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Volksabstimmung · 07.03.2021Eidgenössische Vorlage

Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)

35.6% JaNein 64.4%
Abstimmungen
Abgelehnt
Ja
35.6% 984'574
Nein
64.4% 1'778'196
Beteiligung
53.1%

Stimmengewichtetes Resultat über 2'117 Gemeinden

Abstimmungsfrage

Wollen Sie das Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?

Ausgangslage

Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich meistens identifizieren. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Aber keines ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, und für keines übernimmt der Bund die Garantie, dass es sicher und zuverlässig funktioniert. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität, die E-ID. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

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Die Vorlage

Das neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Zum Beispiel können sie damit ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Die technische Umsetzung der E-ID über-lässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend. Bei der Ausstellung und der Nutzung der E-ID fallen wie bei jedem Identifizierungsverfahren persönliche Daten an. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz noch strenger als üblich.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze» · Offizielle Seite

Resultat nach Gemeinde

Ja-Anteil pro Gemeinde
NeinJaKein Resultat
#GemeindeJa-AnteilKanton
1Kammersrohr79.0%SO
2Bedretto70.0%TI
3Saas-Balen66.8%VS
4Corseaux65.3%VD
5Buseno62.5%GR
6Ferrera55.6%GR
7Turtmann-Unterems55.5%VS
8Kippel55.5%VS
9Lax55.5%VS
10Feldbrunnen-St. Niklaus55.4%SO

Resultat nach Bezirk

Ja-Anteil pro Bezirk — die von BFS publizierten Bezirkszahlen; Kantone ohne Bezirke bleiben neutral
NeinJaKein Resultat

Resultat nach Bezirk

Bezirksresultate, wie vom BFS publiziert — Top 10 Ja / Top 10 Nein
Tessin44.2%
Zug41.0%
Wallis40.0%
#KantonJa-AnteilBeteiligungGemeinden
1Tessin44.2%46.7%100
2Zug41.0%59.5%11
3Nidwalden40.4%55.0%11
4Wallis40.0%66.1%122
5Obwalden39.9%53.8%7
6Solothurn39.8%52.7%104
7Luzern39.6%52.2%79
8Appenzell Innerrhoden38.9%46.0%5
9Graubünden38.3%45.3%100
10St. Gallen38.0%48.6%75
11Freiburg37.8%57.4%119
12Aargau37.7%49.1%196
13Schwyz36.3%53.6%30
14Thurgau36.3%50.3%80
15Uri36.2%43.3%19
16Appenzell Ausserrhoden36.2%51.6%20
17Zürich35.4%53.7%160
18Glarus35.1%46.4%3
19Basel-Landschaft33.5%48.8%86
20Bern33.3%47.6%329
21Jura33.0%45.7%51
22Schaffhausen31.6%71.3%26
23Neuenburg31.4%48.3%24
24Genf30.6%59.9%45
25Waadt30.0%63.2%300
26Basel-Stadt29.3%61.1%3

Standpunkte

Empfehlungen gemäss Erläuterungen

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

EmpfehlungJa

Vieles wird heute über das Internet abgewickelt. Darum ist es wichtig, dass wir uns auch online sicher ausweisen können. Das von Bundesrat und Parlament verabschiedete Gesetz schafft die Grundlage für eine einfache, sichere und vom Bund anerkannte elektronische Identität.

admin.ch/e-id

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Empfehlung des Referendumskomitees

EmpfehlungNein

Laut dem Komitee würde mit dem neuen Gesetz ein amtlicher Ausweis kommerzialisiert und durch private Anbieterinnen herausgegeben. Unternehmen wie Banken und Versicherungen würden die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten. Die Herausgabe von Identitätsausweisen müsse in staatlicher Verantwortung bleiben.

e-id-referendum.ch

Alle Argumente beider Seiten im Wortlaut: Erläuterungen des Bundesrates

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze»

Abstimmung im Parlament

JaNeinEnthaltungen
Nationalrat144512
Ständerat3528

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «In Kürze». Wie in den Erläuterungen angegeben; weichen deren Sprachfassungen voneinander ab, gilt die Angabe, die mindestens zwei Sprachfassungen teilen.

Die Standpunkte sind die Kurzfassungen aus den offiziellen Erläuterungen des Bundesrates, wörtlich übernommen und von dieser Website weder gekürzt noch gewertet. Die vollständigen Argumente beider Seiten stehen in den verlinkten Erläuterungen.

Ausgangslage

Das Internet hat den Alltag und die Bedürfnisse der Menschen und Unternehmen auch in der Schweiz verändert. Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden heute online gekauft oder genutzt, und auch Behörden setzen immer mehr auf Online-Angebote. Dabei ist es oft notwendig, dass beide Seiten mit Sicherheit wissen, mit wem sie es zu tun haben, und dass die Daten gut geschützt sind.

Gesetzlich geregelt und vom Bund anerkannt

Zur Identifizierung von Personen, die Online-Angebote nutzen, fehlt bisher in der Schweiz ein Verfahren, das gesetzlich geregelt und vom Bund anerkannt ist. Nutzerinnen und Nutzer sollen sich einfach und sicher im digitalen Raum ausweisen können. Aus diesem Grund wollen Bundesrat und Parlament eine vom Bund anerkannte elektronische Identität schaffen: die E-ID.

