Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) annehmen?
Ausgangslage
Es ist schwieriger geworden, die Schweiz jederzeit mit genügend Energie zu versorgen. Der Umbau der Stromversorgung in Europa und internationale Konflikte können bei uns in den Wintermonaten zu Engpässen führen, wenn nicht genügend Strom importiert werden kann. Zudem braucht die Schweiz mehr Strom, beispielsweise für die Wirtschaft, aber auch für Elektroautos und Wärmepumpen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit hat das Parlament deshalb das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
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Die Vorlage
Die Vorlage schafft die Grundlagen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann. So soll die Unabhängigkeit unserer Stromversorgung gestärkt werden. Zudem wird die Wasserkraftreserve obligatorisch, mit dem Ziel, das Risiko von Engpässen zu vermindern. Die Vorlage umfasst Förderinstrumente sowie neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom. Der Ausbau der Produktion von Solarstrom soll vor allem auf Gebäuden erfolgen. In geeigneten Gebieten gibt es für diejenigen Windkraft- und grossen Solarenergieanlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig sind, erleichterte Planungsbedingungen. Auch 16 im Gesetz genannte Wasserkraftwerke erhalten erleichterte Planungsbedingungen. Diese erhöhen die Aussichten, dass ein Projekt auch bei allfälligen Beschwerden realisiert werden kann. Abstimmungen über neue Energieprojekte bleiben weiterhin möglich.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10| # | Gemeinde | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Kammersrohr | 89.5% | SO |
| 2 | Embd | 89.2% | VS |
| 3 | Berken | 85.7% | BE |
| 4 | Bern | 85.3% | BE |
| 5 | Saint-Saphorin | 84.9% | VD |
| 6 | Wiler | 84.6% | VS |
| 7 | Rumendingen | 84.1% | BE |
| 8 | Chigny VD | 83.7% | VD |
| 9 | Lussy-sur-Morges | 83.2% | VD |
| 10 | Bürchen | 82.8% | VS |
Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | Bezirk Zürich | 82.4% | ZH |
| 2 | Wahlkreis Luzern-Stadt | 80.5% | LU |
| 3 | District de Lausanne | 79.6% | VD |
| 4 | Bezirk Solothurn | 78.0% | SO |
| 5 | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | 77.1% | BE |
| 6 | District de l'Ouest lausannois | 76.9% | VD |
| 7 | District de la Riviera-Pays-d'Enhaut | 75.6% | VD |
| 8 | District de Lavaux-Oron | 75.4% | VD |
| 9 | Bezirk Raron | 74.7% | VS |
| 10 | Bezirk Visp | 73.7% | VS |
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Basel-Stadt | 76.2% | 56.3% | 3 |
| 2 | Genf | 75.2% | 53.1% | 45 |
| 3 | Waadt | 73.5% | 49.6% | 300 |
| 4 | Zürich | 72.2% | 49.1% | 160 |
| 5 | Bern | 70.9% | 43.3% | 329 |
| 6 | Luzern | 70.7% | 45.4% | 79 |
| 7 | Tessin | 70.0% | 51.5% | 100 |
| 8 | Neuenburg | 69.4% | 44.1% | 24 |
| 9 | Zug | 68.0% | 52.6% | 11 |
| 10 | Freiburg | 67.1% | 44.7% | 119 |
| 11 | Nidwalden | 66.3% | 46.8% | 11 |
| 12 | Solothurn | 66.2% | 44.9% | 104 |
| 13 | St. Gallen | 65.9% | 43.3% | 75 |
| 14 | Graubünden | 65.2% | 41.1% | 100 |
| 15 | Wallis | 64.2% | 47.1% | 122 |
| 16 | Aargau | 63.6% | 43.7% | 196 |
| 17 | Schaffhausen | 63.4% | 67.8% | 26 |
| 18 | Thurgau | 63.0% | 44.7% | 80 |
| 19 | Basel-Landschaft | 62.3% | 48.3% | 86 |
| 20 | Obwalden | 61.4% | 48.7% | 7 |
| 21 | Uri | 60.7% | 34.4% | 19 |
| 22 | Glarus | 60.5% | 42.1% | 3 |
| 23 | Appenzell Ausserrhoden | 60.1% | 48.2% | 20 |
| 24 | Jura | 59.9% | 44.0% | 51 |
| 25 | Appenzell Innerrhoden | 58.3% | 41.6% | 5 |
