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Volksabstimmung · 27.11.2022Kantonal · Zürich

C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?

49.9% JaNein 50.1%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
49.9% 132'281
Nein
50.1% 132'984
Beteiligung
30.8%

Stimmengewichtetes Resultat über 160 Gemeinden

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat

Stärkstes Ja

BFS
HagenbuchZH76.1%
WeiachZH72.3%
BachsZH69.9%
Höri ZHZH69.1%

Stärkstes Nein

BFS
RegensbergZH37.2%
ZürichZH38.9%
ZollikonZH42.3%
AeschZH44.1%
KilchbergZH44.6%

Resultat nach Kanton

1
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Zürich49.9%30.8%160

Häufige Fragen

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?»?
Am 27.11.2022 wurde «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?» mit 132'281 Ja gegen 132'984 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 30.8%.
Wurde «C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?» angenommen?
«C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?» wurde am 27.11.2022 landesweit abgelehnt.