Ganzen Text anzeigen

Was bringt die E-ID?

Mit der E-ID kann sich eine Person einfach und sicher bei verschiedenen Online-Diensten anmelden und Waren oder Dienstleistungen beziehen. Sie kann künftig Angebote im Internet nutzen, für die sie bisher ihre Identität umständlich nachweisen musste, zum Beispiel durch persönliches Erscheinen. Mit der E-ID kann sie etwa direkt ein Handy-Abo abschliessen, ein Bankkonto eröffnen oder einen Betreibungsregisterauszug bestellen. Die sichere E-ID kann zudem helfen, die Anzahl Passwörter zu verringern.

Eindeutige Identifizierung

Die neue E-ID erlaubt es, eindeutig festzustellen, dass jemand wirklich die Person ist, als die sie sich online ausgibt. Die E-ID besteht insbesondere aus verifiziertem Namen, Vornamen und Geburtsdatum.

Bund ist für E-ID verantwortlich

Will eine Person eine E-ID, beantragt sie diese bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin. Diese leitet die Anfrage dem Bund weiter. Anhand bestehender Register prüft der Bund, ob die Angaben der Person zu ihrer Identität stimmen, bevor er grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Er leitet der E-ID-Anbieterin nur die absolut notwendigen Daten weiter und nur, wenn die betroffene Person dieser Weitergabe zugestimmt hat.

Technische Umsetzung

Die E-ID-Anbieterinnen kümmern sich um die technische Umsetzung und stellen sicher, dass die E-ID zur eindeutigen Identifizierung im Internet genutzt werden kann. Sie stellen dazu beispielsweise eine App für das Handy zur Verfügung.

E-ID ist freiwillig

Es steht allen frei, eine E-ID zu beantragen. Das E-ID-Gesetz sieht nicht vor, dass wir alles nur noch online abwickeln können. Und wer im Internet einkaufen will, wird das auch ohne E-ID tun können: Wenn es für die Online-Abwicklung eines Geschäfts nicht nötig ist, die Identität eindeutig festzustellen, dann braucht es auch keine E-ID. Die E-ID erhöht jedoch die Sicherheit und die Nutzerfreundlichkeit bei Online-Geschäften.

Datenschutz

Der Datenschutz im E-ID-Gesetz geht über die Vorgaben des Datenschutzgesetzes hinaus. Daten dürfen immer nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer weitergegeben werden. E-ID-Anbieterinnen ihrerseits dürfen Daten nur für Identifizierungen verwenden. Sie dürfen sie weder für andere Zwecke nutzen noch weitergeben, auch nicht an die Online-Dienste. Und sie müssen die Daten in der Schweiz speichern. Die E-ID-Systeme müssen zudem einen hohen Informatik-Sicherheitsstandard aufweisen, damit der Schutz der Daten jederzeit gewährleistet ist. Zu Daten der Online-Dienste wie etwa zu Gesundheits- oder Bankdaten haben E-ID-Anbieterinnen in keinem Fall Zugang.

Aufgabenteilung Staat – Private

Bei der neuen E-ID sind die Aufgaben aufgeteilt. Der Bund nimmt seine hoheitlichen Aufgaben wahr: Erstens prüft er die Identität der einzelnen Personen und stimmt der Ausstellung jeder einzelnen E-ID zu. Zweitens anerkennt und kontrolliert er alle E-ID-Anbieterinnen. Die technische Umsetzung überträgt der Bund diesen Anbieterinnen: So können private Unternehmen, Kantone oder Gemeinden konkrete E-ID-Lösungen anbieten. Ziel dieser Aufgabenteilung ist, den E-ID-Anbieterinnen zu ermöglichen, flexibel auf die technischen Entwicklungen und auf die Bedürfnisse von verschiedenen Personengruppen zu reagieren. Und die Nutzerinnen und Nutzer können die Angebote verschiedener Anbieterinnen vergleichen und die für sie beste Lösung wählen.

Unabhängige Anerkennung und Kontrolle

Wer die E-ID anbietet, muss vom Bund anerkannt werden und untersteht dessen Kontrolle. Dazu setzt der Bundesrat eine Eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM) ein. Sie ist für die Anerkennung der verschiedenen E-ID-Anbieterinnen und von deren technischen Systemen zuständig. Sie kontrolliert zudem laufend die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, etwa im Bereich des Datenschutzes. Die Kommission kann einer E-ID-Anbieterin, die gegen das Gesetz verstösst, die Zulassung entziehen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Bundeskanzlei), Kapitel «Im Detail»

Wie lautete das Resultat der Abstimmung «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)»?
Am 07.03.2021 wurde «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)» mit 984'574 Ja gegen 1'778'196 Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 53.1%.
Wie stimmten die Kantone über «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)» ab?
Das stärkste Ja kam aus Tessin (44.2%), das stärkste Nein aus Basel-Stadt (29.3%).
Wurde «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)» angenommen?
«Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)» wurde am 07.03.2021 landesweit abgelehnt.