Volksabstimmung · 03.03.2024Kantonal · Zürich
Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte
89.3% JaNein 10.7%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
89.3% 422'719
Nein
10.7% 50'452
Beteiligung
56.4%
Stimmengewichtetes Resultat über 160 Gemeinden
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeNeinJaKein Resultat
Stärkstes Ja
BFSStärkstes Nein
BFSResultat nach Kanton
1| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Zürich | 89.3% | 56.4% | 160 |
Häufige Fragen
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte»?
- Am 03.03.2024 wurde «Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte» mit 422'719 Ja gegen 50'452 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 56.4%.
- Wurde «Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte» angenommen?
- «Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte» wurde am 03.03.2024 landesweit angenommen.