Zum Hauptinhalt springen
Volksabstimmung · 19.11.2023Kantonal · St. Gallen

Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

63.1% JaNein 36.9%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
63.1% 51'118
Nein
36.9% 29'850
Beteiligung
25.8%

Stimmengewichtetes Resultat über 75 Gemeinden

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat

Stärkstes Ja

BFS
ZuzwilSG81.5%
St. GallenSG73.4%
OberuzwilSG73.3%

Stärkstes Nein

BFS
LütisburgSG47.0%
BenkenSG47.2%
FlumsSG47.2%

Resultat nach Kanton

1
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1St. Gallen63.1%25.8%75

Häufige Fragen

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung»?
Am 19.11.2023 wurde «Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung» mit 51'118 Ja gegen 29'850 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 25.8%.
Wurde «Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung» angenommen?
«Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung» wurde am 19.11.2023 landesweit angenommen.