| 26 | Schwyz | 57.0% | 48.1% | 30 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Für Bundesrat und Parlament ist die Vorlage für eine sichere Stromversorgung dringend nötig: Sie leistet einen wichtigen Beitrag zu einer verlässlichen Stromversorgung unseres Landes, schont Natur und Landschaft und ist ein konkreter Schritt, um die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung des Referendumskomitees
EmpfehlungNein
Laut Komitee erleichtert das Gesetz das Roden von Wäldern und erlaubt die Verschandlung von Landschaften und die Vernichtung geschützter Biotope. Es schränke die Souveränität des Volkes und der Kantone, wenn nicht gar der Gemeinden ein. Dabei gebe es Alternativen, um die Stromversorgungssicherheit zu garantieren.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 177 | 19 | 0 |
| Ständerat | 44 | 0 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
In den kalten Monaten ist unser Land auf Stromimporte angewiesen. Importe sind aber nicht immer im gleichen Umfang möglich. Das hat einerseits mit internationalen Konflikten wie dem Krieg in der Ukraine zu tun. Andererseits brauchen die europäischen Länder selbst mehr Strom, um fossile Energieträger zu ersetzen. Die Schweiz kann daher nicht darauf zählen, jederzeit genügend Strom importieren zu können. Das könnte zu Engpässen bei der Stromversorgung führen.
Mehr Produktion im Inland
Um die Versorgungssicherheit zu stärken, muss mehr Strom im Inland produziert werden. Das Parlament hat deshalb im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Es umfasst sowohl Förderinstrumente als auch neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom. Die Vorlage ermöglicht es, dass Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien, beispielsweise aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse, rasch gebaut werden können.
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Ausbau vor allem auf Gebäuden
Dem Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien in der Schweiz hat die Stimmbevölkerung bereits 2017 mit der Totalrevision des Energiegesetzes zugestimmt. Die damals eingeführten Instrumente zur Förderung der erneuerbaren Energien werden mit der Vorlage um fünf Jahre verlängert sowie ergänzt. Das grösste Potenzial für den gesamten Ausbau liegt bei der Solarenergie auf Gebäuden. Deshalb gibt es weiterhin finanzielle Beiträge für Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden. Zudem sieht die Vorlage vor, die Mindesttarife für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz schweizweit zu harmonisieren. Auch können neu lokale Elektrizitätsgemeinschaften gebildet werden, um auf Quartierebene mit selbstproduziertem Solarstrom handeln zu können.
Natur und Landschaft
Grosse Anlagen beanspruchen Natur und Landschaft, produzieren aber im Gegenzug Strom. Zwischen diesen Interessen muss ein Ausgleich geschaffen werden. So dürfen in besonders schützenswerten Gebieten, das heisst in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten, auch künftig keine neuen Stromproduktionsanlagen gebaut werden. Die Vorlage sieht neu gewisse Ausnahmen vor, beispielsweise für bestimmte Gletschervorfelder.
Gebiete für Anlagen von nationalem Interesse
Windkraft- und Solaranlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung gelten als Anlagen von nationalem Interesse. Die Vorlage sieht vor, dass es für solche Anlagen erleichterte Planungsbedingungen geben soll, wenn sie in Gebieten geplant sind, die für die Nutzung von Windkraft und Solarenergie geeignet sind, und nicht in einer geschützten Landschaft von nationaler Bedeutung liegen. Die Kantone legen diese Gebiete fest. Sie müssen dabei dem Schutz von Landschaft, Gewässern, Wald und Landwirtschaft Rechnung tragen. Die erleichterten Planungsbedingungen bedeuten nicht, dass Anlagen in jedem Fall bewilligt werden. Jedes Projekt muss weiterhin einzeln beurteilt und bewilligt werden.
