten Gebühren. Diese Höhe sei nicht gerechtfertigt. Mit der Initiative würden Haushalte und KMU entlastet und es bliebe allen mehr Geld zum Leben. Auch müsse sich die SRG wieder auf ihren Kernauftrag konzentrieren.

srg-initiative.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungNein

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie geht ihres Erachtens zu weit. Der Bundesrat hat ein Gegenprojekt beschlossen, das Haushalte und Unternehmen auch entlastet. Im Gegensatz zur Initiative ist es massvoll, sodass die SRG den Service public weiterhin in allen Sprachregionen sichern kann.

admin.ch/srg-initiative

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat761155
Ständerat7371

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage Abgabesystem

Eine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen müssen die Privathaushalte und diejenigen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, die einen Umsatz von 500 000 Franken oder mehr erwirtschaften. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und bestimmte Lokalradios und Regionalfernsehen erhalten die Gelder aus der Abgabe zur Erfüllung ihres Leistungsauftrags. Der Bundesrat legt die Höhe dieser Abgabe fest, überprüft sie regelmässig und passt sie bei geändertem Bedarf an. Aufgrund der Initiative « 200 Franken sind genug! (SRG-Initiative) » hat der Bundesrat Handlungsbedarf festgestellt und im Rahmen eines Gegenprojektes Entlastungen für die Privathaushalte und für Unternehmen beschlossen.

Entlastung der Haushalte

Für Privathaushalte beträgt die Abgabe derzeit 335 Franken pro Jahr. Der Bundesrat wird sie bis 2029 schrittweise auf 300 Franken senken.

Ganzen Text anzeigen

Entlastung von Unternehmen

Die Höhe der Abgabe für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen hängt von deren Umsatz ab. Der Bundesrat erhöht ab Anfang 2027 die Umsatzschwelle, ab der Unternehmen die Abgabe bezahlen müssen, von 500 000 Franken auf 1,2 Millionen Franken. Damit bezahlt künftig nur noch rund jedes fünfte mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen eine Abgabe anstatt jedes dritten.[1] Nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen haben bisher keine Abgabe bezahlt, sie werden auch in Zukunft keine bezahlen müssen.

Auftrag der SRG

Der grösste Teil der Abgabe geht an die SRG; bei ihr entspricht das rund 80 Prozent ihrer Einnahmen. Die SRG ist gesetzlich und gemäss Konzession dazu verpflichtet, für alle Sprachregionen gleichwertige Radio- und Fernsehprogramme sowie entsprechende Online-Inhalte anzubieten. Dies gilt für Sendungen und Angebote in den Bereichen Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Der Bundesrat schreibt der SRG vor, mindestens 50 Prozent ihrer Einnahmen aus der Abgabe in den Bereich Information zu investieren. Weiter muss die SRG mit ihren Angeboten das Verständnis, den Zusammenhalt und den Austausch unter den Landesteilen, Sprachgemeinschaften, Kulturen, Religionen und gesellschaftlichen Gruppierungen fördern. Auch muss sie die Eigenheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen.

Wer zur SRG gehört

Die SRG setzt sich aus verschiedenen Unternehmenseinheiten zusammen. Dazu gehören Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) in der Deutschschweiz, Radio Télévision Suisse (RTS) in der französischsprachigen Schweiz, Radiotelevisione svizzera (RSI) in der italienischsprachigen Schweiz sowie Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) in der rätoromanischsprachigen Schweiz.

Nutzung und Bewertung

Jeden Tag nutzen mehrere Millionen Personen die SRG-Radio- und Fernsehangebote. [2] Das Publikum ist mit den Programmen und Angeboten mehrheitlich zufrieden. [3]

Forderungen der Initiative Weniger Geld für die SRG

Durch weniger Mittel aus der Abgabe will die Initiative die SRG verkleinern und ihr Angebot auf ein für die « Allgemeinheit unerlässliches Grundangebot » beschränken. Sie verlangt, die Abgabe für Privathaushalte auf 200 Franken pro Jahr zu begrenzen. Unternehmen sollen keine Abgabe mehr entrichten müssen. Mit der Verkleinerung der SRG und dem Abbau der publizistischen Leistungen will die Initiative die unternehmerische Freiheit der privaten Anbieter stärken.

