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Volksabstimmung · 15.05.2022Eidgenössische Vorlage

Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)

58.4% JaNein 41.6%
Abstimmungen
Angenommen
Ja
58.4% 1'255'038
Nein
41.6% 893'370
Beteiligung
39.4%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) annehmen?

Ausgangslage

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht.

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Die Vorlage

Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serien- produktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein
Waadt76.1%
Genf74.6%
Jura64.9%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Waadt76.1%40.9%300
2Genf74.6%47.4%45
3Neuenburg70.5%36.6%24
4Basel-Stadt66.2%51.6%3
5Jura64.9%44.2%51
6Freiburg63.9%33.0%119
7Bern59.7%33.8%329
8Wallis59.0%38.0%122
9Tessin58.1%40.6%100
10Graubünden56.6%45.9%100
11Luzern56.0%39.0%79
12Basel-Landschaft55.9%38.9%86
13Zürich55.6%46.2%160
14Solothurn53.7%39.4%104
15Aargau52.3%37.8%196
16Zug52.0%45.3%11
17Appenzell Ausserrhoden52.0%41.8%20
18Glarus51.9%39.0%3
19St. Gallen50.6%37.3%75
20Uri49.8%30.0%19
21Nidwalden49.6%43.6%11
22Thurgau49.6%38.5%80
23Appenzell Innerrhoden47.8%32.9%5
24Obwalden45.8%38.7%7
25Schwyz42.4%43.4%30
26Schaffhausen42.2%64.2%26

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Für Bundesrat und Parlament schliesst die Änderung des Gesetzes eine Lücke, die mit dem digitalen Wandel entstanden ist. Sie beseitigt die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten, stärkt unser Filmschaffen und trägt zur kulturellen Vielfalt des immer wichtigeren digitalen Angebots bei.

admin.ch/filmgesetz

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung des Referendumskomitees

EmpfehlungNein

Für das Referendumskomitee ist es unfair, dass die Gesetzesänderung Streamingdienste zwingt, zu 30 Prozent europäische Filme zu zeigen. Beliebte Filme aus aller Welt hätten damit das Nachsehen. Zudem ist das Komitee überzeugt, dass die Abonnemente für Streamingdienste wegen der Investitionspflicht teurer würden.

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat124673
Ständerat3284

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Film als Kulturgut

Einheimische Filme prägen ein Land und dessen Gesellschaft stark. Wie in den meisten europäischen Ländern wird das Filmschaffen deshalb auch in der Schweiz staatlich gefördert. Die Verfassung erlaubt dies dem Bund ausdrücklich. Die Unterstützung ist in der Schweiz besonders wichtig, weil die sprachregionalen Filmmärkte sehr klein sind. Die Filmindustrie kann daher nicht aus eigener Kraft bestehen. Neben der Filmförderung durch Bund und Regionen leisten auch die SRG und die anderen Schweizer Fernsehsender einen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Seit 2007 müssen die privaten Fernsehsender 4 Prozent ihres Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren. [1]

Wandel des Filmkonsums

Filme werden heute immer öfter über digitale Streamingdienste konsumiert. Für Filme aus einem kleinen, mehrsprachigen Land wie der Schweiz ist es schwierig, Zugang zum internationalen Markt zu finden und auf internationalen Streamingplattformen präsent zu sein. Anders ist die Lage in vielen europäischen Ländern: Weil die Streamingdienste dort bereits heute in das lokale Filmschaffen investieren müssen, nehmen sie vermehrt dort produzierte Filme in ihr Angebot auf. In der Schweiz besteht für die oft global tätigen Unternehmen bislang keine Verpflichtung, in das hiesige Filmschaffen zu investieren.

Ganzen Text anzeigen

Erweiterung der Investitionspflicht

Bundesrat und Parlament wollen, dass künftig neben den Fernsehsendern auch die inländischen und ausländischen Streamingdienste 4 Prozent ihres hierzulande erzielten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen diese Dienste den Schweizer Fernsehsendern gleichgestellt werden. Zudem soll die Investitionspflicht neu auch für ausländische Fernsehsender gelten, die Werbeblöcke gezielt für das Schweizer Publikum senden (Werbefenster) und damit auf dem hiesigen Werbemarkt Geld verdienen. Schätzungen zufolge würden durch die Erweiterung der Investitionspflicht jährlich 18 Millionen Franken zusätzlich in das Schweizer Filmschaffen fliessen. [3]

Investition oder Ersatzabgabe

Die Anbieter entscheiden selber, in welche Filme oder Serien in der Schweiz sie investieren und in welcher Form sie das tun: Sie können etwa bestehende Filme einkaufen, sich an einer Produktion beteiligen oder einen Film oder eine Serie nach einer eigenen Idee in Auftrag geben. Die Filme können als Schweizer Filme produziert oder mit anderen Ländern koproduziert werden. Die Anbieter können in Spielfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme oder Serien investieren. Sie müssen alle vier Jahre nachweisen, dass sie die verlangte Investition getätigt haben. Falls sie nicht oder zu wenig investiert haben, müssen sie für die Differenz eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt.

Internationales Umfeld

Ein Grossteil der umliegenden Länder kennt eine Investitions- oder eine Abgabepflicht für Streamingdienste. So verpflichten Frankreich und Italien die Streamingdienste, bis zu 26 Prozent beziehungsweise 20 Prozent des Umsatzes ins europäische Filmschaffen zu investieren. Deutschland kennt keine Investitionspflicht, sondern ausschliesslich eine Abgabe von 2,5 Prozent des Umsatzes. In Österreich gibt es weder eine Investitions- noch eine Abgabepflicht. [4]

Quote für europäische Filme

Fernsehsender in der Schweiz und in Europa sind seit 1993 verpflichtet, zu mindestens 50 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden.5 Mit dem geänderten Filmgesetz sollen Streaminganbieter neu auf eine Quote von 30 Prozent verpflichtet werden. Damit soll die Vielfalt des Angebots gewährleistet werden. Für Schweizer Filme sieht das Gesetz keine Quote vor.

[1] Kleine Fernsehsender sind ausgenommen. Die Investitionspflicht gilt nur für Sender, die sprachregional oder national tätig sind, selber Filme zeigen und einen Betriebsaufwand von mindestens 1 Million Franken haben.

[2] Schätzung des Bundesamts für Kultur

[3] Schätzung des Bundesamts für Kultur

[4] Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (2019): Mapping nationaler Vorschriften zur Förderung europäischer Werke in Europa, Seiten 60 ff. – nur auf Englisch ( obs.coe.int > Recht > Unsere Publikationen > Mapping-Berichte > Mapping nationaler Vorschriften zur Förderung europäischer Werke in Europa)

[5] Kleine Fernsehsender sind ausgenommen. Die Quote gilt nur für Sender, die sprachregional oder national tätig sind.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Abstimmungstext

BBl 2021 2326

Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.

Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2021 2326)

Quelle: Fedlex, BBl 2021 2326 — amtlicher Wortlaut

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)»?
Am 15.05.2022 wurde «Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)» mit 1'255'038 Ja gegen 893'370 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 39.4%.
Wie stimmten die Kantone über «Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)» ab?
Das stärkste Ja kam aus Waadt (76.1%), das stärkste Nein aus Schaffhausen (42.2%).
Wurde «Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)» angenommen?
«Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)» wurde am 15.05.2022 landesweit angenommen.