Projekte für Wasserkraftwerke
Die Vorlage sieht einen Ausbau von Wasserkraftwerken vor, damit im Winter genügend Strom gespeichert werden kann. Sie enthält eine Liste mit 15 Projekten, die dafür besonders geeignet sind. Dazu gehören Neubauten und Staumauererhöhungen. Vertreterinnen und Vertreter der Umweltorganisationen Pro Natura und WWF, des Schweizerischen Fischereiverbands, der Kantone und der Strombranche haben sich an einem runden Tisch im Grundsatz auf diese Projekte verständigt. Das Parlament hat ein weiteres Wasserkraftprojekt hinzugefügt. Falls diese Anlagen gebaut werden, müssen in jedem einzelnen Fall zusätzliche Massnahmen zugunsten von Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden.
Mitsprache der Bevölkerung
Die Vorlage wahrt die demokratischen Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung. Beispielsweise bleiben in Gemeinden Abstimmungen über konkrete Projekte weiterhin möglich. Einzig beim Bau oder Ausbau der im Gesetz genannten 16 Wasserkraftwerke wird die Mitsprachemöglichkeit leicht eingeschränkt, weil die Nutzungsplanung wegfällt.
Beschwerdemöglichkeit und Rechtsstaatlichkeit
Mit der Aufnahme von Projekten für Wasserkraftwerke ins Gesetz ist deren Überprüfung durch Gerichte eingeschränkt. Die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden bleiben aber bestehen. Aufgrund der erleichterten Planungsbedingungen haben Beschwerden im Vergleich zu bisher jedoch voraussichtlich geringere Aussichten auf Erfolg. Das gilt auch für Beschwerden gegen die Windkraftanlagen und die grossen Solarenergieanlagen in geeigneten Gebieten. Bundesrat und Parlament haben sich für diesen Weg entschieden, weil sie angesichts des steigenden Strombedarfs den Bau von zusätzlichen Anlagen für unverzichtbar halten.
Energieeffizienz
Je effizienter Strom verbraucht wird, umso weniger zusätzliche Anlagen müssen für die Stromproduktion gebaut werden. Deshalb sieht die Vorlage Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz vor. Beispielsweise werden Stromlieferanten dazu verpflichtet, zur Effizienz beizutragen. Dazu können sie Haushalte beraten oder Gewerbebetriebe bei der Installation von energieeffizienten Anlagen unterstützen.
Flexibilität im Stromnetz
Immer mehr Strom wird in kleineren Solaranlagen in Quartieren und Dörfern produziert. Die dezentrale Einspeisung kann die Stromnetze belasten. Die Vorlage enthält deshalb Massnahmen, um diesen Strom sicher und effizient ins Stromnetz zu integrieren. Dazu gehören beispielsweise dynamische Stromtarife, die einen Anreiz geben, Strom nicht dann zu verbrauchen, wenn das Netz bereits stark ausgelastet ist. Ziel ist, dass die Stromnetze so weniger stark ausgebaut werden müssen.
Winterreserve
Schliesslich sieht die Vorlage Energiereserven für den Winter vor. Diese sollen dazu beitragen, dass es zu keinen Stromengpässen kommt. Im Zentrum steht dabei die Wasserkraftreserve in Speicherseen: Die Betreiber grösserer Wasserkraftwerke werden verpflichtet und dafür entschädigt, für die kalten Monate in den Speicherseen genügend Wasser für die Stromproduktion zurückzuhalten.
Energieversorgungssicherheit durch Innovation
Das Ziel der Vorlage ist es, die landesweite Stromversorgung kurz- und mittelfristig zu stärken. Die Vorlage sieht deshalb auch neue Vorgaben für die Produktion und die Speicherung von Strom, den Transport von Strom im Netz und die effiziente Nutzung des Stroms vor. Denn diese Vorgaben sollen dafür sorgen, dass innovative Technologien vermehrt eingesetzt werden.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2023 2301Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2023 2301)
Quelle: Fedlex, BBl 2023 2301 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)»?
- Am 09.06.2024 wurde «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)» mit 1'717'607 Ja gegen 781'811 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 46.2%.
- Wie stimmten die Kantone über «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Basel-Stadt (76.2%), das stärkste Nein aus Schwyz (57.0%).
- Wurde «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)» angenommen?
- «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)» wurde am 09.06.2024 landesweit angenommen.