Private Medien nicht betroffen

Die Initiative betrifft ausschliesslich die SRG. Die privaten Lokalradios und Regionalfernsehen, denen ebenfalls ein Anteil aus der Radio- und Fernsehabgabe zusteht, sollen auch künftig Mittel im bisherigen Umfang erhalten. Auch andere Unternehmen, die einen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe haben, sind von der Initiative nicht betroffen.

Gegenprojekt des Bundesrates

Bundesrat und Parlament geht die SRG-Initiative zu weit. Doch ortet auch der Bundesrat bei der SRG Handlungsbedarf: Im Gegenprojekt sieht er nebst der Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen auch vor, den Auftrag an die SRG anzupassen. Die SRG soll sich künftig in erster Linie auf die Bereiche Information, Kultur und Bildung ausrichten. Bei Unterhaltung und Sport soll sie aus Rücksicht auf die privaten Schweizer Medien vor allem das anbieten, was diese nicht abdecken. Im Online-Bereich soll sich die SRG stärker auf Bildund Ton-Inhalte konzentrieren.

SRG im Umbau

Immer weniger Menschen nutzen herkömmliches Fernsehen und Radio. Die SRG passt darum ihr Angebot an, um die Bevölkerung auch im Internet und auf sozialen Medien zu erreichen. Sie ist bereits jetzt daran, den Sparauftrag, den ihr der Bundesrat erteilt hat, umzusetzen. Laut eigenen Angaben wird sich ihr Budget bis 2029 um 17 Prozent reduzieren. [4]

Folgen der Initiative Halbierung der Abgaben für die SRG

Bei Annahme der Initiative müsste die SRG ihre Programme deutlich reduzieren und Sendungen streichen. Insbesondere würde es weniger Berichterstattung aus den Regionen geben und bestehende Standorte würden wegfallen. Auch könnten Unterhaltungssendungen und Sportprogramme wohl kaum mehr durch die SRG bereitgestellt werden. Ab dem Jahr 2029 würde die SRG noch zirka 630 Millionen Franken aus der Abgabe erhalten – das wäre etwa halb so viel wie bisher. Dies ergeben Prognosen des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM).5

Schweizer Kultur würde geschwächt

Auswirkungen hätte die Initiative auch auf die Schweizer Kultur, die heute durch die SRG gefördert wird. So bekämen beispielsweise die Film- und die Musikbranche weniger Unterstützung. Musik- und Kulturvereine hätten weniger Möglichkeiten, in den Sendungen der SRG vorzukommen.

Werbemittel fliessen ins Ausland ab

Wenn die SRG weniger Mittel erhielte und dadurch das Fernsehsehangebot weniger attraktiv würde, dann könnte sie Zuschauerinnen und Zuschauer verlieren. Mit dem Rückgang der Nutzung der SRG-Programme würden auch die Werbeeinnahmen zurückgehen. Werbegeld könnte ins Ausland zu den grossen Techfirmen abfliessen – so etwa zu Alphabet (Google und YouTube) und Meta (Facebook, Instagram und WhatsApp).

Folgen für die Demokratie

Damit die direkte Demokratie funktioniert, braucht es gut informierte Bürgerinnen und Bürger. Die SRG hat einen Informationsauftrag und leistet einen wichtigen Beitrag für die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Bei Annahme der Initiative könnte die SRG diese Leistung nicht mehr wie heute erbringen.

