Zum Hauptinhalt springen
Volksabstimmung · 03.03.2024Kantonal · Zürich

Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte

89.3% JaNein 10.7%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
89.3% 422'719
Nein
10.7% 50'452
Beteiligung
56.4%

Stimmengewichtetes Resultat über 160 Gemeinden

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat

Stärkstes Ja

BFS
ErlenbachZH94.3%
OberriedenZH92.9%
KilchbergZH92.5%
KüsnachtZH92.0%

Stärkstes Nein

BFS
BachsZH74.1%
SchlattZH77.5%
AltikonZH78.2%
TruttikonZH80.2%

Resultat nach Kanton

1
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Zürich89.3%56.4%160

Häufige Fragen

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte»?
Am 03.03.2024 wurde «Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte» mit 422'719 Ja gegen 50'452 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 56.4%.
Wurde «Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte» angenommen?
«Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte» wurde am 03.03.2024 landesweit angenommen.