Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) annehmen?
Ausgangslage
Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament eine neue rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig kann die Polizei präventiv besser eingreifen. Wegen Grundrechtsbedenken wurde gegen das neue Gesetz das Referendum ergriffen.
Mehr lesen
Die Vorlage
Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ermöglicht es den Behörden, gegen Personen vorzugehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Diesen terroristischen Gefährdern können unter anderem eine Meldepflicht oder ein Kontakt- oder Ausreiseverbot auferlegt werden. Im äussersten Fall kann jemand auch unter Hausarrest gestellt werden. Der Hausarrest muss immer von einem Gericht bewilligt werden. Hat ein Kanton, der NDB oder allenfalls eine Gemeinde konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr, kann die zuständige Behörde die neuen Massnahmen beim Bundesamt für Polizei (fedpol) beantragen. Die betroffene Person kann gegen jede angeordnete Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Gemäss Bundesrat und Parlament ist die Vorlage mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite
Resultat nach Gemeinde
Ja-Anteil pro GemeindeStärkstes Ja
BFSResultat nach Gemeinde
Top 10Resultat nach Bezirk
Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutralResultat nach Bezirk
Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein| # | Bezirk | Ja-Anteil | Kanton |
|---|---|---|---|
| 1 | District de Conthey | 69.6% | VS |
| 2 | District d'Entremont | 67.9% | VS |
| 3 | Region Bernina | 67.4% | GR |
| 4 | District d'Hérens | 67.3% | VS |
| 5 | District de Martigny | 67.1% | VS |
| 6 | District de Monthey | 66.7% | VS |
| 7 | District de Sierre | 66.3% | VS |
| 8 | District de la Broye | 66.3% | FR |
| 9 | District de la Gruyère | 65.8% | FR |
| 10 | District du Gros-de-Vaud | 65.4% | VD |
| # | Kanton | Ja-Anteil | Beteiligung | Gemeinden |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Wallis | 65.0% | 64.6% | 122 |
| 2 | Freiburg | 63.6% | 67.2% | 119 |
| 3 | Neuenburg | 62.0% | 62.3% | 24 |
| 4 | Jura | 60.9% | 62.6% | 51 |
| 5 | Zug | 58.9% | 68.8% | 11 |
| 6 | Solothurn | 58.8% | 62.5% | 104 |
| 7 | Graubünden | 58.8% | 62.0% | 100 |
| 8 | Waadt | 58.8% | 68.3% | 300 |
| 9 | Luzern | 57.5% | 70.9% | 79 |
| 10 | Aargau | 57.3% | 62.3% | 196 |
| 11 | Tessin | 57.3% | 51.7% | 100 |
| 12 | St. Gallen | 56.5% | 62.8% | 75 |
| 13 | Schaffhausen | 56.4% | 77.4% | 26 |
| 14 | Obwalden | 56.3% | 72.0% | 7 |
| 15 | Genf | 56.0% | 60.4% | 45 |
| 16 | Nidwalden | 55.6% | 68.9% | 11 |
| 17 | Basel-Landschaft | 55.2% | 63.7% | 86 |
| 18 | Thurgau | 54.9% | 65.9% | 80 |
| 19 | Bern | 54.8% | 66.3% | 329 |
| 20 | Zürich | 54.4% | 64.2% | 160 |
| 21 | Uri | 53.7% | 66.9% | 19 |
| 22 | Glarus | 51.3% | 59.6% | 3 |
| 23 | Appenzell Ausserrhoden | 51.1% | 69.0% | 20 |
| 24 | Schwyz | 50.4% | 70.8% | 30 |
| 25 | Appenzell Innerrhoden | 50.0% | 68.7% | 5 |
| 26 | Basel-Stadt | 45.1% | 64.4% | 3 |
Standpunkte
Empfehlungen gemäss ErläuterungenEmpfehlung von Bundesrat und Parlament
EmpfehlungJa
Für Bundesrat und Parlament ist die Terrorbedrohung in der Schweiz erhöht. Dies stellt auch der NDB in seinem letzten Lagebericht fest. Um Anschläge wirksam verhindern zu können, braucht die Polizei zusätzliche Instrumente. Die neuen Instrumente erhöhen die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Empfehlung der Referendumskomitees
EmpfehlungNein
Für die Referendumskomitees ist das Gesetz wirkungslos. Sie machen geltend, es definiere terroristische Aktivität ungenügend, es verletze die Menschen- und speziell die Kinderrechte und es untergrabe die Gewaltenteilung. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Sicherheit der Bevölkerung und gefährde unbescholtene Bürger.
Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»
Abstimmung im Parlament
| Ja | Nein | Enthaltungen | |
|---|---|---|---|
| Nationalrat | 112 | 84 | 0 |
| Ständerat | 33 | 11 | 0 |
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.
Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.
Ausgangslage
Seit den Anschlägen in Paris im Jahr 2015 ist es in Europa zu mehreren Dutzend weiteren terroristischen Attentaten gekommen. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Zahlreiche Staaten haben ihre Gesetze zur Terrorismusbekämpfung verschärft. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren ihr Instrumentarium kontinuierlich ergänzt. Allerdings hat die Polizei heute nur beschränkte Möglichkeiten, um präventiv gegen terroristische Gefahren vorzugehen. Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wollen Bundesrat und Parlament diese Lücke schliessen. Wegen Grundrechtsbedenken wurde gegen die Vorlage das Referendum ergriffen. Dieses kam zustande und deshalb wird darüber abgestimmt.