Volkswirtschaftliche Folgen

Würde die Abgabe im von der Initiative geforderten Sinne gesenkt, müssten laut einer Studie von BAK Economics bei der SRG schätzungsweise 3000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Weitere 3000 gingen indirekt in anderen Unternehmen verloren (Autoren, Darstellerinnen, Produktionsfirmen der audiovisuellen Industrie, Bauwirtschaft, Gastgewerbe etc.).6 Bei Annahme der Initiative könnte die SRG das heutige föderale System mit sieben Hauptproduktionsstandorten und 17 Regionalbüros nicht mehr finanzieren. [7] Die Studie geht davon aus, dass die SRG die Produktion auf Kosten der kleineren Sprachregionen an einem einzigen Standort zentralisieren müsste.

[1] Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Daten Stand 2023

[2] Mediapulse Jahresdaten 2024 (Mediapulse erhebt Daten zur Nutzung von Radio- und TV-Programmen sowie von Online-Angeboten in der Schweiz; mediapulse.ch > Daten > Jahresdaten).

[3] Publikumsbefragung elektronische Medien, Erhebung im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) ( bakom.admin.ch > Medien > Studien > Aufsichtsforschung). Auch das Jahrbuch zur Qualität der Medien der Universität Zürich hält in seinen Berichten fest, dass sich die Angebote der SRG durch eine hohe Qualität auszeichnen und das Vertrauen in sie hoch ist.

[4] «Die SRG stellt sich neu auf und rückt näher zusammen », Medienmitteilung der SRG vom 30. Juni 2025 ( srgssr.ch > news-medien)

[5] Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 2024 zur Volksinitiative « 200 Franken sind genug! (SRG‑Initiative) »; BBl 2024 1720 Ziff. 4.2.1 ( fedlex.admin.ch > Bundesblatt > Ausgaben des Bundesblattes > 2024 > Juli > 138)

[6] BAK Economics (2024): Die volkswirtschaftliche Bedeutung der SRG. Eine makroökonomische Wirkungsanalyse im Auftrag des BAKOM ( bakom.admin.ch > Medien > Studien)

[7] Die Hauptproduktionsstandorte sind in Genf, Lausanne, Bern, Basel, Zürich, Chur und Lugano. Regionalbüros gibt es in Solothurn, Aarau, Brig, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Moutier, Biel, Freiburg, Delsberg, Neuenburg, Sitten, Disentis-Mustér, Ilanz, Savognin, Samedan und Scuol.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2025 2887
Wortlaut anzeigen

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»

vom 26. September 2025

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 10. August 2023 eingereichten Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 2024,

beschliesst:

Art. 1

1 Die Volksinitiative vom 10. August 2023 «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 93 Abs. 6

6 Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr ausschliesslich von privaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.

Art. 197 Ziff. 15

15. Übergangsbestimmungen zu Art. 93 Abs. 6 (Radio und Fernsehen)

1 Der Gesamtertrag der Abgabe unterliegt den vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung geltenden Regeln über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen, um für die sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme zu verbreiten.

2 Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.

3 Steigt die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte, so ist die Abgabe entsprechend zu senken, damit der Gesamtertrag aus der Abgabe unverändert bleibt. Eine allfällige Absenkung der Abgabe erfolgt alle fünf Jahre. Die Teuerung kann dabei berücksichtigt werden.

4 Die Grundsätze von Artikel 93 Absatz 6 und Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 sind unmittelbar anwendbares Recht und müssen von allen rechtsanwendenden Behörden und den Gerichten ungeachtet von Artikel 190 angewendet werden.

5 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 93 Absatz 6 unter Beachtung von Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 spätestens 18 Monate nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Art. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Nationalrat, 26. September 2025

Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 26. September 2025

Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2025 2887)

Quelle: Fedlex, BBl 2025 2887 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»»?
Am 08.03.2026 wurde «Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»» mit 1'188'459 Ja gegen 1'934'819 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 57.8%.
Wie stimmten die Kantone über «Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»» ab?
Das stärkste Ja kam aus Schwyz (48.9%), das stärkste Nein aus Basel-Stadt (28.9%).
Wurde «Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»» angenommen?
«Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»» wurde am 08.03.2026 landesweit abgelehnt.