Das neue Gesetz
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es der Polizei, früher und präventiv einzuschreiten, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Terroristische Gefährder können auf Antrag eines Kantons, des NDB oder allenfalls einer Gemeinde künftig zu Gesprächen aufgeboten werden. Sie können verpflichtet werden, sich regelmässig bei der Polizei zu melden. Auch kann ihnen verboten werden, bestimmte Orte zu betreten oder Kontakt aufzunehmen zu Personen, die sich in einem terroristischen Umfeld bewegen. Im äussersten Fall können sie unter Hausarrest gestellt werden (Eingrenzung auf eine Liegenschaft). Damit sollen terroristische Anschläge, aber auch die Verbreitung terroristischer Propaganda verhindert werden. Das neue Gesetz erlaubt die Bekämpfung von Terrorismus jeglicher Art, wie auch immer er ideologisch ausgerichtet ist (siehe nachfolgende Auflistung und Erläuterungen der Massnahmen).
Ganzen Text anzeigen
Massnahmen
– Gesprächsteilnahmepflicht: Eine Person wird verpflichtet,
regelmässig an Gesprächen teilzunehmen. Damit soll geprüft werden, ob von ihr eine Gefahr ausgeht und eine Verhaltensänderung bewirkt werden kann.
– Kontaktverbot: Eine Person darf keinen Kontakt mehr haben mit anderen Personen, die sich in einem terroristischen Umfeld bewegen, die terroristische Aktivitäten befürworten oder Propaganda verbreiten. So soll der direkte oder indirekte Kontakt zwischen radikalisierten Personen unterbunden werden.
– Ausreiseverbot: Einer Person wird verboten, die Schweiz zu verlassen, wenn die Gefahr besteht, dass sie im
Ausland terroristisch aktiv werden könnte.
– Meldepflicht: Eine Person muss sich regelmässig bei einer
bestimmten Behörde melden. So kann beispielsweise kontrolliert werden, ob sie sich an ein Ausreiseverbot hält.
– Ein- und Ausgrenzung: Eine Person darf bestimmte Orte
nicht mehr aufsuchen oder verlassen.
– Hausarrest (Eingrenzung auf eine Liegenschaft): Eine
Person darf sich nur noch in einer bestimmten Liegenschaft aufhalten. Hausarrest kommt nur zum Einsatz, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte bestehen, dass von einer Person eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht, und sie eine oder mehrere zuvor angeordnete polizeiliche Massnahmen nicht eingehalten hat. Der Antrag auf Hausarrest muss immer vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern bewilligt werden.
– Ausschaffungshaft: Terroristische Gefährder mit ausländischer Staatsangehörigkeit können in Haft genommen
werden, um sicherzustellen, dass sie ausgeschafft werden können.
Klare Regeln für die Anwendung
Die neuen Massnahmen müssen verhältnismässig angewendet werden. Das heisst:
– Sie sind immer auf den Einzelfall ausgerichtet.
– Es gibt konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr.
– Sie kommen nur zur Anwendung, wenn mildere Massnahmen nichts nützen oder verletzt werden.
– Sie sind zeitlich befristet.
– Die Rechtmässigkeit kann in jedem einzelnen Fall vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.
Die neuen Massnahmen ergänzen die bestehenden Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus.
Vereinbarkeit mit Grundrechten
Die Massnahmen greifen in verschiedene in der Bundesverfassung und durch das Völkerrecht garantierte Grund- und Menschenrechte ein. Die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK erlauben solche Massnahmen nur, wenn eine verhältnismässige Anwendung gewährleistet ist. Im neuen Gesetz gibt es deshalb Bestimmungen, um eine willkürliche und unverhältnismässige Anwendung zu verhindern: Gegen jede Massnahme kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Sämtliche Massnahmen sind zeitlich befristet. Der Hausarrest muss zudem von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden.
Ergänzung bestehender Instrumente
Mit dem neuen Gesetz wird das bestehende Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung ergänzt. Die Schweiz hat seit 2017 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Dieser sieht soziale, therapeutische und gesellschaftliche Massnahmen zur Prävention vor. Damit soll eine Radikalisierung von Personen früh erkannt und so weit als möglich verhindert werden. Mit dem Nachrichtendienstgesetz verfügt die Schweiz zudem über die nötige Grundlage, um terroristische Bedrohungen mit verschiedenen Überwachungsmassnahmen möglichst früh zu erkennen. Auch das Strafrecht wurde 2020 verschärft, im Bereich Terrorismus unter anderem mit längeren Freiheitsstrafen. Dieses kommt erst zur Anwendung, wenn sich eine Person strafbar gemacht hat. Das PMTGesetz sieht hingegen präventive Massnahmen vor.
Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»
Abstimmungstext
BBl 2020 7741Der amtliche Wortlaut ist vollständig auf Fedlex veröffentlicht.
Abstimmungstext auf Fedlex (BBl 2020 7741)
Quelle: Fedlex, BBl 2020 7741 — amtlicher Wortlaut
- Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)»?
- Am 13.06.2021 wurde «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)» mit 1'811'795 Ja gegen 1'390'383 Nein angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 64.7%.
- Wie stimmten die Kantone über «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)» ab?
- Das stärkste Ja kam aus Wallis (65.0%), das stärkste Nein aus Basel-Stadt (45.1%).
- Wurde «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)» angenommen?
- «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)» wurde am 13.06.2021 landesweit angenommen.